Letzte Aktualisierung am: 18. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
Bußgeldkatalog: Lkw – Abstand
Tatbestand | Bußgeld in Euro | Punkte in Flensburg |
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Mindestabstand von 50 m bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h mit einem Lkw (über 3,5 Tonnen) auf der Autobahn nicht eingehalten | 80 | 1 |
Mindestabstand von 50 m bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h mit einem Lkw (über 3,5 Tonnen), der auf der Autobahn mit gefährlichen Gütern unterwegs ist, nicht eingehalten | 120 | 1 |
Mindestabstand von 50 m bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h mit einem Kraftomnibus (inklusive Fahrgäste) auf der Autobahn nicht eingehalten | 120 | 1 |
Der Mindestabstand beim Lkw
Im Stadtverkehr oder auf der Autobahn gehört das Drängeln einiger Verkehrsteilnehmer mittlerweile zum Alltag. Sie halten einen zu geringen Abstand zum Vordermann ein und gefährden damit nicht nur sich selbst sondern auch andere Teilnehmer. Vor allem auf einer Kraftfahrtstraße kann es gefährlich werden, wenn ein 3,5-Tonner drängelt und den angemessenen Abstand unterschreitet (unter anderem auch beim Überholen).
Dabei wird es dann besonders brenzlig, wenn schnell gebremst werden muss. Doch wie ist das für die Lkw-Fahrer in der Straßenverkehrsordnung (StVO) überhaupt geregelt? Mit welchen Bußgeldern müssen Sie laut Bußgeldkatalog bei einem Abstandsverstoß mit dem Lkw rechnen? Dabei soll Ihnen der nachfolgende Ratgeber helfen.
Inhalt
FAQ: Lkw-Abstand
Sie müssen mit einem Lkw über 3,5 Tonnen auf der Autobahn einen Mindestabstand von 50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug einhalten-
Es gibt spezielle Blitzer und Radarfallen, die eine Abstandsmessung durchführen und somit Verstöße aufdecken können.
Sie müssen mindestens mit einem Bußgeld in Höhe von 80 Euro sowie einem Punkt in Flensburg rechnen. Weitere Sanktionen können Sie unserer Tabelle entnehmen.
Video: Der Mindestabstand zum Vordermann
Wie sind die Vorschriften zum Abstand beim Lkw?
Genauso wie beim Pkw ist es wichtig, dass ein Lkw zu einem anderen Lkw oder Pkw ausreichend Abstand einhält, damit er bei plötzlichen Bremsvorgängen das vorausfahrende Fahrzeug nicht gefährdet oder sogar ausweichen muss und andere Verkehrsteilnehmer in Mitleidenschaft zieht. Dies ist im § 4 der StVO eindeutig geregelt:
Der Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter ihm gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird.
Das gilt für alle Kraftfahrzeuge im Straßenverkehr. Eine spezielle Erweiterung für die Lastkraftwagen findet sich im § 4 Abs. 3:
Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t und Kraftomnibusse müssen auf Autobahnen, wenn ihre Geschwindigkeit mehr als 50 km/h, von vorausfahrenden Fahrzeugen einen Mindestabstand von 50 m einhalten.
Wichtig! Für die Abstandsmessung beim Lkw dienen Ihnen zur Orientierung die Leitpfosten, die in einem regelmäßigen Abstand von 50 Metern aufgestellt wurden.
Neben der 50-Meter-Regel für den Lkw-Mindestabstand gibt es laut Verkehrsrecht noch ein paar andere Aspekte zu beachten. Dabei geht es in erster Linie um Fahrzeuge mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung und Zügen, die eine Gesamtlänge von mehr als sieben Meter aufweisen. Sie müssen außerhalb geschlossener Ortschaften so viel Abstand zum vorausfahrenden Auto oder Lkw einhalten, dass etwaige überholende Fahrzeuge einscheren können.
Was müssen Sie beim Sicherheitsabstand (Lkw) beachten?
Zunächst muss zwischen dem Sicherheitsabstand und dem Bremsweg unterschieden werden. Denn ein Sicherheitsabstand gibt generell eine räumliche Distanz an zu einem Objekt oder einen zeitlichen Abstand zu einem Vorgang, der eine Gefahr vermeiden soll. Das könnte unter anderem ein Bremsvorgang sein. Der Sicherheitsabstand zu einem anderen Fahrzeug ist aber auch beim Überholen zu beachten.
Der Bremsweg definiert lediglich die Strecke vom Beginn des Bremsvorgangs bis zu dessen Ende. Dabei spielen die gefahrene Geschwindigkeit und die sogenannte Verzögerung eine Rolle. Der Bremsweg schließt jedoch nicht den Reaktionsweg ein, d. h. die Strecke, die benötigt wird, um die Gefahr zu erkennen und darauf zu reagieren. Vom Auftreten des Zwischenfalls bis zum endgültigen Halten des Fahrzeugs wird vom Anhalteweg gesprochen.
Beim Lkw sind viele verschiedene Faktoren zu beachten, die sich auf den Bremsweg auswirken können. Anders als beim relativ kleinen Pkw sind die Dimensionen gänzlich andere, was die Größe oder das Gesamtgewicht eines beladenden Lkws betrifft.
Faktoren, die den Bremsweg beeinflussen:
- Geschwindigkeit
- Ladung (Gesamtgewicht/Überladung beim Lkw)
- Straßenneigung
- Witterungsverhältnisse
- Sichtweite
Insbesondere sollte der Fahrer vom Lkw auf den Abstand auf der Autobahn achten, wenn er in einen Baustellenbereich fährt. Hier kann es besonders brenzlig werden, wenn der Fahrer schnell auf eine plötzliche Veränderung reagieren muss. Die Nichteinhaltung vom Abstand (Lkw) auf der Autobahn verursacht aktuell eine Unfallquote von über 20 Prozent.
Bußgeld: Nichteinhaltung vom Abstand bei Lkw
Hat der Lkw den Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten, droht dem Fahrer ein Bußgeld. Ein Lkw-Abstandsverstoß kann eine Strafe von bis 120 Euro bedeuten sowie ein Punkt in Flensburg laut Bußgeldkatalog. Somit gilt auch bei einem Verstoß in Bezug auf den Lkw-Abstand ein neues Punktesystem. Ein Fahrverbot ist hingen nicht zu warten. Wie genau die Folgen nach Verkehrsrecht aussehen, wenn der Lkw den Sicherheitsabstand missachtet, entnehmen Sie der obigen Tabelle.