Letzte Aktualisierung am: 8. Juli 2024
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FAQ: Fragen und Antworten zum Anhörungsbogen
Der Anhörungsbogen ist eine Möglichkeit für die Anhörung im Bußgeldverfahren. Der Empfänger wird dadurch über den bestehenden Tatvorwurf informiert und kann schriftlich dazu Stellung nehmen.
Der Anhörungsbogen wird bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr üblicherweise an den Halter des Tatfahrzeugs verschickt, denn dieser lässt sich mithilfe des Autokennzeichens in der Regel problemlos ermitteln.
Der Empfänger eines Anhörungsbogens muss grundsätzlich Angaben zur eigenen Person machen bzw. bereits vorhandene, unkorrekte Angaben korrigieren. Auskünfte zum tatsächlichen Fahrer oder dem Tathergang der Ordnungswidrigkeit sind hingegen nicht verpflichtend.
Senden Sie den Anhörungsbogen nicht fristgerecht zurück, müssen Sie mit einem Besuch der Polizei rechnen. Die Beamten versuchen dann direkt zu klären, wer zum Beispiel bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung als Fahrer infrage kommt.
Inhalt
Weiterführende Texte zum Thema „Anhörungsbogen“:
Wann kommt es zur Anhörung im Bußgeldverfahren?
Wer sich im Straßenverkehr nicht an die geltenden Vorschriften hält, muss mit Sanktionen rechnen. Allerdings können die Beamten der Polizei nicht alle Verkehrssünder auf frischer Tat ertappen. Aus diesem Grund muss im Vorfeld des Bußgeldverfahrens eine Fahrerermittlung erfolgen. Dies gilt insbesondere, wenn Blitzer für die Dokumentation von Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstößen oder Abstandsunterschreitungen zum Einsatz kommen.
Um den Täter zu identifizieren, wenden sich die Behörden üblicherweise zuerst an den Halter des Fahrzeugs und senden diesem den sogenannten Anhörungsbogen zu. Ein Bußgeldverfahren wird durch die Erstellung des Schreibens eröffnet und endet erst mit der Feststellung des Täters.
Die rechtliche Grundlage für den Anhörungsbogen bildet § 55 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG), denn dieser schreibt die Anhörung des Betroffenen vor. So muss der Gesetzgeber diesem die Gelegenheit geben, sich zur Beschuldigung zu äußern. Darüber hinaus kann der Anhörungsbogen für die Polizei auch wichtige Erkenntnisse zu Täter sowie Tathergang ans Licht bringen.
Darüber hinaus hat das Schreiben noch eine weitere wichtige Funktion, denn der Anhörungsbogen unterbricht die Verjährung. Nach dem Erhalt des Schreibens beginnt die Verjährungsfrist erneut und die Bußgeldstelle hat drei weitere Monate Zeit, um einen Bußgeldbescheid zu erlassen.
Warum ist die Ermittlung des Fahrers so wichtig?
In Deutschland gilt bei Verkehrsverstößen in der Regel die Fahrerhaftung. Somit lässt sich ein Bußgeld nur gegen die Person verhängen, die auch tatsächlich hinter dem Steuer des Fahrzeugs gesessen hat. Der Halter muss demnach nicht pauschal für Verstöße, die mit seinem Auto begangen wurden, haften. Die Anhörung zu einer Ordnungswidrigkeit geht dennoch üblicherweise zuerst an den Halter, da sich dieser bei Kfz in der Regel einfach über das Nummernschild ermitteln lässt. Kann der Fahrer allerdings nicht identifiziert werden, muss der Halter ggf. mit einer Auflage zum Führen eines Fahrtenbuchs rechnen.
Im Video: So funktioniert die Anhörung im Bußgeldverfahren
Was steht im Anhörungsbogen?
