Fahrerermittlung: Wenn ein Zeugenfragebogen klären muss

Von Kai L.

Letzte Aktualisierung am: 29. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Fahrerermittlung: Auf der Suche nach dem einzig wahren Verkehrssünder

Wer ist gefahren - kann der Fragebogen zu der Fahrerermittlung beitragen?
Wer ist gefahren – kann der Fragebogen zu der Fahrerermittlung beitragen?

Wer im Straßenverkehr einen Verstoß begeht, wird dafür zur Rechenschaft gezogen. Da in Deutschland der Fahrer und nicht der Halter haftet, wird nach einem Verstoß nach der Person gesucht, die tatsächlich am Steuer des Fahrzeugs saß und somit für diesen verantwortlich ist.

Leider ist dies nicht immer ganz eindeutig. Denn oftmals sitzt nicht gleichzeitig derjenige am Steuer, dem das Auto gehört. Fällt das der Behörde auf, muss diese eine Fahrerermittlung in die Wege leiten. Wird beispielsweise die Geschwindigkeit überschritten, zeigt das Blitzerfoto, wer zum Zeitpunkt des Tempoverstoßes am Steuer saß.

Ist auf dem Foto aber eine Frau abgebildet und das Fahrzeug gehört einem Mann, ist es offensichtlich, dass in diesem Fall der Fahrer nicht der Halter ist. Um herauszufinden, wer für den Verstoß belangt werden muss, wird an den Halter ein Zeugenfragebogen verschickt. Doch muss der Fahrzeughalter diesen ausfüllen? Was passiert, wenn die Fahrzeugführerermittlung erfolglos bleibt? All das erfahren Sie im Folgenden.

FAQ: Fragen und Antworten zur Fahrerermittlung

Wann ist eine Fahrerermittlung notwendig?

Nach einer Ordnungswidrigkeit im Verkehr muss zunächst einmal ermittelt werden, wer gefahren ist. Schließlich gilt in Deutschland die Fahrerhaftung und anhand des Kennzeichens kann nur der Halter ausfindig gemacht werden.

Wie läuft die Fahrerermittlung normalerweise ab?

Um den Fahrer zu ermitteln, sendet die zuständige Behörde dem Halter des Kfz in der Regel einen Anhörungsbogen. In diesem kann er den wahren Fahrer benennen, eine Pflicht dazu gibt es jedoch nicht.

Was passiert, wenn der Fahrer dadurch nicht ermittelt werden konnte?

Blieb die Fahrerermittlung trotz Anhöru‌ngsbogen erfolglos, kann die Behörde dem Fahrzeughalter das Führen eines Fahrtenbuchs auferlegen, um auf diese Weise herauszufinden, wer gefahren ist.

Wie der Zeugenfragebogen zur Fahrerermittlung beitragen soll

Wird im Rahmen der Verkehrsüberwachung ein Verstoß festgestellt und findet die Anhörung nicht direkt im Anschluss vor Ort statt, wird über das Kennzeichen des Fahrzeugs der Halter ermittelt. Dieser erhält einen Anhörungsbogen, welcher dem Betroffenen die Möglichkeit gibt, Stellung zur Sache zu nehmen.

  • Der Halter gibt an, dass es sich bei dem Fahrer tatsächlich um ihn handelt, und erhält daraufhin einen Bußgeldbescheid, in welchem die entsprechenden Sanktionen aufgeführt sind.
  • Der Fahrzeughalter ignoriert den Anhörungsbogen und macht keine Angaben zur Sache. Die Behörde geht in diesem Fall davon aus, dass dieser auch der Fahrer war und ein Bußgeldbescheid wird versandt.
  • Geben Sie hingegen an, dass es sich bei dem Fahrer nicht um Sie handelt, wird eine Fahrerermittlung eingeleitet und ein Zeugenfragebogen verschickt. Der Halter muss diesen der Wahrheit entsprechend ausfüllen oder kann die Aussage verweigern.

Bei der Fahrerermittlung die Aussage verweigern: Wann ist das möglich?

Kann die Behörde über das Autokennzeichen den Fahrer nicht ermitteln, droht dem Halter die Fahrtenbuchauflage.
Kann die Behörde über das Autokennzeichen den Fahrer nicht ermitteln, droht dem Halter die Fahrtenbuchauflage.

Unter bestimmten Umständen können Sie von dem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen, wenn Sie im Rahmen der Fahrerermittlung einen Zeugenfragebogen erhalten haben. Dies ist dann der Fall, wenn zum beschuldigten Fahrer ein Verwandtschafts- oder Verschwägerungsverhältnis besteht. Welche Angehörige dazu berechtigt sind, regelt § 52 der Strafprozessordnung (StPO):

Zur Verweigerung des Zeugnisses sind berechtigt

  1. der Verlobte des Beschuldigten;
  2. der Ehegatte des Beschuldigten, auch wenn die Ehe nicht mehr besteht;
  3. 2a. der Lebenspartner des Beschuldigten, auch wenn die Lebenspartnerschaft nicht mehr besteht;
  4. wer mit dem Beschuldigten in gerader Linie verwandt oder verschwägert, in der Seitenlinie bis zum dritten Grad verwandt oder bis zum zweiten Grad verschwägert ist oder war.

Werden Sie selbst beschuldigt, können Sie vom Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen. Sie können also die Aussage verweigern, wenn Sie sich dadurch selbst belasten würden.

Keine Fahrerermittlung durch Zeugenfragebogen: Was passiert nun?

Kann die Behörde den Fahrer nicht ermitteln, drohen dem Fahrzeughalter gewisse Auflagen. Denn in diesem Fall wird Ihnen auferlegt, ein Fahrtenbuch zu führen. In diesem sind alle mit dem Fahrzeug getätigten Fahrten zu dokumentieren, die nicht Sie selbst unternommen haben. Es muss also daraus hervorgehen, wer wann Ihr Fahrzeug benutzt hat. Auf diese Weise will die Behörde verhindern, dass die Fahrerermittlung wiederholt fehlschlägt. Es handelt sich dabei ebenfalls um eine verkehrserzieherische Maßnahme, die bewirken soll, dass Sie verantwortungsbewusster beim Verleih Ihres Fahrzeugs sind.

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Über den Autor

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Kai L.

Kai hat Kommunikations- und Medienwissenschaften studiert und Erfahrung in verschiedenen Redaktionen gesammelt. Seit 2020 unterstützt er unser Team von bussgeldrechner.com. In seinen Ratgeber befasst er sich u. a. mit Verkehrsverstößen, den gesetzlichen Grundlagen und Tipps für Fahrrad- und Autofahrer.

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