Alkohol am Steuer – Bußgeldrechner

Von Kai L.

Letzte Aktualisierung am: 8. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten


Tipp: Wollen Sie herausfinden, wie viel Promille Sie womöglich haben, können Sie das mit unserem Promillerechner!

Bußgeldkatalog: Alkohol am Steuer

Tat­be­standBuß­geldPunk­teFahr­ver­botLohnt ein Einspruch?
Ver­stoß ge­gen die 0,5 Pro­mil­le­gren­ze
... beim ers­ten Mal500 Euro21 Mo­natHier prüfen **
... beim zwei­ten Mal1000 Euro23 Mo­na­teHier prüfen **
... beim drit­ten Mal1500 Euro23 Mo­na­teHier prüfen **
Mit mehr als 0,3 Pro­mil­le den Ver­kehr ge­fähr­det3- Ent­zug des Füh­rer­scheins
- Frei­heits- oder Geld­strafe
Hier prüfen **
Mit mehr als 1,09 Pro­mil­le ge­fah­ren3- Ent­zug des Füh­rer­scheins
- Frei­heits- oder Geld­strafe
Hier prüfen **

Unter Alkoholeinfluss ein Fahrzeug gefahren?

Alkohol am Steuer ist keine gute Idee.
Alkohol am Steuer ist keine gute Idee.

Sind Sie trotz Alkoholkonsums ein Auto im Verkehr gefahren und dabei von der Polizei erwischt worden? Sie wissen nun nicht, welche Strafe nach dem Bußgeldkatalog genau auf Sie zukommt und kennen sich mit den Regeln bezüglich Alkohol am Steuer und der entsprechenden Promillegrenze im Straßenverkehr nicht aus?

Dann können Sie mit unserem Bußgeldrechner Ihre mögliche Strafe gemäß dem Bußgeldkatalog berechnen. Außerdem verraten wir Ihnen, wie viel Alkohol Sie getrunken haben dürfen, wenn Sie sich noch hinters Steuer setzen möchten.

FAQ: Fragen und Antworten zu Alkohol am Steuer

Welche Promillegrenze gilt in Deutschland?

Autofahrer dürfen bis zu 0,5 Promille im Blut haben. Verhalten sie sich allerdings fahrauffällig, können sie bereits ab 0,31 Promille belangt werden. Für Fahranfänger und Fahrer unter 21 gilt eine strikte Null-Promillegrenze.

Wie wird Alkohol am Steuer bestraft?

Die Sanktionen für Alkoholverstöße betragen 500 und 1500 Euro Bußgeld (oder individuelle Geldstrafe), 2 bis 3 Punkten und 2 bis 3 Monaten Fahrverbot. Details können Sie der Bußgeldtabelle oben entnehmen.

Gilt auch für Fahrradfahrer eine Promillegrenze?

Ja. Fahrradfahrer dürfen höchstens 1,6 Promille aufweisen. Überschreiten sie diese, droht ihnen die Entziehung der Fahrerlaubnis.

Video: Die Konsequenzen von Alkohol am Steuer

Was droht beim Überschreiten der erlaubten Promillewerte? Erfahren Sie es hier im Video!

Alkohol am Steuer – Bußgeldrechner und Strafen

Alkohol am Steuer kann einen Bußgeldbescheid nach sich ziehen - oder Schlimmeres.
Alkohol am Steuer kann einen Bußgeldbescheid nach sich ziehen – oder Schlimmeres.

Wer betrunken ein Fahrzeug gefahren ist, muss mit enorm teuren Bußgeldern sowie weiteren Strafen rechnen. Denn bei Trunkenheit am Steuer wird die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer stark gefährdet und die Gefahr, einen Unfall zu verursachen, erhöht.

Daher wird Alkohol am Steuer mit hohen Geldbußen, Punkten in Flensburg sowie der Entziehung des Führerscheins sanktioniert. Des Weiteren ist es möglich, dass bei der Fahrt im Verkehr unter Alkoholeinfluss Straftaten begangen werden. Auch diese werden besonders hart bestraft.

