Letzte Aktualisierung am: 11. Juli 2024
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
Bußgeldkatalog: Lkw – Überholverbot
Tatbestand | Bußgeld in Euro | Punkte in Flensburg | Fahrverbot |
---|---|---|---|
Überholverbot (Lkw über 3,5 t) missachtet | 70 | 1 | - |
... mit Gefährdung | 85 | 1 | - |
... mit Unfallfolge | 105 | 1 | - |
Überholverbot missachtet + Gegenverkehr behindert | 150 | 1 | - |
... gefährdet | 250 | 2 | 1 Monat |
... mit Unfallfolge | 300 | 2 | 1 Monat |
Elefantenrennen (Differenz unter 10 km/h) | 80 | 1 | - |
Überholverbot (Lkw über 3,5 t) missachtet bei unklarer Verkehrslage | 150 | 1 | 1 Monat |
Überholen (mit Lkw über 7,5 t) trotz eingeschränkter Sichtweite | 120 | 1 | - |
Was ist beim Überholvorgang mit Lkw zu beachten?
Eine Vielzahl an Lkw ist auf den deutschen Straßen und vor allem Autobahnen unterwegs, da ein großer Teil des Gütertransports mittlerweile auf der Straße stattfindet. Wenn ein Lkw auf der Autobahn dann überholen muss, kann es für andere Verkehrsteilnehmer ärgerlich sein, da ein solcher Vorgang schon mal einige Minuten in Anspruch nimmt. Umgangssprachlich wird dann gern vom sogenannten Elefantenrennen gesprochen. Doch worauf sollten Sie achten? Welches Bußgeld ist zu erwarten, wenn Sie das Überholverbot für den Lkw missachten? Weiteres erfahren Sie im folgenden Ratgeber.
Inhalt
FAQ: Fragen und Antworten zum Überholverbot für Lkw
Grundsätzlich dürfen Sie nur von links überholen – egal ob Sie in einem Lkw oder einem Pkw unterwegs sind. Darüber hinaus muss eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer stets ausgeschlossen sein. Sowohl das Ausscheren als auch das Wiedereinordnen müssen Sie mit dem Blinker anzeigen. Zu guter Letzt sollten Sie beim Überholen mit dem Lkw darauf achten, einen ausreichenden Seitenabstand einzuhalten.
Schreibt beispielsweise das Verkehrszeichen 277 ein Lkw-Überholverbot vor oder die Verkehrslage ist unklar, dürfen Sie als Lkw-Fahrer nicht zum Überholmanöver ansetzen.
Ignorieren Sie als Lkw-Fahrer ein Überholverbot, können Bußgelder zwischen 70 und 300 Euro auf Sie zukommen. Ein bis zwei Punkte in Flensburg sowie ein Fahrverbot von einem Monat sind ebenfalls möglich. Detaillierte Infos zu den Sanktionen finden Sie in dieser Tabelle.
Das Überholverbot für den Lkw
Das Verkehrsrecht in Deutschland hat eine Vielzahl von Regelungen und Vorschriften speziell für die Lkw-Fahrer getroffen. Wenn diese Kolosse einen Unfall verursachen oder daran beteiligt sind, kann es verheerende Folgen geben. Generell ist Überholen im § 5 der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt. Welche wichtigen Fakten gibt es darüber zu wissen?
- Ein Überholvorgang sollte immer von links vollzogen werden.
- Die Übersicht über den gesamten Vorgang ist von zentraler Bedeutung.
- Die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer sollte ausgeschlossen sein.
- Sie sollten einen ausreichenden Seitenabstand (Sicherheitsabstand) einhalten.
- Beim Ausscheren und beim Wiedereinordnen sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.
Doch wann und wo ist das Überholen verboten, insbesondere für den Lkw? Zur Beantwortung dieser Frage dient der § 5 Abs. 3 und Abs. 3a:
(3) Das Überholen ist unzulässig:
- bei unklarer Verkehrslage oder
- wenn es durch ein angeordnetes Verkehrszeichen (Zeichen 276, 277) untersagt ist.
(3a) Wer ein Kraftfahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t führt, darf unbeschadet sonstiger Überholverbote nicht überholen, wenn die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m beträgt.
Damit ist das Überholverbot für Lkw entweder durch das Verkehrszeichen 277 ausgeschildert oder für alle Lkw über 7,5 Tonnen bei einer eingeschränkten Sichtweise geregelt.
Verkehrszeichen 277: Überholverbot für Lkw
Das Zeichen 277 (ein roter Lkw und ein schwarzer Pkw nebeneinander auf weißen Grund) gilt für alle Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 3,5 Tonnen, inklusive der Anhänger, und für alle Zugmaschinen. Von dieser Regelung sind Personenkraftwagen sowie Kraftomnibusse ausgenommen.
Dieses Verkehrszeichen kann zudem mit verschiedenen Zusatzzeichen versehen sein, unter anderem mit einer Spezifikation des zulässigen Gesamtgewichts oder mit einer Erweiterung, die dann auch andere Fahrzeuge wie Omnibusse und Pkw mit Anhänger einschließt.
Mit dem Lkw unterwegs: Überholverbot auf der Autobahn
Gerade das bereits angesprochene Elefantenrennen, bei dem es heißt, ein Lkw überholt einen anderen Lkw, ist für alle Verkehrsteilnehmer nervenaufreibend. Die Ursache liegt unter anderem in der Länge sowie dem Gesamtgewicht der Lkw und der damit verbundenen Trägheit an sich. Außerdem ist die Höchstgeschwindigkeit auf den Autobahnen in Deutschland für Lkw auf 80 km/h beschränkt. Damit sind aufgrund des massiven Zeitdrucks, der beim Transport von Gütern herrscht, viele Lkw mit derselben maximalen Geschwindigkeit unterwegs. Deshalb kommt es immer wieder zu diesem Elefantenrennen. Daneben kann es aber auch sein, dass ein Lkw beim Überholvorgang die Vorschrift der Höchstgeschwindigkeit überschreitet. Beides ist nicht zulässig. Ein spezielles Überholverbot für den Lkw auf der Autobahn gibt es zwar nicht, aber durch die besondere Gefährdung auf diesen Straßen findet es dort sehr häufig seine Anwendung.
Generell gilt bei dem Prozess des Überholens mit einem Fahrzeug eine maximale Gesamtdauer von 45 Sekunden und die Differenzgeschwindigkeit sollte höher als 10 km/h sein. In den meisten Fällen ist es daher nicht ratsam, mit dem Lkw zu überholen. Ein zu langsames Manöver ist außerdem nicht erlaubt und strafbar. Das gilt sowohl für Pkw- als auch für Lkw-Fahrer.
Was bedeutet das Überholen im Überholverbot für den Lkw?
Wenn Sie beispielsweise das Überholverbot mit einem Lkw, der ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen aufweist, missachten, müssen Sie laut Bußgeldkatalog mindestens mit einem Punkt in Flensburg rechnen sowie mit 70 Euro Bußgeld. Das kann sich mit der Gefährdung anderer oder einer Unfallfolge erhöhen. Im Falle, dass dabei der Gegenverkehr sogar gefährdet wird, erhalten Sie nicht nur einen Bußgeldbescheid in Höhe von 250 Euro und ein Punkt in Flensburg, sondern auch ein einmonatiges Fahrverbot.