Alkohol am Steuer – Bußgeldrechner

Von Kai L.

Letzte Aktualisierung am: 29. Oktober 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten


Tipp: Wollen Sie herausfinden, wie viel Promille Sie womöglich haben, können Sie das mit unserem Promillerechner!

Bußgeldkatalog: Alkohol am Steuer

Tat­be­standBuß­geldPunk­teFahr­ver­botLohnt ein Einspruch?
Ver­stoß ge­gen die 0,5 Pro­mil­le­gren­ze
... beim ers­ten Mal500 Euro21 Mo­natHier prüfen **
... beim zwei­ten Mal1000 Euro23 Mo­na­teHier prüfen **
... beim drit­ten Mal1500 Euro23 Mo­na­teHier prüfen **
Mit mehr als 0,3 Pro­mil­le den Ver­kehr ge­fähr­det3- Ent­zug des Füh­rer­scheins
- Frei­heits- oder Geld­strafe
Hier prüfen **
Mit mehr als 1,09 Pro­mil­le ge­fah­ren3- Ent­zug des Füh­rer­scheins
- Frei­heits- oder Geld­strafe
Hier prüfen **

Unter Alkoholeinfluss ein Fahrzeug gefahren?

Alkohol am Steuer ist keine gute Idee.
Alkohol am Steuer ist keine gute Idee.

Sind Sie trotz Alkoholkonsums ein Auto im Verkehr gefahren und dabei von der Polizei erwischt worden? Sie wissen nun nicht, welche Strafe nach dem Bußgeldkatalog genau auf Sie zukommt und kennen sich mit den Regeln bezüglich Alkohol am Steuer und der entsprechenden Promillegrenze im Straßenverkehr nicht aus?

Dann können Sie mit unserem Bußgeldrechner Ihre mögliche Strafe gemäß dem Bußgeldkatalog berechnen. Außerdem verraten wir Ihnen, wie viel Alkohol Sie getrunken haben dürfen, wenn Sie sich noch hinters Steuer setzen möchten.

FAQ: Fragen und Antworten zu Alkohol am Steuer

Welche Promillegrenze gilt in Deutschland?

Autofahrer dürfen bis zu 0,5 Promille im Blut haben. Verhalten sie sich allerdings fahrauffällig, können sie bereits ab 0,31 Promille belangt werden. Für Fahranfänger und Fahrer unter 21 gilt eine strikte Null-Promillegrenze.

Wie wird Alkohol am Steuer bestraft?

Die Sanktionen für Alkoholverstöße betragen 500 und 1500 Euro Bußgeld (oder individuelle Geldstrafe), 2 bis 3 Punkten und 2 bis 3 Monaten Fahrverbot. Details können Sie der Bußgeldtabelle oben entnehmen.

Gilt auch für Fahrradfahrer eine Promillegrenze?

Ja. Fahrradfahrer dürfen höchstens 1,6 Promille aufweisen. Überschreiten sie diese, droht ihnen die Entziehung der Fahrerlaubnis.

Video: Die Konsequenzen von Alkohol am Steuer

Was droht beim Überschreiten der erlaubten Promillewerte? Erfahren Sie es hier im Video!
Was droht beim Überschreiten der erlaubten Promillewerte? Erfahren Sie es hier im Video!

Alkohol am Steuer – Bußgeldrechner und Strafen

Alkohol am Steuer kann einen Bußgeldbescheid nach sich ziehen - oder Schlimmeres.
Alkohol am Steuer kann einen Bußgeldbescheid nach sich ziehen – oder Schlimmeres.

Wer betrunken ein Fahrzeug gefahren ist, muss mit enorm teuren Bußgeldern sowie weiteren Strafen rechnen. Denn bei Trunkenheit am Steuer wird die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer stark gefährdet und die Gefahr, einen Unfall zu verursachen, erhöht.

Daher wird Alkohol am Steuer mit hohen Geldbußen, Punkten in Flensburg sowie der Entziehung des Führerscheins sanktioniert. Des Weiteren ist es möglich, dass bei der Fahrt im Verkehr unter Alkoholeinfluss Straftaten begangen werden. Auch diese werden besonders hart bestraft.

Sobald der Führerschein eingezogen wird, bekommen Betroffene diesen meist erst durch die erfolgreiche Teilnahme an einer medizinisch-psychologischen-Untersuchung wieder ausgehändigt. Hierbei handelt es sich um ein langwieriges und kostenintensives Unterfangen. Daher sollten Sie sich zweimal überlegen, ob Sie vor einer Fahrt mit dem Auto zum Alkohol greifen. Und wer es noch nicht weis auch das Fahren mit einem Boot oder Jetski unter Alkohol kann zum Entzug des Führerscheins führen:

Promillegrenzen und Sanktionen

Das deutsche Gesetz hat für den Straßenverkehr konkrete Promillegrenzen bezüglich der Blutalkoholkonzentration im Blut festgelegt. Werden diese überschritten, haben Betroffene mit harten Sanktionen zu rechnen. Erhält der Fahrer etwa ein Fahrverbot, bekommt er seinen Führerschein nach Ablauf des Verbots automatisch zurück. Beim Entzug der Fahrerlaubnis hingegen wird diese nicht automatisch zurückgegeben.

