Letzte Aktualisierung am: 18. September 2024
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Bußgeldrechner: Geschwindigkeitsüberschreitung
Bußgeldkatalog: Geschwindigkeitsüberschreitung
Geblitzt: Konsequenzen einer Geschwindigkeitsüberschreitung
Wenn Sie geblitzt wurden, spielt es eine Rolle, ob dies innerorts, außerorts bzw. auf der Autobahn geschah. Das liegt daran, dass die Geschwindigkeitsüberschreitung in jedem dieser Fälle anders gestaffelt ist.
Manchmal ist nicht nur die Geschwindigkeitsübertretung durch den Blitzer erfasst, sondern auch weitere Verstöße. Beispielsweise kann Sie das Blitzerfoto mit dem Handy am Steuer zeigen. Dann liegen zwei Verstöße vor und die Kosten können entsprechend höher ausfallen.
Außerdem gibt es Fälle, in denen Autofahrer sich gar nicht sicher sind: „Wurde ich überhaupt geblitzt?“ Unklar ist auch oft, ob das Blitzen an einer bestimmten Stelle überhaupt zulässig war. Wo darf geblitzt werden und welche Strafe kommt auf Sie zu, wenn zusätzlich noch weitere Verstöße ans Licht kommen? Dieser Ratgeber klärt Sie auf.
Inhalt
FAQ: Fragen und Antworten zum Thema „Geblitzt“
Welche Sanktionen der Bußgeldkatalog bei Geschwindigkeitsüberschreitungen vorsieht, können Sie dieser Tabelle entnehmen.
An dieser Stelle können Sie nachlesen, wo überhaupt Blitzer aufgestellt werden dürfen.
Wurden Sie in der Probezeit geblitzt und waren 21 km/h oder mehr zu schnell, handelt es sich dabei um einen A-Verstoß. Neben den Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog müssen Sie dann mit einer Probezeitverlängerung sowie der Anordnung eines Aufbauseminars rechnen.
Im Video: Was tun, wenn Sie geblitzt wurden?
Wo darf geblitzt werden?
Es macht einen Unterschied, ob Sie innerorts, außerorts oder auf der Autobahn geblitzt werden, so viel ist jedem Autofahrer klar. Allerdings spielt der Ort, an dem geblitzt wird, nicht nur für die Höhe des Bußgeldes eine Rolle.
Messbeamte dürfen den Blitzer nämlich nicht nach Belieben überall aufstellen, sondern müssen sich hier an bestimmte Vorschriften halten. Diese Vorschriften werden von den Bundesländern selbst festgelegt. So darf beispielsweise in Hessen, der Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt der Blitzer bereits 100 Meter, in Bayern und Thüringen 200 Meter nach dem Ortsschild stehen, in anderen Bundesländern muss der Abstand 150 Meter betragen.
Außerdem muss jedes Messgerät geeicht sein. Aus dem fahrenden Auto darf die Polizei auch nur blitzen, wenn das dabei genutzte Messgerät geeicht und fest im Fahrzeug der Beamten verbaut ist. Es darf auch von hinten geblitzt werden, allerdings erschwert dies das Bußgeldverfahren, weil dann meist nur der Fahrzeughalter, nicht zwingend der Fahrer ermittelt werden kann, da dieser nicht auf dem Blitzerfoto zu sehen ist.
Geblitzt wird übrigens nicht nur bei Geschwindigkeitsübertretungen, sondern auch beim Überfahren einer roten oder gelben Ampel und bei Abstandsverstößen. Ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt sich, wenn Sie berechtigte Zweifel daran haben, dass der Blitzer ordnungsgemäß geeicht und aufgestellt wurde.
Im Übrigen wird nie von einer 100 Prozent zuverlässigen Messung ausgegangen. Es wird deshalb ein Toleranzabzug gewährt, wenn Sie geblitzt werden. Die Toleranz beträgt immer 3 km/h bei einer Geschwindigkeit unter 100 km/h. 3 Prozent werden abgezogen bei einer Geschwindigkeit über 100 km/h. Gemeint ist hier die gefahrene Geschwindigkeit, unabhängig von der zulässigen Höchstgeschwindigkeit.
Bei Rot geblitzt: Rotlichtverstoß
Auch wenn Sie eine rote Ampel überfahren, wird geblitzt. Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen dem qualifizierten (die Ampel war mehr als eine Sekunde rot) und dem einfachen (die Ampel war weniger als eine Sekunde rot) Rotlichtverstoß.
Geblitzt bei Rot, wenn die Ampel länger als eine Sekunde rot war, bedeutet ein Bußgeld in Höhe von 90 Euro und einen Punkt in Flensburg. Wurden andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder kommt Sachbeschädigung hinzu, ist das Bußgeld erheblich höher. Bis zu 240 Euro und ein Fahrverbot können hier drohen.
