Letzte Aktualisierung am: 22. August 2024
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FAQ: Fragen und Antworten zum Wechselkennzeichen
Ein Wechselkennzeichen kann für zwei Fahrzeuge zugeteilt werden, dabei darf aber nur eines der Kfz mit diesem am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Anderenfalls sieht der Bußgeldkatalog ein Verwarngeld in Höhe von 50 Euro vor. Zudem müssen die beiden Fahrzeugen der gleiche Fahrzeugklasse angehören.
Sinnvoll kann ein solches Kennzeichen vor allem sein, wenn der Halter über zwei Fahrzeuge derselben Klasse verfügt, diese aber nicht parallel nutzt. Beliebt ist dies etwa bei Pkw und Wohnmobil.
Für ein Wechselkennzeichen müssen Sie im Durchschnitt mit Kosten von rund 120 Euro rechnen. Wie sich diese zusammensetzen, lesen Sie hier.
Inhalt
Das Wechselkennzeichen in Deutschland
Das Wechselkennzeichen gibt es schon seit ein paar Jahren. 2012 wurde das Wechselkennzeichen in Deutschland eingeführt. Es erlaubt Autobesitzern zwei Fahrzeuge der gleichen EU-Fahrzeugklasse mit nur einem Kennzeichen zu fahren.
Das Autokennzeichen ist dann immer für das Fahrzeug gültig, an dem es zeitweilig befestigt wurde. Ein Wechselkennzeichen führten auch Österreich und die Schweiz ein. Hier heißt es auch Wechselnummernschild, Kontrollnummer oder schlicht Wechselnummer.
Das Wechselkennzeichen ist vor allem für Fahrzeughalter interessant, die mehr als ein Fahrzeug besitzen, aber wechselweise eines davon immer wieder für längere Zeit in der Garage verschwindet. Gerade Oldtimer, Motorräder und Wohnwägen werden oft nur saisonal gefahren und überwintern in der Garage.
Bisher mussten solche Fahrzeuge separat für ein ganzes Jahr angemeldet und mit einem Saisonkennzeichen ausgestattet werden. Damit durfte es nur für einen begrenzten Zeitraum am Verkehr teilnehmen. Das ist jetzt anders. Das Wechselkennzeichen darf das Fahrzeug wechseln, damit bleiben Wechselkennzeichenhalter flexibel.
Das Wechselkennzeichen anmelden: so geht‘s
Sie müssen jedes Auto anmelden. Wie jedes andere Autokennzeichen müssen Sie das Wechselkennzeichen also auch anmelden. Denn weiterhin gilt: Ohne Zulassung darf ein Fahrzeug nicht am Straßenverkehr teilnehmen. Außerdem gibt es einiges zu beachten.
So dürfen maximal zwei Fahrzeuge pro Wechselkennzeichen angemeldet werden. Das Kennzeichen darf auch nicht beliebig zwischen Fahrzeugen getauscht werden. Die auf ein Wechselkennzeichen angemeldeten Fahrzeuge müssen derselben EU-Fahrzeugklasse angehören.
Wie jedes andere Autokennzeichen erhalten Sie das Wechselkennzeichen bei der Zulassungsstelle. Es besteht aus mehreren Teilen: einem großen Hauptkennzeichen und für jedes dafür angemeldete Fahrzeug auch einem kleinen Zusatzschild, welches den Stempel der Hauptuntersuchung trägt. Das Wechselkennzeichen besteht also aus sechs Teilen: ein Zusatzschild und zwei Hauptschilder pro Wagen (vorne und hinten).
Wechselkennzeichen in Österreich: Hier ist es erlaubt bis zu drei Fahrzeuge derselben Fahrzeugklasse mit einem Wechselkennzeichen zu fahren. Außerdem unterscheidet Österreich bei den Fahrzeugformaten zwischen einspurig oder mehrspurig, sodass andere Wechselkombinationen möglich sind als in Deutschland.
Welche Fahrzeuge dürfen ein Wechselkennzeichen tragen?
Maximal zwei Fahrzeuge dürfen auf ein Wechselkennzeichen angemeldet werden. Diese müssen derselben EU-Fahrzeugklasse angehören. Das heißt, das Wechselkennzeichen für Ihr Motorrad und das Wechselzeichen für Ihr Auto, dürfen nicht dasselbe sein. Auch dürfen sich Anhänger und Auto nicht ein Kennzeichen teilen, zwei Motorräder hingegen schon. Sinnvolle Wechselkombinationen sind folgende:
- Pkw-Pkw
- Pkw-Wohnmobil
- Pkw-Oldtimer
- Motorrad-Motorrad
Weiterhin sollten Sie darauf achten, dass die Abmessungen beider Fahrzeuge gleich sind.
Welche Kosten entstehen bei der Zulassung eines Wechselkennzeichens?
Ein Wechselkennzeichen kostet Geld. Wie bei jedem Zulassungsantrag wird bei der Zulassungsstelle eine Verwaltungsgebühr fällig. Bei Wechselkennzeichen beträgt diese rund 65 Euro. Die mehrteiligen Nummernschilder kosten rund 40 Euro. Zusätzlich fällt für die Zulassung pro Fahrzeug für ein Wechselkennzeichen eine Gebühr in Höhe von sechs Euro an.
