Letzte Aktualisierung am: 11. Juli 2024
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Schmerzensgeld bei einem Autounfall
Eine Geschwindigkeitsüberschreitung oder ein Abstandsverstoß führt schnell zu einem Verkehrsunfall. Wenn es sich bei dem Zusammenstoß nur um einen Blechschaden handelt, können Betroffene von Glück reden. Denn oftmals geht ein Unfall nicht so glimpflich aus und zieht Personenschäden nach sich.
Als Geschädigter haben Sie in Deutschland dann einen Anspruch auf Schmerzensgeld. Die gegnerische Versicherung muss einen bestimmten Betrag als Entschädigung an Sie zahlen. Wie hoch das Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall ausfällt, ist vom Einzelfall abhängig. Aber bevor es zur Zahlung vom Schadensersatz nach einem Urteil kommt, müssen Betroffene oft monate- oder gar jahrelang um ihren Anspruch auf Schmerzensgeld kämpfen.
Dieser Ratgeber soll klären, wann Sie einen Anspruch auf Schmerzensgeld bei der Versicherung des Unfallverursachers geltend machen können, wie hoch der Betrag laut Schmerzensgeldtabelle ausfällt und inwiefern Sie zur Durchsetzung Ihres Schmerzensgeldanspruchs einen Rechtsanwalt benötigen.
Inhalt
FAQ: Schmerzensgeld
Schmerzensgeld ist eine Form der Ausgleichzahlung welche Menschen erhalten können, die durch Dritte einen Schaden erhalten haben.
Ein Anspruch auf Schmerzensgeld ist beispielsweise begründet, wenn Sie in einen unverschuldeten Autounfall verwickelt waren und Sie sich dabei verletzt haben.
Wie hoch das Schmerzensgeld ausfällt, wird stets im Einzelfall festgelegt. Unsere Tabelle verschafft Ihnen einen Überblick einiger Urteile diesbezüglich.
Wann steht Ihnen Schmerzensgeld nach einem Autounfall zu?
Neben einer Nutzungsausfallentschädigung oder einem Mietwagen nach einem Unfall steht dem Geschädigten im Falle eines Personenschadens auch Schmerzensgeld zu. Sie haben einen Anspruch auf Schmerzensgeld, wenn Sie durch den Unfall tatsächlich auch Schmerzen davongetragen haben.
Oftmals versucht die gegnerische Versicherung den Schmerzensgeldanspruch abzuwenden und behauptet, dass die Verletzungen schon vor dem Verkehrsunfall bestanden oder durch Vorerkrankungen begünstigt wurden. Um dies zu vermeiden, sollten Sie nach dem Unfall unverzüglich einen Arzt aufsuchen, der die Verletzungen dokumentiert.
Nach einem Unfall sollte das Schmerzensgeld über einen Anwalt für Verkehrsrecht geltend gemacht werden. Dadurch kann gewährleistet werden, dass Sie den höchstmöglichen Betrag erhalten. Der Rechtsanwalt kann genau einschätzen, ob sich eine Klage gegen die gegnerische Versicherung lohnt.
Nach dem Autounfall – Wie viel Schmerzensgeld steht Ihnen zu?
Die Höhe des Schmerzensgeldes richtet sich nach verschiedenen Faktoren und kann je nach Verletzung auch deutlich unterschiedlich ausfallen.
Eine leichte Körperverletzung kann beispielsweise durch ein Schmerzensgeld von 50 Euro ausgeglichen werden.
Für schwere Verletzungen mit Folgeschäden sind sogar sechsstellige Beträge denkbar.
Folgende Kriterien bestimmen u. a. die Höhe des Schmerzensgeldes:
- Wie ist der Umfang der Verletzungen durch den Unfall? Gibt es Knochenbrüche, Fleischwunden oder Quetschungen?
- Wie lange dauerte die Erkrankung? Wie umfangreich war die Arbeitsunfähigkeit aufgrund der beim Verkehrsunfall erlittenen Schäden?
- Gibt es psychische oder soziale Folgen, die der Geschädigte davongetragen hat?
- Sind Folgeschäden durch die Verletzung möglich? Gibt es bleibende körperliche Beeinträchtigungen? Wie ist ggf. der Grad der Behinderung?
- Gibt es ein Mitverschulden?
Gibt es eine Schmerzensgeldtabelle für durch Autounfall erlittene Schäden?
Streng genommen gibt es keine direkte Schmerzensgeldtabelle! In etwaigen Auflistungen sind lediglich Fälle aufgelistet, die von deutschen Gerichten oder den Versicherern den Opfern zugesprochen wurden. Die folgende Schmerzensgeldtabelle greift einige Urteile des Oberlandesgerichtes (OLG) Celle auf:
Aktenzeichen (Entscheidung) | Verletzungen und Folgen | Ärztliche Behandlung | Schmerzensgeld |
---|---|---|---|
14 U 150/07 (19. 03. 2008) | Schürfwunde am Kopf, Prellung an der linken Schulter und am linken Arm sowie eine leichte Verstauchung und Zerrung der Halswirbelsäule (HWS) | drei Tage Arbeitsunfähigkeit | 500 € |
14 U 258/03 (08. 07. 2004) | Mittelschwere Distorsion der HWS sowie Schädel- und Schulterprellung | ein Jahr graduelle Abstufung der Erwerbsfähigkeit, zeitaufwendige Krankengymnastik | 4.000 € |
14 U 233/04 (21. 02. 2006) | Luxationsfraktur des rechten oberen Sprunggelenks, postoperative Haut- und Weichteildefekte und -infekte sowie eine Versteifung des rechten oberen Sprunggelenks, verbleibende Beinlängenverkürzung | Vier Monate stationär, drei OPs, anderthalb Jahre nur im Rollstuhl, evtl. weitere OPs möglich | 24.000 € |
14 U 156/91 (30. 05. 2002) | HWS-Zerrung, Kompressionsfraktur des 2. Lendenwirbels, mehrere Prellungen und beginnende Coxarthrose | Dauerschäden | 15.000 € |
14 U 27/04 (07. 10. 2004) | Abriss des rechten Arms mit Gefäßnervenbündel, Fraktur am rechten Ober- und Unterschenkel, Ruptur des hinteren Kreuzbandes rechts. Dauerschäden: Verlust der Kraft, des Gefühls und der Funktion der rechten Schulter und des Arms sowie Instabilität des rechten Kniegelenks | vier Monate stationäre Behandlung und mehrere OPs, zusätzliche Minderung der Erwerbsfähigkeit um 80 % | 70.000 € plus 200 € monatlich |
Schmerzensgeld bei einem Schleudertrauma
Auch bei einem Schleudertrauma können Sie Schmerzensgeld beantragen. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass ein Schleudertrauma oftmals erst im Nachhinein auftritt. Sollten sich bei Ihnen Symptome wie Schwindel, Gleichgewichtsstörungen oder starke Kopfschmerzen innerhalb der nächsten Tage nach dem Unfall zeigen, suchen Sie sofort einen Arzt auf.
Der Arzt verschriftlicht Ihre Verletzungen, sodass Sie mit diesem Schriftstück Schmerzensgeld beantragen können. Auch hier ist die Höhe des Schmerzensgeldes vom Einzelfall und der Schwere der Verletzung abhängig.