Letzte Aktualisierung am: 11. Juli 2024
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Bußgeldrechner: Lenk- und Ruhezeiten
Bußgeldkatalog: Lenk- und Ruhezeiten
Tatbestand | Bußgeld in Euro Fahrer | Bußgeld in Euro Unternehmer |
---|---|---|
Tagesruhezeit unterschritten bis zu einer Stunde | 30 | |
... bis zu drei Stunden (pro angefangene Stunde) | 30 | 90 |
... über drei Stunden (pro angefangene Stunde) | 60 | 180 |
Lenkzeitunterbrechung verkürzt um bis zu 15 Minuten | 30 | 90 |
... um mehr als 15 Minuten (pro angefangene weitere 15 Minuten) | 60 | 180 |
Tageslenkzeit überschritten bis zu einer Stunde | 30 | |
... bis zu zwei Stunden (pro angefangener weiterer halben Stunde) | 30 | 90 |
... um mehr als zwei Stunden (pro angefangener weiterer halben Stunde) | 60 | 180 |
Fahrerkarte nicht mitgeführt/ nicht ausgehändigt und Kontrolle dadurch erschwert | 75 | |
... Kontrolle dadurch nicht möglich | 250 |
Die Lenk- und Ruhezeiten beim Lkw
Der Güterverkehr auf der Straße nimmt seit Jahren zu und Lkw-Fahrer haben immer weniger Zeit von A nach B zu kommen. Dennoch müssen die sogenannten Lenk- und Ruhezeiten eingehalten werden. Diese Regelungen und Vorschriften richten sich in Deutschland nach dem Arbeitszeitgesetz, der Fahrpersonalverordnung und dem Fahrpersonalgesetz. Doch was genau sind die Ruhezeiten und die Lenkzeiten beim Lkw? Wonach richten sich diese? Wie werden sie gemessen? Wer überprüft die Lenk- und Ruhezeiten beim Lkw? Wie genau ist die wöchentliche Arbeitszeit geregelt?
Inhalt
FAQ: Fragen und Antworten zu den Lenk- und Ruhezeiten
Bei den Lenk- und Ruhezeiten handelt es sich um gesetzliche Vorgaben für den gewerbliche Personen- und Warentransport. Diese geben unter anderem an, wie lange die Fahrer von Bussen und Lkw hinter dem Steuer sitzen dürfen und wann Pausen einzulegen sind.
Die tägliche Lenkzeit beträgt beträgt regulär 9 Stunden. Nach 4,5 Stunden muss eine Pause von mindestens 45 Minuten eingelegt werden. Welche Vorgaben darüber hinaus gelten, lesen Sie hier.
Werden die Lenk- und Ruhezeiten nicht eingehalten, müssen meist sowohl der Fahrer als auch der verantwortliche Unternehmer mit einem Bußgeld rechnen. Wie hoch die Geldsanktion ausfällt, verrät diese Tabelle.
Mit dem Lkw unterwegs: Die Lenk- und Ruhezeiten
Die Lenk- und Ruhezeiten gelten für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen (etwaige Anhänger mit inbegriffen). Dies gilt laut Verordnung EG 561/2006 sowohl für den Transport von Waren als auch im Personenverkehr. In Deutschland werden auf Grundlage der Fahrpersonalverordnung sogar Kraftfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von mindestens 2,8 Tonnen dahingehend erfasst.
In derartigen Fahrzeugen ist dann auch ein EG-Kontrollgerät (besser bekannt als Tachograph) Pflicht. Es zeichnet die wichtigsten Daten auf wie Lenk- und Ruhezeiten, Lenkzeitunterbrechungen, zusätzlich gefahrene Kilometer oder die gefahrene Geschwindigkeit. Seit 2006 sind für alle neu zu gelassenen Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen und für Kraftomnibusse (mehr als neun Sitzplätze) ein digitales Kontrollgerät verpflichtend. Sie werden mittels der sogenannten Fahrerkarte betrieben.
Wichtig! Die Fahrerkarte ist personalisiert und nicht übertragbar. Daneben gibt es noch die sogenannte Unternehmenskarte, die ein Unternehmen zur Erfüllung der Nachweispflicht benötigt.
