Letzte Aktualisierung am: 28. August 2024
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Das Mitführen von Verbandsmaterial ist Pflicht
Vor allem wenn es heißt, an einer Unfallstelle Hilfe zu leisten, wird der Verbandskasten benötigt. Neben den wichtigsten Verbandsmaterialien enthält dieser in der Regel auch weitere Ausrüstung für die Erste Hilfe.
Das Mitführen eines solchen Kastens ist gemäß Straßenverkehrszulassungsordnung (§ 35h StVZO) in Deutschland verpflichtend. Ein Kfz-Verbandskasten muss der Norm entsprechen, nämlich nach DIN 13164. Dies ist jedoch laut Verordnung nicht verpflichtend. In jedem Falle sollten Sie Verbandszeug im Kfz mitführen. Dabei ist es ratsam sich an der DIN-Norm zu orientieren, da Sie so die Vollständigkeit der wichtigsten Elemente in einem Erste-Hilfe-Koffer sicherstellen können.
Doch was genau sollte ein Verbandskasten beinhalten? Droht Ihnen ein Bußgeld, wenn Sie diesen nicht im Auto verwahren? Erfahren Sie dazu im nachstehenden Ratgeber mehr dazu.
Inhalt
FAQ: Verbandskasten
Ja. Wenn Sie mit einem Kraftfahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen, sind Sie gemäß StVZO dazu verpflichtet, einen Verbandskasten mitzuführen.
Ein Verbandskasten muss zum Beispiel über einen Wundschnellverband sowie Fixierbinden verfügen. Eine vollständige Liste der notwendigen Bestandteile finden Sie hier.
Haben Sie keinen Verbandskasten oder ist dieser abgelaufen, müssen Sie ein Bußgeld in Höhe von fünf Euro bezahlen.
Verbandskasten im Auto: Die Regeln im Video
Welche Kraftfahrzeugfahrer müssen einen Verbandskasten bei sich führen?
Gemäß der StVZO ist der Erste-Hilfe-Kasten für das Auto sowie für Lastkraftwagen und Busse Pflicht. Kraftomnibusse mit mehr als 22 Sitzplätzen müssen sogar zwei Verbandskästen dabei haben.
Das Mitführen vom Verbandskasten bei einem Motorrad ist nicht Pflicht. Ebenso davon ausgenommen sind Krankenfahrstühle, Zug- oder Arbeitsmaschinen in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben sowie andere einachsige Zug- oder Arbeitsmaschinen.
Der Inhalt in einem Verbandskasten
Folgende Bestandteile sollten sich in Ihrem Verbandskasten befinden:
- Heftpflaster
- Wundschnellverband
- Pflaster
- Verbandpäckchen
- Verbandtuch
- Kompresse
- Rettungsdecke
- Fixierbinde
- Dreiecktuch
- Schere
- Handschuhe
- Feuchttuch zur Hautreinigung
In der Regel ist auch eine Erste-Hilfe-Broschüre ein Teil der Grundausstattung. Es ist jedoch zu bedenken, dass Ihnen im Notfall nur wenig Zeit bleibt, um die Verletzten zu versorgen. Es empfiehlt sich deshalb gerade bei den lebensrettenden Sofortmaßnahmen immer auf dem Laufenden zu bleiben.
Der Verbandskasten und seine Haltbarkeit
Ein Verbandskasten ist mit einem sogenannten Verfallsdatum versehen. Dies sollte beachtet werden. Damit stellen Sie sicher, dass das Verbandsmaterial steril ist, wenn es zum Einsatz kommt. Dennoch ist dieser Aspekt rechtlich nicht eindeutig geregelt und befindet sich in einer Grauzone.
Interessant! Ein neuer Verbandskasten ist demnach zwar nicht vorgeschrieben, aber unbedingt zu empfehlen. Gegen ein Verwarnungsgeld oder ein Bußgeld, das nach einer Polizeikontrolle verhängt wird, kann Einspruch eingelegt werden.
Generell vergehen einige Jahre, bevor der Verbandskasten abgelaufen ist. Im Anschluss können Sie dann einige Produkte in Ihre Hausapotheke aufnehmen, wenn die Materialien unbeschädigt und einwandfrei sind. Ansonsten dürfen Sie abgelaufene Verbandskästen beim Deutschen Roten Kreuz abgeben oder bei Anbietern von Erste-Hilfe-Kursen.
Wenn Sie sich für Ihr Auto einen neuen Verbandskasten kaufen möchten, achten Sie auf die DIN-Norm 13164, die seit dem Januar 2014 gilt. Die Änderung ist notwendig geworden, um den Inhalt vom Erste-Hilfe-Set im Auto den aktuellen medizinischen Standards anzupassen.
Außerdem ist ein Verbandskasten für das Auto durchaus erschwinglich. Diese Kosten liegen zwischen fünf und zwanzig Euro.