Letzte Aktualisierung am: 30. Oktober 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Ein Anwalt für Blitzer ist Spezialist für anfechtbare Verkehrsverstöße
Wurden Sie wegen einer Übertretung der geltenden Höchstgeschwindigkeit oder einem anderen Verkehrsverstoß von einem Blitzer erfasst, wird ein Bußgeldverfahren gegen Sie eingeleitet. Dabei erhalten Sie die Möglichkeit, Einspruch gegen die Ihnen zur Last gelegte Ordnungswidrigkeit sowie die hierfür vorgesehenen Sanktionen einzulegen. Allerdings wissen Laien in der Regel nicht, welche Einspruchsmöglichkeiten sie haben. Darüber hinaus können sie ebenfalls nicht einschätzen, wie hoch ihre Chancen auf einen erfolgreichen Einspruch sind.
Deshalb ist es ratsam, sich in dieser Sache von einen Blitzeranwalt bzw. einen Rechtsanwalt, der auf Blitzer-Fälle spezialisiert ist, beraten und gegebenenfalls rechtlich vertreten zu lassen. Dieser Ratgeber erklärt, welche Hilfestellung ein Blitzeranwalt bieten kann und wann es sich lohnt, einen solchen einzuschalten.
Inhalt
FAQ: Fragen und Antworten zum Blitzeranwalt
Der Beruf des Blitzeranwalts existiert nicht per se. Vielmehr handelt es sich hierbei um einen Anwalt für Verkehrsrecht, der sich auf Rechtsfälle festgelegt hat, die Messerergebnisse bzw. Aufnahmen von Blitzern betreffen. Diesbezüglich berät ein Blitzeranwalt Mandanten, die Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen wollen und vertritt diese gegebenenfalls rechtlich.
Ein auf Blitzer-Fälle spezialisierter Anwalt kann Ihren Bußgeldbescheid auf formale Richtigkeit prüfen, und einschätzen, inwieweit ein Einspruch gegen den Bescheid sich lohnt bzw. welche Erfolgschancen bei einem Einspruch bestehen.
Es ist ratsam, einen Anwalt aufzusuchen, wenn Sie prüfen lassen wollen, ob der Inhalt vom Bußgeldbescheid mögliche Formfehler aufweist, Sie das Messerergebnis des Blitzers anzweifeln oder Ihnen ein hohes Bußgeld oder ein Fahrverbot droht.
Erwischt vom Blitzer: Wie der Rechtsanwalt helfen kann
Als Blitzeranwalt wird in der Alltagssprache ein Anwalt für Verkehrsrecht, dessen bezeichnet, der vorwiegend oder ausschließlich Fälle und rechtliche Anliegen behandelt, die in Zusammenhang mit Blitzern bzw. deren Messergebnissen stehen. Hierzu zählen von Blitzern erfasste Geschwindigkeitsüberschreitungen und Abstandsvergehen sowie Rotlichtverstöße, die durch Ampelblitzer registriert worden sind.
Ein Blitzeranwalt ist mit der Funktionsweise der einzelnen Blitzer-Modelle sowie typischen Fehlern vertraut, zu denen es beim Einsatz der Blitzer kommen kann, und prüft diesbezüglich bestehende Einspruchsmöglichkeiten in einem Bußgeldverfahren. Sein Tätigkeitsbereich umfasst dabei beispielsweise
- die Prüfung des Bußgeldbescheids,
- die Beantragung von Akteneinsicht,
- den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid,
- die Abmilderung bzw. die Abänderung unverhältnismäßiger Strafen (bspw. die Umwandlung eines Fahrverbots zu einem Bußgeld).
Wann sollten Sie einen Anwalt für Blitzer aufsuchen?
Ob ein möglicher Einspruch gegen ein Bußgeldverfahren möglich ist oder inwiefern ein solches Aussicht auf Erfolg hat, hängt stets von den jeweiligen Gegebenheiten im Einzelfall ab und muss durch eine Beratung geklärt werden. Grundsätzlich sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt wenden, wenn
- Sie Zweifel an den Ergebnissen der Geschwindigkeitsmessung haben (bspw., weil der Tempomat in ihrem Auto aktiv war),
- der Toleranzabzug missachtet oder fehlerhaft gewährt wurde,
- wenn Sie durch das Blitzerfoto nicht eindeutig als Fahrer identifiziert werden können,
- Sie der Fahrzeughalter sind, aber zum Tatzeitpunkt nicht der Fahrer gewesen sind oder
- Sie unsicher sind, ob Sie den Anhörungsbogen zur Ordnungswidrigkeit ausfüllen wollen oder nicht.
Kosten für einen Blitzeranwalt
Bei einem erfolgreichen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid, muss die zuständige Behörde die entstandenen Kosten übernehmen, ansonsten müssen Sie diese selber tragen. Wie hoch die Kosten für einen Blitzeranwalt ausfallen können, hängt vor allem davon ab, welche Berechnungsgrundlage für die Kosten gewählt wird. Die Berechnung kann nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder nach einer individuellen Vereinbarung erfolgen.
Hat die zuständige Behörde bereits ein Verfahren eingeleitet, kann der Anwalt eine Verfahrens- oder Terminsgebühr erheben. Diese liegt zwischen 20 und 300 Euro. Weitere 25 bis 350 Euro können für das im Rahmen des Einspruchs anschließende Gerichtsverfahren fällig werden.
Sollten Sie allerdings über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, die auch Anliegen im Verkehrsrecht abdeckt, übernimmt diese alle entstandenen Kosten in der Regel in voller Höhe. Darüber hinaus haben einkommensschwache Personen unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, eine Prozesskostenhilfe zu beantragen.
Ansonsten bieten viele Blitzeranwälte im Vorfeld eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung an, in der Sie eine Kosteneinschätzung in Ihrem Fall erbitten können.