Fußgänger­überweg – Ein sicherer Weg

Von Kai L.

Letzte Aktualisierung am: 15. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Bußgeldkatalog “Zebrastreifen”

VerstoßBußgeldPunkte
Vorrang eines Fußgängers missachtet und den Zebrastreifen überfahren80 Euro1
Dabei kam es zu einer Gefährdung100 Euro1
Dabei kam es zu einem Unfall120 Euro1
Halten auf dem Fußgängerüberweg bzw. näher als fünf Meter davor20 Euro-
Parken auf dem Fußgängerüberweg bzw. näher als fünf Meter davor25 Euro-
Am Fußgängerüberweg überholt80 Euro1
Dabei kam es zu einer Gefährdung100 Euro1
Dabei kam es zu einem Unfall120 Euro1
Bei stockendem Verkehr auf den Fußgängerüberweg gefahren5 Euro-

Was ist ein Fußgängerüberweg?

Ein Zebrastreifen soll es Fußgängern ermöglichen, sicher über die Straße zu gelangen.
Ein Zebrastreifen soll es Fußgängern ermöglichen, sicher über die Straße zu gelangen.

Ein Fußgängerüberweg wird umgangssprachlich auch Zebrastreifen genannt. Er ist durch breite weiße Streifen auf der Fahrbahn und einer entsprechenden Beschilderung gekennzeichnet. Auf dem Verkehrsschild (Zeichen 350) ist ein Fußgänger abgebildet, der über einen gestreiften Weg läuft. Ein Fußgängerüberweg hat den Zweck, Fußgängern einen geschützten Weg über eine Straße zu bieten. Motorisierte Verkehrsteilnehmer, wie z. B. Personen im Auto, die auf dieser Straße fahren, müssen vor einem Zebrastreifen anhalten, wenn Fußgänger diesen zu überqueren wünschen.

Das Konzept stammt ursprünglich aus Großbritannien. In Deutschland wurde der Zebrastreifen 1952 eingeführt. Die übliche Bezeichnung zu dieser Zeit lautete “Dickstrichkette”. Zebrastreifen sind meist innerhalb von Ortschaften angebracht.

FAQ: Fragen und Antworten zum Zebrastreifen

Haben Fußgänger am Zebrastreifen Vorrang?

Allgemein haben Fußgänger an einem Zebrastreifen Vorrang vor dem auf der Straße fahrenden Verkehr. Kraftfahrer sollten daher ihr Tempo drosseln, wenn sie sich einem Zebrastreifen nähern, und müssen warten, wenn Passanten diesen zum Überqueren der Straße nutzen möchten.

Was kommt auf Kraftfahrer zu, die den Vorrang eines Fußgängers missachtet und den Zebrastreifen überfahren haben?

Fahren Sie über den Zebrastreifen, obwohl ein Fußgänger gerade im Begriff war, diesen zum Überqueren der Straße zu nutzen, müssen Sie mit einem Bußgeld von 80 Euro sowie einem Punkt rechnen. Kam es dabei zu einer Gefährdung oder sogar einem Unf‌all, steigt das Bu‌ßgeld auf 100 bzw. 120 Euro an. Der Punkt bleibt in beiden Fällen bestehen.

Dürfen Autofahrer auf einem Zebrastreifen halten oder sogar parken?

Nein, weder das Halten noch das Parken auf einem Zebrastreifen ist erlaubt. Möchten Sie Ihr Kfz in der Nähe von einem Fußgängerüberweg abstellen, sollten Sie darauf achten, einen Abst‌and von mindestens fünf Metern einzuhalten. Ansonsten müssen Sie sich auf ein Verwarnungsgeld von 20 bzw. 25 Euro einstellen.

Was bedeutet Zeichen 293? – Mehr dazu im Video

Welche Regeln gelten beim Zeichen 293? Mehr dazu erfahren Sie auch im Video.
Welche Regeln gelten beim Zeichen 293? Mehr dazu erfahren Sie auch im Video.

