Richtzeichen – Richtungsweisende Verkehrszeichen

Von Kai L.

Letzte Aktualisierung am: 11. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Verkehrszeichen: Richtzeichen

Blaue Verkehrsschilder wie das Zeichen 314 "Parken" gehören zur Kategorie "Richtzeichen".
Blaue Verkehrsschilder wie das Zeichen 314 „Parken“ gehören zur Kategorie „Richtzeichen“.

Es existieren im deutschen Straßenverkehr eine Vielzahl an verschiedenen Verkehrsschildern. Dabei den Überblick zu behalten, ist nicht immer leicht.

Doch es gibt ein paar Merkmale, an denen Sie sich orientieren können, ohne jedes einzelne Zeichen auswendig lernen zu müssen.

Dafür müssen Sie zunächst wissen, dass gemäß der Straßenverkehrsordnung die Verkehrszeichen nach unterschiedlichen Kategorien eingeteilt werden. Neben den Gefahrenzeichen und Vorschriftzeichen gibt es die sogenannten Richtzeichen.

Des Weiteren ist an dieser Stelle noch auf die sogenannten Zusatzzeichen, die Verkehrseinrichtungen und die Markierungen auf der Fahrbahn hinzuweisen.

All diesen Verkehrszeichen ist gemein, dass sie den Straßenverkehr maßgeblich beeinflussen, gar regulieren.

FAQ: Fragen und Antworten zum Richtzeichen

Was sind Richtzeichen?

Als Richtzeichen werden Verkehrszeichen bezeichnet, die besondere Hinweise zur Erleichterung des Verkehrs geben. Dabei kann es sich grundsätzlich sowohl um Gebote als auch Verbote handeln.

Welche Richtzeichen gibt es?

Durch Richtzeichen werden unter anderem Vorfahrtstraßen, Parkflächen und Autobahnen markiert. Einige Beispiele finden Sie hier.

Was droht bei der Missachtung von Richtzeichen?

Verstoßen Sie gegen ein Ge- bzw. Verbot, das durch ein Richtzeichen angekündigt wird, stellt dies üblicherweise eine Ordnungswidrigkeit dar. Der Bußgeldkatalog sieht dafür ein Verwarnungs- oder Bußgeld vor.

Was ist ein Richtzeichen?

Unter einem Richtzeichen ist ein Straßenschild zu verstehen, das hinweisgebend ist und den Verkehr erleichtern soll. Dabei geht es weniger um Verbote oder den Verweis auf Gefahren. Dennoch können Ge- und Verbot impliziert sein.

In erster Linie werden mit den Richtzeichen Hinweise zur Orientierung und zur Fahrweise dargeboten.

Im Gegensatz zu den Gefahrenzeichen gibt es für die Richtzeichen keine eindeutige Zuweisung von Farbe und Form. Sie können sehr unterschiedlich aussehen; unter anderem gelb, blau unterlegt oder blau umrandet.

Aufgrund dieser Verschiedenartigkeit und der hohen Anzahl wirken sie auf viele Verkehrsteilnehmer verwirrend; besonders dort, wo viele Touristen unterwegs sind. Dennoch sollten sie eigentlich einem behinderungsfreien Verkehr dienen. Umso wichtiger ist es also, nur kurz auf ein Verkehrsschild zu schauen, um nicht zu lang vom Verkehrsgeschehen abgelenkt zu sein.

Wichtig! Richtzeichen sind immer dort aufgestellt, wo die Anordnung unmittelbar zu befolgen ist.

Richtzeichen nach der StVO

Wie die anderen Verkehrszeichen werden auch die Richtzeichen in der Straßenverkehrsordnung (StVO) definiert. Dabei steht die Bedeutung und Funktion der Beschilderung bei der StVO im Vordergrund.

Richtzeichen müssen nicht immer blau unterlegt sein, wie das Zeichen 306 zeigt, das den Vorrang anzeigt.
Richtzeichen müssen nicht immer blau unterlegt sein, wie das Zeichen 306 zeigt, das den Vorrang anzeigt.