Sobald der Führerschein eingezogen wird, bekommen Betroffene diesen meist erst durch die erfolgreiche Teilnahme an einer medizinisch-psychologischen-Untersuchung wieder ausgehändigt. Hierbei handelt es sich um ein langwieriges und kostenintensives Unterfangen. Daher sollten Sie sich zweimal überlegen, ob Sie vor einer Fahrt mit dem Auto zum Alkohol greifen. Und wer es noch nicht weis auch das Fahren mit einem Boot oder Jetski unter Alkohol kann zum Entzug des Führerscheins führen:

Promillegrenzen und Sanktionen

Das deutsche Gesetz hat für den Straßenverkehr konkrete Promillegrenzen bezüglich der Blutalkoholkonzentration im Blut festgelegt. Werden diese überschritten, haben Betroffene mit harten Sanktionen zu rechnen. Erhält der Fahrer etwa ein Fahrverbot, bekommt er seinen Führerschein nach Ablauf des Verbots automatisch zurück. Beim Entzug der Fahrerlaubnis hingegen wird diese nicht automatisch zurückgegeben.

Nach der Sperrzeit muss der Betroffene in diesem Fall einen Antrag auf einen neuen Führerschein stellen. Dies kann frühstens drei Monate vor Ablauf der Frist geschehen. Hat die Behörde nun Zweifel an der Straßenverkehrstauglichkeit des Betroffenen, so muss ein Eignungsnachweis in Form von einer positiv abgeschlossenen MPU erfolgen.

0,3 Promille: Bei Ausfallerscheinungen droht Führerscheinverlust

Alkoholeinfluss kann selbst bei 0,3 Promille schwerwiegende Folgen nach sich ziehen. Auch wenn im Straßenverkehr ein Promillewert von bis zu 0,5 Promille zulässig ist (solange die Fahrtüchtigkeit nicht beeinträchtigt ist), können auch Autofahrer, die lediglich 0,3 Promille haben, bestraft werden – insbesondere, wenn sie einen Unfall begehen oder offensichtliche Einschränkungen im eigenen Fahrverhalten, wie zum Beispiel zu schnelles Fahren, Fahren in Schlangenlinien, das Überfahren von roten Ampeln oder zu nahes Auffahren sowie gefährliche Überholmanöver, vorliegen.

Denn dies wird als eine Gefährdung des öffentlichen Straßenverkehrs betrachtet. Unter Alkoholeinfluss passiert schnell ein Unfall, welcher Sach- und Personenschäden mit sich bringen kann. Trunkenheitsfahrten können daher nach dem aktuellen Bußgeldkatalog bis zu 3 Punkte in Flensburg sowie ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren zur Folge haben.

Üblicherweise ist in solch einem Fall die Konsequenz für Alkohol am Steuer jedoch eine sehr hohe Geldstrafe sowie ein Fahrverbot bzw. die Erziehung des Führerscheins. In einzelnen Fällen kann aber sogar eine Freiheitsstrafe verhängt werden.

0,5 bis 1,09 Promille – die Ordnungswidrigkeit

Alkohol am Steuer kann den Führerschein gefährden.
Alkohol am Steuer kann den Führerschein gefährden.

Fahrzeugfahrer, die mit 0,5 bis 1,9 Promille gefahren sind und dabei weder einen Unfall verursacht haben noch Ausfallerscheinungen zeigen, werden wegen Fahruntüchtigkeit bestraft. Hierbei handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, dessen Ahndung sich danach richtet, wie oft die betroffene Person mit Alkohol am Steuer bereits erwischt worden ist.

Gemäß dem Bußgeldkatalog erwartet den Fahrer in diesem Fall ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro, 2 Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von einem Monat.

