Letzte Aktualisierung am: 10. Dezember 2024
Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten
Bußgeldkatalog: Abstand
Video: Der Mindestabstand beim Autofahren
Zu wenig Abstand zum nächsten Fahrzeug?
Haben Sie die einzuhaltende Distanz nicht eingehalten und sind Sie zu dicht aufgefahren? Nun wissen Sie nicht, welche Strafe auf Sie zukommt, weil Sie den erforderlichen Abstand nicht eingehalten haben?
Dann lassen Sie sich durch unseren Bußgeldrechner genau anzeigen, mit welcher Sanktion Sie bei einem Vergehen wegen zu geringem Abstand nach der StVO zu rechnen haben. Außerdem verraten wir Ihnen, welchen Abstand Sie nach vorne und zur Seite einhalten müssen, wenn Sie mit Ihrem Kfz unterwegs sind.
Inhalt
FAQ: Fragen und Antworten zum Abstandsvergehen
Eine Übersicht über die möglichen Sanktionen bietet unsere Bußgeldtabelle hier.
Als Faustregel für Pkw-Fahrer gilt der halbe Tachowert in Metern als vorgeschriebener Mindestabstand.
Sind die Sichtverhältnisse eingeschränkt oder die Straßen so beschaffen, dass sich der Bremsweg verlängert, ist ein höherer Sicherheitsabstand vorgeschrieben.
Bußgelder für zu nahes Auffahren
In Deutschland gibt es hinsichtlich der Abstände zwischen fahrenden Autos eine festgelegte Regel. Hält man den Abstand zum vor sich fahrenden Auto nicht ein und wird dabei erwischt, so sind heutzutage ein saftiges Bußgeld sowie eventuell Punkte in Flensburg fällig.
Nicht ohne Grund, denn das zu nahe Auffahren bzw. die geringe Entfernung kann fatale Folgen mit sich bringen. Hierzu zählt jedoch nicht nur der Abstand zum vorderen Auto, sondern auch der seitliche Abstand beim Überholen oder der zum entgegenkommenden Verkehr. Statistiken beweisen, dass ein zu geringer Abstand neben dem zu schnellen Fahren zu den häufigsten Unfallursachen in Deutschland gehört.
Damit der Mindestabstand nicht unterschritten wird, sollten Autofahrer stets einige Faustregeln befolgen. Wichtig ist jedoch, dass bei einer eingeschränkten Sicht, zum Beispiel bei Nebel oder Schneefall, andere Regeln gelten und der Abstand größer als im Normalfall sein muss. Hier müssen Sie die Entfernung bzw. den Abstand zum vorausfahrenden Auto den Sicht- und Wetterverhältnissen anpassen.
Welche Regeln gibt es für den Abstand nach vorne?
Sie wollen den erforderlichen Abstand selber ausrechnen? Dazu können Sie folgende Faustregel nutzen:
- Abstand zum nächsten Fahrzeug gleich halber Tachowert – Geschwindigkeit von 120 km/h bedeutet 60 Meter Abstand
Leider lässt sich die genaue Distanz zum nächsten Fahrer oft nur sehr schwer einschätzen. Leitpfosten, welche ca. alle 50 Meter am Straßenrand stehen, bieten jedoch einen sehr guten Anhaltspunkt, um den Abstand abzuschätzen und den erforderlichen Sicherheitsabstand nicht zu unterschreiten.
Aufgrund der Tatsache, dass es nicht unbedingt leicht ist, die gefahrenen Meter zu zählen, können Sie ebenfalls durch das Zählen von Sekunden den Abstand berechnen. Hierfür sollten Sie sich einen festen Punkt am Straßenrand merken. Sobald dieser von dem vor Ihnen fahrenden Fahrzeug passiert wird, zählen Sie die Sekunden, bis Sie diese Stelle selbst erreicht haben.
