Letzte Aktualisierung am: 13. Oktober 2025
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
Bußgeldtabelle: Verstöße beim Parken mit einem LKW
| Tatbestand | Bußgeld | Punkte | Lohnt sich ein Einspruch? |
|---|---|---|---|
| Sie haben den LKW ordnungswidrig vor/hinter einer Kreuzung oder Einmündung geparkt. | 10 € | eher nicht | |
| ...und dabei andere behindert. | 15 € | eher nicht | |
| ...und das länger als 3 Stunden. | 20 € | eher nicht | |
| ...und das sowohl länger als 3 Stunden als auch mit Behinderung anderer. | 30 € | eher nicht | |
| Sie haben den LKW verbotswidrig geparkt und dadurch verhindert, dass andere gekennzeichnete Parkflächen nutzen konnten. | 10 € | eher nicht | |
| ...und dabei andere behindert. | 15 € | eher nicht | |
| ...und das länger als 3 Stunden. | 20 € | eher nicht | |
| ...und das sowohl länger als 3 Stunden als auch mit Behinderung anderer. | 25 € | eher nicht | |
| Sie haben den LKW über Schachtdeckeln oder in Ein- bzw. Ausfahrten geparkt. | 10 € | eher nicht | |
| ...und dabei andere behindert. | 15 € | eher nicht | |
| ...und das länger als 3 Stunden. | 20 € | eher nicht | |
| ...und das sowohl länger als 3 Stunden als auch mit Behinderung anderer. | 30 € | eher nicht | |
| Sie haben den LKW in scharfen Kurven oder an engen bzw. unübersichtlichen Stellen geparkt. | 35 € | eher nicht | |
| ...und dabei andere behindert. | 55 € | eher nicht | |
| ...und das länger als 1 Stunde. | 55 € | eher nicht | |
| ...und das sowohl länger als 1 Stunde als auch mit Behinderung anderer. | 55 € | eher nicht | |
| ...und dadurch Rettungsfahrzeuge behindert. | 100 € | 1 | Hier prüfen ** |
| Sie haben den LKW vor/in einer Feuerwehrzufahrt geparkt | 55 € | eher nicht | |
| ...und dabei andere oder Rettungsfahrzeuge behindert. | 100 € | 1 | Hier prüfen ** |
| Sie haben den LKW über 7,5 t Gesamtmasse unerlaubt in einem besonderen Gebiet geparkt. | 30 € | eher nicht | |
| Sie haben den LKW mit einem Anhänger von über 2 t Gesamtmasse unerlaubt in einem besonderen Gebiet geparkt. | 30 € | eher nicht | |
| Sie haben den LKW nicht platzsparend geparkt. | 10 € | eher nicht | |
| Sie haben den LKW unerlaubt auf einer Autobahn oder Kraftfahrstraße geparkt. | 70 € | 1 | Hier prüfen ** |
| ...und dabei andere gefährdet. | 85 € | 1 | Hier prüfen ** |
| ...und dadurch einen Unfall verursacht. | 105 € | 1 | Hier prüfen ** |
| Sie haben eine Ampelanlage verdeckt, weil Sie den LKW weniger als 10 m entfernt geparkt haben. | 15 € | eher nicht | |
| ...und dabei andere behindert. | 25 € | eher nicht | |
| ...und das länger als 1 Stunde. | 25 € | eher nicht | |
| ...und das sowohl länger als 1 Stunde als auch mit Behinderung anderer. | 35 € | eher nicht | |
| Sie haben den LKW auf Rad- oder Gehwegen geparkt. | 55 € | eher nicht | |
| ...und dabei andere behindert. | 70 € | 1 | Hier prüfen ** |
| ...und das länger als 1 Stunde. | 70 € | 1 | Hier prüfen ** |
| ...und das sowohl länger als 1 Stunde als auch mit Behinderung anderer. | 80 € | 1 | Hier prüfen ** |
| ...und dabei andere gefährdet. | 80 € | 1 | Hier prüfen ** |
| ...und dadurch einen Unfall verursacht. | 100 € | 1 | Hier prüfen ** |
| Sie haben den LKW im absoluten/eingeschränkten Halteverbot, an Taxiständen oder vor/hinter/auf Fußgängerüberwegen geparkt. | 25 € | eher nicht | |
| ...und dabei andere behindert. | 40 € | eher nicht | |
| ...und das länger als 1 Stunde. | 40 € | eher nicht | |
| ...und das sowohl länger als 1 Stunde als auch mit Behinderung anderer. | 50 € | eher nicht | |
| Sie haben den LKW im Haltestellenbereich oder auf einem Bussonderfahrstreifen geparkt. | 55 € | eher nicht | |
| ...und dabei andere behindert. | 70 € | eher nicht | |
| ...und dabei andere gefährdet. | 80 € | eher nicht | |
| ...und dadurch einen Unfall verursacht. | 100 € | eher nicht | |
| ...und das länger als 3 Stunden. | 70 € | eher nicht | |
| ...und das sowohl länger als 3 Stunden als auch mit Behinderung oder Gefährdung anderer. | 80 € | eher nicht | |
| ...und das sowohl länger als 3 Stunden als auch mit Verursachung eines Unfalls. | 100 € | eher nicht | |
| Sie haben den LKW unerlaubt in einer Pannen- oder Notfallbucht geparkt. | 25 € | eher nicht |
Kurz & knapp: Parken mit einem LKW
Grundsätzlich dürfen Sie gemäß der StVO den LKW überall dort parken, wo dies auch für einen PKW zulässig ist. Ab einem bestimmten Gewicht gelten für LKW jedoch Ausnahmen.
