Parken mit einem LKW – Vorschriften und Bußgelder

Von Murat Kilinc

Letzte Aktualisierung am: 13. Oktober 2025

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Bußgeldtabelle: Verstöße beim Parken mit einem LKW

TatbestandBußgeldPunkteLohnt sich ein Einspruch?
Sie haben den LKW ord­nungs­widrig vor/hinter einer Kreu­zung oder Ein­mündung ge­parkt.10 €eher nicht
...und dabei andere be­hindert.15 €eher nicht
...und das län­ger als 3 Stun­den.20 €eher nicht
...und das sowohl länger als 3 Stun­den als auch mit Be­hinder­ung an­derer.30 €eher nicht
Sie haben den LKW ver­bots­widrig geparkt und da­durch ver­hindert, dass andere ge­kenn­zeichnete Park­flächen nutzen konn­ten.10 €eher nicht
...und dabei andere be­hindert.15 €eher nicht
...und das län­ger als 3 Stun­den.20 €eher nicht
...und das sowohl länger als 3 Stun­den als auch mit Be­hinder­ung an­derer.25 €eher nicht
Sie haben den LKW über Schacht­deckeln oder in Ein- bzw. Aus­fahrten ge­parkt.10 €eher nicht
...und dabei andere be­hindert.15 €eher nicht
...und das län­ger als 3 Stun­den.20 €eher nicht
...und das sowohl länger als 3 Stun­den als auch mit Be­hinder­ung an­derer.30 €eher nicht
Sie haben den LKW in schar­fen Kurven oder an engen bzw. un­über­sicht­lichen Stellen ge­parkt.35 €eher nicht
...und dabei andere be­hindert.55 €eher nicht
...und das län­ger als 1 Stun­de.55 €eher nicht
...und das sowohl länger als 1 Stun­de als auch mit Be­hinder­ung an­derer.55 €eher nicht
...und dadurch Rettungs­fahrzeuge be­hindert.100 €1Hier prüfen **
Sie haben den LKW vor/in einer Feuer­wehr­zufahrt ge­parkt55 €eher nicht
...und dabei andere oder Rettungs­fahrzeuge be­hindert.100 €1Hier prüfen **
Sie haben den LKW über 7,5 t Gesamt­masse un­erlaubt in einem be­sonderen Gebiet ge­parkt.30 €eher nicht
Sie haben den LKW mit einem An­hänger von über 2 t Gesamt­masse un­erlaubt in einem be­sonderen Gebiet ge­parkt.30 €eher nicht
Sie haben den LKW nicht platz­sparend ge­parkt.10 €eher nicht
Sie haben den LKW un­erlaubt auf einer Auto­bahn oder Kraft­fahrstraße ge­parkt.70 €1Hier prüfen **
...und dabei andere ge­fährdet.85 €1Hier prüfen **
...und da­durch einen Unfall ver­ursacht.105 €1Hier prüfen **
Sie haben eine Ampel­anlage ver­deckt, weil Sie den LKW weniger als 10 m ent­fernt ge­parkt haben.15 €eher nicht
...und dabei andere be­hindert.25 €eher nicht
...und das län­ger als 1 Stun­de.25 €eher nicht
...und das sowohl länger als 1 Stun­de als auch mit Be­hinder­ung an­derer.35 €eher nicht
Sie haben den LKW auf Rad- oder Geh­wegen ge­parkt.55 €eher nicht
...und dabei andere be­hindert.70 €1Hier prüfen **
...und das län­ger als 1 Stun­de.70 €1Hier prüfen **
...und das sowohl länger als 1 Stun­de als auch mit Be­hinder­ung an­derer.80 €1Hier prüfen **
...und dabei andere ge­fährdet.80 €1Hier prüfen **
...und da­durch einen Unfall ver­ursacht.100 €1Hier prüfen **
Sie haben den LKW im ab­soluten/ein­geschränkten Halte­verbot, an Taxi­ständen oder vor/hinter/auf Fuß­gänger­über­wegen ge­parkt.25 €eher nicht
...und dabei andere be­hindert.40 €eher nicht
...und das län­ger als 1 Stun­de.40 €eher nicht
...und das sowohl länger als 1 Stun­de als auch mit Be­hinder­ung an­derer.50 €eher nicht
Sie haben den LKW im Halte­stellen­bereich oder auf einem Bus­sonder­fahrstreifen ge­parkt.55 €
eher nicht
...und dabei andere be­hindert.70 €eher nicht
...und dabei andere ge­fährdet.80 €eher nicht
...und da­durch einen Unfall ver­ursacht.100 €eher nicht
...und das län­ger als 3 Stun­den.70 €eher nicht
...und das sowohl länger als 3 Stun­den als auch mit Be­hinder­ung oder Ge­fähr­dung an­derer.80 €eher nicht
...und das sowohl länger als 3 Stun­den als auch mit Ver­ursach­ung eines Un­falls.100 €eher nicht
Sie haben den LKW un­erlaubt in einer Pannen- oder Notfall­bucht ge­parkt.25 €eher nicht

