Letzte Aktualisierung am: 19. Juli 2024
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Was ist bei einem Verkehrsunfall im Ausland zu beachten?
Ein Verkehrsunfall ist immer ärgerlich. Die Beteiligten müssen einen klaren Kopf behalten, um angemessen reagieren zu können. Absicherung der Unfallstelle, Erste Hilfe, Absetzen eines Notrufs – viele Dinge sind zu tun. Doch wenn es zu einem Autounfall im Ausland kommt, wird es unter Umständen noch komplizierter. Eine andere Sprache, andere Verkehrsregeln und unbekannte bürokratische Prozesse können einschüchternd und verwirrend wirken.
Was ist in diesem Fall zu tun? Wie genau läuft bei einem Unfall im Ausland die Abwicklung des Schadens ab? In diesem Ratgeber wird erklärt, was zu beachten ist, wenn es während einer Reisein ein anderes Land zu einem Unfall kommt. Dazu gehört unter anderem die Frage nach der Unfallversicherung im Ausland, aber auch die nach den richtigen Handlungsschritten, wenn sich ein Kfz-Unfall im Ausland ereignen sollte.
Inhalt
FAQ: Fragen und Antworten zum Unfall im Ausland
Ereignet sich im Ausland ein Unfall, gilt es bestimmten Verhaltensregeln zu beachten. Über die geltenden Vorgaben informieren wir hier.
In diesem Fall empfiehlt sich die Verwendung des Europäische Unfallberichts. Dabei handelt es sich um ein europaweit einheitliches Formular, mit dem sich der Ablauf eines Unfalls festhalten lässt.
Auch bei einem Unfall im Ausland sind die Kosten üblicherweise vom Unfallverursacher zu tragen. Die meisten Haftpflichtversicherungen gelten innerhalb der EU, allerdings greift bei der Schadensregulierung das Recht des Unfalllandes, weshalb die Ansprüche mitunter deutlich geringer ausfallen.
Vorbereitung für Autofahrer vor jedem Urlaub wichtig
Es ist nicht verkehrt, wenn Kraftfahrzeugführer bereits vor dem Urlaubsantritt einige Vorbereitungen treffen. Zwar rechnet wohl niemand ernsthaft damit, in einen Unfall im Ausland mit dem Auto verwickelt zu werden. Doch wenn dies trotzdem geschieht, zahlen sich vorbereitende Maßnahmen aus.
Zunächst einmal ist jeder gut beraten, sich über die Verkehrsregeln des Urlaubslandes kundig zu machen. Möglicherweise bestehen Abweichungen zu den Regelungen in Deutschland. Eine andere wichtige Maßnahme ist das Mitführen eines Europäischen Unfallberichtes. Dieses Dokument ist dafür gedacht, den Unfallhergang nach einem festen Muster zu protokollieren.
Der Unfallbericht ist für die Schadensregulierung von großer Bedeutung. Am besten ist es, wenn zwei Exemplare im Auto liegen.
Des Weiteren sollte ein Autofahrer auch im Ausland einige Telefonnummern für den Ernstfall parat haben. Eine davon ist die Nummer des Zentralrufs der Autoversicherer. Dort können Anrufer die Daten der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners in Erfahrung bringen.
Wenn Sie nach einem Unfall im Ausland nach der Versicherung fragen wollen, lautet die Nummer: +49 40 300 330 300. Folgende Informationen werden dafür benötigt:
- Land, in dem der Unfall passiert ist
- Tag des Schadens
- Autokennzeichen des Unfallgegners
Auch die eigene Versicherung ist zu benachrichtigen, weshalb deren Telefonnummerebenfalls zur Hand sein sollte.
Die sogenannte Grüne Karte (korrekte Bezeichnung: Internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr) ist ein Nachweis dafür, dass der Besitzer eine Haftpflichtversicherung für sein Fahrzeug abgeschlossen hat. Diese Kfz-Versicherung gilt im Ausland, solange es sich um Länder bzw. Gebiete handelt, die innerhalb der Grenzen Europas (geographisch verstanden) handelt.
Obwohl heutzutage theoretisch das Kennzeichen des Fahrzeugs als Beleg genügt (sofern das Kfz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union zugelassen worden ist), schadet es nicht, die Grüne Karte dabei zu haben.
Richtiges Verhalten bei einem Auslandsunfall
Unfall im Ausland – Was muss nun getan werden? In der Hauptsache unterschieden sich die folgenden Handlungsschritte nicht von denen, die bei einem Unfall in Deutschland zu erledigen sind. Dazu gehören unter anderem:
- Absicherung der Unfallstelle: Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anziehen, Warndreieck aufstellen
- Erste Hilfe: Verletzten Personen ist zu helfen.
- Rettungsdienst informieren: Die Nummer 112 ist in ganz Europa gültig.
- Austausch von Daten (Erste Hilfe hat Vorrang): Wichtig sind unter anderem Name, Adresse, Kennzeichen des Fahrzeugs und Kfz-Versicherung des Unfallgegners.
- Ausfüllen des Europäischen Unfallberichts (nicht vorgeschrieben): Hier gilt es zu beachten, kein Schuldeingeständnis zu machen und nichts zu unterschreiben, was unverständlich ist. Als Ergänzung zum Bericht sind z. B. Fotos von der Unfallstelle und den beteiligten Fahrzeugen sinnvoll.
Die Polizei sollte in jedem Fall informiert werden. Bei Bagatellschäden ist das nicht in allen Fällen nötig. Aber da es bei einem Unfall im Ausland z. B. zu Verständigungsschwierigkeiten kommen kann, ist das Hinzuziehen der örtlichen Polizei sicherer.
Unfall im Ausland – Wer zahlt?
Wie bereits erwähnt, greift in der Regel die Autoversicherung im Ausland, wenn es sich um ein Gebiet handelt, das in Europa liegt. Das gilt also z. B. auch für die Schweiz, Norwegen und Liechtenstein.
Sofern Sie an der Kollision unschuldig sind – z.B. weil ihr parkendes Auto gerammt worden ist -, gestaltet sich nach dem Autounfall im europäischen Ausland die Schadensregulierung nicht allzu kompliziert.
Beim Zentralruf der Autoversicherer kann in Erfahrung gebracht werden, welche Haftpflichtversicherung der Unfallgegner hat. Jede Versicherung hat normalerweise auch einen Beauftragten mit Sitz in Deutschland, der dann die Schadensabwicklung übernimmt.
Der Kfz-Schaden, der im Ausland durch andere verursacht wird, muss in der Regel von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners bezahlt werden. Falls diese sich weigert, kann sich der Geschädigte an die Verkehrsopferhilfe wenden.