Letzte Aktualisierung am: 29. September 2024
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Bußgeldkatalog “Sommerreifen”
VERSTOSS | BUSSGELD IN EURO | PUNKTE IN FLENSBURG |
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Ein Kraftfahrzeug oder einen Anhänger mit Sommerreifen ohne Mindestprofiltiefe (1,6 mm) benutzt | 60 Euro | 1 |
Ein Kraftfahrzeug oder einen Anhänger als Halter mit Sommerreifen ohne Mindestprofiltiefe (1,6 mm) benutzen lassen | 75 Euro | 1 |
Sommerreifen trotz Schnee, Eis oder Glätte benutzt | 60 Euro | 1 |
Sommerreifen trotz Schnee, Eis oder Glätte benutzt - mit einhergehender Behinderung | 80 Euro | 1 |
Sommerreifen trotz Schnee, Eis oder Glätte benutzt - mit einhergehender Gefährdung | 100 Euro | 1 |
Sommerreifen trotz Schnee, Eis oder Glätte benutzt - mit einhergehendem Unfall | 120 Euro | 1 |
Sommerreifen und Winterreifen
In Deutschland ist es seit 2010 Vorschrift, bei Glätte oder Schnee speziell an die Witterung angepasste Reifen zu benutzen – die sogenannten Winterreifen. Ein Verstoß gegen diese Winterreifenpflicht wird mit einem Bußgeld und einem Punkt im Fahreignungsregister bestraft.
Hingegen wird die Benutzung von Winterreifen im Sommer nicht sanktioniert, allerdings auch nicht empfohlen. Ein Sommerreifen besteht aus einem Material, das auch bei Hitze nicht so schnell aufweicht. Daher ist die Abnutzung nicht stark, selbst wenn der Fahrer, dessen Auto Sommerreifen trägt, mit hoher Geschwindigkeit unterwegs ist.
Wodurch zeichnen sich Sommerreifen noch aus? Wann ist ihr Einsatz ratsam? Welche Rolle spielt die Profiltiefe bei Sommerreifen? Antworten liefert dieser Ratgeber.
Inhalt
FAQ: Fragen und Antworten zum Sommerreifen
Die Zusammensetzung der Sommerreifen ist besonders für den Einsatz bei wärmeren Temperaturen geeignet. Darüber hinaus verfügen die Reifen über sogenannte Drainagerillen, die das Wasser deutlich besser ableiten und somit das Risiko für Aquaplaning reduzieren.
Beim Pkw ist eine Mindestprofiltiefe von 1,6 mm vorgeschrieben. Experten raten allerdings bereits ab einer Profiltiefe von 3 bzw. 4 mm zum Austausch.
Gemäß der allgemeinen Faustregel sollten Sommerreifen von Ostern bis Oktober und Winterreifen von Oktober bis Ostern verwendet werden. Allerdings hängt die Winterreifenpflicht gemäß StVO ausschließlich von den vorherrschenden Witterungsbedingungen ab.
Welche Eigenschaften hat ein Sommerreifen?
Wie schon erwähnt, ist ein Sommerreifen für den Einsatz bei sommerlichen Temperaturen gedacht, das bedeutet, für eis- und schneefreien Straßenbelag. Da es im Sommer auch regnen kann, müssen die Reifen dem Pkw allerdings nicht nur auf trockenem, sondern auch auf nassem Untergrund guten Halt bieten. Anders als bei Winterreifen besitzt das Profil von Sommerreifen in der Regel keine Lamellen. Genau wie bei Winterreifen ist für Sommerreifen eine Mindestprofiltiefe vorgeschrieben. Eine Sommerreifenpflicht gibt es zwar nicht. Doch sollte im Sommer nicht mit Winterreifen gefahren werden. Ein Grund dafür ist, dass sie im Vergleich zu Sommerreifen auf trockenem Straßenbelag bei höheren Temperaturen einen längeren Bremsweg haben.
Sommerreifen und ihre Profiltiefe
Es existiert eine gesetzlich vorgegebene Mindestprofiltiefe für Autoreifen – diese gilt sowohl für Sommer- als auch für Winterreifen. Die Profiltiefe ist in § 36, Absatz 2 der Straßenverkehrszulassungsordnung festgelegt. Dort steht, dass das Hauptprofil eine Tiefe haben muss, die mindestens 1,6 mm beträgt. Weist bei einem Sommerreifen die Profiltiefe dieses Minimum nicht mehr auf, hat der Fahrer ihn auszuwechseln.
Für Sommerreifen gibt es jedoch die Empfehlung einer Profiltiefe von mindestens 3 mm. Die Profiltiefe von Sommerreifen, die neu erworben wurden, beträgt übrigens in der Regel 8 mm.
Je stärker abgefahren ein Sommerreifen ist, desto schlechter greift er bei Regen auf der Fahrbahn. Wenn das Wasser auf der Straße nicht mehr schnell genug vom Reifen abfließt, ist von Aquaplaning die Rede. Tritt dieses Phänomen auf, kann das betroffene Fahrzeug ins Schleudern geraten und dadurch einen Unfall verursachen. Eine ausreichende Profiltiefe bei Sommerreifen ist daher von entscheidender Bedeutung für die Verkehrssicherheit.
Wann sollten Sommerreifen ausgetauscht werden?
Sommerreifen müssen im Allgemeinen aus drei Gründen abmontiert werden:
- Winterreifenpflicht
- Unterschreiten der Mindestprofiltiefe
- Überschreiten der Altersgrenze
Winterreifen sind Pflicht, sobald Eis, Schnee oder Schneematsch auf der Straße liegen oder Glätteherrscht. Diese Vorschrift ist in § 2, Absatz 3a der Straßenverkehrsordnung (StVO) zu finden. Fahrer, die bei solchen Straßenverhältnissen noch Sommerreifen benutzen, müssen ein Bußgeldzahlen. Dieses Bußgeld für Sommerreifen im Winter hat üblicherweise eine Höhe von 60 Euro. Zusätzlich muss der Verkehrssünder mit einem Punkt im Fahreignungsregister rechnen.
Wie oben bereits erwähnt, müssen Sommerreifen eine bestimmte Mindestprofiltiefe aufweisen. Unabhängig von den Reifenprofiltiefen bei Sommerreifen sind diese ab einem bestimmten Alter durch neue Modelle zu ersetzen. Der Grund dafür ist Materialverschleiß, aber auch -ermüdung. Sommerreifen sollten nach spätestens acht Jahren entsorgt und durch neue Modelle ersetzt werden.
Das Alter eines Reifens ergibt sich aus einer Nummer auf seiner Flanke, der sogenannten DOT-Nummer. Sie hat bei Autoreifen, die seit dem Jahr 2000 hergestellt worden sind, in der Regel vier Stellen. Die ersten beiden Zahlen stehen für die Kalenderwoche, die zwei hinteren für das Jahr der Produktion.
Was sind runderneuerte Sommerreifen?
Es ist nicht unbedingt notwendig, einen abgefahrenen bzw. alten Sommerreifen am Auto zu entsorgen und einen neuen zu erwerben. Autobesitzer können ihre alten Reifen durch eine Runderneuerung “auffrischen” lassen. Dabei wird die alte Lauffläche entfernt und eine neue auf dem Reifen aufgebracht. Allerdings kann es nach einer Runderneuerung zu Fahrproblemenkommen. In Deutschland ist es üblich, Reifen nur einmal einer Runderneuerung zu unterziehen.