Letzte Aktualisierung am: 29. Juli 2024
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Wenn Motorradfahrer sich selbst einem höheren Verletzungsrisiko aussetzen
Anschnallgurte, Airbags oder eine Knautschzone bieten Fahrern von einem Auto bei einem Unfall zumindest etwas Schutz und sorgen dafür, dass die Verletzungen möglicherweise nicht allzu gravierend ausfallen. Motorradfahrer hingegen profitieren von einem wahren Freiheitsgefühl und spüren die gefahrene Geschwindigkeit während der Fahrt am eigenen Leib.
Dies gilt jedoch auch für die Auswirkungen eines Sturzes bei einem Unfall. Die einzige Möglichkeit, sich als Biker für einen Motorradunfall zu wappnen, besteht darin, entsprechende Schutzkleidung wie Helm, Spezialstiefel, Jacke oder Handschuhe anzulegen. Verzichtet ein Fahrer darauf, kann aus diesem Leichtsinn schnell bitterer Ernstwerden.
In diesem Ratgeber informieren wir Sie darüber, ob es im Verkehrsrecht Pflicht für Motorradfahrer ist, spezielle Accessoires zu tragen, die sie bei einem Zusammenstoß schützen, und erläutern, welchen Einfluss ein Motorradunfall ohne Schutzkleidung auf die Abwicklung durch die Versicherung hat.
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Inhalt
FAQ: Fragen und Antworten zum Motorradunfall ohne Schutzkleidung
Die StVO schreibt beim Motorradfahren ausschließlich einen geeigneten Schutzhelm vor. Eine spezielle Schutzbekleidung ist darüber hinaus aber nicht verpflichtend.
Ja, denn Handschuhen, eine enganliegende Jacke mit Rückenprotektor, eine Hose sowie Stiefel mit ausreichendem Knöchelschutz können bei einem Motorradunfall die Verletzungen reduziert werden.
Unter Umständen kann Motorradfahrern ohne Schutzkleidung eine Mitschuld am Unfall gegebene werden, was unter anderem Auswirkungen aufs Schmerzensgeld hat.
Ist das Tragen von Schutzkleidung für Motorradfahrer Pflicht?
Angaben des Statistischen Bundesamtes zufolge ist das Unfallrisiko bei einem Motorrad dreimal so hoch wie bei einem Pkw. Schwere oder sogar tödliche Verletzungen kommen vor allem bei einem Motorradunfall ohne Schutzkleidung häufig vor. Eine Pflicht zum Tragen spezieller Motorradkleidung zum Schutz wäre also durchaus nachvollziehbar. Doch existiert eine solche?
Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) schreibt in § 21 Absatz 2 StVO lediglich das Tragen eines Helms beim Fahren von einem Motorrad vor. Dort heißt es:
Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen.“
Diese Helmpflicht besteht in Deutschland bereits seit 1976. Eine entsprechende Lederkombi, Handschuhe oder spezielle Stiefel sind für Motorradfahrer laut Verkehrsrecht jedoch nicht vorgeschrieben. Höchstwahrscheinlich ist dieser Umstand mit dafür verantwortlich, dass immer wieder ein Motorradunfall ohne Schutzkleidung geschieht.
Die Auswirkungen von einem Motorradunfall ohne Schutzkleidung auf die Versicherung
In Bezug auf die Abwicklung durch die Versicherung macht es durchaus einen Unterschied, ob es sich um einen Motorradunfall mit oder ohne Schutzkleidung handelte. Dies gilt auch, wenn Sie als Fahrer von einem Motorrad an dem Unfall keine Schuld trifft. In diesem Fall muss die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers in der Regel für die daraus resultierenden Schäden aufkommen.
Um Ihren Anspruch auf Schadensersatz bzw. Schmerzensgeld zu schmälern, wird sie es normalerweise ausnutzen, wenn ein Motorradunfall ohne Schutzkleidung vorliegt. Dann besteht die Möglichkeit, Ihnen eine Mitschuld gemäß § 254 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) vorzuwerfen. Dazu bedarf es jedoch gewisser Voraussetzungen:
- Es muss geprüft werden, ob Ihre Verletzungen auch dann entstanden wären, wenn Sie eine angemessene Schutzkleidung beim Fahren getragen hätten.
- Bei einem gebrochenen Bein ist es normalerweise unerheblich, ob es sich um einen Motorradunfall mit oder ohne Schutzkleidung handelte. Schließlich hätte auch spezielle Kleidung dies nicht verhindern können.
- Erlitten Sie jedoch unzählige Schürf- oder Schnittwunden, sieht das Ganze anders aus. Diese hätten schließlich durch das Tragen von Schutzkleidung bei einem Unfall vermieden werden können.
Daraus ergibt sich: Die StVO schreibt zwar nur vor, dass Fahrer von einem Motorrad einen Helm tragen müssen, allerdings kann sich aus einem Motorradunfall ohne Schutzkleidung eine Mitschuld ergeben, was wiederum für ein geringeres Schmerzensgeld sprechen kann. Daher sollten Sie grundsätzlich nicht darauf verzichten, sondern sich zu Ihrem eigenen Schutz für spezielle Motorradkleidung entscheiden.