Die Punktereform 2014 – Die wichtigsten Änderungen

Von Kai L.

Letzte Aktualisierung am: 12. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Der folgende Artikel gibt Ihnen einen Überblick über die Punktereform 2014. Wenn Sie erfahren wollen, wie Sie Ihre Punkte in Flensburg in Erfahrung bringen können, finden Sie hier eine Anleitung.

Möchten Sie herausfinden, wie viele Punkte es für Verkehrsordnungswidrigkeiten gibt, wählen Sie bitte hier eine Kategorie aus:

Die vielfältigen Auswirkungen der Punktereform

Nach der Punktereform in Flensburg wird der Verstoß gegen das Sonntagsfahrverbot für Lkw nicht mehr mit Punkten bestraft
Nach der Punktereform in Flensburg wird der Verstoß gegen das Sonntagsfahrverbot für Lkw nicht mehr mit Punkten bestraft.

Am 1. Mai 2014 wurde eine Punktereform in Flensburg umgesetzt. Das Verkehrszentralregister (VZR) heißt seitdem Fahreignungsregister (FAER).

Von der Flensburger Punktereform sind noch viele andere Bereiche betroffen, darunter die Zuteilung der Punkte zu den einzelnen Verstößen, die Anzahl der möglichen Punkte und die Art der Verstöße, für die Punkte eingetragen werden.

Auch die Tilgungsfristen wurden durch die Reform neu definiert – sowohl ihre Länge als auch ihre Anwendung auf den konkreten Punktestand. All diese Aspekte sollen in den folgenden Kapiteln näher beleuchtet werden.

FAQ: Fragen und Antworten zur Punktereform

Weshalb kam es überhaupt zur Punktereform?

Das alte Punktesystem musste dringend überarbeitet und modernisiert werden, damit Kraftfahrer leichter nachvollziehen können, wann überhaupt Punkte in Flensburg drohen und wie viele sie insgesamt haben dürfen.

Welche Neuerungen fanden im Zuge der Punktereform statt?

Die wohl wichtigste Neuerung besteht daraus, dass seit dem 1. Mai 2014 nur noch Punkte im Verkehr drohen, wenn die Regelmissachtung ein Bußgeld von 60 Euro oder mehr nach sich zieht und die Verkehrssicherheit dabei gefährdet wurde.

Was ist außerdem seit der Punktereform neu?

Im Zuge der Punktereform wurde außerdem das Verkehrszentralregister in das Fahreignungsregister umbenannt. Darüber hinaus findet seitdem der Führerscheinentzug bereits bei acht Punkten statt und nicht mehr erst bei 18.

Die Reform und das Punktesystem

Die Art der Verstöße, die Punkte zur Folge hatten, wurde im Zug der Punktereform neu definiert. Nur Ordnungswidrigkeiten, welche laut geltendem Recht die Verkehrssicherheit gefährden und für die ein Bußgeld von mindestens 60 Euro erhoben wird, werden im Fahreignungsregister in Form von Punkten eingetragen. Verkehrsstraftaten ziehen ebenfalls einen Eintrag nach sich.

Eintragungen, die vor dem 1. Mai 2014 für ein Delikt vergeben worden sind, das nach der Reform nicht mehr mit Punkten bestraft wird, wurden gelöscht. Allerdings wurden die Bußgelder für einige dieser Verstöße angehoben.

Seit der Flensburg-Punktereform nicht mehr eingetragen werden beispielsweise:

Die Punktereform hat viele Veränderungen nach sich gezogen.
Die Punktereform hat viele Veränderungen nach sich gezogen.
  • Beleidigungen im Straßenverkehr
  • Unzulässiges Befahren einer Umweltzone
  • Missachtung des Sonn- und Feiertagsfahrverbots (für Lkw)
  • Fehlerhafte Kennzeichen
  • Nichteinhaltung der Fahrtenbuchauflage
  • Missachtung des Pflichtversicherungsgesetzes

