Parken auf Radwegen – ein Verstoß mit Folgen

Von Murat Kilinc

Letzte Aktualisierung am: 30. April 2025

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Bußgeldtabelle: Sanktionen für das Parken auf Radwegen

VerstoßBußgeldPunkte
Halten auf einem Radweg50 €-
Halten auf einem Radweg & Behinderung anderer55 €-
Halten auf einem Radweg & Gefährdung anderer70 €-
Halten auf einem Radweg. Es kam zum Unfall.90 €-
Parken auf einem Radweg55 €-
Parken auf einem Radweg & Behinderung anderer70 €1
Parken auf einem Radweg für mehr als eine Stunde70 €1
Parken auf einem Radweg für mehr als eine Stunde & Behinderung anderer80 €1
Parken auf einem Radweg & Gefährdung anderer80 €1
Parken auf einem Radweg. Es kam zum Unfall.100 €1
Die Bußgelder gelten sowohl für unbeschilderte als auch für ausgeschilderte Radwege (Verkehrszeichen 237, 240, 241).

Kurz & Knapp: Parken auf Radwegen

Wann darf man auf dem Radweg parken?

Das Halten und Parken auf Radwegen ist nicht erlaubt. Falls Sie dennoch auf einem Radweg parken, folgt eine Strafe, deren Höhe durch die Dauer des Stopps und durch die entstandene Gefährdung bestimmt wird. Eine Übersicht dazu finden Sie hier.

Ist das Parken auf einem Radweg mit dem Zeichen 240 oder 241 erlaubt?

Das Zeichen 240 symbolisiert einen gemeinsamen Geh- und Radweg, während das Zeichen 241 einen getrennten Rad- und Gehweg darstellt.
Jedoch sind auch diese Radwege keine Ausnahme: Kein Autofahrer darf hier parken.

Welche Tatbestandsnummer hat das Parken auf dem Radweg?

Das Parken auf einem unbeschilderten Radweg hat die Tatbestandsnummer 112474. Bei einem ausgeschilderten Radweg (Verkehrszeichen 237) lautet die Tatbestandsnummer 141174. Wenn es sich um die Verkehrszeichen 240 oder 241 handelt, ist es die Nummer 141194.

Ist das Parken auf Radwegen erlaubt?

Viele Autofahrer parken tagtäglich auf Radwegen.
Viele Autofahrer parken tagtäglich auf Radwegen.

Kennen Sie das auch? Sie kommen nach einem anstrengenden Tag auf der Arbeit nach Hause, wollen eigentlich nur auf der Couch entspannen und müssen nur noch einen Parkplatz finden. Doch leider dauert es viel zu viel Zeit und benötigt wie so oft viel zu viele Meter, bis Sie vor Ihrer Wohnung einem Stellplatz begegnen. “Darf ich hier parken?”, fragen Sie sich, während Ihr Blick auf den Radweg fällt, der den verfügbar geglaubten Parkplatz kreuzt.

In solchen Situationen und insbesondere bei angespannten Parksituationen stellt sich vielen Autofahrern die Frage, ob das Parken auf Radwegen oder Fahrradschutzstreifen erlaubt ist und welche Konsequenzen ein Regelverstoß zur Folge hat.

Damit Sie nicht am nächsten Morgen ein Knöllchen unter der Windschutzscheibe finden, erklärt Ihnen dieser Artikel, welche Vorschriften zum Halten und Parken Sie auf Radwegen beachten müssen.

Parken auf Radwegen – das gilt laut Gesetz

Verkehrszeichen 237: Radweg
Verkehrszeichen 237: Radweg
240: Gemeinsamer Geh- und Radweg
240: Gemeinsamer Geh- und Radweg
241: getrennter Rad- und Gehweg
241: getrennter Rad- und Gehweg

Grundsätzlich ist das Parken auf einem Radweg laut § 12 Straßenverkehrsordnung (StVO) untersagt. Dort ist festgehalten:

Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren […] (Abs. 4)

Entscheidend ist, dass der Radweg nicht zur Fahrbahn und somit auch nicht zum rechten Fahrbahnrand gehört. Daraus folgt, dass das Parken auf Radwegen verboten ist. Auch links neben einem Fahrradschutzstreifen ist es nicht möglich, da das Blockieren einer Straße untersagt ist.

Der Radweg beeinflusst auch das Parken vor einer Einmündung. Kreuzungen mit Radweg sind ebenfalls von diesen Regelungen betroffen. Wenn rechts neben der Fahrbahn ein Radweg baulich angelegt ist, muss in der Nähe von Kreuzungen und Einmündungen ein Abstand von mindestens 8 m zu den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten, also zum Beginn der Kreuzung oder Einmündung, gewahrt werden. Erst dann dürfen Autos unter Umständen dort parken. Ohne einen Radweg wäre der Abstand lediglich 5 m.

Die Strafen für das Parken auf Radwegen

In der Regel zieht das Parken auf Radwegen ein Bußgeld nach sich.
In der Regel zieht das Parken auf Radwegen ein Bußgeld nach sich.

Beim Parken auf einem Fahrradweg / Fahrradstreifen handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Falls Sie dennoch in die Verlegenheit gekommen sind, auf einem Fahrradweg zu parken, wird eine Strafe auf Sie zukommen. Wie diese ausfällt, hängt von der Dauer und Schwere des Verstoßes ab.

Das Parken auf einem Radweg mit einhergehender Behinderung des Verkehrs kostet bspw. 70 € und zieht einen Punkt in Flensburg nach sich. Falls Sie kurz auf einem Radweg halten, müssen Sie lediglich 50 € zahlen. Dauert es länger als drei Minuten, zählt es als Parken auf einem Fahrradweg und das Bußgeld beträgt bereits 55 €. Falls Sie auf einem Fahrradschutzstreifen parken, wird ein Bußgeld derselben Höhe fällig. Eine genaue Auflistung der Strafen finden Sie hier.

Halten und Parken: Im Video

Erfahren Sie im Video mehr zum Halten und Parken.
Erfahren Sie im Video mehr zum Halten und Parken.
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Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

Murat Kilinc studierte Jura an der Universität Bremen. Er wurde 2014 als Anwalt zugelassen, nachdem er sein Refendariat am OLG Celle sowie im Landgerichtsbezirk Verden abgeschlossen und sein 2. Examen bestanden hatte. Im Anschluss war er von 2014 bis 2022 selbstständig tätig. Der heutige Geschäftsführer der rightmart Verden Rechtsanwalts GmbH, der zusätzlich den Titel Fachanwalt für Verkehrsrecht trägt, informiert Verbraucher auf bussgeldrechner.com unter anderem zum Verkehrsstrafrecht.

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