Kurz & knapp: Parken mit einem LKW

Wo darf ich mit einem LKW parken?

Grundsätzlich dürfen Sie gemäß der StVO den LKW überall dort parken, wo dies auch für einen PKW zulässig ist. Ab einem bestimmten Gewicht gelten für LKW jedoch Ausnahmen.

Wer darf auf einem LKW-Parkplatz parken?

Ist ein Parkplatz explizit für LKW vorgesehen, dürfen auch nur solche darauf parken. Fahrer von PKW und anderen Kraftfahrzeugen riskieren ein Bußgeld, wenn sie ihn verbotswidrig nutzen.

Wie lange darf ein LKW auf einem Parkplatz stehen?

Für LKW unter 7,5 Tonnen gibt es grundsätzlich keine zeitliche Begrenzung hinsichtlich der Parkdauer. Bei einem Gewicht von über 7,5 Tonnen ergeben sich in bestimmten Bereichen allerdings Einschränkungen für das Parken mit einem LKW. Mehr dazu hier.

Allgemein: Wo dürfen LKW parken?

Eine explizite Regelung, wo das Parken mit einem LKW erlaubt ist, sieht die Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht vor.

Das Parken mit einem LKW ist grundsätzlich dort zulässig, wo auch PKW parken dürfen.
Das Parken mit einem LKW ist grundsätzlich dort zulässig, wo auch PKW parken dürfen.

Sofern es keine speziellen Regelungen durch bestimmte Verkehrszeichen (VZ) gibt, dürfen LKW grundsätzlich dort abgestellt werden, wo auch das Parken für PKW erlaubt ist.

In bestimmten Fällen sieht die Straßenverkehrsordnung allerdings ein Parkverbot vor, etwa wenn dadurch eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer zu erwarten ist.

Auf Gehwegen gilt ein generelles Halte- bzw. Parkverbot, sofern weder Verkehrszeichen noch Parkflächenmarkierungen etwas Gegenteiliges erlauben. Dementsprechend ist auch LKW-Fahrern das Parken auf dem Gehweg untersagt.

Wann ist das Parken für LKW verboten?

Verbotswidriges Parken mit einem LKW wird sanktioniert.
Verbotswidriges Parken mit einem LKW wird sanktioniert.

§ 12 StVO bestimmt ausdrücklich, wo das Parken mit einem LKW nicht erlaubt ist. Ebenso gilt die Regelung für PKW.

Bei einem verbotswidrigen Parken droht dem Parksünder ein Verwarnungsgeld bis hin zu hohen Bußgeldern gemäß dem Bußgeldkatalog.

Darüber hinaus können Parkverstöße mit Punkten in Flensburg sanktioniert werden.