Nach der Sperrzeit muss der Betroffene in diesem Fall einen Antrag auf einen neuen Führerschein stellen. Dies kann frühstens drei Monate vor Ablauf der Frist geschehen. Hat die Behörde nun Zweifel an der Straßenverkehrstauglichkeit des Betroffenen, so muss ein Eignungsnachweis in Form von einer positiv abgeschlossenen MPU erfolgen.

Mehr zur Promillegrenze im Video

Mit wieviel Promille intus dürfen Sie noch fahren?
Mit wieviel Promille intus dürfen Sie noch fahren?

0,3 Promille: Bei Ausfallerscheinungen droht Führerscheinverlust

Alkoholeinfluss kann selbst bei 0,3 Promille schwerwiegende Folgen nach sich ziehen. Auch wenn im Straßenverkehr ein Promillewert von bis zu 0,5 Promille zulässig ist (solange die Fahrtüchtigkeit nicht beeinträchtigt ist), können auch Autofahrer, die lediglich 0,3 Promille haben, bestraft werden – insbesondere, wenn sie einen Unfall begehen oder offensichtliche Einschränkungen im eigenen Fahrverhalten, wie zum Beispiel zu schnelles Fahren, Fahren in Schlangenlinien, das Überfahren von roten Ampeln oder zu nahes Auffahren sowie gefährliche Überholmanöver, vorliegen.

Denn dies wird als eine Gefährdung des öffentlichen Straßenverkehrs betrachtet. Unter Alkoholeinfluss passiert schnell ein Unfall, welcher Sach- und Personenschäden mit sich bringen kann. Trunkenheitsfahrten können daher nach dem aktuellen Bußgeldkatalog bis zu 3 Punkte in Flensburg sowie ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren zur Folge haben.

Üblicherweise ist in solch einem Fall die Konsequenz für Alkohol am Steuer jedoch eine sehr hohe Geldstrafe sowie ein Fahrverbot bzw. die Erziehung des Führerscheins. In einzelnen Fällen kann aber sogar eine Freiheitsstrafe verhängt werden.

0,5 bis 1,09 Promille – die Ordnungswidrigkeit

Alkohol am Steuer kann den Führerschein gefährden.
Alkohol am Steuer kann den Führerschein gefährden.

Fahrzeugfahrer, die mit 0,5 bis 1,9 Promille gefahren sind und dabei weder einen Unfall verursacht haben noch Ausfallerscheinungen zeigen, werden wegen Fahruntüchtigkeit bestraft. Hierbei handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, dessen Ahndung sich danach richtet, wie oft die betroffene Person mit Alkohol am Steuer bereits erwischt worden ist.

Gemäß dem Bußgeldkatalog erwartet den Fahrer in diesem Fall ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro, 2 Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von einem Monat.

Anzahl der PromilleüberschreitungenStrafe
Wird der Fahrer das erste Mal mit 0,5 bis 1,09 Promille erwischt:500 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg sowie ein Monat Fahrverbot
Wird der Fahrer das zweite Mal mit 0,5 bis 1,09 Promille erwischt:1000 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und zwei Monate Fahrverbot
Wird der Fahrer das dritte Mal mit 0,5 bis 1,09 Promille erwischt:1500 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und drei Monate Fahrverbot

1,1 Promille und mehr – Straftat

Wer sein Fahrzeug mit mehr als 1,1 Promille fährt, begeht aufgrund der absoluten Fahruntüchtigkeit eine Straftat. Bei dieser besteht eine konkrete Gefährdung des Straßenverkehrs. Die Folgen sind:

  • hohe Geldstrafe
  • drei Punkte in Flensburg
  •  Entziehung der Fahrerlaubnis für mindestens sechs Monate

Ab 1,6 Promille – MPU

Wer mit 1,6 Promille sein Fahrzeug fährt, gefährdet nicht nur fahrlässig andere Verkehrsteilnehmer, sondern ist ebenfalls seinen Führerschein los. Ein saftiges Bußgeld sowie Punkte in Flensburg kommen hinzu.

Auch ein Alkoholverbot auf dem Fahrrad hat Konsequenzen.
Auch ein Alkoholverbot auf dem Fahrrad hat Konsequenzen.

Diese Promillegrenze gilt jedoch nicht nur für motorisierte Fahrzeugfahrer. Auch Fahrradfahrer sollten vorsichtig sein. Hier wurde die offizielle Grenze zur absoluten Fahruntüchtigkeit auf 1,6 Promille festgelegt. So können auch Radfahrer den eigenen Führerschein beim Fahrradfahren unter Alkoholeinfluss verlieren. Die Betroffenen müssen hier ebenfalls erfolgreich eine MPU absolvieren, um ihn wieder zu bekommen.

Die medizinisch-psychologische Untersuchung

Nicht gerade selten kommt es vor, dass die Behörde nach einem Antrag zur Wiedererteilung des Führerscheins eine MPU anordnet. Für Betroffene, die unter Alkoholeinfluss gefahren sind, bedeutet dies eine absolute Abstinenz für mindestens ein halbes Jahr. Hier werden regelmäßige Kontrollen durchgeführt.

