Letzte Aktualisierung am: 11. Juli 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Bußgeldkatalog: Rote Ampel – Fahrrad
Tatbestand | Bußgeld in Euro | Punkte in Flensburg |
---|---|---|
Rotlichtverstoß mit dem Fahrrad | 60 | 1 |
... mit Gefährdung | 100 | 1 |
... mit Unfallfolge oder Sachbeschädigung | 120 | 1 |
Rotlichtverstoß mit dem Fahrrad (länger als eine Sekunde) | 100 | 1 |
... mit Gefährdung | 160 | 1 |
... mit Unfallfolge oder Sachbeschädigung | 180 | 1 |
Inhalt
FAQ: Mit dem Fahrrad eine rote Ampel überfahren
Überfahren Sie als Radler eine rote Ampel, müssen Sie mindestens 60 Euro bezahlen. Hier finden Sie weitere mögliche Sanktionen.
Ja. Für einen Rotlichtverstoß wird auch bei einem Radfahrer zusätzlich zum Bußgeld ein Punkt in Flensburg vermerkt.
Um einen qualifizierten Rotlichtverstoß handelt es sich, wenn die Ampel schon länger als eine Sekunde rot war, wenn der Radler diese überfährt. Dann werden ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro sowie ein Punkt in Flensburg fällig.
Mit dem Fahrrad bei Rot über die Ampel
Die Ampel ist bereits auf Rot gewechselt und dann noch schnell mit dem Fahrrad über die Kreuzung? Doch Obacht, das kann teuer werden. Denn auch ein Rotlichtverstoß mit dem Fahrrad kann mittlerweile erhebliche Geldbußen nach sich ziehen. Dann kann Ihnen schnell ein Bußgeldbescheid zugeschickt werden, wenn Sie als Radfahrer die Verkehrssicherheit nicht achten und mit dem Fahrrad bei Rot über die Ampel fahren.
Wie Sie sich richtig verhalten können und was es sonst noch zu beachten gilt, erfahren Sie im Folgenden. Zudem bekommen Sie Antworten auf Fragen wie: Welche Auswirkungen haben Verstöße mit dem Fahrrad auf Ihr Punktekonto in Flensburg? Und können Sie auch mit dem Fahrrad Ihren Führerschein verlieren?
Bußgeld – Mit dem Fahrrad über die Rote Ampel
Seit dem 1.Mai 2014 gilt das neue Flensburger Punktesystem. Das hat Änderungen im Bußgeldkatalog bewirkt, die auch die Radfahrer betreffen. Dabei schlägt die rote Ampel zu überfahren mit dem Fahrrad mit 60 Euro zu Buche. Spielt dabei eine Gefährdung mit hinein, müssen Sie bereits mit 100 Euro rechnen. Die Höhe vom Bußgeld, wenn Sie die rote Ampel mit dem Fahrrad überfahren, richtet sich nach dem Gefährdungsgrad, den Sie auf die allgemeine Verkehrssicherheit ausgeübt haben.
Wichtig! Bei allen Rotlichtverstößen gilt laut Bußgeldkatalog: Sie bekommen neben dem Bußgeld auch einen Punkt in Flensburg.
Gut zu wissen: Radfahrer und die rote Ampel
Neben den Aspekten der Gefährdung und der Unfallfolge spielt auch maßgeblich die Länge der Rotlichtphase eine Rolle. Dabei gibt es zwei Varianten zu unterscheiden. Zum einen gilt als einfacher Rotlichtverstoß, wenn beim Überqueren die Ampel weniger als eine Sekunde rot war. Zum anderen wird der qualifizierte Rotlichtverstoß kategorisiert. Hierbei muss bei der Überquerung die Ampel länger als eine Sekunde auf Rot sein.
Ein festinstallierter Blitzer an der Ampel kann auch einen Fahrradfahrer bei einem Verstoß blitzen. Jedoch ist die Nachverfolgung ohne das fahrzeugübliche Kennzeichen eher schwierig.
In der Regel bekommt ein Fahrradfahrer also nur dann einen Bußgeldbescheid, wenn ihn ein Polizeibeamter beim Überqueren der roten Ampel beobachtet und die Personalien noch an Ort und Stelle aufnimmt.
Mit dem Fahrrad über die rote Ampel: Strafe
Neben einem Bußgeld sowie einem Punkt in Flensburg drohen einem Radfahrer weitere Strafen und Beeinträchtigungen, wenn Sie mit dem Fahrrad bei Rot über die Ampel rauschen.
Ein einfacher Rotlichtverstoß, der mit 60 Euro geahndet wird, zählt zu der sogenannten A-Verstößen im Bußgeldkatalog. Das hat vor allem gravierende Auswirkungen für die Fahranfänger. Denn innerhalb der Probezeit kann dies zur Verlängerung ebendieser um zwei weitere Jahre führen.
Wichtig! Auch Jugendliche ab 14 Jahre können ein Bußgeld bekommen, wenn Sie eine rote Ampel überfahren mit dem Fahrrad.
Im schlimmsten Fall kann ein Verstoß gegen das Verkehrsrecht mit dem Fahrrad den Führerscheinentzug verursachen. Denn auch wenn Sie die rote Ampel mit dem Fahrrad überfahren, hat der Punkt in Flensburg eine Verjährungsfrist, die bei zweieinhalb Jahren liegt. Der Entzug der Fahrerlaubnis droht ab acht Punkten.
Die Fußgängerampel mit dem Fahrrad zu überqueren, ist übrigens nur noch bis Ende 2017 zulässig. Eigentlich sollten Radfahrer auf die Ampeln für alle Fahrzeuge achten, wenn keine speziellen Ampeln ausgewiesen sind. Dies führt vor allem in der Situation eines gemeinsamen Fußgänger- und Radweges zu Komplikationen und zahlreichen Diskussionen in der Rechtsprechung. In diesem bereits strittigen Fall könnte sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eventuell lohnen.