Letzte Aktualisierung am: 11. Juli 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Bußgeldkatalog: Gefahrgut und gefährliche Güter
Tatbestand | Bußgeld in Euro |
---|---|
Be- und Entladen an einer unzulässigen Stelle | 100 |
Schriftliche Weisung nicht mitgeführt/ nicht rechtzeitig ausgehändigt | 150 |
Beförderungspapiere nicht mitgeführt/ nicht rechtzeitig ausgehändigt | 150 |
Lichtbildausweis nicht mitgeführt/ nicht rechtzeitig ausgehändigt | 150 |
Feuerlöscher nicht mitgeführt | 150 |
Zulassungsbescheinigung nicht mitgeführt/ nicht rechtzeitig ausgehändigt | 150 - 400 |
Keine Reinigung nach dem Entladen des Gefahrguts | 250 |
Füllungsgrad, Masse oder Temperatur des Gefahrguts nicht beachtet | 250 |
Dichtheit nicht ausreichend überprüft | 250 |
Missachtung des Rauchverbots | 250 |
Tafel (orange) nicht angebracht oder nicht sichtbar | 300 |
Bescheinigung über Basiskurs oder Aufbaukurs des Fahrers nicht mitgeführt | 300 - 500 |
Beförderung der gefährlichen Güter nicht rechtzeitig angehalten bzw. ordnungswidrig fortgesetzt | 500 |
Die Beförderung gefährlicher Güter mit dem Lkw
Nicht nur eine Überladung beim Lkw kann die Ursache für Unfälle sein. Besonders prekär wird es bei dem sogenannten Gefahrguttransport. Dabei ist die korrekte Sicherung besonders wichtig. Denn passiert hier ein Unfall, kann sich das nicht nur auf andere Verkehrsteilnehmer auswirken, sondern auch katastrophale Auswirkungen auf die Umwelt haben. Deshalb sollte bei der Beförderung von gefährlichen Gütern eine besondere Sorgfalt herrschen. Auf welche Gefahrgutaufkleber müssen Sie achten? Und welche Gefahrgutzeichen gibt es überhaupt? Worin unterscheiden sich die spezifischen Gefahrgutklassen? Auf diese und weitere Fragen finden Sie im folgenden Ratgeber Antworten.
Inhalt
FAQ: Fragen und Antworten zum Gefahrgut
Als Gefahrgut werden Substanzen bezeichnet, von denen bei der Beförderung besondere Gefahren für die öffentliche Sicherheit ausgehen. Eine Übersicht der verschiedenen Gefahrgutklasse nfindne Sie hier.
Werden gefährliche Güter mit dem Lkw transportiert, müssen die Fahrzeuge entsprechend gekennzeichnet sein. Vorgeschrieben sind etwa ADR-Warntafeln.
Werden die Sicherheitsanforderungen beim Gefahrguttransport nicht befolgt, kann dies ein Bußgeld nach sich ziehen. Eine Übersicht mit möglichen Tatbeständen liefert dieser Tabelle.
Definition von Gefahrgut beim Lkw
Generell sind unter einem Gefahrgut Stoffe, eine Zubereitungen (also ein Gemisch oder eine Lösung) sowie Gegenstände zu verstehen, die aufgrund ihrer Eigenschaften oder ihres Zustands beim Transport als Gefahrenquelle gelten. Dies können Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder für die Gesundheit von Menschen oder Flora und Fauna sein.
In Abgrenzung dazu gibt es auch den Begriff der gefährlichen Güter. Sie werden in diesem Zusammenhang etwas weiter gefasst. Denn ein Gefahrengut gehört zu den gefährlichen Gütern. Dies können aber auch Stoffe oder Gegenstände sein, die einzeln ungefährlich sind, aber aufgrund der Transportsituation als gefährliches Gut eingestuft werden.
Gefahrgutfahrer werden
Damit Lkw-Fahrer Gefahrgut transportieren dürfen, reicht der normale Lkw-Führerschein nicht aus. Vielmehr müssen Fahrer im Vorfeld den ADR-Schein erwerben. Diesen erhalten sie nach der Teilnahme an speziellen Kursen inklusive einer erfolgreich bestandenen Prüfung. Der ADR-Schein ist anschließend fünf Jahre gültig.