Wer nach dem Vergehen mit einer MPU zu rechnen hat, sollte sich im weiteren Verlauf um einen Abstinenznachweis kümmern. Dieser wird mit Hilfe von sogenannten Urin-Screenings durchgeführt. Hier wird geprüft, ob der Betroffene innerhalb der letzten 24 Stunden keinen Alkohol zu sich genommen hat.

Damit das Screening nicht beeinflusst werden kann, werden die betroffenen Personen vier Mal in einem halben Jahr oder sechs Mal in einem kompletten Jahr angerufen und zu einer Urinprobe innerhalb von 24 Stunden aufgefordert. Dies geschieht selbstverständlich ausschließlich unter Aufsicht. Die Kosten für ein Screening liegen bei ungefähr 100 Euro und sind von der jeweiligen Einrichtung abhängig.

Wer sich auf die MPU bestmöglichst vorbereiten will, sollte sich des Weiteren um verkehrstherapeutische Maßnahmen kümmern. Experten sind der Meinung, dass ohne diese eine MPU kaum zu bewerkstelligen sei. Die Kosten können sich hier jedoch schnell in den vierstelligen Raum bewegen.

Mit der Hilfe von einer MPU-Vorbereitung kann man sich sehr gut aus das Gespräch mit Gutachter einstellen. Es werden dabei keine Fragen auswendig gelernt. Wichtige sind die Fragen, warum ist es passiert und was hat man daraus gelernt und wie werde ich mich in Zukunft verhalten.

Ausführliche Information zu diesem Thema finden Sie auf der Webseite von: sedura-mpu.de.

Wichtig zu beachten: Die Promillegrenze für Fahranfänger in der Probezeit oder Fahrzeugfahrern bis 21 Jahre liegt bei 0 Promille. Wer gegen diese Null-Promille-Regel verstößt, bekommt 1 Punkt in Flensburg und muss an einem Verkehrsseminar teilnehmen. Ab 0,5 Promille gelten hier zudem die gleichen Regeln wie für andere Verkehrsteilnehmer.
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Über den Autor

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Kai L.

Kai hat Kommunikations- und Medienwissenschaften studiert und Erfahrung in verschiedenen Redaktionen gesammelt. Seit 2020 unterstützt er unser Team von bussgeldrechner.com. In seinen Ratgeber befasst er sich u. a. mit Verkehrsverstößen, den gesetzlichen Grundlagen und Tipps für Fahrrad- und Autofahrer.

Bildnachweise

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72 Antworten zu “Alkohol am Steuer – Bußgeldrechner”

  1. Da sagt:

    Hallo wurde mit 1.49 Promille angehalten! Habe heute ein brief bekommen. Was kommt auf much zu?

  2. SC sagt:

    Hey,
    I was stopped on my bicycle and blew 1.96 promille. I am an exchange student. I do not work here. What should i expect?

  3. Kolsum sagt:

    Hallo mein Mann ist mit 0,47 Promille am Steuer von der Polizei erwischt worden , zum ersten Mal, wie sind die Folgen ?

  4. T sagt:

    Hallo,
    Ich wurde angehalten und hatte einen bak von 0.7‰ und laut Polizei ausfallerscheinungen, da ich zu schnell und mehrmals über den mittelatreifen gefahren bin. Hatte nun zu ersten mal etwas mit der Polizei zu tun. Das ganze ereignete sich am 1.1 morgens um 5h als ich auf dem Weg auf die Frühschicht war und nur 3 Stunden geschlafen hatte. Muss ich jetzt mit tagessätzen und Führerschein Entzug rechnen oder (da zum ersten Mal) „nur“ mit 500€ Bußgeld, 2pkt und 4 Wochen Fahrverbot?
    Danke für eventuelle Antworten

  5. Moses sagt:

    Ich wurde mit 0’43 beim blasen angehalten aber labor test zeigt 1’9.
    Wie kann es möglich sein ?

  6. Urf sagt:

    Hallo,
    ein Freund wurde am WE mit 1,9 Promille erwischt, er ist in der Probezeit! Was kommt auf ihn zu?
    Danke im voraus

  7. Beatrice sagt:

    Hallo,
    Wurde mit dem Fahrrad angehalten – der atemtest ergab 1,96 – blutabnahme 1,7 – Promille
    Keine Vorstrafen zuvor, was kommt auf mich zu ?

  8. Lisa sagt:

    Habe einen Unfall gebaut im alkoholisiertem Zustand. Atemalkoholtest ergab 1 Promille. Wurde mitgenommen auf die Wache zum Bluttest. Wie sind die Promille Unterschiede zum Atemtest?

    Bin das erste Mal auffällig geworden in 22 Jahre, wirkt sich das bei dem Fahrverbot strafmildernd aus? Und was wird mich erwarten? Bin auf dem Führerschein angewiesen. Habe noch nie so Verantwortungslos gehandelt. Mache mir selbst große Vorwürfe.

  9. M.G sagt:

    Sorry habe vergessen das ich 1jahr warten durfte bis ich den Führerschein neu beantragen hätte können.