Ist ein Parkplatz explizit für LKW vorgesehen, dürfen auch nur solche darauf parken. Fahrer von PKW und anderen Kraftfahrzeugen riskieren ein Bußgeld, wenn sie ihn verbotswidrig nutzen.
Für LKW unter 7,5 Tonnen gibt es grundsätzlich keine zeitliche Begrenzung hinsichtlich der Parkdauer. Bei einem Gewicht von über 7,5 Tonnen ergeben sich in bestimmten Bereichen allerdings Einschränkungen für das Parken mit einem LKW. Mehr dazu hier.
Inhalt
Allgemein: Wo dürfen LKW parken?
Eine explizite Regelung, wo das Parken mit einem LKW erlaubt ist, sieht die Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht vor.
Sofern es keine speziellen Regelungen durch bestimmte Verkehrszeichen (VZ) gibt, dürfen LKW grundsätzlich dort abgestellt werden, wo auch das Parken für PKW erlaubt ist.
In bestimmten Fällen sieht die Straßenverkehrsordnung allerdings ein Parkverbot vor, etwa wenn dadurch eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer zu erwarten ist.
Auf Gehwegen gilt ein generelles Halte- bzw. Parkverbot, sofern weder Verkehrszeichen noch Parkflächenmarkierungen etwas Gegenteiliges erlauben. Dementsprechend ist auch LKW-Fahrern das Parken auf dem Gehweg untersagt.
Wann ist das Parken für LKW verboten?
§ 12 StVO bestimmt ausdrücklich, wo das Parken mit einem LKW nicht erlaubt ist. Ebenso gilt die Regelung für PKW.
Bei einem verbotswidrigen Parken droht dem Parksünder ein Verwarnungsgeld bis hin zu hohen Bußgeldern gemäß dem Bußgeldkatalog.
Darüber hinaus können Parkverstöße mit Punkten in Flensburg sanktioniert werden.
In folgenden Fällen ist das Parken gemäß § 12 StVO grundsätzlich verboten:
- vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen
- wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert
- vor Grundstücksein- und -ausfahrten
- über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen
- vor abgesenkten Bordsteinen
- an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen
- im Bereich von scharfen Kurven
- auf Einfädelungs- und auf Ausfädelungsstreifen
- auf Bahnübergängen
- vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten
LKW parken innerorts: Im Wohngebiet erlaubt oder verboten?
Ob ein LKW in einem reinen oder allgemeinen Wohngebiet parken darf, hängt gemäß § 12 Absatz 3a StVO vom Gesamtgewicht des Fahrzeugs ab, sofern keine speziellen Regelungen etwas anderes anordnen.
Je nachdem, wie schwer das Fahrzeug ist, gelten entsprechende Einschränkungen für das Parken mit einem LKW in einem Wohngebiet.
Die Regelung dient insbesondere dem Lärmschutz und der Verkehrssicherheit, da größere Fahrzeuge den öffentlichen Verkehr stärker beeinträchtigen als kleinere Fahrzeuge.
Zu beachten ist, dass das in § 12 StVO geregelte Parkverbot für reine und allgemeine Wohngebiete gilt – je nach Gewicht darf man einen LKW dort nicht parken. Ein Mischgebiet ist von dem Parkverbot jedoch nicht betroffen. Dort ist das Parken mit einem LKW ohne Einschränkungen erlaubt, ebenso wie in einem Gewerbegebiet.
Wie lange darf ein LKW im Wohngebiet parken?
Wie lange ein LKW in einem reinen oder allgemeinen Wohngebiet parken darf, hängt von seinem Gesamtgewicht ab.
Ein LKW unter 7,5 Tonnen darf grundsätzlich ganztägig – auch an Sonn- und Feiertagen – in einem Wohngebiet parken.
Wiegt ein LKW allerdings über 7,5 Tonnen, ist das Parken in einem reinen Wohngebiet zwischen 22 Uhr und 6 Uhr sowie ganztägig an Sonn- und Feiertagen unzulässig.
Eine Ausnahme von dem Parkverbot gilt nur dann, wenn entsprechend gekennzeichnete Parkplätze in dem Wohngebiet vorhanden sind. Auf solchen Flächen ist das Parken mit einem LKW über 7,5 Tonnen in diesem Fall erlaubt.
LKW parken: Außerhalb geschlossener Ortschaften erlaubt oder verboten?
Außerhalb geschlossener Ortschaften gestaltet sich das Parken mit einem LKW etwas schwieriger.
Grundsätzlich ist dies nur auf Stellplätzen mit ausreichend großer Parkfläche oder auf gekennzeichneten LKW-Parkplätzen etwa an Raststätten erlaubt.
Straßenverkehrsbehörden können darüber hinaus in bestimmten Gebieten ein Parkverbot für LKW anordnen.
Solche Verbote können sowohl auf Landstraßen als auch auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen gelten.
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