In folgenden Fällen ist das Parken gemäß § 12 StVO grundsätzlich verboten:

  • vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen
  • wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert
  • vor Grundstücksein- und -ausfahrten
  • über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen
  • vor abgesenkten Bordsteinen
  • an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen
  • im Bereich von scharfen Kurven
  • auf Einfädelungs- und auf Ausfädelungsstreifen
  • auf Bahnübergängen
  • vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten

LKW parken innerorts: Im Wohngebiet erlaubt oder verboten?

Ob ein LKW in einem reinen oder allgemeinen Wohngebiet parken darf, hängt gemäß § 12 Absatz 3a StVO vom Gesamtgewicht des Fahrzeugs ab, sofern keine speziellen Regelungen etwas anderes anordnen.

Ist das Parken mit einem LKW in einem Wohngebiet erlaubt?
Ist das Parken mit einem LKW in einem Wohngebiet erlaubt?

Je nachdem, wie schwer das Fahrzeug ist, gelten entsprechende Einschränkungen für das Parken mit einem LKW in einem Wohngebiet.

Die Regelung dient insbesondere dem Lärmschutz und der Verkehrssicherheit, da größere Fahrzeuge den öffentlichen Verkehr stärker beeinträchtigen als kleinere Fahrzeuge.

Zu beachten ist, dass das in § 12 StVO geregelte Parkverbot für reine und allgemeine Wohngebiete gilt – je nach Gewicht darf man einen LKW dort nicht parken. Ein Mischgebiet ist von dem Parkverbot jedoch nicht betroffen. Dort ist das Parken mit einem LKW ohne Einschränkungen erlaubt, ebenso wie in einem Gewerbegebiet.

Wie lange darf ein LKW im Wohngebiet parken?

Wie lange ein LKW in einem reinen oder allgemeinen Wohngebiet parken darf, hängt von seinem Gesamtgewicht ab.

Ein LKW unter 7,5 Tonnen darf grundsätzlich ganztägig – auch an Sonn- und Feiertagen – in einem Wohngebiet parken.

Wiegt ein LKW allerdings über 7,5 Tonnen, ist das Parken in einem reinen Wohngebiet zwischen 22 Uhr und 6 Uhr sowie ganztägig an Sonn- und Feiertagen unzulässig.

Eine Ausnahme von dem Parkverbot gilt nur dann, wenn entsprechend gekennzeichnete Parkplätze in dem Wohngebiet vorhanden sind. Auf solchen Flächen ist das Parken mit einem LKW über 7,5 Tonnen in diesem Fall erlaubt.

LKW parken: Außerhalb geschlossener Ortschaften erlaubt oder verboten?

Wo ist außerhalb geschlossener Ortschaften das Parken mit einem LKW erlaubt?
Wo ist außerhalb geschlossener Ortschaften das Parken mit einem LKW erlaubt?

Außerhalb geschlossener Ortschaften gestaltet sich das Parken mit einem LKW etwas schwieriger.

Grundsätzlich ist dies nur auf Stellplätzen mit ausreichend großer Parkfläche oder auf gekennzeichneten LKW-Parkplätzen etwa an Raststätten erlaubt.

Straßenverkehrsbehörden können darüber hinaus in bestimmten Gebieten ein Parkverbot für LKW anordnen.

Solche Verbote können sowohl auf Landstraßen als auch auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen gelten.

Video: Alles zum Thema „Halten- und Parken“

Erfahren Sie im Video mehr zum Halten und Parken.
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Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

Murat Kilinc studierte Jura an der Universität Bremen. Er wurde 2014 als Anwalt zugelassen, nachdem er sein Refendariat am OLG Celle sowie im Landgerichtsbezirk Verden abgeschlossen und sein 2. Examen bestanden hatte. Im Anschluss war er von 2014 bis 2022 selbstständig tätig. Der heutige Geschäftsführer der rightmart Verden Rechtsanwalts GmbH, der zusätzlich den Titel Fachanwalt für Verkehrsrecht trägt, informiert Verbraucher auf bussgeldrechner.com unter anderem zum Verkehrsstrafrecht.

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