Anzahl der PromilleüberschreitungenStrafe
Wird der Fahrer das erste Mal mit 0,5 bis 1,09 Promille erwischt:500 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg sowie ein Monat Fahrverbot
Wird der Fahrer das zweite Mal mit 0,5 bis 1,09 Promille erwischt:1000 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und zwei Monate Fahrverbot
Wird der Fahrer das dritte Mal mit 0,5 bis 1,09 Promille erwischt:1500 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und drei Monate Fahrverbot

1,1 Promille und mehr – Straftat

Wer sein Fahrzeug mit mehr als 1,1 Promille fährt, begeht aufgrund der absoluten Fahruntüchtigkeit eine Straftat. Bei dieser besteht eine konkrete Gefährdung des Straßenverkehrs. Die Folgen sind:

  • hohe Geldstrafe
  • drei Punkte in Flensburg
  •  Entziehung der Fahrerlaubnis für mindestens sechs Monate

Ab 1,6 Promille – MPU

Wer mit 1,6 Promille sein Fahrzeug fährt, gefährdet nicht nur fahrlässig andere Verkehrsteilnehmer, sondern ist ebenfalls seinen Führerschein los. Ein saftiges Bußgeld sowie Punkte in Flensburg kommen hinzu.

Auch ein Alkoholverbot auf dem Fahrrad hat Konsequenzen.
Auch ein Alkoholverbot auf dem Fahrrad hat Konsequenzen.

Diese Promillegrenze gilt jedoch nicht nur für motorisierte Fahrzeugfahrer. Auch Fahrradfahrer sollten vorsichtig sein. Hier wurde die offizielle Grenze zur absoluten Fahruntüchtigkeit auf 1,6 Promille festgelegt. So können auch Radfahrer den eigenen Führerschein beim Fahrradfahren unter Alkoholeinfluss verlieren. Die Betroffenen müssen hier ebenfalls erfolgreich eine MPU absolvieren, um ihn wieder zu bekommen.

Die medizinisch-psychologische Untersuchung

Nicht gerade selten kommt es vor, dass die Behörde nach einem Antrag zur Wiedererteilung des Führerscheins eine MPU anordnet. Für Betroffene, die unter Alkoholeinfluss gefahren sind, bedeutet dies eine absolute Abstinenz für mindestens ein halbes Jahr. Hier werden regelmäßige Kontrollen durchgeführt.

Wer nach dem Vergehen mit einer MPU zu rechnen hat, sollte sich im weiteren Verlauf um einen Abstinenznachweis kümmern. Dieser wird mit Hilfe von sogenannten Urin-Screenings durchgeführt. Hier wird geprüft, ob der Betroffene innerhalb der letzten 24 Stunden keinen Alkohol zu sich genommen hat.

Damit das Screening nicht beeinflusst werden kann, werden die betroffenen Personen vier Mal in einem halben Jahr oder sechs Mal in einem kompletten Jahr angerufen und zu einer Urinprobe innerhalb von 24 Stunden aufgefordert. Dies geschieht selbstverständlich ausschließlich unter Aufsicht. Die Kosten für ein Screening liegen bei ungefähr 100 Euro und sind von der jeweiligen Einrichtung abhängig.

Wer sich auf die MPU bestmöglichst vorbereiten will, sollte sich des Weiteren um verkehrstherapeutische Maßnahmen kümmern. Experten sind der Meinung, dass ohne diese eine MPU kaum zu bewerkstelligen sei. Die Kosten können sich hier jedoch schnell in den vierstelligen Raum bewegen.

Mit der Hilfe von einer MPU-Vorbereitung kann man sich sehr gut aus das Gespräch mit Gutachter einstellen. Es werden dabei keine Fragen auswendig gelernt. Wichtige sind die Fragen, warum ist es passiert und was hat man daraus gelernt und wie werde ich mich in Zukunft verhalten.

Ausführliche Information zu diesem Thema finden Sie auf der Webseite von: sedura-mpu.de.

Wichtig zu beachten: Die Promillegrenze für Fahranfänger in der Probezeit oder Fahrzeugfahrern bis 21 Jahre liegt bei 0 Promille. Wer gegen diese Null-Promille-Regel verstößt, bekommt 1 Punkt in Flensburg und muss an einem Verkehrsseminar teilnehmen. Ab 0,5 Promille gelten hier zudem die gleichen Regeln wie für andere Verkehrsteilnehmer.
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Über den Autor

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Kai L.

