Unfallbeteiligter: Definition, Pflichten und mögliche Sanktionen

Von Kai L.

Letzte Aktualisierung am: 1. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Das sollten Unfallbeteiligte nach einem Crash beachten

Gelten Sie als Unfallbeteiligter, müssen Sie gewisse Pflichten erfüllen.
Gelten Sie als Unfallbeteiligter, müssen Sie gewisse Pflichten erfüllen.

Angaben des Statistischen Bundesamtes zufolge wurden im März 2018 ca. 25.100 Menschen bei Verkehrsunfällen auf deutschen Straßen verletzt. Auch wenn diese Zahl zunächst einmal relativ hocherscheinen mag, so bedeutet sie doch eine Verringerung um 19,2 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat.

Wenn Personen bei einem Unfall zu Schaden kamen, ist stets eine schnelle Handlungsweisegefragt. Sanitäter und Notarzt sind darauf angewiesen, dass sich am Unfallort befindliche Ersthelfer um die Verletzten kümmern, bis sie selbst dort eintreffen und übernehmen können. Nicht selten fällt diese Aufgabe Fahrern zu, die am Zusammenstoß beteiligt waren.

Doch wer gilt eigentlich als Unfallbeteiligter und welches Verhalten wird vorausgesetzt? Was geschieht, wenn sich Unfallbeteiligte weigern, ihren Pflichten nachzukommen? All das klären wir im Ratgeber.

FAQ: Fragen und Antworten zum Unfallbeteiligten

Wann ist man Unfallbeteiligter?

Als Unfallbeteiligter gelten grundsätzlich alle Personen, die durch ihr Verhalten zum Unfall beigetragen haben.

Welche Pflichten habe ich als Beteiligter bei einem Verkehrsunfall?

Das richtige Verhalten bei einem Unfall ist gesetzlich vorgeschrieben. So müssen Unfallbeteiligte etwa den Unfallort absichern, Erste Hilfe leisten sowie Notarzt und Polizei verständigen. Darüber hinaus besteht die Verpflichtung des Datenaustauschs mit den anderen Unfallbeteiligten.

Was droht, wenn Unfallbeteiligte den Unfallort verlassen?

Wer nach einem Unfall nicht anhält, begeht unter Umständen Fahrerflucht. Für diese Straftat droht eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.

Wer gilt laut StVO als Unfallbeteiligter?

Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) beinhaltet nicht nur Vorschriften dazu, wie sich ein Unfallbeteiligter verhalten sollte, nachdem es zu einem Crash kam. Sie liefert außerdem eine Definition, wer in einer solchen Situation als Beteiligter an einem Verkehrsunfall angesehen wird. In § 34 Absatz 2 StVO heißt es dazu:

Beteiligt an einem Verkehrsunfall ist jede Person, deren Verhalten nach den Umständen zum Unfall beigetragen haben kann.”

Entgegen der verbreiteten Annahme, als Unfallbeteiligter gelte ausschließlich der Fahrer, der den Unfall verursacht hat, kann diese Rolle dementsprechend jedem Verkehrsteilnehmer zufallen. Voraussetzung ist lediglich, dass die jeweilige Person auf irgendeine Art und Weise etwas dazu beigesteuert hat, dass es im Straßenverkehr gekracht hat. Fußgänger, Radfahrer, mögliche Mitfahrer oder der Fahrzeugführer selbst können also Unfallbeteiligte sein und sind in diesem Fall dazu verpflichtet, eine gewisse Verhaltensweise an den Tag zu legen.

So verhalten Sie sich als Unfallbeteiligter richtig

Nach einem Crash sollten Unfallbeteiligte unter anderem ihre Daten austauschen.
Nach einem Crash sollten Unfallbeteiligte unter anderem ihre Daten austauschen.

Gelten Sie als Unfallbeteiligter, sollten Sie wie folgt vorgehen, wenn es im Verkehr zu einem Zusammenstoß kam:

  • Unfallort absichern: Schalten Sie die Warnblinkanlage ein, streifen Sie eine Warnweste über, bevor Sie das Fahrzeug verlassen, und stellen Sie ein Warndreieck auf, um sich nähernde Kraftfahrer frühzeitig auf die Unfallstelle hinzuweisen.
  • Erste Hilfe leisten: Verschaffen Sie sich als Unfallbeteiligter zunächst einen groben Überblick: Wie viele Menschen wurden verletzt? Um welche Art von Verletzungen handelt es sich? Leisten Sie ggf. Erste Hilfe und versuchen Sie, geschädigte Personen zu beruhigen.
  • Notarzt und Polizei verständigen: An dieser Stelle kommt es Ihnen als Unfallbeteiligter zugute, dass Sie sich im vorherigen Schritt die Unfallstelle genau angeschaut haben. Auf diese Weise können Sie besser auf die fünf W-Fragen antworten (Wer, Wo, Was, Wie viele Verletzte, Warten auf Rückfragen), wenn Sie den Notarzt informieren. Sobald Personen verletzt wurden oder ein gravierender Schaden vorliegt, sind Sie übrigens dazu verpflichtet, die Polizei zu rufen.
  • Daten mit anderen Unfallbeteiligten austauschen: Tauschen Sie Ihre Kontakt- und Versicherungsdaten mit dem Fahrer des gegnerischen Kfz aus. Dies ist vor allem für die Abwicklung des Schadens wichtig. Daten von Zeugen können ebenfalls von Vorteil sein.
  • Unfallbericht verfassen: Schildern Sie als Unfallbeteiligter in einem Bericht, wie es zum Crash kam und fertigen Sie zusätzlich Fotos und eine Unfallskizze hinzu. So kann der Unfallhergang besser nachvollzogen werden.

Treten Sie die gerade beschriebene Verhaltensweise als Unfallbeteiligter mit Füßen und fahren nach einem Zusammenstoß einfach weiter, begehen Sie Fahrerflucht und damit eine Straftat. Gemäß § 142 des Strafgesetzbuchs (StGB) ist in diesem Fall eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren möglich.

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Über den Autor

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Kai L.

Kai hat Kommunikations- und Medienwissenschaften studiert und Erfahrung in verschiedenen Redaktionen gesammelt. Seit 2020 unterstützt er unser Team von bussgeldrechner.com. In seinen Ratgeber befasst er sich u. a. mit Verkehrsverstößen, den gesetzlichen Grundlagen und Tipps für Fahrrad- und Autofahrer.

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