Die Gefahrgutverordnung
Die Gefahrgutverordnung Straße (GGVS) basiert auf dem Europäischen Abkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße oder kurz ADR. Laut Verordnung muss eine solch sensible Ladung mit einem Gefahrgut-Lkw transportiert werden. Dazu zählen neben Kraftfahrzeugen bis 7,5 Tonnen auch Sattelzüge und Anhänger. Daneben sind in der GGVS die Gefahrgutklassen geregelt. Ein Lkw, der ein Gefahrgut befördert, muss dieses mit einer Warntafel markieren, auf der die UN-Nummer verzeichnet ist. Dieser Code enthält Angaben zur Gefahrenklasse, zur Gefahr nach der Menge und ähnliche Informationen.
Daneben ist bei einem solchen Transport die Anbringung von Gefahrgutzeichen oder –aufklebern verpflichtend. Weitere Instrumente der Deklaration sind ein Gefahrgutzettel, den der Lkw-Fahrer mitzuführen hat sowie ein Unfallmerkblatt.
Letztlich dient die Kennzeichnung (Gefahrgut) vor allem den anderen Verkehrsteilnehmern, die über das Gefahrgut informiert und dadurch sensibilisiert werden, und den Rettungskräften bei einem etwaigen Unfall. In einer derartigen Situation können sie angemessen reagieren und entsprechende Rettungsmaßnahmen treffen.
Gefahrgutklassen – Kennzeichnung
Im Folgenden finden Sie Informationen zu den Klassen, die beim Gefahrgut unterschieden werden.
Vorab: Die Klasse 1 ist nochmals in sechs Untergruppen und in 13 Verträglichkeitsgruppen unterteilt. Die Klassen 2 bis 9 werden über Gefahrengrad oder Stoffeigenschaften weiter spezifiziert.
- Klasse 1: Explosivstoffe und Gegenstände, die Explosivstoffe enthalten (Feuerwerkskörper, Munition Schwarzpulver)
- Klasse 2: Gase und gasförmige Stoffe (Propangas, Wasserstoff, Acetylen)
- 2.1: entzündbare Gase
- 2.2: nicht entzündbare Gase
- 2.3: giftige Gase
- Klasse 3: Entzündbare flüssige Stoffe (Benzin, Alkohol, bestimmte verflüssigte Metalle)
- Klasse 4: Entzündbare feste Stoffe (Zündhölzer, Schwefel, weißer Phosphor, Kohle, Fischmehl, Natrium, Zinkstaub)
- 4.1: Entzündbare feste Stoffe, selbstzersetzliche Stoffe und desensibilisierte explosive Stoffe
- 4.2: Selbstentzündliche Stoffe
- 4.3: Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündliche Gase bilden
- Klasse 5: Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe (Wasserstoffperoxid, Natriumchlorat, Dibenzoylperoxid)
- 5.1: Entzündend wirkende Stoffe
- 5.2: Organische Peroxide
- Klasse 6: Giftige Stoffe (Blausäure, Arsen Pestizide, Klinikabfälle)
- 6.1: Giftige Stoffe
- 6.2: Ansteckungsgefährliche Stoffe
- Klasse 7: Radioaktive Stoffe (Uran, Plutonium, bestimmte medizinische Instrumente)
- Klasse 8: Ätzende Stoffe (Schwefelsäure, Natronlauge, Salzsäure)
- Klasse 9: Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände (Trockeneis, flüssiger Stickstoff, Asbest)
Wichtige Hinweise für den Transport von Gefahrgut – Vorschriften
- Ein Lkw-Fahrer, der Gefahrengut transportieren möchte, muss eine Schulung absolvieren. Der Abschluss gilt für fünf Jahre und muss dann erneuert werden. Die Vorschriften der ADR (Gefahrgut) unterliegen nämlich ständigen Änderungen und aktuellen Anpassungen.
- Für Gefahrguttransporte gilt ein absolutes Rauchverbot.
- Der Fahrer sollte neben allen wichtigen Papieren auch für den eigenen Schutz sorgen, mit Schutzhandschuhen und –brille sowie Atemschutz.