  10. M.G sagt:

    Abend.. mir wurde vor ca. 3 Jahren der Führerschein mit 1,9promille abgenommen. Ich habe 1000€ Geldstrafe bekommen und bezahlt, dazu 3punkte. Nun will ich meinen Führerschein wieder beantragen. Gibt es da nun Probleme, da es so lang her ist?
    Vielen Dank für ihre Antwort.

  11. SchlimmerJunge sagt:

    Hallo,
    Ich habe mit 19 Jahren(nun schon 1 1/2 Jahre her) innerhalb der Probezeit einen Unfall mit 1,89‰ gebaut, die Strafe belief sich auf eine Sperrfrist vom Tag der Verurteilung 13. Januar 2017 von 12 Monaten und 1150€ Geldstrafe(inklusive Gerichtskosten).

    Nun zu meiner Frage, was passiert jetzt weiter wenn ich die Neuerteilung des Führerscheins beantrage?

  12. B. sagt:

    Mein Mann wurde mit seinem Motorroller mit 0,84 beim blasen angehalten er musste den FS gleich abgeben und zur Blutentnahme die beamten meinten wohl 0,84x 2 das ist dann über 1,6 was muss er an Strafe zahlen und wielange ca ist der Führerschein weg?muss er ins Gefängnis er ist erstäter und hat keinen Unfall gebaut!
    Spielt es eine Rolle ob mit dem Auto Roller oder Fahrrad gefahren ist?
    Er ist schonlange aus der Probezeit raus !

    Danke für die antworten

    • bussgeldrechner.com sagt:

      Hallo,

      bitte beachten Sie zunächst, dass wir keine Rechtsberatung geben dürfen.
      nun zu ihren Fragen:
      Eine Geldstrafe orientiert sich u.a. an den wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters. Eine Freiheitsstrafe ist bei den von Ihnen gegebenen Angaben weniger wahrscheinlich. Bei 1,6 Promille droht ein Führerscheinentzug. Die Sperrfrist infolge eines Führerscheinentzugs beträgt mindesten sechs Monate, meist jedoch mehr. Danach kann die Fahrerlaubnis neu beantragt werden. Beim Fahrrad gelten in der Regel höhere Promillegrenzen bei Verstößen, als beim Auto oder beim Roller.

      Ihr Team von bussgeldrechner.com

  13. Egal sagt:

    Ein Freund von mir hat nen Brief bekommen wo drinne steht 1.92 mg/g wie viel Promille sind das genau und was drohen ihm jetzt für Konsequenzen?

    Danke für die Antwort

    • bussgeldrechner.com sagt:

      Hallo,

      Ihr Freund muss mit einer hohen Geldstrafe, Punkten in Flensburg und dem Entzug seiner Fahrerlaubnis rechnen.

      Ihr Team von bussgeldrechner.com

      • Egal sagt:

        Danke für die Antwort jetzt aber noch eine Frage wie hoch wird die Geldstrafe ungefähr sein und für wie lange muss er sein Führerschein abgeben?

        Danke nochmals für die antworten

        • bussgeldrechner.com sagt:

          Hallo,

          in der Regel beträgt die Sperrfrist nach dem Führerscheinentzug mindestens sechs Monate,nach Ablauf der Sperre kann der Führerschein neu beantragt werden. Es ist wahrscheinlich, dass in dem Fall Ihres Freundes ein positiver MPU-Bescheid die Voraussetzung dafür ist. Zu der Geldstrafe können wir nichts sagen, da diese meist in Tagessätzen verhängt wird und sich dabei an den wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters orientiert.

          Ihr Team von bussgeldrechner.com

  14. derandere sagt:

    wurde mit einem gültigen EU Führerschein zweimal aufgehalten , beim ersten vergehen 0,7 beim zweiten mal 0,9 Promille , nun MPU auflage ist das rechtens?

    • bussgeldrechner.com sagt:

      Hallo,

      die MPU wird vor allem dann angeordnet, wenn Sie mit mehr als 1,6 Promille fahren oder mehrfach bereits mit Alkohol im Blut am Steuer erwischt wurden. Es wird generell von einer sogenannten Auffälligkeit gesprochen.

      Ihr Team von bussgeldrechner.com

  15. Daniel sagt:

    Hallo
    Ich bin am 3.10 nachts von einer Veranstalung nach hausse gefahren und bin gegen 5.25 auf den Grünstreifen gelandet wo das Auto nicht weiter fuhr.Bin nach Hause,gönnte mir um runter zu kommen ein paar kurze und gegen 14 Uhr mit den ADAC zum Auto wo die Polizei auch da war und ich pusten musste….Wert war 0.67..Blut war 0.5 und den Führerschein durfte ich gleich abgeben.Hatte denen nicht erzählt das ich zu Hause getrunken hatte aus Angst,Respekt und Polizei wirkt sehr einschüchternd.Laut Gericht soll ich einen Wert von 1,1 gehabt haben was ich nicht hatte und ich soll einen Begrenzungspfahl beim Grünstrafen umgefahren haben auf der rechten Seite,was zu belegen ist weil ich links abkam und der Pfahl auf der rechten seite wochenlang schon lag.Sagte bin 180 und 95 kg….wenn man es ganz genau nimmt,1,78 und 97 kg so das ich mit diesen Daten bei der Rückrechnung unter 1,1 käme.

