Letzte Aktualisierung am: 18. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
Tempolimit in Deutschland: Bußgeld für Missachtung ausrechnen
Tempolimit überschritten: Im Bußgeldkatalog die Sanktionen nachsehen
Das Tempolimit ist je nach Strecke und Kfz unterschiedlich
Laut einem Bericht der Bundesanstalt für Straßenwesen aus dem Jahr 2017 haben drei Viertel der deutschen Autobahnen kein Tempolimit. Das entspricht etwa einer Strecke von rund 18.000 km, auf der Autofahrer gerne etwas schneller unterwegs sein dürfen.
Auf gut 20 Prozent der Bundesautobahnen herrscht in der Regel ein temporäres oder statisches Tempolimit von 60, 80, 100, 120 oder 130 km/h – sehr selten auch unter 60 km/h. Was auf Autobahnen die Regel ist, gilt jedoch innerorts oder auf Landstraßen noch lange nicht. Dort gibt es ein generelles Tempolimit, selbst wenn keine entsprechenden Schilder auf eine Geschwindigkeitsbegrenzung hindeuten.
Zudem regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) ganz genau, wie schnell Sie mit Ihrem Auto fahren dürfen. Dabei spielen nicht nur die Straße und die äußeren Umstände (z. B. Wetter), sondern auch das Kfz selbst eine Rolle, wie Sie im Folgenden nachlesen können.
Inhalt
FAQ: Fragen und Antworten zum Tempolimit
Auf rund drei Viertel der Autobahnen gibt es kein Tempolimit. Trotzdem muss die Geschwindigkeit immer den Umständen (z. B. der Witterung) angepasst werden.
Für Pkw liegt das Bußgeld seit Inkrafttreten der neuen Bußgeldkatalo-Verordnung am 9. November 2021 bei 20 bis 800 Euro. Hier finden Sie die Bußgeldtabelle.
Das hängt unter anderem vom Fahrzeug ab. Pkw bis 3,5 Tonnen dürfen außerorts auf Landstraßen in der Regel bis zu 100 km/h fahren, sofern nichts anderes vorgegeben wird.
Im Video: Infos zu den gültigen Tempolimits
Tempolimit auf Landstraße, Autobahn und Schnellstraßen
Das Wichtigste zum Tempolimit findet sich in § 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Hierin ist genau festgelegt, welches Tempolimit wo und für wen gilt. Allem voran geht jedoch folgende Grundregel:
Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.
Wer also z. B. trotz nasser Straße schnell fährt, kann sich unter Umständen nicht auf das Tempolimit der jeweiligen Schnellstraße berufen und kann trotzdem sanktioniert oder bei einem Unfall eine Teilschuld zugesprochen bekommen.
Sofern nichts anderes angezeigt wird, gelten grundsätzlich folgende Tempolimits:
Tempolimit | Wo? |
---|---|
50 km/h | Innerorts |
100 km/h | Außerorts/Landstraße |
Richtgeschwindigkeit 130 km/h | Schnellstraße/autobahnähnliche Straße mit baulich abgetrennten Richtungsfahrbahnen |
Richtgeschwindigkeit 130 km/h | Autobahnen inner- und außerorts |
Beachten Sie, dass sich die Gültigkeit dieser Tempolimits zunächst auf Pkw bis 3,5 Tonnen beschränkt. In § 3 Abs. 3 StVO lassen sich Regelungen zu einem fahrzeugspezifische Tempolimit finden. Darauf möchten wir im nachfolgenden Abschnitt näher eingehen.
Autobahn ohne Tempolimit: Dies gilt nicht für alle und überall
Nur für Autos bis 3,5 Tonnen gilt auf einer Schnellstraße dasselbe Tempolimit wie auf Autobahnen – also Richtgeschwindigkeit 130 km/h, falls kein Temposchild etwas anderes festlegt. Die Voraussetzung dafür: Es handelt sich um eine Kraftstraße, deren Fahrbahnen durch bauliche Einrichtungen oder einen Mittelstreifen voneinander abgetrennt sind (§ 18 Abs. 5 StVO).
Für alle anderen Kfz (Lkw, Wohnmobile, Gespanne mit Anhänger etc.) ist die durch das Temposchild angezeigte Geschwindigkeitsbegrenzung zunächst zweitrangig. Sie müssen sich an das jeweilige fahrzeugspezifische Tempolimit aus § 3 Abs. 3 Nr. 2 StVO:
Ein Tempolimit von 60 km/h gilt für:
- Kfz über 7,5 Tonnen
- Kfz mit Anhänger (nicht: Pkw, Lkw oder Wohnmobile bis 3,5 Tonnen)
- Kraftomnibusse mit Fahrgästen (sofern nicht für alle Fahrgäste ein Sitzplatz vorhanden ist)
Maximal 80 km/h dürfen folgende Kfz fahren …
- Kfz über 3,5 bis 7,5 Tonnen (nicht Pkw)
- Pkw mit Anhänger
- Lkw und Wohnmobile bis 3,5 Tonnen (mit Anhänger)
- Kraftomnibusse (mit oder ohne Gepäckanhänger)
§ 3 StVO schreibt außerdem ein grundsätzliches Tempolimit von 50 km/h vor, wenn …
- die Sichtweite aufgrund von Nebel, Regen oder Schnee auf weniger als 50 Meter beschränkt ist oder
- Schneeketten am Auto montiert sind (unabhängig von der tatsächlichen Witterung).