Strafzettel/Knöllchen – Bußgeldrechner

Von Kai L.

Letzte Aktualisierung am: 27. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Bußgeldkatalog: Halte- und Parkverstöße

TatbestandBußgeldPunkte
An engen oder unübersichtlichen Stellen, in scharfen Kurven, auf Beschleunigungs- oder Verzögerungsstreifen, im Bereich von Fußgängerüberwegen sowie bis zu fünf Meter davor, an Taxiständen, bis zu zehn Meter vor Lichtzeichen und soweit es durch Markierungen, Lichtzeichen und Verkehrsschilder untersagt ist gehalten20 Euro-
... mit Behinderung35 Euro-
Vor oder in Feuerwehrzufahrten gehalten20 Euro-
In zweiter Reihe gehalten55 Euro-
... mit Behinderung70 Euro1
... mit Gefährdung80 Euro1
... mit Sachbeschädigung100 Euro1
Im Fahrraum von Schienenfahrzeugen gehalten20 Euro-
... mit Behinderung30 Euro-
Auf Geh- oder Radweg geparkt55 Euro-
... mit Behinderung70 Euro1
... über 1 Stunde70 Euro1
... über 1 Stunde mit Behinderung oder Gefährdung80 Euro1
... über 1 Stunde mit Sachbeschädigung100 Euro1
An engen oder unübersichtlichen Stellen, in scharfen Kurven geparkt35 Euro-
Auf der Autobahn oder Kraftfahrstraße geparkt70 Euro1
Vor einer Feuerwehrzufahrt geparkt55 Euro-
... mit Behinderung100 Euro1
In zweiter Reihe geparkt55 Euro-
... mit Behinderung80 Euro1
... über 15 Minuten85 Euro1
... über 15 Minuten mit Behinderung 90 Euro1
... mit Gefährdung90 Euro1
mit Sachbeschädigung110 Euro1

Falsches Parken und Halten

Parkscheinautomat und das passende Verkehrsschild dazu
Parkscheinautomat und das passende Verkehrsschild dazu

Sie haben falsch geparkt oder gehalten und möchten nun wissen, welche Sanktionen auf Sie als Falschparker zukommen? Dann hilft Ihnen unser kostenloser Bußgeldrechner garantiert weiter.

Innerhalb kürzester Zeit wird Ihnen durch unseren Bußgeldrechner anhand der eingegebenen Details die genaue Strafe angezeigt, die gemäß Bußgeldkatalog für das Falschparken wartet.

Das Falschparken und Halten sowie dessen Bußgelder

Viele Autofahrer haben sich in ihrem Leben bereits einmal oder mehrfach über ein Knöllchen oder andere Verwarngelder aufgrund eines Verstoßes gegen das Park- oder Halteverbot geärgert. Die Gründe für ein solches Bußgeld sind vielfältig. Ob gerade das Kleingeld für den Parkautomaten und den Parkschein fehlte oder eine Besorgung länger als drei Minuten oder gar Stunden dauerte, spielt jedoch keine Rolle.

Sobald das Fahrzeug im Halteverbot abgestellt wurde und das Delikt „Falschparken“ vorliegt, müssen Betroffene mit einem Strafzettel rechnen. Hier sieht der Bußgeldkatalog in der Regel ausschließlich Bußgelder vor. Punkte in Flensburg fallen für Falschparker nur sehr selten an und der Führerschein ist für das Falschparken in der Regel ebenfalls nicht in Gefahr.

FAQ: Fragen und Antworten zum Parken & Halten

Wo liegen die Unterschiede zwischen Parken und Halten?

Wenn Sie Ihr Fahrzeug verlassen oder damit länger als drei Minuten halten, parken Sie. Dies besagt § 12 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Mehr dazu erfahren Sie hier.

Wie werden Verstöße beim Halten und Parken sanktioniert?

Welche Konsequenzen Halte- und Parkverstöße nach sich ziehen können, entnehmen Sie dieser Tabelle.

Ist es möglich, gegen einen Strafzettel bzw. ein Knöllchen Einspruch einzulegen?