Punkte seit der Reform werden nach folgendem System vergeben:

  • Ordnungswidrigkeiten (schwerer Verstoß): 1 Punkt
  • Ordnungswidrigkeiten mit anschließendem Regelfahrverbot und Straftaten (sehr schwerer Verstoß) : 2 Punkte
  • Straftaten mit einhergehendem Entzug der Fahrerlaubnis3 Punkte

Die Punktereform: Umrechnung von alten in neue Punkte

Während ein Verkehrsteilnehmer vor der Punktereform im Mai 2014 maximal 18 Punkte erhalten konnte, ist diese Zahl nun auf acht begrenzt. Es reichen seitdem acht Punkte, um den Führerscheinzu verlieren. Nach der Punktereform werden alte Punkte in neue umgerechnet.

Punkte vor der ReformPunkte nach der Reform
1 bis 3 Punkte sind1 Punkt
4 bis 5 Punkte sind2 Punkte
6 bis 7 Punkte sind3 Punkte
8 bis 10 Punkte sind4 Punkte
11 bis 13 Punkte sind5 Punkte
14 bis 15 Punkte sind6 Punkte
16 bis 17 Punkte sind7 Punkte
18 oder mehr Punkte sind8 Punkte

Die Punkte-Reform in Flensburg und die Tilgungsfristen

Die Reform hat das Flensburger Punktesystem auch in Bezug auf die Tilgungsfristen verändert. Diese sind nun starr und können durch neu hinzugekommene Punkte nicht verlängert werden.

  • Nach zweieinhalb Jahren verjähren 1-Punkt-Vergehen.
  • Nach fünf Jahren verjähren 2-Punkte-Vergehen.
  • Nach zehn Jahren verjähren 3-Punkte-Vergehen.

Die Überliegefrist bleibt auch nach der Flensburg-Punktereform bestehen. Das bedeutet, dass zu den Tilgungsfristen bei jedem Vergehen noch ein Jahr dazugerechnet werden muss.

Das Stufen-Modell beim Punktestand

Hat ein Verkehrsteilnehmer eine bestimmte Anzahl von Punkten angesammelt, erfolgt eine Reaktion der Behörde.

Die Punktereform 2014 sieht eine Verwarnung bei 6-7 Punkten vor.
Die Punktereform 2014 sieht eine Verwarnung bei 6-7 Punkten vor.

Bei 1 bis 3 Punkten ist der Betroffene noch im “grünen Bereich”. Diese Stufe wird als “Vormerkung” bezeichnet. Steht er jedoch bereits bei 4 bis 5 Punkten, erhält er eine “Ermahnung”. Damit einher geht die Empfehlung, an einem Fahreignungsseminar teilzunehmen. Kritisch wird es für den Führerschein im Bereich von 6 bis 7 Punkten, da er damit kurz vor dem Führerscheinentzug steht. Hier ist eine “Verwarnung” die Folge, ebenfalls mit dem Hinweis auf die Möglichkeit, ein Fahreignungsseminar zu besuchen. Ab 8 Punkten ist dann der Führerschein weg.

Punkteabbau nach der Punktereform

Die Kosten für ein sogenanntes Fahreignungsseminar wurden auf etwa 400 Euro angehoben. Durch den Besuch eines solchen Seminars können Fahrer, die nicht mehr als fünf Punkte auf ihrem Konto in Flensburg haben, einen Punkt abbauen und damit das Risiko, den Führerschein für ihr Auto abgeben zu müssen, verringern. Dies ist jedoch nur einmal in fünf Jahren möglich.

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Über den Autor

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Kai L.

Kai hat Kommunikations- und Medienwissenschaften studiert und Erfahrung in verschiedenen Redaktionen gesammelt. Seit 2020 unterstützt er unser Team von bussgeldrechner.com. In seinen Ratgeber befasst er sich u. a. mit Verkehrsverstößen, den gesetzlichen Grundlagen und Tipps für Fahrrad- und Autofahrer.

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