Letzte Aktualisierung am: 30. April 2025
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
Bußgeldtabelle: Sanktionen für das Parken auf Radwegen
Verstoß | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
Halten auf einem Radweg | 50 € | - |
Halten auf einem Radweg & Behinderung anderer | 55 € | - |
Halten auf einem Radweg & Gefährdung anderer | 70 € | - |
Halten auf einem Radweg. Es kam zum Unfall. | 90 € | - |
Parken auf einem Radweg | 55 € | - |
Parken auf einem Radweg & Behinderung anderer | 70 € | 1 |
Parken auf einem Radweg für mehr als eine Stunde | 70 € | 1 |
Parken auf einem Radweg für mehr als eine Stunde & Behinderung anderer | 80 € | 1 |
Parken auf einem Radweg & Gefährdung anderer | 80 € | 1 |
Parken auf einem Radweg. Es kam zum Unfall. | 100 € | 1 |
Die Bußgelder gelten sowohl für unbeschilderte als auch für ausgeschilderte Radwege (Verkehrszeichen 237, 240, 241). |
Kurz & Knapp: Parken auf Radwegen
Das Halten und Parken auf Radwegen ist nicht erlaubt. Falls Sie dennoch auf einem Radweg parken, folgt eine Strafe, deren Höhe durch die Dauer des Stopps und durch die entstandene Gefährdung bestimmt wird. Eine Übersicht dazu finden Sie hier.
Das Zeichen 240 symbolisiert einen gemeinsamen Geh- und Radweg, während das Zeichen 241 einen getrennten Rad- und Gehweg darstellt.
Jedoch sind auch diese Radwege keine Ausnahme: Kein Autofahrer darf hier parken.
Das Parken auf einem unbeschilderten Radweg hat die Tatbestandsnummer 112474. Bei einem ausgeschilderten Radweg (Verkehrszeichen 237) lautet die Tatbestandsnummer 141174. Wenn es sich um die Verkehrszeichen 240 oder 241 handelt, ist es die Nummer 141194.
Inhalt
Ist das Parken auf Radwegen erlaubt?
Kennen Sie das auch? Sie kommen nach einem anstrengenden Tag auf der Arbeit nach Hause, wollen eigentlich nur auf der Couch entspannen und müssen nur noch einen Parkplatz finden. Doch leider dauert es viel zu viel Zeit und benötigt wie so oft viel zu viele Meter, bis Sie vor Ihrer Wohnung einem Stellplatz begegnen. “Darf ich hier parken?”, fragen Sie sich, während Ihr Blick auf den Radweg fällt, der den verfügbar geglaubten Parkplatz kreuzt.
In solchen Situationen und insbesondere bei angespannten Parksituationen stellt sich vielen Autofahrern die Frage, ob das Parken auf Radwegen oder Fahrradschutzstreifen erlaubt ist und welche Konsequenzen ein Regelverstoß zur Folge hat.
Damit Sie nicht am nächsten Morgen ein Knöllchen unter der Windschutzscheibe finden, erklärt Ihnen dieser Artikel, welche Vorschriften zum Halten und Parken Sie auf Radwegen beachten müssen.
Parken auf Radwegen – das gilt laut Gesetz
Grundsätzlich ist das Parken auf einem Radweg laut § 12 Straßenverkehrsordnung (StVO) untersagt. Dort ist festgehalten:
Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren […] (Abs. 4)
Entscheidend ist, dass der Radweg nicht zur Fahrbahn und somit auch nicht zum rechten Fahrbahnrand gehört. Daraus folgt, dass das Parken auf Radwegen verboten ist. Auch links neben einem Fahrradschutzstreifen ist es nicht möglich, da das Blockieren einer Straße untersagt ist.
Der Radweg beeinflusst auch das Parken vor einer Einmündung. Kreuzungen mit Radweg sind ebenfalls von diesen Regelungen betroffen. Wenn rechts neben der Fahrbahn ein Radweg baulich angelegt ist, muss in der Nähe von Kreuzungen und Einmündungen ein Abstand von mindestens 8 m zu den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten, also zum Beginn der Kreuzung oder Einmündung, gewahrt werden. Erst dann dürfen Autos unter Umständen dort parken. Ohne einen Radweg wäre der Abstand lediglich 5 m.
Die Strafen für das Parken auf Radwegen
Beim Parken auf einem Fahrradweg / Fahrradstreifen handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Falls Sie dennoch in die Verlegenheit gekommen sind, auf einem Fahrradweg zu parken, wird eine Strafe auf Sie zukommen. Wie diese ausfällt, hängt von der Dauer und Schwere des Verstoßes ab.
Das Parken auf einem Radweg mit einhergehender Behinderung des Verkehrs kostet bspw. 70 € und zieht einen Punkt in Flensburg nach sich. Falls Sie kurz auf einem Radweg halten, müssen Sie lediglich 50 € zahlen. Dauert es länger als drei Minuten, zählt es als Parken auf einem Fahrradweg und das Bußgeld beträgt bereits 55 €. Falls Sie auf einem Fahrradschutzstreifen parken, wird ein Bußgeld derselben Höhe fällig. Eine genaue Auflistung der Strafen finden Sie hier.
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