Letzte Aktualisierung am: 15. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten
Bußgeldtabelle für Geschwindigkeitsverstöße außerorts und innerorts
Sanktionen für Abstandsverstöße
An der Ampel geblitzt: Dieses Bußgeld ist laut Tabelle vorgesehen
Bußgeldkatalog: Die bundeseinheitliche Tabelle für Verkehrsverstöße in Deutschland
Manchmal ist der Ärger über einen Bußgeldbescheid so groß, dass der voreilige Schluss gezogen wird, die Sanktionen seien völlig willkürlich erhoben worden. Tatsächlich haben Ordnungshüter und Bußgeldbehörden einen gewissen Ermessensspielraum (Opportunitätsprinzip). Dieser lässt sich üblicherweise jedoch nur bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten (z. B. Parkverstöße) anwenden.
Handelt es sich um eine andere Verkehrsordnungswidrigkeit, bei der vielleicht sogar andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder behindert wurden, ist das Bußgeld nicht verhandelbar. Wie hoch dieses ausfällt bzw. ausfallen muss und ob zusätzlich Nebenfolgen (z. B. Punkte oder Fahrverbot) hinzukommen, ist durch die Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) geregelt.
Unter anderem auf dieser basiert auch der bundeseinheitliche Tatbestandskatalog. Darin sind die häufigsten Verstöße sowie die jeweils dazu gehörige Bußgeldtabelle (z. B. für Abstandsunterschreitungen) übersichtlich dargestellt. Dieser Ratgeber befasst sich genauer mit den verschiedenen Bußgeldtabellen für Pkw-, Lkw- und Fahrradfahrer sowie für Fußgänger.
Inhalt
FAQ: Fragen und Antworten zur Bußgeldtabelle
Es kommt stets darauf an, ob Sie innerorts oder außerorts geblitzt wurden. Klicken Sie hier, um die Bußgeldtabelle für durch Blitzer festgestellte Geschwindigkeitsverstöße nachzulesen.
Aus dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog gehen verschiedene Bußgeldtabellen hervor. Diese gelten unter anderem für Pkw- und Lkw-Fahrer sowie für Fahrradfahrer und sogar Fußgänger.
Die Bußgeldtabelle basiert auf der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV). Darin gibt es detaillierte Regelungen zur Bemessung der Bußgeldhöhe, Punkten je Verstoß und ggf. der Dauer von Fahrverboten. Die BKatV sorgt also dafür, dass Bußgelder nicht willkürlich festgesetzt werden.
Ihr Verstoß war nicht dabei? Nutzen Sie den Bußgeldrechner!
Zu Beginn haben wir bereits einige Bußgeldtabellen zu den häufigsten Verkehrsordnungswidrigkeiten zur Verfügung gestellt. Diese gelten aber in erster Linie für Pkw. Je nach Kfz können z. B. Tempo- und Abstandsverstöße ganz anders geahndet werden. Handelt es sich in Ihrem Fall nicht um einen Pkw oder ist die Art des Verstoßes, für den Sie sich interessieren, nicht enthalten, können Sie mit nachfolgendem Bußgeldrechner etwaige Sanktionen prüfen. Die Nutzung ist kostenlos.
Bußgelder, Punkte, Fahrverbot: Diese Sanktionsmöglichkeiten sind in der Bußgeldtabelle enthalten
Verkehrssündern gehen die zuständigen Behörden an den Geldbeutel. Verwarn- und Bußgelder gehören zu den bekanntesten Sanktionsmitteln des Bußgeldkatalogs. Daneben kommen aber auch Punkte und Fahrverbote infrage:
- Punkte in Flensburg sind nur bei Zuwiderhandlungen eine Option, die sich auf die Verkehrssicherheit auswirken und für welche die Bußgeldtabelle eine Geldbuße von mindestens 60 Euro vorsieht.
- Ein Fahrverbot von ein bis drei Monaten kommt meist für schwere Verstöße infrage, für die meist auch mindestens zwei Punkte in Flensburg anfallen.
Der Bußgeldkatalog kann der Übersicht zuliebe in einzelne Themenbereiche untergliedert werden. Je nach Art des Verstoßes lässt sich so eine Bußgeldtabelle erstellen. Daher gibt es unter anderem Bußgeldtabellen für …
- Geschwindigkeitsüberschreitungen
- Abstandsunterschreitungen
- Rotlichtverstöße
- Halte- und Parkverstöße
- Überholverstöße
Beachten Sie dabei, dass außerdem der Fahrzeugtyp eine Rolle spielt. Häufig werden Lkw, kennzeichnungspflichtige Kfz und Kraftomnibusse gesondert aufgeführt. Im nachfolgenden Abschnitt werden wir die Bußgeldtabelle für Lkw genauer betrachten.
Der Führerscheinentzug gehört im Übrigen nicht zu den üblichen Sanktionen der Bußgeldtabelle. Es handelt sich hierbei um eine Maßnahme, die bei besonders schweren Verstößen bzw. Verkehrsstraftaten (z. B. Trunkenheit am Steuer) per Gerichtsentscheid verhängt wird.
