Wechselkennzeichen: Ein Kennzeichen, mehrere Fahrzeuge?

Von Kai L.

Letzte Aktualisierung am: 1. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

FAQ: Fragen und Antworten zum Wechselkennzeichen

Wie funktioniert das mit dem Wechselkennzeichen?

Ein Wechselkennzeichen kann für zwei Fahrzeuge zugeteilt werden, dabei darf aber nur eines der Kfz mit diesem am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Anderenfalls sieht der Bußgeldkatalog ein Verwarngeld in Höhe von 50 Euro vor. Zudem müssen die beiden Fahrzeugen der gleiche Fahrzeugklasse angehören.

Wann lohnt sich ein Wechselkennzeichen?

Sinnvoll kann ein solches Kennzeichen vor allem sein, wenn der Halter über zwei Fahrzeuge derselben Klasse verfügt, diese aber nicht parallel nutzt. Beliebt ist dies etwa bei Pkw und Wohnmobil.

Was zahlt man bei einem Wechselkennzeichen?

Für ein Wechselkennzeichen müssen Sie im Durchschnitt mit Kosten von rund 120 Euro rechnen. Wie sich diese zusammensetzen, lesen Sie hier.

Das Wechselkennzeichen in Deutschland

Das Wechselkennzeichen wurde 2012 in Deutschland eingeführt.
Das Wechselkennzeichen wurde 2012 in Deutschland eingeführt.

Das Wechselkennzeichen gibt es schon seit ein paar Jahren. 2012 wurde das Wechselkennzeichen in Deutschland eingeführt. Es erlaubt Autobesitzern zwei Fahrzeuge der gleichen EU-Fahrzeugklasse mit nur einem Kennzeichen zu fahren.

Das Autokennzeichen ist dann immer für das Fahrzeug gültig, an dem es zeitweilig befestigt wurde. Ein Wechselkennzeichen führten auch Österreich und die Schweiz ein. Hier heißt es auch Wechselnummernschild, Kontrollnummer oder schlicht Wechselnummer.

Das Wechselkennzeichen ist vor allem für Fahrzeughalter interessant, die mehr als ein Fahrzeug besitzen, aber wechselweise eines davon immer wieder für längere Zeit in der Garage verschwindet. Gerade Oldtimer, Motorräder und Wohnwägen werden oft nur saisonal gefahren und überwintern in der Garage.

Bisher mussten solche Fahrzeuge separat für ein ganzes Jahr angemeldet und mit einem Saisonkennzeichen ausgestattet werden. Damit durfte es nur für einen begrenzten Zeitraum am Verkehr teilnehmen. Das ist jetzt anders. Das Wechselkennzeichen darf das Fahrzeug wechseln, damit bleiben Wechselkennzeichenhalter flexibel.

Das Wechselkennzeichen anmelden: so geht‘s

Sie müssen jedes Auto anmelden. Wie jedes andere Autokennzeichen müssen Sie das Wechselkennzeichen also auch anmelden. Denn weiterhin gilt: Ohne Zulassung darf ein Fahrzeug nicht am Straßenverkehr teilnehmen. Außerdem gibt es einiges zu beachten.

So dürfen maximal zwei Fahrzeuge pro Wechselkennzeichen angemeldet werden. Das Kennzeichen darf auch nicht beliebig zwischen Fahrzeugen getauscht werden. Die auf ein Wechselkennzeichen angemeldeten Fahrzeuge müssen derselben EU-Fahrzeugklasse angehören.

Wie jedes andere Autokennzeichen erhalten Sie das Wechselkennzeichen bei der Zulassungsstelle. Es besteht aus mehreren Teilen: einem großen Hauptkennzeichen und für jedes dafür angemeldete Fahrzeug auch einem kleinen Zusatzschild, welches den Stempel der Hauptuntersuchung trägt. Das Wechselkennzeichen besteht also aus sechs Teilen: ein Zusatzschild und zwei Hauptschilder pro Wagen (vorne und hinten).

Wechselkennzeichen in Österreich: Hier ist es erlaubt bis zu drei Fahrzeuge derselben Fahrzeugklasse mit einem Wechselkennzeichen zu fahren. Außerdem unterscheidet Österreich bei den Fahrzeugformaten zwischen einspurig oder mehrspurig, sodass andere Wechselkombinationen möglich sind als in Deutschland.

Welche Fahrzeuge dürfen ein Wechselkennzeichen tragen?

Das Wechselkennzeichen wird oft am Wohnmobil oder Wohnwagen gefunden.
Das Wechselkennzeichen wird oft am Wohnmobil oder Wohnwagen gefunden.

Maximal zwei Fahrzeuge dürfen auf ein Wechselkennzeichen angemeldet werden. Diese müssen derselben EU-Fahrzeugklasse angehören. Das heißt, das Wechselkennzeichen für Ihr Motorrad und das Wechselzeichen für Ihr Auto, dürfen nicht dasselbe sein. Auch dürfen sich Anhänger und Auto nicht ein Kennzeichen teilen, zwei Motorräder hingegen schon. Sinnvolle Wechselkombinationen sind folgende:

  • Pkw-Pkw
  • Pkw-Wohnmobil
  • Pkw-Oldtimer
  • Motorrad-Motorrad

Weiterhin sollten Sie darauf achten, dass die Abmessungen beider Fahrzeuge gleich sind.