Kai hat Kommunikations- und Medienwissenschaften studiert und Erfahrung in verschiedenen Redaktionen gesammelt. Seit 2020 unterstützt er unser Team von bussgeldrechner.com. In seinen Ratgeber befasst er sich u. a. mit Verkehrsverstößen, den gesetzlichen Grundlagen und Tipps für Fahrrad- und Autofahrer.

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  • thorsten 6. Mai 2016, 14:08

    Hi,

    Ich wurde gestern mit 1,1 Promille von der Polizei erwischt. Wurde auf die Wache mitgenommen inklusive Blutest. Mein Führerschein wurde auch eingezogen. Inwiefern weicht der Blutest vom Atemtest ab ? Wird die Zeit in der die Polizei mein Führerschein einbehalten hat angerechnet ?

    • bussgeldrechner.com 12. Mai 2016, 8:34

      Hallo Thorsten,

      ein Abweichung ist durchaus möglich. Wie diese in Ihrem Fall aussehen wird, ist stark von physischen Faktoren abhängig. Häufig ist aber, dass der Bluttest über dem gepusteten Wert liegt. Die Zeit, in der der Führerschein bereits eingezogen war, wird in der Regel bei der Sperrfrist berücksichtigt.

      Ihr Team von Bussgeldrechner.com

  • Waldemae 27. April 2016, 13:18

    Guten Tag,

    Mein Onkel hat ein Parkendes Auto angefahren.
    Polizei hatte gemessen,es hatte ein Promill wert von 1,5.
    Welche Strafe bekommt er?

    • bussgeldrechner.com 6. Mai 2016, 9:15

      Hallo Waldemae,

      ab 1,1 Promille handelt es sich um eine Straftat. Ein Gericht wird die genaue Strafe festlegen müssen. Es werden drei Punkte vergeben und der die Fahrerlaubnis wird entzogen.

      Ihr Team von Bussgeldrechner.com

  • Larissa 6. April 2016, 10:59

    Guten Tag,
    Wurde mit 1,88 Promille aufgehalten. Das war das erste mal, was habe ich zu erwarten?
    Danke

    • bussgeldrechner.com 7. April 2016, 9:24

      Hallo Larissa,

      dies ist eine Straftat. Welche Strafe Sie erhalten werden, muss ein Gericht entscheiden. Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen und Sie müssen mit einem hohen Bußgeld rechnen.

      Ihr Team von Bussgeldrechner.com

  • Sinan 4. April 2016, 18:57

    Hallo wurde am Donnerstag mit 0,5 erwischt. Der Polizist hat dann gemeint mal zwei. Also 1,0 Wieso auch immer. Musste zur blutabnahme. Führerschein wurde gleich einbehalten. Bin ersttäter 36 Jahre alt. Was kommt auf mich zu. Die Polizei wusste auch nicht so genau. Sie meinten 3 oder 6 Monate 40 Tagessätze. Damit könnte ich leben aber bitte kein Jahr oder 9 Monate.

    • bussgeldrechner.com 7. April 2016, 9:21

      Hallo Sinan,

      letztlich kommt es darauf an, was die Blutuntersuchung ergeben hat. Daraufhin wird ein Richter entscheiden müssen, welche Strafe Sie erhalten werden. Im Vorfeld lässt sich das nicht wirklich sagen.

      Ihr Team von Bussgeldrechner.com

  • Michael R. 26. März 2016, 18:57

    Hallo,
    Ich hatte leider etwas zu fiel getrunken.
    Habe auf dem Heimweg ein Schild angefahren.
    Nach eintreffen der Polizei und blase hatte ich 1,9 promille.
    Bin Ersttäter. Wie schaut die Strafe in diesem Fall aus?
    Ist hier nur mit Führerscheinentzug zu rechnen oder auf mit Freiheitsstrafe?
    Wie lang ist der Führerscheinentzug?
    Danke für Ihre hilfe.