Nein. Um gegen einen Strafzettel vorzugehen, müssen Sie erst die Zahlungsfrist von einer Woche verstreichen lassen und abwarten, bis Ihnen daraufhin ein Bußgeldbescheid zugestellt wird. Gegen diesen können Sie dann Eins‌pruch einlegen.

Das Halte- und Parkverbot in Deutschland

Auf öffentlichem Verkehrsgrund im absoluten Halteverbot ist gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) weder das Halten noch Parken erlaubt – im eingeschränkten Halteverbot hingegen schon. Folgende Begriffe sind im Bereich Halte- und Parkverbot besonders wichtig:

  • „Parken“ gilt dann als Parken, wenn der Fahrzeughalter sein Auto verlässt. Auch das Halten für länger als drei Minuten zählt mittlerweile zum „Parken“.
  • „Halten“ bedeutet eine voll beabsichtigte Unterbrechung der eigentlichen Fahrt, welche nicht durch die jeweilige Verkehrssituation beeinflusst, sondern vom Fahrer bestimmt wurde.
  • „Warten“ bedeutet, dass die Fahrt aufgrund der Verkehrslage unterbrochen werden musste. Hierzu zählen zum Beispiel die Halteanweisung von Polizeibeamten, eine rote Ampel, Stau oder geschlossene Bahnschranken.
  • „Liegenbleiben“ bedeutet eine betriebsbedingte Fahrtunterbrechung, welche aufgrund von einem Defekt des Fahrzeuges zustande kam. Hierzu zählen zum Beispiel Reifenpannen oder technische Defekte am Fahrzeug. Allerdings ist hier zu beachten, dass aus dem Liegenbleiben schnell ein unzulässiges Parken wird, sobald das Fahrzeug, das im Parkverbot steht, woandershin transportiert werden kann.

Wo gibt es Halteverbote?

Die Straßenverkehrsordnung legt innerhalb von Deutschland fest, wo das Parken und Halten erlaubt ist und wo nicht. Unzulässig ist das Halten an unübersichtlichen und engen Straßenstellen, da dieses zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer führen würde. Hierzu zählen ebenfalls enge Straßen und scharfe Kurven. In solchen Fällen erwartet den Fahrer wegen Falschparken ein Bußgeld von 60 Euro sowie ein Punkt in Flensburg.  Selbstverständlich ist das Halten und Parken auf Einfädelungs- und Ausfädelungsstreifen ebenfalls strengstens verboten und auch auf Bahnübergängen nicht gestattet. Wer sein Fahrzeug vor oder in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten abstellt, kann ebenfalls abgeschleppt werden und erhält zusätzlich ein Bußgeld.

Die bereits genannten Halteverbote werden in der Regel nicht durch Schilder gekennzeichnet und gelten als Falschparken. Andere Halteverbote werden im Straßenverkehr durch Verkehrszeichen und durch spezielle Fahrbahnmarkierungen angezeigt. Hier gibt es jedoch auch Ausnahmen. Die einzelnen Halteverbote können mit besonderen Schildern ausgestattet sein, die es den Anwohnern erlauben, das Fahrzeug hier zu parken. Zusätzlich ist es möglich, dass bestimmte Sondernutzungen des öffentlichen Verkehrsraums, wie zum Beispiel für einen Umzug, frei gehalten werden. Hier wird dann ein temporäres beziehungsweise ein mobiles Halteverbot angeordnet. Für ein solches Unterfangen müssen Betroffene einen Antrag bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde einreichen.

Wo bestehen Parkverbote?

Vor und hinter Kreuzungen sowie in Einmündungen besteht die sogenannte 5-Meter-Regelung. Diese besagt, dass das Parken 5 Meter von den Schnittpunkten der einzelnen Fahrbahnkanten untersagt ist. Hier wird ein Bußgeld von 15 Euro fällig. Auch vor Grundstücksein- und ausfahrten ist das Parken verboten. Handelt es sich hierbei um eine sehr schmale Straße, darf auch gegenüber nicht geparkt werden. Vor Bordsteinabsenkungen, über Schachtdecken und anderen Verschlüssen ist das Parken ebenfalls untersagt. Selbstverständlich werden auch hier weitere Parkverbote durch spezielle Schilder ausgewiesen.