    Im allerschlimmsten Fall wenn ich das so beruhen lassen würde ( Anwalt ist natürlich eingeschaltet ) bei Rückwert 1,1 mit Ausfallerscheinung aber nie was mit der Polzei was gehabt und sehr kooperativ,was kann mir drohen

    • bussgeldrechner.com sagt:

      Hallo Daniel,

      bei 1,1 Promille erwartet Sie eine hohe Geldstrafe, 3 Punkte in Flensburg und die Entziehung der Fahrerlaubnis für mindestens 6 Monate.

      Ihr Team von bussgeldrechner.com

  16. Singoli sagt:

    Hallo kann mir jemand helfen dei Polizei hat mich angehalten Blut brobe wah 1,1,9 was kommt jetzt

    • bussgeldrechner.com sagt:

      Hallo Singoli,

      bei einer Blutalkoholkonzentration ab 1,1 Promille handelt es sich beim Fahren unter Alkoholeinfluss um eine Straftat. Die genaue Strafe wird vor Gericht festgelegt. Es drohen drei Punkte in Flensburg sowie die Entziehung der Fahrerlaubnis und eine Freiheits- oder Geldstrafe.

      Ihr Team von Bussgeldrechner.com

  17. Artur B. sagt:

    Hallo,
    ich habe eine kurze Frage, ich wurde letztes Wochenende angehalten und hatte einen Wert von ungefähren 0,7 Promill. Ich bin leider in der Probezeit und das wäre mein 2ter A-Verstoss ,allerdings mein erstes Vergehen wegen Alkohol am Steuer. Nun zu meinen Fragen, ich kann zwar auf euerer Seite entnehmen was ich an Punkten und Strafen erhalte, allerdings ist mir nicht genau klar ob ich zur MPU muss. Desweiteren würde ich gerne wissen ob meine Probezeit nochmals um 2 Jahre verlängert wird, oder bleibt es bei den (damals) festgelegten 4 Jahren??

    Ich bedanke mich vorab für Ihre Antwort.

    Mit freundlichen Grüßen
    Artur B.

    • bussgeldrechner.com sagt:

      Hallo Artur,

      grundsätzlich kann die Probezeit maximal vier Jahre lang sein. Eine weitere Verlängerung ist nicht möglich. Um eine Straftat handelt es sich nur, wenn Ihr Blutalkoholgehalt bei 1,1 Promille oder höher lag bzw. wenn Ihnen eine Gefährdung des Verkehrs vorgeworfen werden kann. In der Regel wird eine MPU erst ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 bzw. 1,6 Promille angeordnet.

      Ihr Team von Bussgeldrechner.com

    • Artur B. sagt:

      Anmerkend:
      Zählt dieses Vergehen noch unter einer Ordnungswidrigkeit oder ist der Bestand einer Straftat erfüllt?

  18. Julian sagt:

    Ich bin mit 1,56 pro mille am Steuer gefangen worden, um bei der Polizei zu Hause zu sein, zum ersten Mal.
    Ich habe Geldstrafen von 400 Euro und ein Jahr Verbot. Und auch sie wollen, dass ich MPU machen, dass ich ein Alkoholiker bin, während ich noch nie gefangen habe und ich habe nie Probleme mit Alkohol gehabt.
    Kann ich mich entschließen, MPU nicht zu machen? Bitte sag mir was zu tun

    • bussgeldrechner.com sagt:

      Hallo Julian,

      wurde eine MPU angeordnet, müssen Sie diese zwingend absolvieren. Ansonsten bleibt Ihnen nur die Möglichkeit, 10 bis 15 Jahre abzuwarten, bis eine Wiedererteilung des Führerscheins ohne MPU erfolgen kann. Weitere Fragen kann ein Anwalt für Verkehrsrecht beantworten.

      Ihr Team von Bussgeldrechner.com

  19. tanja sagt:

    mein Mann ist mit 1,8 Promile am Steuer von der Polizei erwischt worden, zum ersten Mal. Wie sind die Folgen?

    • bussgeldrechner.com sagt:

      Hallo tanja,

      ab 1,6 Promille hinterm Steuer wird automatisch die Fahrerlaubnis entzogen – das ist anders als ein bloßes Fahrverbot, da der Führerschein neu beantragt werden muss. Daneben werden drei Punkte in Flensburg und ein Bußgeld fällig. Auch die Anordnung einer MPU ist nicht ausgeschlossen, hängt jedoch von der ausstellenden Behörde ab. Die Tatsache, dass Ihr Mann das erste Mal erwischt wurde, mildert dies nicht ab.

      Das Team von bussgeldrechner.com

  20. Ridvan sagt:

    hallo folgendes ist mir passiert ich war an der tankstelle habe mein auto an der zapfsäule stehen gelassen und hab auf dem gelände alkohol konsumiert dann kam die polizei hat mich gefragt ob es mein auto ist und darauf hin musste ich pusten kam 1.9 bei raus . jemand hätte mich gesehen wie ich schlangen linien fahrend zur tankstelle bin . sie vermutetet dasss ich vor habe ich dem zustand weiter zu fahren weil das auto an der säule steht und dasss ich schon mit den 1,9 auf das gelände bin . dazu wurde mir noch blut abgenommen und der führerschein ist vorerst weg . meine frage ist was jetzt alles auf mich zu kommt .