    • bussgeldrechner.com 31. März 2016, 11:45

      Hallo Michael,

      Sie werden 3 Punkte in Flensburg erhalten. Ein Richter, beziehungsweise die Bußgeldstelle, wird darüberhinaus entscheiden, welche Geldstrafe und wie viele Monate Fahrverbot gegen Sie verhängt werden. Dass Ihnen der Führerschein für eine gewisse Zeit entzogen wird, ist sehr wahrscheinlich. Eine Gefängnisstrafe ist eher unwahrscheinlich. Allerdings könnten Sie zur Teilnahme an einer MPU verpflichtet werden.

      Ihr Team von Bussgeldrechner.com

  • Patrick 19. März 2016, 15:37

    Bin gestern mit dem lkw von der Straße abgekommen es ist nix passiert außer das der diesel ausgelaufen ist.
    Musste blasen , hatte 0,9%
    Was kommt jetz auf mich zu?
    Danke für die Antwort.

    • bussgeldrechner.com 24. März 2016, 9:32

      Hallo Patrick,

      allein die 0,9 Promille wären 2 Punkte in Flensburg und beim erstmaligen Verstoß gegen die Promillegrenze 500 Euro Bußgeld. Da Sie von der Straße abgekommen sind, werden die Beamten vermutlich von einer Gefährdung ausgehen. Das wären bereits ab 0,3 Promille drei Punkte. Es handelt sich dabei um eine Straftat, bei der ein Richter über das Strafmaß entscheiden wird. Es droht der Führerscheinentzug un eine Haft- bzw. Geldstrafe.

      Ihr Team von Bussgeldrechner.com

  • Lisa 18. März 2016, 23:30

    Hallo,
    Wurde mit ca. 1,5-1,6 Promille aufgehalten. Genaueres soll ein Bluttest in ca. 2 Wochen bringen. Könntet ihr mich schon einmal auf mögliche Konsequenzen hinweisen?
    Vielen Dank im Voraus.

    • bussgeldrechner.com 24. März 2016, 9:28

      Hallo Lisa,

      mit 1,5 bzw. 1,6 Promille ist der Führerschein höchstwahrscheinlich weg. Sie haben eine Straftat begangen, was vor einem Gericht verhandelt wird. Sie werden eine Sperrfrist von mind. 6 Monaten bekommen und werden vermutlich zur MPU aufgerufen. Außerdem droht eine hohe Geldstrafe.

      Ihr Team von Bussgeldrechner.com

  • Phillip 16. März 2016, 19:33

    Wurde mit 0,7 Probille angehalten. Was kommt jetzt auf mich zu?
    Danke für die Antwort

    • bussgeldrechner.com 17. März 2016, 9:43

      Hallo Phillip,

      beim ersten Verstoß dieser Art sind es 500 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot.

      Ihr Team von Bussgeldrechner.com

  • Volker 8. März 2016, 9:24

    Wurde mit Fahrrad angehalten und war vorher mit Freunden was trinken. Musste blasen und hatte 1,45 Promille. Hat das Folgen?

    Danke für die Antwort.

    • bussgeldrechner.com 10. März 2016, 13:06

      Hallo Volker,

      das wird keine Konsequenzen haben. Strafen gibt es erst über 1,6 Promille. Dann gibt es drei Punkte, eine Geldstrafe und die Anordnung einer MPU.

      Ihr Team von Bussgeldrechner.com

  • Birgit N. 7. März 2016, 9:10

    Hallo,
    wurde am Wochenende angehalten und musste blasen. Hatte 1,2 Promille und dann zur Blutabnahme. Muss ich jetzt zur MPU?

    Danke für die Antwort…

    • bussgeldrechner.com 7. März 2016, 10:36

      Hallo Birgit,
      Eine medizinisch-psychologische Untersuchung wird vor allem dann angeordnet, wenn Sie mit mehr als 1,6 Promille fahren oder mehrfach bereits mit Alkohol im Blut am Steuer erwischt wurden. Es wird generell von einer sogenannten Auffälligkeit gesprochen. Wenn Sie beim ersten Mal mit mehr als 0,5 Promille gefahren sind, ist in der Regel ein Bußgeld von 500 Euro sowie zwei Punkte in Flensburg üblich.
      Ihr Team von Bussgeldrechner.com

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