E-Parkplatz: Vorschriften, Kennzeichnung und Bußgelder

Von Murat Kilinc

Letzte Aktualisierung am: 3. September 2025

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Bußgeldtabelle: Verbotswidriges Parken auf einem E-Parkplatz

VerstoßBußgeld
Sie parken unberechtigt auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge.55 €

Kurz & knapp: E-Parkplatz

Wie lange darf ich auf einem E-Parkplatz stehen?

Für das Parken auf einem E-Parkplatz gibt es keine gesetzliche Höchstdauer. Maßgeblich sind die jeweiligen Verkehrszeichen und Zusatzzeichen.

Wird man auf einem E-Parkplatz abgeschleppt?

Wenn andere Verkehrsteilnehmer einen Verbrenner auf einem E-Parkplatz melden, können Ordnungsämter oder die Polizei das entsprechende Fahrzeug abschleppen lassen. In diesem Fall sind die Kosten deutlich höher als nur ein Verwarnungsgeld von 55 Euro für Falschparken.

Wie ist die Beschilderung auf einem E-Parkplatz?

Ein für ein E-Auto gekennzeichneter Parkplatz kann durch Schilder sowie Parkflächenmarkierungen gekennzeichnet sein. Mehr dazu hier.

Was ist ein E-Parkplatz?

Darf man mit einem Verbrenner auf einem E-Parkplatz stehen?
Darf man mit einem Verbrenner auf einem E-Parkplatz stehen?

Ein E-Parkplatz (Elektroparkplatz) ist ein Parkplatz, der gemäß § 3 Absatz 4 Nr. 1 des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) den E-Autos (Elektroautos) Bevorrechtigungen beim Parken einräumt.

Das bedeutet, ausschließlich Elektrofahrzeuge dürfen auf einem solchen Parkplatz parken.

In der Regel ist ein E-Parkplatz durch ein Verkehrszeichen oder eine Parkflächenmarkierung gekennzeichnet und verfügt über eine entsprechende Ladesäule. So haben Fahrer die Möglichkeit, ihr Fahrzeug beim Parken aufzuladen.

Da die Straßenverkehrsordnung (StVO) den Elektro-Parkplatz und seine Ausstattung nicht ausdrücklich definiert und unterschiedliche Anbieter die Ladestation zur Verfügung stellen, sind dessen Aussehen und Gestaltung in der Regel nicht einheitlich.

Das Erkennungsmerkmal eines E-Autos in Deutschland ist das “E” auf dem Kennzeichen im Anschluss an die Nummernkombination etwa B MN 123 E – Das E steht für “Elektrofahrzeug”.

Beschilderung auf einem Elektro-Parkplatz

Die Beschilderung eines Elektro-Parkplatzes ist vielfältig. In der Regel ist er durch das herkömmliche Parkplatzschild (Verkehrszeichen 314) in Kombination mit einem für Elektrofahrzeuge spezifischen Zusatzzeichen gekennzeichnet.

Welche konkreten Anforderungen für das Parken auf einem solchen Parkplatz erfüllt sein müssen, hängt von der konkreten Beschilderung ab.

Zusatzzeichen 1010-66: Parken nur für Autos mit E-Kennzeichen erlaubt

Ein E-Parkplatz kann durch das VZ 1010-66 ausgewiesen sein.
Ein E-Parkplatz kann durch das VZ 1010-66 ausgewiesen sein.

Zeichen (1050-32): Parken für alle Elektroautos während des Ladens erlaubt

Ein E-Parkplatz kann durch das VZ 1050-32 ausgewiesen sein.
Ein E-Parkplatz kann durch das VZ 1050-32 ausgewiesen sein.

Zusatzzeichen 1050-33: Parken für alle Elektroautos erlaubt

Ein E-Parkplatz kann durch das VZ 1050-33 ausgewiesen sein.
Ein E-Parkplatz kann durch das VZ 1050-33 ausgewiesen sein.

Parken auf einem E-Parkplatz

Damit ein E-Auto auf dem Parkplatz parken darf, müssen verschiedene Anforderungen gemäß der Beschilderung erfüllt sein:

  • Das Fahrzeug muss einen Elektromotor sowie ein entsprechendes E-Kennzeichen aufweisen. Fahrzeuge ohne solch ein Kennzeichen dürfen einen E-Parkplatz in der Regel nicht nutzen.
  • Das kostenlose Parken ist häufig nur erlaubt, wenn das Fahrzeug aufgeladen wird. Auf einem E-Parkplatz ohne Laden zu parken, ist meistens verboten, sofern die Beschilderung nichts Gegenteiliges bestimmt.
  • Sofern das Parken auf dem Elektro-Parkplatz ohne Laden erlaubt ist, kann die Parkdauer begrenzt und das Abstellen gebührenpflichtig sein. Fahrer sollten demnach darauf achten, dass sie gegebenenfalls einen Parkschein ziehen oder eine Parkscheibe einlegen müssen.
  • Wie bei anderen Parkplätzen darf eine angegebene Höchstparkdauer nicht überschritten werden. Bei Missachtung droht ein Verwarnungsgeld.

Diese Strafe droht für verbotswidriges Parken auf einem Elektro-Parkplatz

Was passiert, wenn man auf einem E-Parkplatz steht?
Was passiert, wenn man auf einem E-Parkplatz steht?

Wer sein Fahrzeug ohne E-Kennzeichen auf einem E-Parkplatz abstellt oder die erlaubte Höchstparkdauer überschreitet, riskiert einen Strafzettel.

Gemäß dem Bußgeldkatalog wird verbotswidriges Parken auf einem solchen Parkplatz mit einem Verwarnungsgeld in Höhe 55 Euro sanktioniert.

Der Verstoß kann allerdings deutlich teurer werden, wenn Ordnungsämter oder die Polizei das falsch parkende Fahrzeug abschleppen lassen. Das ist häufig der Fall, wenn ein Verbrenner auf einem Elektro-Parkplatz steht – selbst dann, wenn noch weitere solcher Stellplätze frei sind.

Je nach Standort kostet das durch das Parken auf einem Elektro-Parkplatz bedingte Abschleppen zwischen 130 und 300 Euro. Im ungünstigsten Fall kann das Falschparken auf einem Elektro-Parkplatz also mehr als 350 Euro kosten. Wer das vermeiden möchte, sollte besser gleich auf alternative Parkmöglichkeit ausweichen.

Die Tatbestandsnummer für unberechtigtes Parken auf einem Elektro-Parkplatz lautet 55a gemäß dem Bußgeldkatalog.

Video: Wer darf auf einem E-Parkplatz parken?

Erfahren Sie im Video mehr darüber, wer auf einen E-Parkplatz nutzen darf.
Erfahren Sie im Video mehr darüber, wer auf einen E-Parkplatz nutzen darf.
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Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

Murat Kilinc studierte Jura an der Universität Bremen. Er wurde 2014 als Anwalt zugelassen, nachdem er sein Refendariat am OLG Celle sowie im Landgerichtsbezirk Verden abgeschlossen und sein 2. Examen bestanden hatte. Im Anschluss war er von 2014 bis 2022 selbstständig tätig. Der heutige Geschäftsführer der rightmart Verden Rechtsanwalts GmbH, der zusätzlich den Titel Fachanwalt für Verkehrsrecht trägt, informiert Verbraucher auf bussgeldrechner.com unter anderem zum Verkehrsstrafrecht.

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