    • bussgeldrechner.com sagt:

      Hallo,

      aufgrund der Promillehöhe liegt eine Straftat vor. Das bedeutet, dass Sie mit einer Geldstrafe, dem Entzug Ihrer Fahrerlaubnis und einer MPU-Anordnung rechnen müssen.

      Ihr Team von Bussgeldrechner.com

  21. Sabina sagt:

    Unglaublich aber passiert. Habe zu Fuß ein Lokal verlassen und wollte anschließend noch woanders weiter feiern. Vor dem Lokal standen 2 Polizisten die meinten ich wäre vorher mit dem Auto gefahren es gäbe angeblich eine Zeugin. Dies ist aber nicht richtig da ich mit dem Taxi gefahren bin. Nur weil mein Auto seid nachmittags auf einem Parkplatz in der Nähe des Lokals stand.
    Fazit Führerschein wurde mir prompt entzogen. Blutalkohol 2,07…
    Ich habe 3 zeugen die belegen können das ich mit dem Taxi gefahren bin…
    Strafe? Gerecht???

    • bussgeldrechner.com sagt:

      Hallo Sabina,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung geben. Es empfiehlt sich in Ihrem Fall, einen Anwalt für Verkehrsrecht zu kontaktieren.

      Ihr Team von Bussgeldrechner.com

  22. Marcel sagt:

    Unfall mit 1.2
    Führerschein weg
    Strafe 400 Euro
    Antrag stellen beim Straßenverkehrsamt
    Die sagten sollte ich straffällig woanders auffällig sein heisst nicht im strassenverkehr wäre das mehr als 1 Verstoß und ich muss zur mpu?
    Stimmt das

    • bussgeldrechner.com sagt:

      Hallo Marcel,

      es liegt im Ermessen der Behörde, eine MPU anzuordnen, wenn begründete Zweifel an Ihrer Fahreignung bestehen.

      Ihr Team von Bussgeldrechner.com

  23. Cristian Alexandru B. sagt:

    Hallo,
    Ich bin von Polizei angehalten und ich habe Blut abgegeben, im Blut habe ich gehabt 1,02 Promille, und dann habe ich bekommen: 2.295,81€ Strafe (1.600€ Strafe, 695,81€ Verfahren Kosten) dann 6 Monaten Sperrfrist,(also ich habe EU Führerschein, rumänisch) in Rumänien habe ich auch 3 Monaten Sperrfrist bekommen und danach musste ich eine kleine Prüfung machen.(habe ich gemacht und hab mein Führerschein zurück bekommen)
    Jetzt die Sperrfrist in Deutschland ist nicht mehr, trotzdem darf ich nicht fahren, Führerscheinstelle sagt ich muss MPU machen, mit dem Führerschein was ich habe darf ich nicht, muss ich deutsche Führerschein machen!! Stimmt das??!! Ich glaube etwas stimmt net in dieser „Geschichte“ . Und ich darf überall fahren ausser Deutschland…
    Vielen Dank .

    • bussgeldrechner.com sagt:

      Hallo,

      die deutschen Behörden können auch von Ihnen eine MPU verlangen, bevor Sie wieder am deutschen Straßenverkehr teilnehmen dürfen. Einen deutschen Führerschein gibt es nicht, da dieser auch der EU-Führerschein ist. Es könnte allerdings sein, dass Sie nach der positiven MPU einen Antrag stellen müssen, um wieder in Deutschland fahren zu dürfen.

      Ihr Team von Bussgeldrechner.com

  24. Markus sagt:

    Hallo
    Ich bin betrunken über abgelegene Landstraßen gefahren und von der Fahrbahn abgekommen und habe mich mehrmals überschlagen.
    Der Blutalkoholwert im Krankenhaus Betrug 1,5 Promille
    Was erwartet mich für eine Strafe ?
    Danke für die Antwort

    • bussgeldrechner.com sagt:

      Hallo Markus,

      beim Fahren mit mehr als 1,1 Promille ist in der Regel mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe, der Entziehung der Fahrerlaubnis und drei Punkten in Flensburg zu rechnen.

      Ihr Team von Bussgeldrechner.com

  25. Alex sagt:

    Hi
    Bin mit 1,03 Promille über rot gefahren was erwartet mich ?

  26. Heiner sagt:

    bin wohl doch Alkoholkrank, hatte gestern 1,9promille und bin geradeaus gefahren und gelaufen.
    kahm in eine Polizei Kontrolle. Was habe ich zu erwarten?

    • bussgeldrechner.com sagt:

      Hallo Heiner,

      bei mehr als 1,09 Promille am Steuer ist in der Regel mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe zu rechnen. Außerdem wird üblicherweise der Führerschein entzogen. Außerdem gibt es normalerweise 3 Punkte in Flensburg.