Wann gibt es im Bereich Halten und Parken Punkte?

Wer sich im Straßenverkehr beim Halten und Parken nicht an die vorgeschriebenen Regeln hält, muss mit einem Bußgeld rechnen. Einzelne Vergehen haben jedoch ebenfalls Punkte in Flensburg zur Folge. Die Verwarnungsgelder betragen zwischen 10 Euro und 55 Euro. In schweren Fällen liegt das Bußgeld sogar bei 70 Euro bis 110 Euro.

Wo wurde geparkt?Strafe
Parken an Engstellen, durch das eine Behinderung von Rettungsfahrzeugen entsteht1 Punkt in Flensburg sowie 100 Euro Bußgeld
Parken vor oder in Feuerwehrzufahren, durch das eine Behinderung von Einsatzfahrzeugen entsteht1 Punkt in Flensburg sowie 100 Euro Bußgeld
Parken auf Kraftfahrtstraßen und Autobahnen1 Punkt in Flensburg und 70 Euro Bußgeld

Weitere Verstöße können sein:

  • Parken an Engstellen und dadurch Behinderung von Rettungsfahrzeugen: 100 Euro und ein Punkt in Flensburg
  • Parken in zweiter Reihe: 55 Euro
  • Parken auf Sperrflächen: 25 Euro
  • Unzulässiges Parken in verkehrsberuhigten Zonen: 10 Euro
  • Parken an einer abgelaufenen Parkuhr, ohne vorgeschriebene Parkscheibe, ohne Parkschein oder unter Überschreiten der erlaubten Höchstparkdauer: je nach Dauer zwischen 20 Euro (bis zu 30 Minuten) und 40 Euro (länger als drei Stunden)
Auto wird aus dem Halteverbot abgeschleppt
Auto wird aus dem Halteverbot abgeschleppt

Wenn das Fahrzeug abgeschleppt wird

Wenn Autofahrer ihren PKW im Halteverbot abgestellen, eine Erledigung länger als geplant gedauert und das Falschparken sich dahingezogen hat, kann es passieren, dass dieser abgeschleppt wird. Dann wird es für den Fahrzeughalter richtig teuer, denn die Kosten sind komplett selbst zu tragen. Doch auch hier gibt es einige Regeln zu beachten.

Im öffentlichen Verkehrsraum darf das Fahrzeug sofort durch ein Abschleppunternehmen abgeschleppt werden. Dies jedoch nur dann, wenn das Auto andere gefährdet oder behindert. Diese Voraussetzung liegt im absoluten Halteverbot in der Regel vor. Auch an unübersichtlichen Stellen sowie scharfen Kurven und Feuerwehrzufahrten ist das sofortige Abschleppen erlaubt. Wurde ein Fahrzeug ordnungsgemäß geparkt, danach jedoch ein mobiles Halteverbot aufgestellt, so darf dieses am vierten Tag abgeschleppt werden.

Wer sein Auto nun vom Abschleppdienst abholen möchte, sollte ausreichend Bargeld mitnehmen, denn das Unternehmen muss das Fahrzeug erst dann herausgeben, wenn die komplette Zahlung erfolgt ist. Kommen Fahrer und Abschleppdienst gleichzeitig am Auto an, so müssen ausschließlich die Kosten für die Anfahrt bezahlt werden. Dies muss jedoch nicht direkt vor Ort geschehen.

Was genau auf Sie zukommt, wenn Sie falsch gehalten oder geparkt haben, können Sie direkt mit unserem Bußgeldrechner herausfinden.

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Über den Autor

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Kai L.

Kai hat Kommunikations- und Medienwissenschaften studiert und Erfahrung in verschiedenen Redaktionen gesammelt. Seit 2020 unterstützt er unser Team von bussgeldrechner.com. In seinen Ratgeber befasst er sich u. a. mit Verkehrsverstößen, den gesetzlichen Grundlagen und Tipps für Fahrrad- und Autofahrer.

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