Welche Kosten entstehen bei der Zulassung eines Wechselkennzeichens?

Ein Wechselkennzeichen kostet Geld. Wie bei jedem Zulassungsantrag wird bei der Zulassungsstelle eine Verwaltungsgebühr fällig. Bei Wechselkennzeichen beträgt diese rund 65 Euro. Die mehrteiligen Nummernschilder kosten rund 40 Euro. Zusätzlich fällt für die Zulassung pro Fahrzeug für ein Wechselkennzeichen eine Gebühr in Höhe von sechs Euro an.

Auf den TÜV wirkt sich das Wechselkennzeichen nicht aus. Beide Fahrzeuge müssen wie gehabt pünktlich und regelmäßig zur Hauptuntersuchung. Jedes Fahrzeug trägt separat ein kleines Zusatzschild, auf dem der HU-Aufkleber angebracht wird.

Bietet das Wechselkennzeichen Vorteile bei Steuer und Versicherung?

Lohnt sich ein Wechselkennzeichen? Zunächst sparen sich Wechselkennzeichenhalter die separate Zulassung für das weitverbreitete Saisonkennzeichen. Auch bleiben Fahrzeughalter so flexibel. Spontane Urlaubswünsche müssen nicht mehr abgesagt werden, nur weil die Saison des Kennzeichens am Wohnwagen nicht mehr gültig ist. So ein Kfz-Wechselkennzeichen hat also zunächst einen praktischen Nutzen.

Aber wie sieht es beim Wechselkennzeichen mit den Kosten aus? Bei der Steuer gibt es keine Vorteile. Für beide Fahrzeuge muss die volle Kfz-Steuer gezahlt werden. Nur bei der Versicherung gibt es geringe Vergünstigungen. Allerdings steht das Wechselkennzeichen seit seiner Einführung aufgrund der geringen Vorteile in der Kritik.

Das Wechselkennzeichen wirkt sich nicht auf die Hauptuntersuchung aus.
Das Wechselkennzeichen wirkt sich nicht auf die Hauptuntersuchung aus.

Die Versicherung für Wechselkennzeichen verspricht Rabatte. Allerdings sind solche Rabatte für Wechselkennzeichentarife so gering, dass das Wechselkennzeichen auch hierfür in der Kritik steht. Steuerlich lohnt sich das Wechselkennzeichen nicht. Beide Fahrzeuge werden voll besteuert. Autofahrer mit Wechselkennzeichen sparen keine Steuer.

Versicherung für Wechselkennzeichen: geringe Rabatte

Ursprünglich sollten Wechselkennzeichenversicherungen Vorteile bieten. Der ADAC entwarf eine Fahrzeugversicherungspolice, die dem Wechselkennzeichenhalter Vorteile einräumte. Demnach sollte nicht für jedes Fahrzeug, das auf das Wechselkennzeichen angemeldet war, Versicherungsbeiträge gezahlt werden.

Beiträge würden nur für das Fahrzeug mit der höchsten Typklasse fällig. Auch andere Versicherungsanbieter räumten Wechselkennzeichentarife ein. Die gewünschten Rabatte bleiben aber seither zu gering, um wirklich Vorteile bieten zu können. Bei der Versicherung fahren Sie also mit dem Saisonkennzeichen immer noch günstiger.

Keine Vorteile bei der Steuer mit dem Wechselkennzeichen? Eine Ausnahme gibt es

Ein Wechselkennzeichen bringt keine Vorteile für die Steuer.
Ein Wechselkennzeichen bringt keine Vorteile für die Steuer.

Allgemein ändert sich beim Wechselkennzeichen an der Steuer nichts. Beide Fahrzeuge werden voll besteuert, auch wenn immer nur eines gefahren wird. Eine Ausnahme sind Dienstfahrzeuge.

Normalerweise gilt die 1-Prozent-Regelung, wenn ein Arbeitnehmer zwei Dienstwagen fährt und diese auch privat nutzt. Das ist beim Wechselkennzeichen anders. Laut dem Bund der Steuerzahler sind Wechselkennzeichen eine Ausnahme von dieser Regel. Trägt das Dienstfahrzeug ein Wechselkennzeichen, kann es sein, dass der pauschale Nutzungswert nicht versteuert wird.

Im Übrigen ist es hier unerheblich, ob das Fahrzeug wirklich privat genutzt wird. Es reicht die Möglichkeit einer Privatnutzung.

Die 1-Prozent-Regel: Wer sein Dienstfahrzeug unentgeltlich auch privat nutzt, muss den geldwerten Vorteil beim Finanzamt angeben. Pro Monat wird dann ein Prozent des Fahrzeug-Bruttolistenpreises als Nutzungsvorteil versteuert.

