Letzte Aktualisierung am: 19. August 2024
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Grundsätzliches zur Mindestgeschwindigkeit auf deutschen Autobahnen und Bundesstraßen
Welche Mindestgeschwindigkeit gilt auf Autobahnen? Gibt es überhaupt eine vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit? Grundsätzlich ja, aber nur, wenn Sie durch das entsprechende Schild für Mindestgeschwindigkeit (Verkehrszeichen Nummer 275) angezeigt wird.
Aber gibt es nicht trotzdem eine Mindestgeschwindigkeit auf der Bundesautobahn (BAB)? Viele Autofahrer nehmen fälschlicherweise an, dass Sie auf der Autobahn mindestens 60 km/h fahren müssen. Das stimmt so nicht. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) sagt vielmehr, dass ein Fahrzeug nach seiner Bauart in der Lage sein muss, mindestens 60 km/h zu fahren. Je nach Verkehr ist aber auch eine geringere Geschwindigkeit auf der Autobahn erlaubt.
Ebenso wie die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit kann allerdings auch eine zu langsame Fahrweise mit einem Bußgeld geahndet werden. Doch wann sind Sie mit Ihrem Auto zu langsam? Wie schnell muss ich mindestens auf der Autobahn fahren? Wir klären Sie auf.
Inhalt
FAQ: Fragen und Antworten zur Mindestgeschwindigkeit
Nein, auf deutschen Autobahnen existiert keine Mindestgeschwindigkeit. Kraftfahrzeuge müssen zwar bauartbedingt mindestens 60 km/h fahren können, wie schnell sie mindestens fahren müssen, ist jedoch nicht definiert.
Wenn auf einer Landstraße eine bestimmte Mindestgeschwindigkeit gilt, wird dies durch das Zeichen 275 angekündigt. Mehr dazu lesen Sie an dieser Stelle.
Wer ohne Grund zu langsam fährt und den Verkehr dadurch behindert, muss gemäß Bußgeldkatalog mit einem Verwarnungsgeld von 20 Euro rechnen.
Keine Mindestgeschwindigkeit von 60 km/h auf der Autobahn
Es gibt keine grundsätzliche Mindestgeschwindigkeit auf der Autobahn in Deutschland nach StVO, das wurde bereits geklärt. Hier verhält es sich ähnlich wie mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit.
Sofern kein entsprechendes Verkehrszeichen ein Tempolimit vorgibt, dürfen Autofahrer die Geschwindigkeit auf Schnellstraßen dem Verkehr nach eigenem Ermessen anpassen. Es gilt die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h.
Wenn es keine Mindestgeschwindigkeit für die deutsche Autobahn gibt, warum dürfen dann z. B. Mofas die schnelleren Kraftstraßen nicht nutzen? Das liegt daran, dass nur solche Kfz die Autobahn befahren dürfen, die bauartbedingt 60 km/h fahren können. Das schließt einige Kfz kategorisch aus.
Dieses bauartbedingte Mindesttempo auf der Autobahn beruht auf § 18 Abs. 1 StVO:
Autobahnen (Zeichen 330.1) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331.1) dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt […].
Welche Fahrzeuge in diese Kategorie gehören, zeigt ein Blick in die Zulassungsbescheinigung Teil 1. Dort können Sie nachsehen, wie viel km/h Ihr Kfz theoretisch fahren könnte.
Mindestgeschwindigkeit auf Landstraße und Bundesstraße nach StVO
Nun gibt es aber oft Autofahrer, die in einem solchen Schneckentempo fahren, dass ihnen lange Autoschlangen folgen und die Geduld anderer Verkehrsteilnehmer strapaziert wird. Das können Personen sein, die nicht ortskundig sind oder einen Parkplatz suchen. Können solche Schleicher für ihre zu langsame Fahrweise belangt werden?
An dieser Stelle ist § 3 Abs. 2 StVO aufschlussreich. Dort heißt es:
Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern.
Obwohl es ohne konkretes Verkehrszeichen keine Mindestgeschwindigkeit auf Bundesstraßen und Landstraßen gibt, finden sich in Absatz 1 desselben Paragrafen einige Anhaltspunkte dafür, welche Gründe langsames Fahren rechtfertigen könnten:
- Dichter Verkehr
- Schlechte Sicht/Nebel
- Starker Schneefall oder Regen
Die Rechtsprechung zeigt, dass es stark auf den Einzelfall ankommt, ob die Begründung für das Langsamfahren akzeptiert werden kann oder nicht.
Im Übrigen gilt § 3 Abs. 1 StVO auch für die zulässige Höchstgeschwindigkeit. Obwohl auf vielen Strecken in Deutschland nur die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h gilt, setzt Absatz 1 rücksichtslosen Rasern trotzdem Grenzen.
Dieses Verkehrszeichen bedeutet Mindestgeschwindigkeit
Wie bereits erläutert, gilt nur durch ein entsprechendes Verkehrsschild eine Mindestgeschwindigkeit auf der Kraftstraße. Ähnlich wie bei den rot umrandeten Temposchildern markiert das runde, blaue Schild den Beginn der Mindestgeschwindigkeit. Das Schild ist im Verkehrsrecht unter der Nummer 275 bekannt.
Das Ende der Strecke, auf der die Mindestgeschwindigkeit gilt, wird durch ein ähnliches Zeichen markiert, dieses ist jedoch rot durchgestrichen. Es trägt die Nummer 279.
Allerdings gelten auch auf diesen Strecken mit vorgeschriebener Mindestgeschwindigkeit die Regeln aus § 3 Abs. 1 StVO. Beispielsweise darf bzw. muss auch bei einer angegebenen Höchst- oder Mindestgeschwindigkeit 60 km/h langsamer gefahren werden, wenn die Sicht und Wetterverhältnisse eine höhere Geschwindigkeit nicht zulassen.
Wessen Fahrzeug bauartbedingt nicht die vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit erreichen kann, darf einen solchen Streckenabschnitt nicht befahren.
Die Missachtung der Geschwindigkeitsbegrenzung ist eine Ordnungswidrigkeit. Sie wird mit einem Bußgeld geahndet. Genauso droht auch ein Bußgeld, wenn die vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit grundlos unterschritten wird. Dem Bußgeldkatalog zufolge kostet zu langsames Fahren 20 Euro.
Gut zu wissen: Nach § 5 Abs. 6 StVO muss ein Fahrer, der ein Kfz führt, das nach seiner Bauart nur langsam fahren kann, nachfolgenden Fahrzeugen das Überholen ermöglichen. Wer seine Geschwindigkeit nicht reduziert und das Überholen mehrerer unmittelbar folgender Fahrzeuge nicht ermöglicht, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 10 Euro rechnen (§ 27 Bußgeldkatalogverordnung).