Letzte Aktualisierung am: 11. Juli 2024
Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten
Bußgeldkatalog: Sicherheit im Verkehr
Tatbestand | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
Ohne Sicherheitsgurt gefahren | 30 Euro | - |
1 Kind nicht vorschriftsmäßig gesichert | 30 Euro | - |
Mehrere Kinder nicht vorschriftsmäßig gesichert | 35 Euro | - |
1 Kind gar nicht gesichert | 60 Euro | 1 |
Mehrere Kinder gar nicht gesichert | 70 Euro | 1 |
Schutzhelmpflicht missachtet | 15 Euro | - |
Freie Sicht des Fahrers mehr als zulässig eingeschränkt gelassen (etwa die Scheiben nicht ausreichend von Eis befreit) | 10 Euro | - |
Ohne an die Wetterverhältnisse angepasste Ausrüstung gefahren | 60 Euro | 1 |
... mit Gefährdung | 80 Euro | 1 |
Die Missachtung der Sicherungspflicht
Die richtigen Sicherheitsvorkehrungen im Auto sind sehr wichtig und können im schlimmsten Fall über Leben und Tod entscheiden. Jedoch verstoßen Fahrzeugfahrer immer wieder gegen diese Sicherheitsvorschriften. Die zahlreichen Vergehen, welche in die Sicherheitsregelung fallen, werden mit Bußgeld und sogar Punkten in Flensburg sanktioniert. Hierzu zählen das Telefonieren mit dem Handy am Steuer, zu laute Musik sowie eine fehlende oder nicht richtig angebrachte Sicherung durch den Anschnallgurt sowie alles Wichtige rund um Kindersitze und die richtige Beförderung von Kindern im Auto.
Sie haben beim Fahren im Straßenverkehr die vorgeschriebene Sicherungspflicht im Auto missachtet und wollen nun möglichst schnell erfahren, mit welchen Strafen Sie zu rechnen haben? Dann nutzen Sie unseren Bußgeldrechner und lassen Sie sich das anfallende Bußgeld, Punkte und unter Umständen ein Fahrverbot gemäß Bußgeldkatalog im Handumdrehen und kostenlos anzeigen.
Inhalt
FAQ: Fragen und Antworten zur Sicherheit im Fahrzeug
Wer in einem Auto mitfährt, muss sich mit den Sicherheitsgurt anschnallen. Kinder unter 12 Jahren bzw. einer Körpergröße von weniger als 1,5 m sind in speziellen Kindersitzen zu sichern. Darüber hinaus musss auch die Ladung richtig gesichert sein, um ein herumrollen zu verhindern.
Fahrerassistenzsysteme oder auch eCall können dazu beitragen, die Sicherheit im Straßenverkehr zu verbessern. Wichtig ist auch die Hauptuntersuchung, durch die Fahrzeugmängel führzeitig erkannt werden sollen.
Kommt ein Fahrzeugführer seinen Sicherungspflichten nicht nach oder verstößt anderweitig gegen Vorgaben, die zur Verkehrssicherheit beitragen, stellt dies üblicherweise eine Ordnungswidrigkeit dar. Der Bußgeldkatalog sieht dafür ein Bußgeld zwischen 15 und 80 Euro vor. Was konkret droht, verrät diese Tabelle.
Weiterführende Ratgeber
Handy am Steuer
Bei laufendem Motor ist Fahrzeugfahrern die Nutzung von einem Mobilfunkgerät oder eines Autotelefons ohne Freisprecheinrichtung im Auto untersagt. Dies gilt nicht nur für das Telefonieren im Auto an sich, sondern auch für das Lesen und Schreiben von SMS und von anderen Nachrichten, das Ablesen der aktuellen Uhrzeit oder die Nutzung von einem Diktiergerät. Auch die Nutzung von einem im Handy integrierten Navigationssystem ist im Verkehr umstritten. Selbst das Wegdrücken eines Anrufes wird mit einem Bußgeld geahndet. Wer gegen die Vorschriften zur Handynutzung verstößt, muss laut aktuellem Bußgeldkatalog mit einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro sowie mit einem Punkt in Flensburg rechnen. Sogar Radfahrer, die während der Fahrt das Handy benutzen, werden mit einem Bußgeld in Höhe von 25 Euro bestraft.
Hier gibt es jedoch die eine oder andere Ausnahme. So wird die Nutzung der Freisprecheinrichtung eines Mobiltelefons im Auto nicht bestraft. Auch das einfache Umlagern des Handys, zum Beispiel vom Seitenfach in die Mittelkonsole, fällt nicht unter die Handynutzung und ist somit ebenfalls nicht strafbar. Fällt das Handy während der Fahrt in den Fußraum vom Auto, so darf es aufgehoben und an die Seite gelegt werden.