Bußgeldtabelle für Lkw
Auch hier ist Bußgeldtabelle nicht gleich Bußgeldtabelle, denn das Gewicht des Lkw ist von entscheidender Bedeutung. Je schwerer dieser ist, desto höher ist das Gefahrenpotenzial und respektive auch das Bußgeld bei Verstößen gegen die Verkehrsregeln. Der Bußgeldkatalog unterscheidet zwischen Lkw ab 3,5 bis 7,5 Tonnen und Lkw über 7,5 Tonnen.
Lkw-Fahrer müssen häufig mit einem Bußgeld im dreistelligen Bereich rechnen, wenn Sie …
- die Geschwindigkeit überschreiten,
- verbotswidrig überholen,
- das Kfz überladen,
- die Lkw-Maut missachten.
Teilweise kann sogar der Halter eines Lkw zur Verantwortung gezogen werden, z. B. wenn er trotz Mängel am Kfz die Fahrt angeordnet oder zugelassen hat.
Dieses Bußgeld droht laut Tabelle, wenn ein Blitzer einen Lkw bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung erwischt:
Noch tiefer müssen Kraftfahrer in die Tasche greifen, wenn sie bei einem Verkehrsverstoß hinter dem Steuer eines Gefahrguttransporters, eines kennzeichnungspflichten Kfz oder Omnibus mit Fahrgästen sitzen.
Nach welcher Bußgeldtabelle werden Fahranfänger beurteilt?
Gibt es für Fahranfänger eine besondere Bußgeldtabelle? In der Probezeit werden Verkehrsverstöße nach derselben Bußgeldtabelle geahndet wie es bei Autofahrern der Fall wäre, die den Führerschein schon länger haben. Allerdings wird bei Fahranfängern zwischen schwerwiegenden (A-Verstoß) oder weniger schwerwiegenden (B-Verstoß) Zuwiderhandlungen unterscheiden.
Je nach Anzahl und Art der Verstöße können dann zusätzlich Probezeitmaßnahmen auf den Betroffenen zukommen. Darunter:
- Verlängerung der Probezeit von zwei auf vier Jahre: Beim ersten A- oder zweiten B-Verstoß
- Aufbauseminar: Bereits beim ersten A-Verstoß
- Verwarnung und Empfehlung einer verkehrspsychologischen Beratung: Nach zwei A- oder vier B-Verstößen
- Fahrerlaubnisentzug: Ab dem dritten A- oder sechsten B-Verstoß
Im Bußgeldkatalog sind die entsprechenden Verstöße jeweils mit einem A oder B markiert. Dabei gibt es viele geringfügige Verstöße, die weder in die eine, noch die andere Kategorie fallen. Für diese gibt es dann neben den üblichen Sanktionen keine Probezeitmaßnahmen.
Auch Fahrradfahrer und Fußgänger können für Zuwiderhandlungen sanktioniert werden
Wenn Ihr Drahtesel nicht den verkehrssicherheitsrechtlichen Anforderungen entspricht oder Sie sich während des Fahrens nicht an die Verkehrsregeln halten, kann Sie auch als Fahrradfahrer ein Bußgeld ereilen. Nachfolgend finden Sie die Bußgeldtabelle für Fahrradfahrer:
Als Fahrradfahrer ... | Verwarn-/Bußgeld | Zusätzliche Folgen |
---|---|---|
Kinder nicht vorschriftsgemäß auf dem Fahrrad (Kindersitz) oder im Anhänger befördert | 5 Euro | |
freihändig gefahren | 5 Euro | |
Vorfahrt missachtet | 15 Euro | |
verbotswidrig auf dem Gehweg gefahren | 55 Euro | |
trotz Verbotszeichen Nr. 267 in eine Straße eingefahren | 25 Euro | |
andere Verkehrsteilnehmer durch Nebeneinanderfahren behindert | 20 Euro | |
trotz vorhandenem Radweg diesen nicht benutzt | 20 Euro | |
auf dem Radweg in die falsche Richtung gefahren | 20 Euro | |
Handy beim Fahrradfahren benutzt (ohne Freisprechanlage) | 55 Euro | |
rote Ampel ignoriert | 60 Euro | 1 Punkt |
mit Alkohol am Steuer unterwegs (ab 1,6 Promille) | Geldstrafe | 3 Punkte, MPU |
Sogar Fußgänger können für ein Fehlverhalten im Straßenverkehr zur Verantwortung gezogen werden. In § 25 der Straßenverkehrsordnung (StVO) findet sich eine Reihe von Verkehrsregeln speziell für Fußgänger.
Ein Verwarngeld von 5 bis 10 Euro erwartet Fußgänger, wenn sie …
- die Autobahn betreten oder überqueren,
- über eine Absperrung klettern
- die Fahrbahn nutzen, obwohl ein Seitenstreifen oder Gehweg vorhanden ist,
- eine Straße an falscher Stelle (nicht auf dem kürzesten Weg oder der vorgesehenen Stelle) überqueren,
- den Verkehr in einem verkehrsberuhigten Bereich unnötig behindern,
- bei Rot über die Ampel gehen oder
- Anweisungen eines Polizisten missachten.
Bei diesen geringen Beträgen handelt es sich für gewöhnlich um Verwarnungs- und nicht um Bußgelder. Trotzdem werden sie ganz normal in der Bußgeldtabelle aufgelistet.