Letzte Aktualisierung am: 12. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Der folgende Artikel gibt Ihnen einen Überblick über die Punktereform 2014. Wenn Sie erfahren wollen, wie Sie Ihre Punkte in Flensburg in Erfahrung bringen können, finden Sie hier eine Anleitung.
Möchten Sie herausfinden, wie viele Punkte es für Verkehrsordnungswidrigkeiten gibt, wählen Sie bitte hier eine Kategorie aus:
Die vielfältigen Auswirkungen der Punktereform
Am 1. Mai 2014 wurde eine Punktereform in Flensburg umgesetzt. Das Verkehrszentralregister (VZR) heißt seitdem Fahreignungsregister (FAER).
Von der Flensburger Punktereform sind noch viele andere Bereiche betroffen, darunter die Zuteilung der Punkte zu den einzelnen Verstößen, die Anzahl der möglichen Punkte und die Art der Verstöße, für die Punkte eingetragen werden.
Auch die Tilgungsfristen wurden durch die Reform neu definiert – sowohl ihre Länge als auch ihre Anwendung auf den konkreten Punktestand. All diese Aspekte sollen in den folgenden Kapiteln näher beleuchtet werden.
Inhalt
FAQ: Fragen und Antworten zur Punktereform
Das alte Punktesystem musste dringend überarbeitet und modernisiert werden, damit Kraftfahrer leichter nachvollziehen können, wann überhaupt Punkte in Flensburg drohen und wie viele sie insgesamt haben dürfen.
Die wohl wichtigste Neuerung besteht daraus, dass seit dem 1. Mai 2014 nur noch Punkte im Verkehr drohen, wenn die Regelmissachtung ein Bußgeld von 60 Euro oder mehr nach sich zieht und die Verkehrssicherheit dabei gefährdet wurde.
Im Zuge der Punktereform wurde außerdem das Verkehrszentralregister in das Fahreignungsregister umbenannt. Darüber hinaus findet seitdem der Führerscheinentzug bereits bei acht Punkten statt und nicht mehr erst bei 18.
Die Reform und das Punktesystem
Die Art der Verstöße, die Punkte zur Folge hatten, wurde im Zug der Punktereform neu definiert. Nur Ordnungswidrigkeiten, welche laut geltendem Recht die Verkehrssicherheit gefährden und für die ein Bußgeld von mindestens 60 Euro erhoben wird, werden im Fahreignungsregister in Form von Punkten eingetragen. Verkehrsstraftaten ziehen ebenfalls einen Eintrag nach sich.
Eintragungen, die vor dem 1. Mai 2014 für ein Delikt vergeben worden sind, das nach der Reform nicht mehr mit Punkten bestraft wird, wurden gelöscht. Allerdings wurden die Bußgelder für einige dieser Verstöße angehoben.
Seit der Flensburg-Punktereform nicht mehr eingetragen werden beispielsweise:
- Beleidigungen im Straßenverkehr
- Unzulässiges Befahren einer Umweltzone
- Missachtung des Sonn- und Feiertagsfahrverbots (für Lkw)
- Fehlerhafte Kennzeichen
- Nichteinhaltung der Fahrtenbuchauflage
- Missachtung des Pflichtversicherungsgesetzes
Punkte seit der Reform werden nach folgendem System vergeben:
- Ordnungswidrigkeiten (schwerer Verstoß): 1 Punkt
- Ordnungswidrigkeiten mit anschließendem Regelfahrverbot und Straftaten (sehr schwerer Verstoß) : 2 Punkte
- Straftaten mit einhergehendem Entzug der Fahrerlaubnis: 3 Punkte
Die Punktereform: Umrechnung von alten in neue Punkte
Während ein Verkehrsteilnehmer vor der Punktereform im Mai 2014 maximal 18 Punkte erhalten konnte, ist diese Zahl nun auf acht begrenzt. Es reichen seitdem acht Punkte, um den Führerscheinzu verlieren. Nach der Punktereform werden alte Punkte in neue umgerechnet.
Punkte vor der Reform | Punkte nach der Reform |
---|---|
1 bis 3 Punkte sind | 1 Punkt |
4 bis 5 Punkte sind | 2 Punkte |
6 bis 7 Punkte sind | 3 Punkte |
8 bis 10 Punkte sind | 4 Punkte |
11 bis 13 Punkte sind | 5 Punkte |
14 bis 15 Punkte sind | 6 Punkte |
16 bis 17 Punkte sind | 7 Punkte |
18 oder mehr Punkte sind | 8 Punkte |
Die Punkte-Reform in Flensburg und die Tilgungsfristen
Die Reform hat das Flensburger Punktesystem auch in Bezug auf die Tilgungsfristen verändert. Diese sind nun starr und können durch neu hinzugekommene Punkte nicht verlängert werden.
- Nach zweieinhalb Jahren verjähren 1-Punkt-Vergehen.
- Nach fünf Jahren verjähren 2-Punkte-Vergehen.
- Nach zehn Jahren verjähren 3-Punkte-Vergehen.
Die Überliegefrist bleibt auch nach der Flensburg-Punktereform bestehen. Das bedeutet, dass zu den Tilgungsfristen bei jedem Vergehen noch ein Jahr dazugerechnet werden muss.
Das Stufen-Modell beim Punktestand
Hat ein Verkehrsteilnehmer eine bestimmte Anzahl von Punkten angesammelt, erfolgt eine Reaktion der Behörde.
Bei 1 bis 3 Punkten ist der Betroffene noch im “grünen Bereich”. Diese Stufe wird als “Vormerkung” bezeichnet. Steht er jedoch bereits bei 4 bis 5 Punkten, erhält er eine “Ermahnung”. Damit einher geht die Empfehlung, an einem Fahreignungsseminar teilzunehmen. Kritisch wird es für den Führerschein im Bereich von 6 bis 7 Punkten, da er damit kurz vor dem Führerscheinentzug steht. Hier ist eine “Verwarnung” die Folge, ebenfalls mit dem Hinweis auf die Möglichkeit, ein Fahreignungsseminar zu besuchen. Ab 8 Punkten ist dann der Führerschein weg.
Punkteabbau nach der Punktereform
Die Kosten für ein sogenanntes Fahreignungsseminar wurden auf etwa 400 Euro angehoben. Durch den Besuch eines solchen Seminars können Fahrer, die nicht mehr als fünf Punkte auf ihrem Konto in Flensburg haben, einen Punkt abbauen und damit das Risiko, den Führerschein für ihr Auto abgeben zu müssen, verringern. Dies ist jedoch nur einmal in fünf Jahren möglich.