Den Sicherheitsstabstand halten Sie ein, wenn Sie auf Landstraßen mindestens drei und innerhalb geschlossener Ortschaften eine Sekunde (bei 50 km/h ca. 15 Meter) zählen. In diesem Fall können Sie dann davon ausgehen, dass Sie den erforderlichen Abstand einhalten.
Abstand bei schlechter Sicht oder schlechten Straßenverhältnissen
Wann muss der Sicherheitsabstand vergrößert werden? Vor allem bei beschädigten Straßen oder schlechtem Wetter kann sich der Bremsweg Ihres Fahrzeuges erheblich erhöhen.
Sobald Sie als Fahrer mit schlechter Sicht zu kämpfen haben, erhöht sich zudem Ihr Reaktionsweg. Sie bremsen also später als normal, was dazu führt, dass der Bremsweg sich ebenfalls verlängert. Wichtig ist in diesen Situationen eine Anpassung des Mindestabstands.
Wann liegt ein Abstandsverstoß vor?
Da es nicht immer einfach ist, den richtigen Abstand auszurechnen, hat das Oberlandesgericht in Hamm diesbezüglich eine Regel aufgestellt. Diese besagt, dass ein Abstandsvergehen zum vorausfahrenden Auto erst vorliegt, wenn der Abstand mindestens drei Sekunden lang unterschritten wurde. Wurde nur eine oder zwei Sekunden zu dicht aufgefahren, so liegt ein sogenanntes Augenblickversagen vor. Eine Ahndung wegen zu geringem Abstand ist somit nur möglich, wenn diese nicht nur von kurzer Dauer ist.
Des Weiteren dürfen bei einer Abstandsunterschreitung keine anderen abstandsverkürzenden Ereignisse vorliegen. Hierzu zählen zum Beispiel scharfes Bremsen oder Überholen.
So wird das Nichteinhalten des Mindestabstandes bestraft
Ab dem Moment, in dem der Mindestabstand zum Vorausfahrenden nicht ordnungsgemäß eingehalten wird, kann es nicht nur gefährlich, sondern auch teuer werden. Sobald der Abstand bei einer Geschwindigkeit ab 80 km/h den halben Tachowert unterschreitet, gibt es nach dem aktuellen Bußgeldkatalog:
- einen Punkt in Flensburg
- ein Bußgeld in Höhe von 75 Euro
Entspricht der Abstand weniger als 4/10 des halben Tachowertes, kommt es zu :
- einem Bußgeld von 100 Euro
- einem Punkt in Flensburg
Selbstverständlich wird es, sobald der Wert des halben Tachos noch weiter unterschritten wird, noch teurer. Sollte der Abstand bei einer Geschwindigkeit von über 100 km/h nicht eingehalten werden, so kann die Sanktionierung bereits zwei Punkte in Flensburg, drei Monate Fahrverbot sowie ein hohes Bußgeld bedeuten.
Der seitliche Abstandsverstoß
Gemäß StVO muss nicht nur der richtige Mindestabstand zum Fahrzeug vorne eingehalten, sondern auch der seitliche Abstand beachtet werden, z. B. beim Überholen. An mehrspurigen Fahrzeugen, z. B. Pkws, ist mit einem Abstand von mindestens 1 Meter vorbei zu fahren. Bei Motorrädern und anderen einspurigen Fahrzeugen gilt ein Seitenabstand von 1,5 Meter und bei Schul- und Linienbussen ist der Sicherheitsstabstand auf 2 Meter festgelegt.
Der Sicherheitsabstand ist jedoch nicht nur von diesen Vorschriften abhängig, sondern sollte ebenfalls der gefahrenen Geschwindigkeit angepasst werden. Generell gilt: Je schneller die gefahrene Geschwindigkeit ist, desto größer sollte auch der seitliche Abstand sein.
Mit Hilfe unseres Bußgeldrechners können Sie jederzeit die Strafen für die Nichteinhaltung des Sicherheitsabstandes individuell überprüfen, sodass Sie sofort wissen, womit Sie zu rechnen haben.