Letzte Aktualisierung am: 13. August 2024
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Videoüberwachung von Abstands- und Geschwindigkeitsverstößen
Die Sicherheit steht im Straßenverkehr stets an erster Stelle. Um diese gewährleisten zu können, ist die Einhaltung der Verkehrsregelnobligatorisch.
Schließlich steigt das Unfallrisiko um ein Vielfaches, wenn die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit oder der gesetzliche Mindestabstand nicht eingehalten werden.
Daher setzt die Polizei diverse Messgeräte und Blitzer ein, um auf diese Weise Verkehrssünder zu überführen. Ein Gerät, welches bei der Videoüberwachung Anwendung findet, ist die CG-P50E des Herstellers JVC/Piller. Informationen zu Funktionsweise und möglichen Fehlerquellen finden Sie im folgenden Ratgeber.
Inhalt
FAQ: Fragen und Antworten zu CG-P50E
Bei CG-P50E handelt es sich um ein Bestandteil, welches bei Videonachfahrsystemen verwendet wird und die Ermittlung von Geschwindigkeit sowie Abstand ermöglicht.
Bei der Messung mit CG-P50E liegt der Toleranzabzug bei einer gefahrenen Geschwindigkeit von bis zu 100 km/h bei 5 km/h. Bei einem Tempo von mehr als 100 km/h beträgt die Toleranz 5 Prozent.
Bei der Geschwindigkeitsmessung können beispielsweise aufgrund fehlender Eichung oder Wartung Fehler auftreten.
Wie funktioniert die CG-P50E?
Bei der CG-P50E von JVC/Piller handelt es sich nicht um einen eigenständigen Blitzer, sondern vielmehr um ein Bauteil von Messgeräten, die bei sogenannten Videonachfahrsystemen zum Einsatz kommen. Dabei kann sowohl die gefahrene Geschwindigkeit als auch der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug ermittelt werden. Dies funktioniert wie folgt:
- Mit einer Kamera werden Aufnahmen gemacht, die im Anschluss an einen Videorekorder übermittelt werden.
- Die CG-P50E fungiert als Schnittstelle zwischen Rekorder und Kamera. Mit ihrer Hilfe kann die Zeit auf den Aufnahmen eingeblendet werden.
- Auf der Fahrbahn müssen sich sogenannte Referenzlinien befinden, anhand derer dann der Abstand bzw. die gefahrene Geschwindigkeit gemessen werden kann.
Mögliche Fehlerquellen bei der CG-P50E
Wie bei Messgeräten, die mit Radar- oder Lasertechnik arbeiten, kommt auch die CG-P50E nicht ohne mögliche Messfehler aus. Obwohl die Bezeichnung „Videostoppuhr“ es vermuten lässt, verfügt die CG-P50E über keine Uhr.
Die Messung der Zeit erfolgt durch die erfassten Bilder pro Sekunde. Wurden beispielsweise zu wenige Bilder aufgenommen, kann dies zu einem verfälschten Messergebnis führen.
Ein anderweitiger Zeitabgleich ist ebenfalls nicht möglich, weshalb die CG-P50E den Standards der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (kurz: PTB) für Stoppuhren entgegensteht.
Da vonseiten der Obergerichte jedoch aktuell noch keine Entscheidung vorliegt, welche die rechtmäßige Zulassung der CG-P50E betrifft, kann nicht mit Sicherheit gesagt werden, ob ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid aufgrund dieser Begründung erfolgreich wäre oder nicht.