Ampelblitzer werden auch ausgelöst, wenn Sie bei Gelb über die Ampel fahren. Bei Gelb geblitzt zu werden zieht ein Bußgeld in Höhe von 10 bis 15 Euro nach sich und wird damit weniger streng geahndet als der Rotlichtverstoß.
Geblitzt innerorts, auf der Autobahn oder außerorts?
Wenn Sie innerorts geblitzt worden sind, ist das meist teurer als außerorts. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit ist innerhalb geschlossener Ortschaften niedriger als außerorts. Sie werden in der Regel geblitzt, wenn Sie innerorts schneller als 50 km/h fahren (in einer 30er-Zone oder verkehrsberuhigten Bereichen ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit noch niedriger).
Außerorts dürfen Sie schon schneller fahren und werden normalerweise erst ab einer Geschwindigkeit von mehr als 100 km/h geblitzt, sofern durch Verkehrsschilder die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht noch niedriger ist.
Auf der Autobahn gilt eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h, geblitzt werden Sie hier nur, wenn eine zulässige Höchstgeschwindigkeit angegeben ist. Geblitzt werden Sie hier aber auch, wenn Sie nicht den nötigen Abstand einhalten.
Weiterführende Informationen zum Thema „geblitzt werden“:
Was passiert wenn das Blitzerfoto noch weitere Verstöße zeigt?
In vielen Fällen ist das Blitzerfoto sehr eindeutig. Aber was passiert, wenn nicht nur der Fahrer gut identifiziert werden kann, sondern darüber hinaus noch deutlich erkennbar ist, dass er beispielsweise das Handy am Ohr hat? Wenn Sie in so einer Situation geblitzt werden, welche Strafe kommt dann noch auf Sie zu?
Das deutsche Recht spricht hier von Tateinheit. Es bedeutet, dass zur selben Zeit, am selben Ort durch dieselbe Person zwei Ordnungswidrigkeiten begangen werden. Kommt zur Geschwindigkeitsüberschreitung ein weiterer (gleichzeitiger) Verstoß hinzu, beispielsweise die Missachtung der Anschnallpflicht oder Telefonieren am Steuer, kann sich das Bußgeld erhöhen.
Mit dem Handy am Ohr geblitzt
Sie werden geblitzt mit dem Handy am Ohr. Zwei Ordnungswidrigkeiten liegen vor: Eine Geschwindigkeitsüberschreitung und Telefonieren am Steuer. Gemäß dem Prinzip der Tateinheit müssten Sie nur das höhere Bußgeld bezahlen, das zweite nicht.
In der Praxis wird dies aber oft anders geregelt. Sie müssen das höhere Bußgeld ganz bezahlen, das zweite zur Hälfte.
Geblitzt ohne Führerschein
„Ich wurde geblitzt, aber habe gar keinen Führerschein, was passiert jetzt?“ In diesem Fall haben Sie sich nicht nur eine Geschwindigkeitsüberschreitung zuschulden kommen lassen, es liegt dann auch der Verstoß „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ vor.
Wenn Sie von einer mobilen Polizeikontrolle geblitzt werden und unmittelbar danach aus dem Verkehr gezogen werden, möchte die Polizei zunächst Ihren Führerschein sehen. Haben Sie den nicht im Auto dabei, droht ein Verwarngeld von 10 Euro.
Weniger milde kommen Sie davon, wenn Sie trotz eines Fahrverbots oder eines Führerscheinentzugs am Steuer erwischt werden. Das Gleiche gilt, wenn Sie nie den Führerschein gemacht, also die Fahrerlaubnis nie erworben haben . Gemäß § 21 Absatz 1 StVG droht hier eine saftige Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.
Fahranfänger: Geblitzt in der Probezeit
Fahranfänger, die in der Probezeit geblitzt werden, müssen mit strengeren Konsequenzen rechnen. Wer in der Probezeit mit mehr als 20 km/h geblitzt wird, muss schon mit einer Verlängerung der Probezeit von zwei auf insgesamt vier Jahre rechnen. Hinzu kommt die verpflichtende Teilnahme an einem Aufbauseminar. Ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h handelt es sich schließlich um einen sogenannten A-Verstoß.
Geblitzt: Die Verjährung vom Bußgeldbescheid tritt nach drei Monaten ein. Relevant ist hier, wann die Behörde den Bußgeldbescheid abgeschickt hat, nicht wann er bei Ihnen eintrifft. Beachten Sie außerdem, dass die Verjährungsfrist durch Verwaltungsakte (z.B. die Anhörung im Bußgeldverfahren) unterbrochen wird.