Auf den TÜV wirkt sich das Wechselkennzeichen nicht aus. Beide Fahrzeuge müssen wie gehabt pünktlich und regelmäßig zur Hauptuntersuchung. Jedes Fahrzeug trägt separat ein kleines Zusatzschild, auf dem der HU-Aufkleber angebracht wird.
Bietet das Wechselkennzeichen Vorteile bei Steuer und Versicherung?
Lohnt sich ein Wechselkennzeichen? Zunächst sparen sich Wechselkennzeichenhalter die separate Zulassung für das weitverbreitete Saisonkennzeichen. Auch bleiben Fahrzeughalter so flexibel. Spontane Urlaubswünsche müssen nicht mehr abgesagt werden, nur weil die Saison des Kennzeichens am Wohnwagen nicht mehr gültig ist. So ein Kfz-Wechselkennzeichen hat also zunächst einen praktischen Nutzen.
Aber wie sieht es beim Wechselkennzeichen mit den Kosten aus? Bei der Steuer gibt es keine Vorteile. Für beide Fahrzeuge muss die volle Kfz-Steuer gezahlt werden. Nur bei der Versicherung gibt es geringe Vergünstigungen. Allerdings steht das Wechselkennzeichen seit seiner Einführung aufgrund der geringen Vorteile in der Kritik.
Die Versicherung für Wechselkennzeichen verspricht Rabatte. Allerdings sind solche Rabatte für Wechselkennzeichentarife so gering, dass das Wechselkennzeichen auch hierfür in der Kritik steht. Steuerlich lohnt sich das Wechselkennzeichen nicht. Beide Fahrzeuge werden voll besteuert. Autofahrer mit Wechselkennzeichen sparen keine Steuer.
Versicherung für Wechselkennzeichen: geringe Rabatte
Ursprünglich sollten Wechselkennzeichenversicherungen Vorteile bieten. Der ADAC entwarf eine Fahrzeugversicherungspolice, die dem Wechselkennzeichenhalter Vorteile einräumte. Demnach sollte nicht für jedes Fahrzeug, das auf das Wechselkennzeichen angemeldet war, Versicherungsbeiträge gezahlt werden.
Beiträge würden nur für das Fahrzeug mit der höchsten Typklasse fällig. Auch andere Versicherungsanbieter räumten Wechselkennzeichentarife ein. Die gewünschten Rabatte bleiben aber seither zu gering, um wirklich Vorteile bieten zu können. Bei der Versicherung fahren Sie also mit dem Saisonkennzeichen immer noch günstiger.
Keine Vorteile bei der Steuer mit dem Wechselkennzeichen? Eine Ausnahme gibt es
Allgemein ändert sich beim Wechselkennzeichen an der Steuer nichts. Beide Fahrzeuge werden voll besteuert, auch wenn immer nur eines gefahren wird. Eine Ausnahme sind Dienstfahrzeuge.
Normalerweise gilt die 1-Prozent-Regelung, wenn ein Arbeitnehmer zwei Dienstwagen fährt und diese auch privat nutzt. Das ist beim Wechselkennzeichen anders. Laut dem Bund der Steuerzahler sind Wechselkennzeichen eine Ausnahme von dieser Regel. Trägt das Dienstfahrzeug ein Wechselkennzeichen, kann es sein, dass der pauschale Nutzungswert nicht versteuert wird.
Im Übrigen ist es hier unerheblich, ob das Fahrzeug wirklich privat genutzt wird. Es reicht die Möglichkeit einer Privatnutzung.
Die 1-Prozent-Regel: Wer sein Dienstfahrzeug unentgeltlich auch privat nutzt, muss den geldwerten Vorteil beim Finanzamt angeben. Pro Monat wird dann ein Prozent des Fahrzeug-Bruttolistenpreises als Nutzungsvorteil versteuert.
Lohnt sich das Wechselkennzeichen?
Lohnt es sich überhaupt, das Saisonkennzeichen durch ein Wechselkennzeichen zu ersetzen? Diese Frage ist berechtigt, da das Wechselkennzeichen seit seiner Einführung wenig Vorteile bietet. Bislang ist der einzige Vorteil des Wechselkennzeichens gegenüber dem Saisonkennzeichen die ganzjährige Möglichkeit der Nutzung.
Derzeit überwiegen die Nachteile noch deutlich. Nicht nur müssen beide Fahrzeuge voll besteuert werden, auch die Zulassung und die Nummernschilder selbst sind teuer. Außerdem muss das Fahrzeug, das nicht in Benutzung ist, auf einem privaten Grundstück abgestellt werden.
Weil es in Zeiten, in denen es nicht benutzt wird, das Wechselkennzeichen also gerade nicht trägt, nicht am Straßenverkehr teilnehmen darf, ist es auch nicht gestattet, es auf der Straße vor dem Haus abzustellen. Es muss auf privatem Grund, einem privaten Stellplatz oder der eigenen Garage abgestellt werden.
Die Bilanz spricht für sich: Seit der Einführung des Wechselkennzeichens im Juli 2012, wurden kaum Wechselkennzeichen ausgestellt. Im ersten halben Jahr gaben Zulassungsstellen nur 2115 Wechselkennzeichen aus.
Oldtimer-Freunde hingegen befürworten das Wechselkennzeichen als ein Konjunkturprogramm der Kfz-Industrie, das dem Erhalt der historischen Stücke dient.