Letzte Aktualisierung am: 7. Juli 2024
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Was geschieht, wenn Sie ohne Führerschein einen Unfall gebaut haben?
Obwohl die Begriffe „Führerschein“ und „Fahrerlaubnis“ im alltäglichen Sprachgebrauch oft synonym verwendet werden, bestehen doch gewisse Unterschiede. Eine Fahrerlaubnis bezeichnet die grundsätzliche Zulassung, ein Kfz im öffentlichen Verkehr führen zu dürfen, und wird erst nach erfolgreich bestandener Führerscheinprüfung erteilt.
Ist von einem Führerschein die Rede, handelt es sich um das Dokument an sich, welches laut Verkehrsrecht als Nachweis für die Fahrerlaubnis gilt. Dementsprechend unterscheiden sich die Konsequenzen je nachdem, ob Sie einen Unfall ohne Führerschein oder ohne Fahrerlaubnis verursacht haben. Wie diese genau aussehen können und wie sich das Ganze verhält, wenn Sie obendrein Fahrerflucht begangen haben, erklären wir im Ratgeber.
Inhalt
FAQ: Fragen und Antworten zum Unfall ohne Führerschein
Fahren ohne Fahrerlaubnis stellt eine Straftat dar, für die der Gesetzgeber entweder eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr vorsieht.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt in der Regel den Schaden des Unfallgegners. Allerdings kann der Versicherer nach dem Unfall bis zu 5.000 Euro als Regress zurückfordern.
Können Sie Ihren Führerschein nach einem Unfall nicht vorlegen, obwohl Sie im Besitz einer Fahrerlaubnis sind, liegt ein Verstoß gegen die gesetzliche Mitführpflicht vor. Hierbei handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro nach sich zieht.
Unfall ohne Fahrerlaubnis bzw. Führerschein: Welche Strafe droht?
§ 4 Absatz 2 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) definiert die Pflicht, bei jeder Fahrt mit dem Auto einen gültigen Führerschein mitzuführen, um nachzuweisen, dass eine Fahrerlaubnis vorliegt. Zudem müssen Fahrer, die etwa in eine polizeiliche Verkehrskontrolle geraten sind, den zuständigen Beamten das Dokument aushändigen, wenn sie dies verlangen.
Stehen Sie nach einem Unfall ohne Führerschein da, weil Sie diesen beispielsweise zu Hause vergessen haben, müssen Sie mit einem Verwarngeld von 10 Euro rechnen. Anders verhält es sich jedoch, wenn Sie ohne Führerschein unterwegs sind, weil Sie nie eine Fahrerlaubnis erworben haben oder Ihnen diese entzogen wurde. In diesem Fall handelt es sich um eine Straftat.
Laut § 21 Absatz 1 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) wird diese wie folgt geahndet:
Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs […] verboten ist […]“
Haben Sie neben dem Fahren ohne Fahrerlaubnis bzw. Führerschein außerdem einen Unfall verursacht, müssen Sie sich darauf einstellen, die Reparaturkosten für entstandene Schäden am Fahrzeug des Unfallopfers übernehmen zu müssen.
Wurden Personen verletzt, ergeben sich für diese zusätzlich Ansprüche auf die Zahlung von Schmerzensgeld, um sie für erlittene körperliche Beeinträchtigungen zu entschädigen. Im Regelfall werden diese Kosten von der Haftpflichtversicherung übernommen. Doch ist dies auch bei einem Unfall ohne Führerschein bzw. Fahrerlaubnis der Fall?
Unfall ohne Führerschein: Kommt die Versicherung für entstandene Schäden auf?
§ 5 Absatz 1 der Verordnung über den Versicherungsschutz in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (KfzPflVV) zufolge liegt eine sogenannte „Obliegenheitsverletzung“ vor, wenn ein Versicherungsnehmer einen Unfall baut, ohne einen Führerschein bzw. eine Fahrerlaubnis zu besitzen. In diesem Fall ist die Versicherung ggf. nicht dazu verpflichtet, die anfallenden Reparaturkosten vollständig oder überhaupt zu tragen.
Sie wird normalerweise zunächst die Zahlungen leisten, hat aber bei einer vorliegenden Obliegenheitsverletzung das Recht, den Unfallverursacher in Regress zu nehmen. Sie holt sich die Kosten entsprechend vom jeweiligen Versicherungsnehmer zurück. Hierbei liegt die Grenze bei maximal 5.000 Euro. Handelte es sich allerdings nicht nur um einen Unfall ohne Führerschein, sondern auch noch um das Fahren unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen, kann der Betrag noch ansteigen.
Fahrerflucht nach Unfall ohne Führerschein begangen?
Wann es sich um Fahrerflucht bzw. unerlaubtes Entfernen vom Unfallort handelt, ist in § 142 des Strafgesetzbuchs (StGB) festgehalten. Ein Kraftfahrer begeht demzufolge Fahrerflucht, wenn er
[…] sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er
- zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder
- eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne daß jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen […].“
Verursachen Sie also einen Unfall, ohne einen Führerschein oder eine Fahrerlaubnis zu besitzen, und machen sich im Anschluss daran einfach aus dem Staub, begehen Sie Fahrerflucht.
Dies ist lediglich dann nicht der Fall, wenn Sie als Unfallverursacher eine angemessene Zeit lang auf den Besitzer des beschädigten Autos warten (20 bis 60 Minuten) oder die Polizei informieren und diese über den Unfallhergang in Kenntnis setzen. Es reicht nicht aus, einfach einen Zettel mit Ihren Kontaktdaten unter den Scheibenwischer des anderen Fahrzeugs zu klemmen!
Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort kann gemäß § 142 StGB mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. Im Regelfall richtet sich das Strafmaß jedoch nach der Schwere des vorliegenden Schadens.
Wichtig: Bei einem Unfall ohne Fahrerlaubnis bzw. Führerschein mit anschließender Fahrerflucht erlischt der Versicherungsschutz normalerweise komplett. Dies führt dazu, dass Sie als Unfallverursacher vollständig für alle Kostenaufkommen müssen, die im Zusammenhang mit der Kollision stehen.