Nicht immer bekommen es Autofahrer mit, dass sie von einem Blitzer erwischt wurden. Aus diesem Grund informiert der Anhörungsbogen erst einmal über den bestehenden Tatvorwurf. Dazu kann das Schreiben unter anderem folgende Angaben enthalten:
- Tatzeit
- Tatort
- Kennzeichen des Tatfahrzeugs
- Beweismittel (ggf. Blitzerfoto)
- Zeugen
Übrigens! Im Anhörungsbogen wird das Bußgeld noch nicht beziffert. Durch die Angaben zum Tatvorwurf können Sie mögliche Sanktionen allerdings meist problemlos mithilfe eines Bußgeldrechners selbst ermitteln.
Ergänzend dazu informiert die zuständige Behörde auch über Rechte und Pflichten, die mit der Anhörung einhergehen. So können Sie etwa im Bezug auf die Tat von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen.
Gleichzeitig sind Sie allerdings dazu verpflichtet, bestimmte personenbezogene Angaben zu machen. Dazu zählen etwa der Name, die Adresse, der Geburtsort und die Staatsangehörigkeit. Sind die entsprechenden Felder bereit vorausgefüllt, müssen Sie die Angaben kontrollieren und Fehler korrigieren. Anschließend gilt es die Daten fristgerecht an die Bußgeldstelle zu übermitteln. Möglich ist dies klassisch per Post oder bei immer mehr Behörden auch digital über das Internet. In diesem Fall finden Sie auf dem Anhörungsbogen üblicherweise Zugangsdaten zu einem Internetportal.
Auch wenn für den Inhalt der Anhörung strenge Vorgaben gelten, kann die Gestaltung der Schreiben je nach Bußgeldstelle variieren. Ein Beispiel für den Anhörungsbogen liefert folgendes Muster:
Anhörungsbogen: Muster (.PDF)
Anhörungsbogen ausfüllen: Was ist zu beachten?
Haben Sie einen Anhörungsbogen wegen einem Blitzer erhalten und wollen Angaben zum Tatvorwurf machen, sollten Sie sich Ihre Wortwahl gut überlegen. So sind Sie grundsätzlich weder dazu verpflichtet sich selbst oder andere Personen zu belasten. Allerdings müssen Sie bei der Wahrheit bleiben, denn Falschangaben können sind strafbar. Eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren kann gemäß § 164 Strafgesetzbuch (StGB) bei einer falschen Verdächtigung die Folge sein.
Um bei der Formulierung auf Nummer sicher zu gehen, kann es daher sinnvoll sein, sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht zu wenden. Dieser kann Ihnen beim Ausfüllen des Anhörungsbogens helfen und gleichzeitig prüfen, ob sich ggf. auch ein Einspruch gegen einen möglicherweise folgenden Bußgeldbescheid lohnt.
Wollen Sie den Anhörungsbogen hingegen nicht beantworten und füllen auch die Pflichtangaben nicht aus, kann dies weitreichende Konsequenzen haben. Denn unter § 111 OWiG heißt es:
Ordnungswidrig handelt, wer einer zuständigen Behörde, einem zuständigen Amtsträger oder einem zuständigen Soldaten der Bundeswehr über seinen Vor-, Familien- oder Geburtsnamen, den Ort oder Tag seiner Geburt, seinen Familienstand, seinen Beruf, seinen Wohnort, seine Wohnung oder seine Staatsangehörigkeit eine unrichtige Angabe macht oder die Angabe verweigert.
Der Gesetzgeber sieht in einem solchen Fall ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro vor.
Anhörungsbogen nicht erhalten?
Nicht in allen Fällen ist ein Anhörungsbogen zwingend erforderlich. Konnten Halter und Fahrer etwa mithilfe von Fotos eindeutig als dieselbe Person identifiziert werden, können die Behörden auf den Versand verzichten und direkt den Bußgeldbescheid verschicken. Denn auch der Bescheid räumt dem vermeintlichen Täter grundsätzlich die Möglichkeit zur Stellungnahme ein.