In der StVO unter § 42 „Richtzeichen“ heißt es dort:

  1. Richtzeichen geben besondere Hinweise zur Erleichterung des Verkehrs. Sie können auch Ge- oder Verbote enthalten.
  2. Wer am Verkehr teilnimmt, hat die durch Richtzeichen nach Anlage 3 angeordneten Ge- oder Verbote zu befolgen.
  3. Richtzeichen stehen vorbehaltlich des Satzes 2 dort, wo oder von wo an die Anordnung zu befolgen ist. Soweit die Zeichen aus Gründen der Leichtigkeit oder der Sicherheit des Verkehrs in einer bestimmten Entfernung zum Beginn der Befolgungspflicht stehen, ist die Entfernung zu dem maßgeblichen Ort auf einem Zusatzzeichen angegeben.

Demnach können die Richtzeichen durch Zusatzzeichen ergänzt werden. Damit werden die Informationen präziser und sorgen zusätzlich für eine Erleichterung bei der Orientierung im Straßenverkehr.

In der Anlage 3 der Verordnung finden Sie zudem eine Liste der Richtzeichen, die sich wiederum in Unterkategorien einteilen lassen:

  • Vorrangzeichen
  • Ortstafeln
  • Parken
  • Verkehrsberuhigter Bereich
  • Tunnel
  • Nothalte- und Pannenbucht
  • Autobahnen und Kraftfahrstraßen
  • Markierungen
  • Hinweise
  • Wegweisung bzw. Wegweiser
  • Umleitungsbeschilderung bzw. Umleitung
  • Sonstige Verkehrsführung

Beispiel für ein Richtzeichen: die Spielstraße

An dieser Stelle soll es darum gehen, Ihnen einen Eindruck von der Diversität der Richtzeichen zu geben. Denn es sind nicht nur blaue Verkehrsschilder, die Ihnen zur Orientierung und zur richtigen Fahrweise dienen. Sie sind Wegweiser und geben einen Hinweis auf eine Umleitung, die Vorfahrt, auf die Sackgasse oder auf eine Ausfahrt auf der Autobahn beziehungsweise Kraftfahrstraße. Außerdem verweisen Sie auf den Gegenverkehr.

Eines der geläufigsten Richtzeichen ist das Verkehrsschild der Spielstraße. Im Verkehrsrecht wird dies jedoch als verkehrsberuhigter Bereich beschrieben.

Das Verkehrsschild "Spielstraße" hat das Zeichen 325.1.
Das Verkehrsschild „Spielstraße“ hat das Zeichen 325.1.

Die Zeichen 325.1 und 325.2 markieren den Anfang und das Ende dieser besonderen Zone.

Es ist eines jener Richtzeichen, das sowohl Gebote als auch Verbote in sich birgt:

  • Fahrzeugführer sollten unbedingt auf Schrittgeschwindigkeit achten. Dabei dürfen die Fußgänger weder gefährdet noch behindert werden. Im Zweifelsfall muss sogar gewartet werden.
  • Gleiches gilt im Übrigen für den Fußgänger, der den Fahrverkehr nicht unnötig behindern darf. Hierbei steht die Maxime der gegenseitigen Rücksichtnahme im Vordergrund.
  • Außerdem sollte nicht außerhalb der gekennzeichneten Flächen geparkt werden.
  • Schließlich darf jeder Fußgänger die Breite der Straße vollumfänglich nutzen.
  • Vor allem Kinderspiele dürfen überall stattfinden.

Richtzeichen: Beispiele

Zeichen 331.1: Kraftfahrstraße
Zeichen 331.1: Kraftfahrstraße
Zeichen 330.1: Autobahn
Zeichen 330.1: Autobahn
Zeichen 350: Fußgängerüberweg
Zeichen 350: Fußgängerüberweg
Zeichen 301: Vorfahrt
Zeichen 301: Vorfahrt
Zeichen 308: Vorrang vor dem Gegenverkehr
Zeichen 308: Vorrang vor dem Gegenverkehr
Zeichen 354: Wasserschutzgebiet
Zeichen 354: Wasserschutzgebiet
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Über den Autor

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Kai L.

Kai hat Kommunikations- und Medienwissenschaften studiert und Erfahrung in verschiedenen Redaktionen gesammelt. Seit 2020 unterstützt er unser Team von bussgeldrechner.com. In seinen Ratgeber befasst er sich u. a. mit Verkehrsverstößen, den gesetzlichen Grundlagen und Tipps für Fahrrad- und Autofahrer.

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