Letzte Aktualisierung am: 11. Juli 2024
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Was ist ein rotes Kennzeichen?
Damit Sie mit einem Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen können, muss das Kfz einige Voraussetzungen erfüllen. Zum einen muss es verkehrssicher sein und eine gültige HU muss vorliegen. Zum anderen ist es notwendig, dass Fahrzeug bei der Zulassungsbehörde anzumelden.
Nachdem Sie dort alle wichtigen Unterlagen vorgelegt haben, bekommen Sie die Kfz-Kennzeichen ausgehändigt. Diese müssen sowohl vorn als auch hinten am Auto angebracht werden und sollten zudem gut leserlich sein.
In der Regel ist die Schrift auf den Kennzeichen schwarz. Es gibt allerdings auch grüne oder rote Kennzeichen. Aber wo können Sie ein rote Nummernschilder beantragen? Welche Kosten kommen auf Sie zu? Können Sie rote Kfz-Kennzeichen auch leihen? Mehr dazu erfahren Sie im folgenden Ratgeber.
Inhalt
FAQ: Fragen und Antworten zu roten Kennzeichen
Rote Kennzeichen sind grundsätzlich nicht an ein bestimmtes Fahrzeug gebunden, sondern lassen sich für mehrere Autos nutzen. Darüber hinaus ist es durch ein rotes Kennzeichen nicht notwendig, das entsprechende Fahrzeug im Vorfeld umzumelden.
Rote Kennzeichen können bei Probefahrten, Überführungsfahrten, Werkstattfahrten, Prüfungsfahrten sowie Oldtimern zum Einsatz kommen.
Rote Kennzeichen können Sachverständige, Autohändler und Oldtimer-Sammler erhalten. Sollten sich Privatpersonen ein solches ausleihen, liegt ein Kennzeichenmissbrauch vor.
Welche Voraussetzungen müssen für ein rotes Kennzeichen gegeben sein?
Die Zulassungsbehörde vergibt rote Kennzeichen an Kfz-Händler. Diese sind für nicht zugelassene Fahrzeuge für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten gedacht. Die Kennzeichennummer beginnt dabei immer mit der Ziffer „06“. Die rote Nummer ist keinem Fahrzeug zugeteilt und kann dementsprechend für mehrere Kfz verwendet werden.
Sie dürfen außerdem keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorherigen Zulassungsvorgängen haben. Liegt ein Zahlungsrückstand vor, bekommen Sie das rote Kennzeichen in der Regel nicht ausgestellt.
Wo können Sie rote Nummernschilder ausleihen oder beantragen?
Privat haben Sie nicht die Möglichkeit, rote Kennzeichen zu beantragen. Dies ist ausschließlich Händlern vorbehalten. Wenn Sie allerdings in einem Autohaus ein Fahrzeug kaufen, können Sie sich ein rotes Kennzeichen beim Händler leihen, um den Wagen zu überführen. Die Schilder müssen anschließend wieder zurück ans Autohaus geschickt werden. Sie haben bei der Behörde aber die Möglichkeit, ein Überführungskennzeichen zu beantragen.
Wenn Sie als Fahrzeughändler die roten Kennzeichen beantragen wollen, sollten Sie folgende Unterlagen bei der Zulassungsstelle vorlegen können:
- Personalausweis oder Reisepass
- ggf. schriftliche Vollmacht des Gewerbeinhabers inklusive Einverständniserklärung sowie Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
- Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer
- Gewerbeanmeldung
- Versicherungsbestätigung
- Nachweis der Zuverlässigkeit des Antragstellers durch Auskünfte aus dem Bundeszentralregister, dem Gewerbezentralregister sowie aus dem Verkehrszentralregister
- schriftliche Erläuterungen zum Bedarf
Ein rotes Nummernschild bedarf einer Versicherung. Eine elektronische Versicherungsbestätigung erhalten Sie bei Ihrer Kfz-Versicherung auf Nachfrage. Für rote Kennzeichen sind Schilder nötig, die Sie allerdings meistens direkt während der Zulassung herstellen lassen können.
Rote Kennzeichen: Welche Kosten entstehen bei der Beantragung?
Je nach Region können sich für ein rotes Nummernschild die Kosten stark unterscheiden. Meistens werden für den Aufwand der Behörde zwischen 25 und 200 Euro fällig. Die genauen Kosten können Sie bei der Zulassungsbehörde Ihres Heimatortes erfragen. Zusätzlich müssen Sie mit den Kosten für die Schilder rechnen. Pro Stück liegen diese meistens zwischen 5 und 10 Euro.