Letzte Aktualisierung am: 13. August 2024
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Die Funktionsweise des TraffiPatrol
Das Gerät TraffiPatrol gehört theoretisch zur Kategorie der Laser-Blitzer, allerdings ist es höchstens ein Lasermessgerät. Von Blitzer kann keine Rede sein. Dass Ihr Fahrzeug gemessen wurde, merken Sie erst dann, wenn Polizeibeamte Sie aus dem Verkehr winken.
Einen Blitz gibt es beim TraffiPatrol nämlich nicht. Folglich wird auch kein Foto angefertigt. Verkehrsanwälte raten deshalb dazu, sich die Messwerte vor Ort zeigen zu lassen. Betroffene sollten sich das Display des TraffiPatrol ansehen.
Abgesehen davon funktioniert das Messgerät TraffiPatrol wie jedes andere Lasermessgerät in Deutschland: Es sendet Lichtimpulse aus, die von einem Fahrzeug reflektiert werden und wieder im Gerät eintreffen. Anhand der Weg-Zeit-Berechnung kann dann die gefahrene Geschwindigkeit ermittelt werden.
Inhalt
FAQ: Fragen und Antworten zu TraffiPatrol
Bei TraffiPatrol handelt es sich um einen Laser-Blitzer.
TraffiPatrol gehört zu den mobilen Blitzern und kann daher flexibel eingesetzt werden.
Nein, das Messgerät ist nicht in der Lage Foto- oder Videoaufnahmen zu erstellen. Temposünder müssen daher nach der Geschwindigkeitsüberschreitung angehalten werden.
Technische Details zum Handlasermessgerät TraffiPatrol
TraffiPatrol kann auf relativ langen Strecken eingesetzt werden. Die Reichweite des Gerätes beträgt zwischen 30 und 500 Metern. Allerdings besteht bei Lasermessverfahren immer die Gefahr, dass sich der Laserstrahl auf längere Distanzen ausweitet und so unter Umständen das falsche Fahrzeug anvisiert.
Das Gerät kann bereits geringe Geschwindigkeiten feststellen. Wie bei den meisten anderen Geschwindigkeitsmessungen ist aber bei 250 km/h Schluss. Der Laserstrahl selbst hat einen Durchmesser von 0,3 Metern pro 100 Metern Entfernung.
Egal, ob Radar oder Laser: Jedes Messgerät kann Fehler machen. Um Messungenauigkeiten auszubalancieren, wird deshalb ein Toleranzabzug von 3 km/h (bei Geschwindigkeiten unter 100 km/h) oder 3 Prozent (bei Geschwindigkeiten über 100 km/h) gewährt.
Wichtige Details zur Anwendung des TraffiPatrol
Gerade weil das Handlasermessgerät TraffiPatrol faktisch kein Blitzer ist, muss ein strenges Messprotokoll geführt werden. Das Gerät darf auf einem Stativ oder in der Hand benutzt werden. Weil kein Beweisfoto angefertigt wird, sollten außerdem mindestens zwei Beamte an der Messung beteiligt sein.
Außerdem gilt beim TraffiPatrol genauso wie bei allen Geschwindigkeitsmessgeräten: Ohne Eichung sind die Messung und der daraus resultierende Bußgeldbescheid anfechtbar. Weiterhin müssen die Beamten vor der Messung einen Test mit dem Gerät durchführen.
Die beiden Geräte TraffiPatrol und Laser Patrol werden oft in einem Atemzug genannt, da sie aus derselben Reihe stammen. Längst haben beide aber einen Nachfolger. Der Hersteller Jenoptik hat den Laser-Blitzer TraffiPatrol XR herausgebracht.