Letzte Aktualisierung am: 29. September 2024
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Verkehrsüberwachung per ViBrAM-Messung
Halten sich Autofahrer nicht an den vorgeschriebenen Mindestabstand auf Deutschlands Straßen, sorgen sie automatisch dafür, dass das Unfallrisiko ansteigt. Schließlich könnte das vorausfahrende Fahrzeug unerwartet abbremsen, was bei einem zu geringen Abstand schnell einen Auffahrunfall zur Folge haben kann. Vor allem auf der Autobahn ist das Verhalten sogenannter „Drängler“ gefährlich.
Die Polizei verwendet daher diverse Messgeräte, um solche Fahrer zu überführen und den Verkehr sicherer zu gestalten. Eins dieser Geräte ist die Videostoppuhr VSTP, die in Kombination mit einem sogenannten ViBrAM-System zur Abstandsmessung eingesetzt wird. Wie sie genau funktioniert und welche Fehlerquellen auftreten können, erfahren Sie im Ratgeber.
Inhalt
FAQ: Fragen und Antworten zu VSTP
Diese Bezeichnung steht für die Videostoppuhr. Dabei handelt es sich um ein Messgerät zum Nachweis von Abstandsunterschreitungen.
Die Videostoppuhr VSTP kommt üblicherweise im Zuge der Video-Brücken-Abstandsmessung zum Einsatz. Hier erfahren Sie mehr zur konkreten Funktionsweise.
Fehlmessungen lassen sich nie vollkommen ausschließen. Über mögliche Ursachen informieren wir hier.
Funktionsweise der VSTP-Videostoppuhr
Die Videostoppuhr VSTP ist ein Bauelement bei Geräten, die zur Video-Brücken-Abstandsmessung (ViBrAM) genutzt werden. Das Verfahren läuft normalerweise folgendermaßen ab:
- Zunächst bedarf es einer Kamera, die auf der entsprechenden Brücke installiert werden muss, sowie einer Person, die sich um die Überwachung der Aufnahmen kümmert.
- Sobald ein Autofahrer den Mindestabstand nicht einhält, wird eine zweite Kamera ausgelöst. Diese fertigt eine Aufnahme des Verkehrssünders sowie seines Kennzeichens an.
- Die VSTP-Videostoppuhr fungiert dabei lediglich als Geschwindigkeitsmesser. Dadurch kann nachvollzogen werden, ob es sich um einen Abstandsverstoß handelte. Sie ist jedoch kein eigenständiger Blitzer.
Mögliche Messfehler beim Einsatz der VSTP
Die VSTP kann unter anderem nur dann einwandfrei genutzt werden, wenn im Vorfeld eine entsprechende Eichung vorgenommen wurde. Ob dies der Fall ist, belegt normalerweise der Eichschein. Wurde darauf verzichtet, kann die Messung mit der VSTP fehlerhaft sein.
Das Gleiche gilt, wenn der Polizeibeamte, der mit der Überwachung der Videoaufzeichnungen betraut wurde, nicht ausreichend geschult ist und daher nicht weiß, wie die Technik der VSTP genau zu bedienen ist. Auch in einem solchen Fall kann ein einwandfreies Messergebnis durch die VSTP nicht gewährleistet werden.
Möchten Sie Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erheben, weil Ihnen die Messung mit der VSTP nicht korrekt erscheint, sollten Sie sich zur Unterstützung die Hilfe eines Anwalts zusichern.