Letzte Aktualisierung am: 7. September 2024
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Bußgeldkatalog Radarwarner: Mit diesem Bußgeld ist zu rechnen
Verstoß | Euro | Punkte |
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Sie benutzen beim Fahren eines Fahrzeugs verbotswidrig ein technisches Gerät, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören | 75 | 1 |
Sie führten als Führer des Fahrzeugs verbotswidrig ein technisches Gerät mit, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören | 75 | 1 |
Radarwarner oder Blitzer-App: Die Unterschiede
Im Wesentlichen kann zwischen drei verschiedenen Varianten der Radarwarner bzw. Blitzerwarner unterschieden werden:
- der Blitzer-App
- einer Software auf dem Navi
- einem eigenständigen Gerät
Alle haben gemein, den Fahrer des Fahrzeugs rechtzeitig auf mobile oder stationäre Blitzer bzw. Radarfallen hinzuweisen. Darüber hinaus können manche Geräte den Blitzer stören, sodass er nicht auslösen kann. In aller Regel ist dafür aber ein weiteres Gerät notwendig, die oben genannten haben dies nicht inkludiert.
Eine weitere Differenzierung sollte bei den Begriffen „Blitzerwarner“ und „Radarwarner“ vorgenommen werden. Blitzerwarner machen die Fahrer auf fest installierte Blitzer aufmerksam, erkennen aber keine Radarfallen. Dies wiederum können die Radarwarner, denn diese messen die Radarwellen und bemerken so mobile Blitzanlagen.
Inhalt
FAQ: Fragen und Antworten zum Radarwarner
Nein, laut StVO dürfen betriebsbereite Geschwindigkeitswarner nicht einmal mitgeführt werden.
Laut Bußgeldkatalog zieht der Einsatz von Radarwarnern ein Bußgeld in Höhe von 75 Euro und einen Punkt in Flensburg nach sich.
Ja, Radiosender dürfen grundsätzlich über die Standorte der Blitzer berichten. Denn diese Meldung erfolgen unabhängig vom Standort des eigenen Fahrzeugs.
Die Funktionsweise der Blitzer-Apps
Radarwarner sollen den Autofahrer frühzeitig und rechtzeitig vor mobilen und festen Blitzern bzw. Radarfallen warnen. So konnte schon manch ein Temposünder ein hohes Bußgeld verhindern. Doch sind Radarwarner erlaubt und wie sieht es mit der Blitzer-App aus?
Wir erklären Ihnen, wie Radarwarner funktionieren und wie die rechtliche Lage in Deutschland aussieht. Was schreibt die Straßenverkehrsordnung (StVO) vor? Diese legt fest:
Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte). (§ 23 Abs. 1b StVO)
Unser Bußgeldrecher für Geschwindigkeitsüberschreitungen informiert Sie über drohende Bußgelder, wenn Sie geblitzt worden sind.
Blitzer-App legal oder illegal? Die rechtliche Lage
Ist nun eine Blitzer-App erlaubt und sind Radarwarner illegal? Diese Frage kann nicht ausdrücklich mit „ja“ oder „nein“ beantwortet werden. In der StVO steht, dass es Fahrern nicht erlaubt ist, eine Blitzer-App oder Radarwarner zu nutzen.
In diesem Fall ist der Blitzerwarner also verboten. In der Realität ist es aber schwer, nachzuweisen, ob und in welchem Umfang die App genutzt wurde. Die Polizei darf nur bei einem konkreten Verdacht und wenn Gefahr im Verzug ist das Fahrzeug durchsuchen.
Daraus lässt sich schließen, dass die Blitzer-App für Fahrer verboten ist. Werden Sie also kontrolliert und nutzen eine Blitzer-App, könnte Ihnen ein Bußgeld von 75 Euro und ein Punkt in Flensburg drohen. Blitzerwarner sind allerdings legal, wenn Fahrer diese besitzen, aber nicht angeschaltet haben.
Anders verhält es sich mit eigenständigen Geräten, die vor mobilen Blitzer warnen: Radarwarner sind verboten und werden beschlagnahmt, wenn sie angeschaltet sind. Der Besitz der Radarwarner ist allerdings legal, wobei diese nicht im Fahrzeug mitgeführt werden sollten, da sie im aktivierten Modus immer Strahlen messen.
Ist ein Navi mit Radarwarner erlaubt?
Sind Radarwarner im Navi erlaubt? Auch hier ist der Besitz des Navis erlaubt, benutzen Fahrer allerdings die integrierte Blitzerwarnung, ist dies verboten. Auch in diesem Fall ist es möglich, dass die Beamten ein Bußgeld fordern und den Punkt in Flensburg vermerken.
Störgeräte: Hier ist die rechtliche Lage eindeutig
Geräte, die den Messvorgang stören oder manipulieren, sind ganz klar illegal. Hier ist keine Grauzone auszumachen, wie es bei dem Blitzerwarner der Fall ist.