Sollte sich bei der Handynutzung ein Unfall ereignen, so hat dies zivilrechtliche Folgen. Hier wird die Nutzung des Mobiltelefons als grobe Fahrlässigkeit gezählt. Dies hat zur Folge, dass eine Haftung durch die Versicherung des Fahrers nicht übernommen wird, was bedeutet, dass der Handynutzer einen von ihm verursachten Unfall gegebenenfalls selber zahlen muss. Hier kommen immense Kosten auf die Betroffenen zu, die dann auch schnell zu finanziellen Problemen führen können.
Zu laute Musik kann teuer werden
Vor allem junge Fahrzeugfahrer bauen gerne eine zusätzliche Musikanlage ins Auto ein und fahren das Fahrzeug mit voller Lautstärke im Verkehr. Wummernde Bässe und ein Sound, der an den Besuch einer Disco erinnert sind auch im Straßenverkehr keine Seltenheit. Hier fühlen sich selbstverständlich Menschen, die in direkter Nähe von Straßen wohnen, belästigt. Des Weiteren gefährden Fahrer nicht nur die eigene Gesundheit, sondern auch die Sicherheit von anderen Verkehrsteilnehmern. Außengeräusche, wie zum Beispiel Motorradfahrer, Krankenwagen, Polizeiwagen und Feuerwehrfahrzeuge mit Blaulicht und Martinshorn können bei zu lauter Musik nicht mehr gehört werden. Wird die laute Musik von der Polizei bemerkt, so wird ein Bußgeld in Höhe von 10 Euro fällig. Anwohner, welche sich belästigt fühlen, können sich ebenfalls das Nummernschild notieren und Anzeige wegen Ruhestörung erstatten.
Teuer wird es vor allem dann, wenn durch eine zu hohe Musiklautstärke die Allgemeinheit belästigt wird. Hier kommt anstatt der Straßenverkehrsordnung das Ordnungswidrigkeitsgesetz zum Zug. Ist dieser Lärm so laut, dass die Nachbarschaft erheblich belästigt wird oder sogar die Gesundheit anderer geschädigt werden kann, wird eine Ordnungswidrigkeit begangen. Eine solche Ordnungswidrigkeit kann sogar mit einem Bußgeld von bis zu 5000 Euro sanktioniert werden.
Ein absolutes Muss: Sicherheitsgurt und Kindersitz
Fahrzeugfahrer, die ohne Sicherheitsgurt in ihren Autos erwischt werden, müssen 30 Euro Strafe zahlen. Wer dieses Bußgeld vermeiden will, sollte sich deshalb ordnungsgemäß mit dem vorgesehenen Sicherheitsgurt anschnallen. Bei Kindern schreibt die Straßenverkehrsordnung Sicherheitsmaßnahmen in Form von genehmigten Rückhaltesystemen vor. Diese werden jedoch sehr häufig, vor allem bei Kurzstrecken, nicht beachtet. Wird nun stark gebremst, können die unzureichend gesicherten Kinder im Auto schwer verletzt werden. Wollen Eltern ein Baby auf dem Beifahrersitz mitfahren lassen, so muss im Vorfeld dringend der Airbag ausgeschaltet werden. Selbstverständlich darf das Baby nur in einer gesicherten Babyschale mitfahren. Kinder unter einer Größe von 1,50 Meter oder bis zum 12. Lebensjahr müssen in einem Autositz befördert werden. In diesem Bereich gibt es zahlreiche Modelle für Kindersitze, welche nicht nur nach der Größe, sondern auch nach Gewicht geordnet sind. Kinder, die vor dem 12. Lebensjahr bereits 1,50 Meter oder Größer sind, dürfen nach Anlegung des normalen Sicherheitsgurtes im Auto befördert werden. Für Kinder ab dem 13. Lebensjahr ist keine Kindersicherungspflicht mehr vorgeschrieben, sodass auch hier die normalen Sicherheitsgurte angelegt werden müssen.
Fahrer, die gegen die Kindersicherungspflicht verstoßen, müssen mit Bußgeldern ab 30 Euro rechnen. Fehlen bei einem Kind die komplette Sicherung in den Autos, so erhöht sich das Bußgeld auf mindestens 60 Euro und bei mindestens zwei ungesicherten Kindern auf 70 Euro. In beiden Fällen kommt nach dem aktuellen Bußgeldkatalog ein Punkt in Flensburg hinzu.
Wenn Sie sich ausrechen möchte, was beim Vergehen gegen die Sicherungspflicht im Einzelfall auf Sie zukommt, können Sie unseren kostenlosen Bußgeldrechner nutzen und bekommen im Handumdrehen die dafür vorgesehene Sanktion angezeigt!