Der Fußgängerüberweg in der StVO

In der Straßenverkehrsordnung (StVO) wird in § 26 definiert, wie sich Fahrzeugführer (dazu zählen z. B. auch Radfahrer) in Deutschland im Bereich von Fußgängerüberwegen zu verhalten haben:

Der Fußgängerüberweg hat seinen eigenen Paragraphen in der StVO
Der Fußgängerüberweg hat seinen eigenen Paragraphen in der StVO

(1) An Fußgängerüberwegen haben Fahrzeuge mit Ausnahme von Schienenfahrzeugen den zu Fuß Gehenden sowie Fahrenden von Krankenfahrstühlen oder Rollstühlen, welche den Überweg erkennbar benutzen wollen, das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen. Dann dürfen sie nur mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren; wenn nötig, müssen sie warten.
(2) Stockt der Verkehr, dürfen Fahrzeuge nicht auf den Überweg fahren, wenn sie auf ihm warten müssten.
(3) An Überwegen darf nicht überholt werden. […] (StVO § 26)

Gleichzeitig lässt sich diesem Paragraphen entnehmen, welche Verkehrsteilnehmer laut StVO den Zebrastreifen benutzen dürfen. Neben Fußgängern sind das Rollstuhl- und Krankenfahrstuhlfahrer. Ein Radfahrer, welcher sein Fahrrad schiebt, gilt übrigens auch als Fußgänger. All diese Personen haben Vorrang vor dem auf der Straße fahrenden Verkehr.

Fahrer von Kfz haben vor einem Fußgängerüberweg die Geschwindigkeit zu drosseln und sind den Benutzern des Zebrastreifens gegenüber wartepflichtig. Für Radfahrer, die auf der Straße fahren, gilt diese Regel ebenfalls. Die einzige Ausnahme bilden Schienenfahrzeuge. Diese müssen nicht an einem Fußgängerüberweg warten, haben also Vorfahrt.

Fehlverhalten von Fußgängern

Auch Fußgänger können für ein falsches Verhalten an Fußgängerüberwegen zur Kasse gebeten werden. In § 25 Absatz 3 StVO ist festgelegt, dass Fußgänger an Kreuzungen und Einmündungen entweder vorhandene Fußgängerüberwege oder Lichtzeichenanlagen zur Überquerung der Fahrbahn zu benutzen haben. Fußgänger können für einen Verstoß gegen die StVO ein Bußgeld erhalten – z. B. wenn sie eben eine Kraftstraße an einer nicht dafür vorgesehenen Stelle statt über vorhandene Fußgängerüberwege überqueren. In diesem Fall ist ein Verwarngeld von 10 Euro fällig.

Falsches Verhalten am Zebrastreifen führt zu Bußgeld

Ein Fehlverhalten von Fahrzeugführern im Bereich von Zebrastreifen wird mit Bußgeld, aber auch mit Punkten in Flensburg bestraft. Während die Anzahl der Punkte gleich bleibt, kann das Bußgeld für am Zebrastreifen gezeigtes Fehlverhalten variieren.

Autofahrer, die einen Zebrastreifen überfahren und dabei den Vorrang eines Fußgänger missachten, zahlen ein Bußgeld von 80 Euro. Hinzu kommt ein Punkt in Flensburg. Geht dieses Fehlverhalten mit der Gefährdung von anderen Verkehrsteilnehmern einher, erhöht sich das Bußgeld auf 100 Euro. Verursacht der Fahrer dadurch einen Unfall, werden es 120 Euro.

Auch das Überholen z. B. mit dem Auto an einem Fußgängerüberweg ist laut StVO verboten. Eine Zuwiderhandlung zieht ein Bußgeld von 80 Euro und einen Punkt nach sich. In Kombination mit einer Gefährdung werden es 100 Euro und bei einem Unfall 120 Euro.

Halten und Parken auf dem Zebrastreifen sind ebenfalls untersagt. Autofahrer, die vor einem Zebrastreifen halten oder parken möchten, müssen einen Abstand von mindestens fünf Metern einhalten. Dieser Mindestabstand ist nicht erforderlich für das Parken oder Halten hinter einem Fußgängerüberweg. Ein Verstoß gegen das Halte- und Parkverbot schlägt mit mindestens 20 Euro Verwarngeld zu Buche.

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Über den Autor

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Kai L.

Kai hat Kommunikations- und Medienwissenschaften studiert und Erfahrung in verschiedenen Redaktionen gesammelt. Seit 2020 unterstützt er unser Team von bussgeldrechner.com. In seinen Ratgeber befasst er sich u. a. mit Verkehrsverstößen, den gesetzlichen Grundlagen und Tipps für Fahrrad- und Autofahrer.

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