Lohnt sich das Wechselkennzeichen?

Wechselkennzeichen oder Saisonkennzeichen? Meist lohnt sich das Saisonkennzeichen.
Wechselkennzeichen oder Saisonkennzeichen? Meist lohnt sich das Saisonkennzeichen.

Lohnt es sich überhaupt, das Saisonkennzeichen durch ein Wechselkennzeichen zu ersetzen? Diese Frage ist berechtigt, da das Wechselkennzeichen seit seiner Einführung wenig Vorteile bietet. Bislang ist der einzige Vorteil des Wechselkennzeichens gegenüber dem Saisonkennzeichen die ganzjährige Möglichkeit der Nutzung.

Derzeit überwiegen die Nachteile noch deutlich. Nicht nur müssen beide Fahrzeuge voll besteuert werden, auch die Zulassung und die Nummernschilder selbst sind teuer. Außerdem muss das Fahrzeug, das nicht in Benutzung ist, auf einem privaten Grundstück abgestellt werden.

Weil es in Zeiten, in denen es nicht benutzt wird, das Wechselkennzeichen also gerade nicht trägt, nicht am Straßenverkehr teilnehmen darf, ist es auch nicht gestattet, es auf der Straße vor dem Haus abzustellen. Es muss auf privatem Grund, einem privaten Stellplatz oder der eigenen Garage abgestellt werden.

Die Bilanz spricht für sich: Seit der Einführung des Wechselkennzeichens im Juli 2012, wurden kaum Wechselkennzeichen ausgestellt. Im ersten halben Jahr gaben Zulassungsstellen nur 2115 Wechselkennzeichen aus.

Oldtimer-Freunde hingegen befürworten das Wechselkennzeichen als ein Konjunkturprogramm der Kfz-Industrie, das dem Erhalt der historischen Stücke dient.

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Wechselkennzeichen: Ein Kennzeichen, mehrere Fahrzeuge?
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Über den Autor

Autor
Kai L.

Kai hat Kommunikations- und Medienwissenschaften studiert und Erfahrung in verschiedenen Redaktionen gesammelt. Seit 2020 unterstützt er unser Team von bussgeldrechner.com. In seinen Ratgeber befasst er sich u. a. mit Verkehrsverstößen, den gesetzlichen Grundlagen und Tipps für Fahrrad- und Autofahrer.

{ 3 Kommentare… Kommentar einfügen }
  • Michael 21. September 2020, 9:30

    hier kann man, wie auch schon bei der Autobahn Maut, wiedermal gut erkennen wie dumm-kompliziert die deutschen Politiker denken.

    Anstatt sich ein Beispiel am Nachbarland Österreich zu nehmen wird alles verkompliziert und so lange umgemodelt bis es überhaupt keinen Sinn mehr ergibt.

    warum konnten wir nicht das AT System der Wechselkennzeichen übernehmen? Das stärkere/schwerere Fahrzeug wird voll besteuert und versichert, für jedes weiter zahlt man nur einen geringen Aufpreis. Das macht ja auch Sinn da man ja eh immer nur eines bewegen kann.

    Diese Regelung wäre nicht nur Sinnvoll für die Autofahrer, auch für das Umwelt und Kaufverhalten. Viele würden sich einen sparsamen günstigen Kleinwagen kaufen um in die Arbeit zu fahren, und den Familienvan/Kombi/SUV nur am Wochenende oder für große Familienfahrten nutzen.

    Das würde den Autoverkauf steigern und die Umwelt entlasten.

    Aber nein, das wäre ja zu einfach für Deutschland…

  • Emre 24. Juli 2019, 17:51

    Es ist schlimm zu beobachten wie der Bürger für Dumm erklärt wird. Weswegen sollte bei voller Kostenberechnung von KFZ – Steuer und Vericherung eine deutliche Einschränkung im Bezug auf die Nutzung akzeptiert werden?

  • Maik M. 22. Juni 2019, 6:40

    Wechselkennzeichen

    Das Wechselkennzeichen bietet faktisch überhaupt keinen Nutzen. Da beide Fahrzeuge das ganze Jahr angemeldet werden müssen, also jährlich mit Steuer und Versicherung belastet werden, aber nur ein Fahrzeug benutzt werden kann, ist die ALternative für die exakt identischen Kosten auch beide Fahrzeuge anzumelden und auch normal nutzen zu können.
    Denn das Hauptinteresse neben dem PKW z.B. ein Wohnmobil oder einen Oldtimer mit dem Wechselkennzeichen zu nutzen und das zumeist in der Saison für einige Monate, ist durch das Wechselkennzeichen nicht möglich.

    Somit ist die Alternative eine Saisonzulassung für Motorrad oder Wohnmobil für z,B. 6 Monate, also mit hälftigen (6Monate) Kosten Steuer und Versicherung.
    Die Idee des Wechselkennzeichen ist somit ohne jeglichen Sinn, Danke Deutschland!

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