Letzte Aktualisierung am: 11. Juli 2024
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Egal ob Sie als Fußgänger, Fahrradfahrer oder schlichtweg mit dem Auto unterwegs sind: Sie müssen sich im Straßenverkehr an einige Regeln halten.
Dies sorgt nicht nur für Ihre eigene Sicherheit, sondern schütz auch andere. Doch wie genau sieht das deutsche Verkehrsrecht aus?
Wie ist es überhaupt geordnet und welche Vorschriften sind erfasst? Wie ist das Verkehrsrecht aktuell geregelt? Im Folgenden bekommen Sie einen Überblick über die grundlegende Struktur des Verkehrsrechts.
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Inhalt
FAQ: Fragen und Antworten zum Verkehrsrecht
In Deutschland besteht das Verkehrsrecht aus dem Versicherungsrecht, dem Verkehrsstrafrecht, dem Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht, dem Verkehrszivilrecht und dem Verkehrsverwaltungsrecht.
Zu den wichtigsten Gesetzen im Verkehrsrecht gehören die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), das Straßenverkehrsgesetz (StVG), die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) und die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO).
Bei verkehrsrechtlichen Problemen sollten Sie sich die Unterstützung von einem Anwalt für Verkehrsrecht zusichern. Er ist mit der Gesetzeslage bestens vertraut und kann Sie dadurch umfassend beraten.
Allgemeines zum Verkehrsrecht
Das Verkehrsrecht ist ein Bestandteil des Verkehrswesens und umfasst nahezu sämtliche Rechtsnormen, die Aspekte des Straßenverkehrs enthalten. Dabei ist es komplex und vielfältig.
Es setzt sich zudem aus Vorschriften des öffentlichen Rechts und des Privatrechts zusammen. Aufgrund dieser Komplexität ist es in einigen Fällen ratsam, einen Anwalt für Verkehrsrecht zu Rate zu ziehen.
Dieser kann Ihnen weiterhelfen und kennt sich mit sämtlichen Gesetzen sowie Vorschriften in diesem Bereich aus. Ein derartiger Rechtsanwalt hat die aktuellen Urteile im Verkehrsrecht im Blick. Vor allem bei den Angelegenheiten nach einem Verkehrsunfall ist es zu empfehlen, Rechtsanwälte mit dieser Profession zu Rate zu ziehen.
Verschiedene Systeme zur Unterteilung
Wenn das Verkehrsrecht in das öffentliche und das Privatrecht unterteilt werden, sind folgende Teilaspekte wichtig und zu beachten:
- Das öffentliche Verkehrsrecht:
- Verkehrsverwaltungsrecht (z. B. Entzug der Fahrerlaubnis)
- Verkehrsstrafrecht
- Verkehrsbußgeldrecht (z. B. Verwarngeld oder Bußgeld)
- Das private Verkehrsrecht:
- Verkehrsvertragsrecht (z. B. Frachtvertrag)
- Verkehrshaftungsrecht (z. B. Schadenersatz)
Daneben existiert eine weitere Unterteilung zwischen dem allgemeinen und dem besonderen Verkehrsrecht. Dabei ist das besondere Verkehrsrecht nach den verschiedenen Verkehrsträgern unterteilt:
- Schienenverkehrsrecht
- Straßenverkehrsrecht
- Luftfahrtrecht
- Wasserverkehrsrecht
- Seerecht
Das Straßenverkehrsrecht
Auf deutschen Straßen gilt das Straßenverkehrsrecht – ein Ordnungsrecht, das dem Bundesrecht untersteht. Es umfasst alle Pflichten und Rechte der Verkehrsteilnehmer und ist in folgende Teilbereiche gegliedert:
- Verkehrszivilrecht (Verkehrshaftungsrecht und Verkehrsvertragsrecht)
- Verkehrsstrafrecht und Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht
- Fahrerlaubnisrecht
- Zulassungsrecht
Für die verschiedenen Teilbereiche sind wiederum unterschiedliche Behörden zuständig wie die Straßenverkehrsbehörde, das Ordnungsamt, oder die Staatsanwaltschaft.
Das Recht ist in folgenden Gesetzestexten festgehalten:
- Straßenverkehrsgesetz – StVG
- Straßenverkehrsordnung – StVO
- Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung – StVZO
- Fahrzeugzulassungsverordnung – FZV
- Fahrerlaubnisverordnung – FeV
Wichtig! Das Straßenverkehrsrecht gilt überall dort, wo öffentlicher Verkehr stattfindet. Das schließt auch Privatstraßen mit ein, auf denen ein allgemeines Verkehrsaufkommen zu finden ist.
Das Straßenverkehrsgesetz (StVG)
Dieses Gesetz ist ein Bundesgesetz und beinhaltet in erster Linie die Grundlagen des Verkehrsrechts. Bereits 1909 gab es einen Vorläufer: das Gesetz über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen.
Hierbei ging es zunächst vor allem um die Frage nach der Haftung bei Verkehrsunfällen mit Kraftfahrzeugen. Dies war damals vor allem mit der zunehmenden Motorisierung immer dringlicher geworden.
Dem folgte 1953 dann das StVG,das seitdem in einigen seiner Vorschriften den aktuellen Begebenheiten angepasst wurde. Die Haftung entspricht weitestgehend immer noch den Regelungen von damals.
Das StVG enthält neben den allgemeinen Verkehrsvorschriften und der Haftpflicht Aspekte wie die Straf- und Bußgeldvorschriften, Vorschriften zum Thema Fahreignungsregister, Fahrzeugregister sowie Fahrerlaubnisregister.
Straßenverkehrsordnung (StVO)
Dies ist wohl die bekannteste Verordnung im Verkehrsrecht, das alle Regeln für sämtliche Verkehrsteilnehmer im gesamten öffentlichen Verkehrsraum enthält.
Bereits 1934 wurde auf Grundlage einiger Paragraphen des Gesetzes über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen eine Reichs-Straßenverkehrs-Ordnung erlassen. Danach folgten bis heute zahlreiche Novellierungen, also Erneuerungen und Erweiterungen der Vorschriften.
Im Mittelpunkt der StVO steht die Gewährleistung eines sicheren Straßenverkehrs. Das schließt die gegenseitige Rücksichtnahme mit ein.
Wichtig! Das Regelwerk der StVO soll für einen flüssigen Verkehrsablauf sorgen, indem sichergestellt ist, dass sich die Teilnehmer im komplexen Straßenverkehr zurechtfinden.
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
Die StVZO beruht auf dem § 6 des StVG. Doch derzeit wird sie mehr und mehr abgebaut und in andere Verordnung überführt. In absehbarer Zeit soll diese Verordnung endgültig abgeschafft werden.
Aktuell regelt die Verordnung die formalen und technischen Voraussetzungen für die Zulassung von Fahrzeugen.
Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
Durch dieses Gesetz findet die Normierung der Zulassung von Personen und Fahrzeugen für den Straßenverkehr statt.
Neben dem Themenbereich Kennzeichen enthält es unter anderem auch die Versicherungspflichten für Kraftfahrzeuge.
Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
In Abstimmung mit dem Verkehrsrecht der Europäischen Union wurde diese Verordnung erlassen. Dies geschah vor allem im Zuge der Vereinheitlichung des Fahrerlaubnisrechts und der Einführung der neuen internationalen Führerscheinklassen.
Die Verordnung regelt alle Belange zum Thema Führerschein. Sie beinhaltet demnach die Fahrerlaubnisvorschriften, die neuen Bestimmungen zum zentralen Fahrerlaubnisregister, zur Medizinisch-Psychologische Untersuchung und zur Fahrerlaubnisprüfung.