      Ihr Team von Bussgeldrechner.com

  27. Alex sagt:

    Hallo, hab heut das blutergebniss von der Polizei bekommen hatte 1,31 promille.
    Bin vor 3 Wochen beim fahren mit dem Auto angehalten worden ohne Gefährdung.
    Bin ersttäter.
    Frage: Muss ich mpu machen und wie lange muss ich auf den Bescheid von der Staatsanwaltschaft warten.
    Wird die Zeit angerechnet ab dem Tag der Abnahme?
    Vielen Dank im vorraus.

    • bussgeldrechner.com sagt:

      Hallo Alex,

      ob eine MPU angeordnet wird, hängt vom Einzelfall ab. Wenn es so ist, wird ihnen diese Anordnung in der Regel mitgeteilt.

      Ihr Team von Bussgeldrechner.com

  28. metzger sagt:

    parkendes auto angefahren und abgehauen , atemalkohol 0.9 nach 3 stunden dann blutentnahme,
    erte mal auffällig mit alkohol im verkehr .
    gibt des ne MPU oder eher nicht ?
    strafe? lappen wielang weg ? punkte ?

    • bussgeldrechner.com sagt:

      Hallo metzger,

      dies kann als Fahrerflucht gewertet werden. Fahrerflucht wird mit 3 Punkten in Flensburg bestraft. Bei Fahren mit mehr als 0.5 Promille wird beim ersten Mal ein Bußgeld von 500 Euro erhoben. Dazu kommen 2 Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot. Bei einem 3-Punkte-Verstoß wird sehr wahrscheinlich die Fahrerlaubnis entzogen.

      Ihr Team von Bussgeldrechner.com

  29. niku sagt:

    Bună ziua am fost oprit de politie și avut o alcolemie de 1,87 îmi dați și mie un răspuns va rog sunt la prima abatere

    • bussgeldrechner.com sagt:

      Hallo Niku,

      1,87 Promille sind eine Straftat. Die Folgen sind in der Regel der Führerscheinentzug und eine MPU. Außerdem wird der Fall vor Gericht verhandelt – welche Strafe verhängt wird, entscheidet der Richter.
      (Please comment in English or German.)

      Ihr Team von Bussgeldrechner.com

  30. H. sagt:

    Hallo
    Wurde heute morgen kontrolliert und beim Pusten hatte ich 1,46 Promille.
    Hatte vor 7 Jahren das erste mal den Führerschein für 9 Monate weg.
    Was könnte mich erwarten.?

    • bussgeldrechner.com sagt:

      Hallo H.

      bei 1,46 Promille ist der Führerschein weg. Sie müssen natürlich abwarten, was der Bluttest für Ergebnisse bringt, aber mit Ihrer Vorgeschichte ist auch eine MPU durchaus denkbar. Alkohol am Steuer ist eine Straftat, was Sie genau erwarten wird, muss allerdings ein Gericht entscheiden.

      Ihr Team von Bussgeldrechner.com

  31. thorsten sagt:

    Hi,

    Ich wurde gestern mit 1,1 Promille von der Polizei erwischt. Wurde auf die Wache mitgenommen inklusive Blutest. Mein Führerschein wurde auch eingezogen. Inwiefern weicht der Blutest vom Atemtest ab ? Wird die Zeit in der die Polizei mein Führerschein einbehalten hat angerechnet ?

    • bussgeldrechner.com sagt:

      Hallo Thorsten,

      ein Abweichung ist durchaus möglich. Wie diese in Ihrem Fall aussehen wird, ist stark von physischen Faktoren abhängig. Häufig ist aber, dass der Bluttest über dem gepusteten Wert liegt. Die Zeit, in der der Führerschein bereits eingezogen war, wird in der Regel bei der Sperrfrist berücksichtigt.

      Ihr Team von Bussgeldrechner.com

  32. Waldemae sagt:

    Guten Tag,

    Mein Onkel hat ein Parkendes Auto angefahren.
    Polizei hatte gemessen,es hatte ein Promill wert von 1,5.
    Welche Strafe bekommt er?

    • bussgeldrechner.com sagt:

      Hallo Waldemae,

      ab 1,1 Promille handelt es sich um eine Straftat. Ein Gericht wird die genaue Strafe festlegen müssen. Es werden drei Punkte vergeben und der die Fahrerlaubnis wird entzogen.

      Ihr Team von Bussgeldrechner.com

  33. Larissa sagt:

    Guten Tag,
    Wurde mit 1,88 Promille aufgehalten. Das war das erste mal, was habe ich zu erwarten?
    Danke

    • bussgeldrechner.com sagt:

      Hallo Larissa,

      dies ist eine Straftat. Welche Strafe Sie erhalten werden, muss ein Gericht entscheiden. Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen und Sie müssen mit einem hohen Bußgeld rechnen.

      Ihr Team von Bussgeldrechner.com

  34. Sinan sagt:

    Hallo wurde am Donnerstag mit 0,5 erwischt. Der Polizist hat dann gemeint mal zwei. Also 1,0 Wieso auch immer. Musste zur blutabnahme. Führerschein wurde gleich einbehalten. Bin ersttäter 36 Jahre alt. Was kommt auf mich zu. Die Polizei wusste auch nicht so genau. Sie meinten 3 oder 6 Monate 40 Tagessätze. Damit könnte ich leben aber bitte kein Jahr oder 9 Monate.

