0,3 Promille am Steuer: Welche Sanktionen drohen?

Von Kai L.

Letzte Aktualisierung am: 22. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Bußgeldrechner zu Alkohol am Steuer


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FAQ: 0,3 Promille

Sind 0,3 oder 0,5 Promille die Grenze in Deutschland?

Für Fahrer über 21 Jahren, die sich nicht mehr in der Probezeit befinden, beträgt die Promillegrenze in Deutschland 0,5 Promille. Zeigen Sie allerdings bei 0,3 Promille schon Ausfallerscheinungen oder verursachen gar einen Unfall, kann das schwere Konsequenzen nach sich ziehen.

Droht schon bei 0,3 Promille eine Strafe?

Bauen Sie einen Unfall mit 0,3 Promille, kommen rechtliche Folgen auf Sie zu. Es handelt sich dann nämlich mitunter um die Straftat „Trunkenheit im Verkehr“. Dafür ist laut Strafgesetzbuch eine Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr vorgesehen.

Sind 0,3 Promille in der Probezeit ein A-Verstoß?

In der Probezeit gilt eine Promillegrenze von 0. Werden Sie mit Alkohol am Steuer erwischt, müssen Sie sich auf ein Bußgeld in Höhe von 250 Euro sowie einen Punkt in Flensburg einstellen. Es handelt sich zudem um einen A-Verstoß. Das bedeutet, dass sich die Probezeit um zwei Jahre verlängert und Sie an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar teilnehmen müssen.

Ist mit 0,3 Promille die Grenze überschritten?

Auch mit 0,3 Promille kann ein Unfall schwerwiegende Folgen haben.
Auch mit 0,3 Promille kann ein Unfall schwerwiegende Folgen haben.

Innerhalb Europas herrschen unterschiedliche Promillegrenzen in den einzelnen Mitgliedsstaaten. Einheitliche Regelungen gibt es bisher noch nicht. Der Grenzwert soll angeben, ab welcher Alkoholkonzentration im Blut ein Mensch nicht mehr in der Lage ist, ein Fahrzeug sicher im Straßenverkehr zu führen.

Da schon bei kleineren Mengen Alkohol, die konsumiert werden, Ausfallerscheinungen drohen, sollten Verkehrsteilnehmer grundsätzlich lieber das Auto stehen lassen, wenn Sie ein oder zwei Bier getrunken haben.

Der Gesetzgeber ist hierbei allerdings kulant und gewährt eine Promillegrenze von 0,5. Ab welcher Menge Alkohol dieser Wert erreicht ist, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab und kann daher nicht pauschal bestimmt werden.

Werden Sie mit 0,3 Promille am Steuer angehalten, müssen Sie keine Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog befürchten, sofern Sie keinen Unfall gebaut haben oder durch Ihre Fahrweise aufgefallen sind.

Gut zu wissen: Nehmen Sie mit 0,3 Promille auf dem Fahrrad am Straßenverkehr teil, so haben Sie in aller Regel keine Sanktionen zu befürchten. Die Promillegrenze liegt hier bei 1,6.

0,3 Promille in der Probezeit: A-Verstoß

Werden Sie mit 0,3 Promille unter 21 Jahren erwischt, drohen Sanktionen.
Werden Sie mit 0,3 Promille unter 21 Jahren erwischt, drohen Sanktionen.

Fahranfänger erhalten den Führerschein nach Bestehen der praktischen Fahrprüfung erst einmal auf Probe. Über einen Zeitraum von zwei Jahren werden begangene Ordnungswidrigkeiten in A- und B-Verstöße unterteilt.

Leisten Sie sich einen A- oder zwei B-Verstöße, so verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre und Sie müssen an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar teilnehmen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie mit 0.3 Promille am Steuer erwischt werden. In der Probezeit gilt nämlich eine Promillegrenze von 0.

Wichtig: Die 0-Promillegrenze wird auch bei Fahrern unter 21 Jahren angewendet. Das gilt auch, wenn Sie zum Beispiel mit 20 Jahren schon die Probezeit beendet haben. Alkohol ist dann weiterhin erst einmal Tabu, wenn Sie noch mit dem Auto fahren möchten.

Unfall mit 0,3 Promille verursacht

Wie bereits erwähnt, können auch ab 0,3 Promille empfindliche Konsequenzen drohen, wenn Sie zum Beispiel in einen Unfall verwickelt werden. Dabei kann es sich nämlich um Trunkenheit im Verkehr gemäß § 316 Strafgesetzbuch (StGB) handeln. In Absatz 1 wird die Strafe definiert:

Wer im Verkehr (§§ 315 bis 315e) ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 315a oder § 315c mit Strafe bedroht ist.

Video: Die Konsequenzen von Alkohol am Steuer

Was droht beim Überschreiten der erlaubten Promillewerte? Erfahren Sie es hier im Video!
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Über den Autor

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Kai L.

Kai hat Kommunikations- und Medienwissenschaften studiert und Erfahrung in verschiedenen Redaktionen gesammelt. Seit 2020 unterstützt er unser Team von bussgeldrechner.com. In seinen Ratgeber befasst er sich u. a. mit Verkehrsverstößen, den gesetzlichen Grundlagen und Tipps für Fahrrad- und Autofahrer.

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