Letzte Aktualisierung am: 14. August 2024
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Bei welchen Verstößen drohen Punkte, wenn Sie geblitzt wurden?
Wer sich nicht an geltendes Verkehrsrechthält und bei einem Verstoß geblitzt wird, muss sich auf Ahndungen aus dem Bußgeldkatalog einstellen. Bei diesen kann es sich um ein Bußgeld, Punkte in Flensburg oder in schwerwiegenden Fällen sogar um ein Fahrverbot handeln.
In Deutschland kommen Blitzer zwar überwiegend bei Geschwindigkeitsüberschreitungen zum Einsatz, einige Messgeräte sind allerdings auch in der Lage, Rotlichtverstöße aufzudecken. Aber ab wann müssen Kraftfahrer, die geblitzt wurden, Punkte in Flensburg befürchten und wie viele? Dieser Frage geht der folgende Ratgeber auf den Grund.
Inhalt
FAQ: Fragen und Antworten dazu, wann Punkte drohen, nachdem man geblitzt wurde
Unabhängig davon, ob die Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts oder außerorts stattfand, müssen Autofahrer ab 21 km/h zu schnell mit Punkten in Flensburg rechnen.
Werden Sie mit einem Lkw geblitzt, drohen bereits ab 16 km/h zu schnell Punkte in Flensburg – innerorts sowie außerorts.
Zu schnell gewesen: Ab wann gibt es Punkte beim Blitzen?
Wie eine Überschreitung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit gemäß Bußgeldkatalog sanktioniert wird, ist abhängig von bestimmten Gegebenheiten. Dazu zählen unter anderem die Folgenden:
- Wo fand der Geschwindigkeitsverstoß statt?
- Um wie viele km/h wurde das vorgeschriebene Tempolimit überschritten?
Wann Autofahrer, die geblitzt wurden, Punkte in Flensburg und damit eine Eintragung im sogenannten Fahreignungsregister (FAER) erwarten müssen, ist jedoch ausschließlich von den gefahrenen km/h abhängig. Ungeachtet der Tatsache, ob Sie als Fahrer innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften geblitzt wurden: Punkte kommen immer erst dann auf Sie zu, wenn Ihre Geschwindigkeit 21 km/h oder noch höher über dem zulässigen Maximaltempo lag. Ihnen drohen demzufolge keine Punkte, wenn der Blitzer Sie mit weniger km/h abgelichtet hat.
Befinden Sie sich als Fahranfänger noch in der Probezeit, wurden geblitzt und haben Punkte bekommen? Ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h handelt es sich um einen sogenannten A-Verstoß. Auf diesen folgt automatisch eine Probezeitverlängerung von zwei auf insgesamt vier Jahre sowie die Anordnung, an einem Aufbauseminar teilzunehmen.
An einer roten Ampel geblitzt: Wann Punkte fällig werden?
Wie bereits erwähnt, können Kraftfahrer nicht nur bei Überschreitungen des Tempolimits geblitzt werden und Punkte in Flensburg erhalten. Das Gleiche gilt für das Überfahren einer roten Ampel. In Bezug auf die drohenden Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog muss zwischen zwei Arten von Rotlichtverstößen differenziert werden:
- Die Ampel war seit weniger als einer Sekunde rot, als sie überfahren wurde („Einfacher Rotlichtverstoß“)
- Die Ampel stand zum Zeitpunkt des Überfahrens bereits seit mehreren Sekunden auf Rot („Qualifizierter Rotlichtverstoß“)
Bei einem einfachen Rotlichtverstoß bestehen die Konsequenzen aus einem Bußgeld von 90 Euro sowie einem Punkt in Flensburg. Kam es zusätzlich zu einer Gefährdung des übrigen Straßenverkehrs oder sogar zu einem Unfall, steigt das Bußgeld auf 200 bzw. 240 Euro an. Wurden Sie bei einem der beiden letzteren Szenarien geblitzt, werden zwei Punkte und ein einmonatiges Fahrverbot fällig.
Sollte es sich hingegen um einen qualifizierten Rotlichtverstoß gehandelt haben, müssen Sie mit 200 Euro, zwei Punkten und einem Fahrverbot von einem Monat rechnen. 320 bzw. 360 Euro kommen auf Sie zu, wenn dieser Verstoß eine Gefährdung oder eine Sachbeschädigung nach sich zog. Erneut gilt: Wurden Sie in einem der beiden letzteren Fälle geblitzt, drohen zwei Punkte in Flensburg sowie ein einmonatiges Fahrverbot.
Je nachdem, wie schwerwiegend der qualifizierte Rotlichtverstoß war, bei dem Sie geblitzt wurden, sind Punkte in Flensburg noch Ihr geringstes Problem: Weiterhin ist die Entziehung der Fahrerlaubnis und eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren gemäß § 315c des Strafgesetzbuchs (StGB) möglich.