    • bussgeldrechner.com sagt:

      Hallo Sinan,

      letztlich kommt es darauf an, was die Blutuntersuchung ergeben hat. Daraufhin wird ein Richter entscheiden müssen, welche Strafe Sie erhalten werden. Im Vorfeld lässt sich das nicht wirklich sagen.

      Ihr Team von Bussgeldrechner.com

  35. Michael R. sagt:

    Hallo,
    Ich hatte leider etwas zu fiel getrunken.
    Habe auf dem Heimweg ein Schild angefahren.
    Nach eintreffen der Polizei und blase hatte ich 1,9 promille.
    Bin Ersttäter. Wie schaut die Strafe in diesem Fall aus?
    Ist hier nur mit Führerscheinentzug zu rechnen oder auf mit Freiheitsstrafe?
    Wie lang ist der Führerscheinentzug?
    Danke für Ihre hilfe.

    • bussgeldrechner.com sagt:

      Hallo Michael,

      Sie werden 3 Punkte in Flensburg erhalten. Ein Richter, beziehungsweise die Bußgeldstelle, wird darüberhinaus entscheiden, welche Geldstrafe und wie viele Monate Fahrverbot gegen Sie verhängt werden. Dass Ihnen der Führerschein für eine gewisse Zeit entzogen wird, ist sehr wahrscheinlich. Eine Gefängnisstrafe ist eher unwahrscheinlich. Allerdings könnten Sie zur Teilnahme an einer MPU verpflichtet werden.

      Ihr Team von Bussgeldrechner.com

  36. Patrick sagt:

    Bin gestern mit dem lkw von der Straße abgekommen es ist nix passiert außer das der diesel ausgelaufen ist.
    Musste blasen , hatte 0,9%
    Was kommt jetz auf mich zu?
    Danke für die Antwort.

    • bussgeldrechner.com sagt:

      Hallo Patrick,

      allein die 0,9 Promille wären 2 Punkte in Flensburg und beim erstmaligen Verstoß gegen die Promillegrenze 500 Euro Bußgeld. Da Sie von der Straße abgekommen sind, werden die Beamten vermutlich von einer Gefährdung ausgehen. Das wären bereits ab 0,3 Promille drei Punkte. Es handelt sich dabei um eine Straftat, bei der ein Richter über das Strafmaß entscheiden wird. Es droht der Führerscheinentzug un eine Haft- bzw. Geldstrafe.

      Ihr Team von Bussgeldrechner.com

  37. Lisa sagt:

    Hallo,
    Wurde mit ca. 1,5-1,6 Promille aufgehalten. Genaueres soll ein Bluttest in ca. 2 Wochen bringen. Könntet ihr mich schon einmal auf mögliche Konsequenzen hinweisen?
    Vielen Dank im Voraus.

    • bussgeldrechner.com sagt:

      Hallo Lisa,

      mit 1,5 bzw. 1,6 Promille ist der Führerschein höchstwahrscheinlich weg. Sie haben eine Straftat begangen, was vor einem Gericht verhandelt wird. Sie werden eine Sperrfrist von mind. 6 Monaten bekommen und werden vermutlich zur MPU aufgerufen. Außerdem droht eine hohe Geldstrafe.

      Ihr Team von Bussgeldrechner.com

  38. Phillip sagt:

    Wurde mit 0,7 Probille angehalten. Was kommt jetzt auf mich zu?
    Danke für die Antwort

    • bussgeldrechner.com sagt:

      Hallo Phillip,

      beim ersten Verstoß dieser Art sind es 500 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot.

      Ihr Team von Bussgeldrechner.com

  39. Volker sagt:

    Wurde mit Fahrrad angehalten und war vorher mit Freunden was trinken. Musste blasen und hatte 1,45 Promille. Hat das Folgen?

    Danke für die Antwort.

    • bussgeldrechner.com sagt:

      Hallo Volker,

      das wird keine Konsequenzen haben. Strafen gibt es erst über 1,6 Promille. Dann gibt es drei Punkte, eine Geldstrafe und die Anordnung einer MPU.

      Ihr Team von Bussgeldrechner.com

  40. Birgit N. sagt:

    Hallo,
    wurde am Wochenende angehalten und musste blasen. Hatte 1,2 Promille und dann zur Blutabnahme. Muss ich jetzt zur MPU?

    Danke für die Antwort…

    • bussgeldrechner.com sagt:

      Hallo Birgit,
      Eine medizinisch-psychologische Untersuchung wird vor allem dann angeordnet, wenn Sie mit mehr als 1,6 Promille fahren oder mehrfach bereits mit Alkohol im Blut am Steuer erwischt wurden. Es wird generell von einer sogenannten Auffälligkeit gesprochen. Wenn Sie beim ersten Mal mit mehr als 0,5 Promille gefahren sind, ist in der Regel ein Bußgeld von 500 Euro sowie zwei Punkte in Flensburg üblich.
      Ihr Team von Bussgeldrechner.com

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