§ 21a des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) zur Beschäftigung im Straßentransport dient an dieser Stelle als gesetzliche Grundlage, nach der sich auch beim Lkw die Ruhezeiten richten. Dabei ist es wichtig, dass Ruhepausen, Ruhezeiten, Bereitschaftszeiten sowie die Zeiten, die ein Fahrer auf dem Beifahrersitz oder in der Schlafkabine verbringt, nicht zur eigentlichen Arbeitszeit gehören.
Wichtig! Die Lenk- und Ruhezeiten für den Busfahrer unterliegen nicht der Verordnung EG 561/2006. Das betrifft den Buslinienverkehr mit einer Streckenlänge bis zu 50 Kilometern. Ebenso davon ausgenommen sind Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit maximal neun Sitzplätzen, inklusive dem Fahrer, der Polizei oder des Zivilschutzes. Auch bezüglich der Kraftfahrzeuge des Rettungsdienstes bestehen andere Vorschriften.
Kontrolle und Verantwortung bei den Lkw-Fahrzeiten
Neben den Polizeibeamten ist auch das Bundesamt für Güterverkehr – kurz BAG – berechtigt, das EG-Kontrollgerät, das auch als digitaler Fahrtenschreiber bezeichnet wird, zu überprüfen.
Der ordnungsgemäße Einsatz der Fahrerkarte liegt in der alleinigen Verantwortung des Fahrzeugführers. Das bedeutet letztlich, dass ein Verstoß zunächst nur den Fahrer, also Arbeitnehmer, betrifft. Dennoch kann bei der Lenkzeitüberschreitung auch der Unternehmer zur Verantwortung gezogen werden.
Die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten soll in erster Linie die Sicherheit im Straßenverkehr erhöhen. Denn das Unfallrisiko steigt exponentiell, wenn die Stunden, die der Fahrer hinter dem Steuer verbringt, deutlich überschritten werden. An dieser Stelle sei nur auf den gefährlichen Sekundenschlaf verwiesen, die zum Teil katastrophale Unfälle verursacht. Zudem bewirken einheitliche Richtwerte eine Harmonisierung des Wettbewerbs. Letztlich bedeutet es auch mehr Flexibilität für das Unternehmen.
Die Lenk- und Ruhezeiten in der Übersicht
- Lkw-Lenkzeiten und Lenkzeitunterbrechung: Ein Fahrer sollte höchstens viereinhalb Stunden fahren. Dann ist eine Unterbrechung der Lenkzeit von 45 Minuten am Stück einzuplanen. Die Pause dient lediglich der Erholung. Die Lenkzeit sollte generell nicht überschritten werden.
Ausnahme: Eine 45-minütige Lenkzeitunterbrechung ist zulässig, aber nur in einer bestimmten Reihenfolge (erst 15 Minuten, dann 30 Minuten). Die Teil-Lenkzeiten dazwischen sollten eine Gesamtdauer von viereinhalb Stunden nicht überschreiten. - Tageslenkzeit: Insgesamt darf eine neunstündige Schicht nicht überschritten werden.
Ausnahme: Zweimal im Monat ist eine Verlängerung auf zehn Stunden zulässig.
- Fahrpausen: Sie sind nicht Teil der Tageslenkzeit, sondern gelten als Fahrtunterbrechung.
- Tagesruhezeit: Eine Ruhezeit von elf Stunden innerhalb eines 24h-Rhythmus darf laut Arbeitszeitgesetz nicht unterschritten werden.
Ausnahme: Eine Verkürzung auf neun Stunden ist dreimal in der Woche erlaubt. Auch hier ist ein Splitting nur in einer festgeschriebenen Reihenfolge möglich (erst drei Stunden, dann neun Stunden). - Wochenlenkzeit: Ein Fahrer darf pro Woche maximal 56 Stunden fahren. Dabei ist zu beachten, dass in der sogenannten Doppellenkwoche die Summe von 90 Stunden nicht überschritten werden darf.
- Wochenendruhezeit: Beim Lkw gibt es kein klassisches Wochenende. Dennoch gibt es eine wöchentliche Ruhezeit von mindestens 45 Stunden.