Letzte Aktualisierung am: 18. September 2024
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Bußgelder für eine Abstandsunterschreitung mit dem Rechner ermitteln
Bußgeldkatalog für die Abstandsunterschreitung
Video: Der Mindestabstand zum Vordermann
Maßstab im Verkehrsrecht für die Ermittlung einer Abstandsunterschreitung
Um überhaupt von Abstandsunterschreitung sprechen zu können, muss ein Mindestabstand geregelt sein. Allerdings bleibt die Straßenverkehrsordnung (StVO) hierbei etwas vage. Nach § 4 Abs. 1 StVO muss der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug so groß sein, dass hinter diesem noch problemlos gehalten werden kann – auch dann, wenn der Vordermann stark bremst.
Daran lässt sich ein Zusammenhang zwischen Geschwindigkeit und Abstand erkennen. Auf dieser Grundlage basiert auch die Faustformel „Abstand gleich halber Tacho“. Tatsächlich hat diese Regel zumindest bei der Bemessung der Bußgelder für eine Abstandsunterschreitung Gültigkeit. Wie Sie obiger Bußgeldtabelle oder dem Tatbestandskatalog entnehmen können, richten sich die Sanktionen nach dem halben Tachowert.
Welche Konsequenzen hat es, wenn ich den Abstand unterschritten habe? Welche Bußgelder gelten für Lkw und wie stellt die Polizei Abstandsverstöße überhaupt fest? Wir haben die Antworten für Sie.
Inhalt
FAQ: Fragen und Antworten zur Abstandsunterschreitung
Sobald ein Kraftfahrzeug den Mindestabstand zu seinem Vordermann unterschreitet, begeht er mit diesem Abstandsverstoß eine Ordnungswidrigkeit. Wie groß der Sicherheitsabstand im Einzelfall jedoch sein muss, ist gesetzlich jedoch nicht konkret vorgeschrieben.
Der Abstand muss so groß sein, dass der Hintermann auch dann noch rechtzeitig zum Stehen kommt, wenn der Vordermann abrupt stark bremst. Als Richtwert gilt in etwa „Abstand gleich halber Tacho“ – also z. B. mindestens 50 m bei 100 km/h.
Das hängt von der Höhe und Dauer der Abstandsunterschreitung ab. Näheres können Sie der obigen Bußgeldtabelle entnehmen. Oder Sie nutzen den Bußgeldrechner hier .
Wie teuer ist eine Abstandsunterschreitung?
Aus obiger Bußgeldtabelle geht klar hervor, dass Geschwindigkeit und Abstand in einem direkten Zusammenhang stehen. Je schneller Sie fahren, desto mehr Sicherheitsabstand müssen Sie einhalten. Das schlägt sich auch in den Sanktionen nieder.
Eine Abstandsunterschreitung von weniger als 4/10 des halben Tachowertes beschert Betroffenen, die mit mehr als 100 km/h unterwegs sind, ein Bußgeld von 100 Euro und einen Punkt in Flensburg. Dieselben Konsequenzen hat es, wenn sich die Abstandsunterschreitung auf 5/10 des halben Tachowertes beläuft, der Fahrer allerdings mit mehr als 130 km/h unterwegs war.
Dabei spielt es auch eine Rolle, wie lange der Abstand unterschritten wurde. Geschieht das nur vorübergehend, z. B. weil ein überholendes Fahrzeug vor Ihnen einschert, zeigen sich die Gerichte kulant. Sie haben in solchen Fällen in der Regel drei Sekunden Zeit, den Sicherheitsabstand wiederherzustellen.
Geschieht die Unterschreitung des Abstands über eine längere Strecke hinweg (z. B. Drängler auf der Autobahn), wird dies regelmäßig strenger geahndet.
Abstandsunterschreitung: Bußgeld & Punkte für Kfz über 3,5 Tonnen
Aufgrund ihrer Länge und ihres Gewichts gelten für Kfz über 3,5 Tonnen strengere Regeln, was den Sicherheitsabstand angeht. Mindestens 50 Meter oder mehr (falls durch ein Verkehrszeichen angezeigt) müssen Lkw zum Vordermann wahren. Die Sanktionen für Lkw sind wie folgt:
- 80 Euro und ein Punkt drohen, wenn ein Kfz oder Omnibus mit Fahrgästen von einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 Tonnen bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h den Mindestabstand von 50 Metern nicht einhält.
- 120 Euro und ein Punkt sind die Folge, wenn es sich um ein kennzeichnungspflichtiges Kfz mit gefährlichen Gütern handelt.
Im Übrigen gibt es keine Strafe bei einer Abstandsunterschreitung, da es sich beim Abstandsverstoß per se nicht um eine Straftat handelt, sondern eine Ordnungswidrigkeit.
Abstandsmessung: So werden Abstandsunterschreitungen ermittelt
Es gibt unterschiedliche Methoden, eine Abstandsunterschreitung im fließenden Verkehr festzustellen. Gewöhnliche Blitzer sind dabei keine Hilfe. Deshalb kommen verschiedene Technologien zum Einsatz:
- Brückenabstandsmessung z. B. Distanova
- Verkehrskontrollsysteme z. B. VKS 3.0
- Videoabstandsmessung z. B. VAMA, VibrAM
- Videonachfahrsysteme z. B. ProVida, Police-Pilot
Alle diese Abstandsmessverfahren funktionieren nach einem ähnlichen Prinzip: Meist werden zwei Videokameras dort aufgestellt, wo sie eine gute Sicht auf die Strecke haben (z. B. auf der Autobahnbrücke). Die Kameras beobachten dann eine zuvor markierte Strecke. Eine Kamera ist dabei vor allem für den Nahbereich zuständig, sodass Fahrzeug und Fahrer auch gut erkennbar sind.
Erst später bei der Auswertung wird anhand der Zeit, die das Fahrzeug zum Durchfahren der Strecke benötigt hat, die Geschwindigkeit ermittelt. Anhand der Geschwindigkeit wiederum lässt sich herausfinden, ob eine Abstandsunterschreitung vorlag.