Letzte Aktualisierung am: 29. Oktober 2024
Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten
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Bußgeldkatalog: Alkohol am Steuer
Unter Alkoholeinfluss ein Fahrzeug gefahren?
Sind Sie trotz Alkoholkonsums ein Auto im Verkehr gefahren und dabei von der Polizei erwischt worden? Sie wissen nun nicht, welche Strafe nach dem Bußgeldkatalog genau auf Sie zukommt und kennen sich mit den Regeln bezüglich Alkohol am Steuer und der entsprechenden Promillegrenze im Straßenverkehr nicht aus?
Dann können Sie mit unserem Bußgeldrechner Ihre mögliche Strafe gemäß dem Bußgeldkatalog berechnen. Außerdem verraten wir Ihnen, wie viel Alkohol Sie getrunken haben dürfen, wenn Sie sich noch hinters Steuer setzen möchten.
Inhalt
FAQ: Fragen und Antworten zu Alkohol am Steuer
Autofahrer dürfen bis zu 0,5 Promille im Blut haben. Verhalten sie sich allerdings fahrauffällig, können sie bereits ab 0,31 Promille belangt werden. Für Fahranfänger und Fahrer unter 21 gilt eine strikte Null-Promillegrenze.
Die Sanktionen für Alkoholverstöße betragen 500 und 1500 Euro Bußgeld (oder individuelle Geldstrafe), 2 bis 3 Punkten und 2 bis 3 Monaten Fahrverbot. Details können Sie der Bußgeldtabelle oben entnehmen.
Ja. Fahrradfahrer dürfen höchstens 1,6 Promille aufweisen. Überschreiten sie diese, droht ihnen die Entziehung der Fahrerlaubnis.
Video: Die Konsequenzen von Alkohol am Steuer
Alkohol am Steuer – Bußgeldrechner und Strafen
Wer betrunken ein Fahrzeug gefahren ist, muss mit enorm teuren Bußgeldern sowie weiteren Strafen rechnen. Denn bei Trunkenheit am Steuer wird die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer stark gefährdet und die Gefahr, einen Unfall zu verursachen, erhöht.
Daher wird Alkohol am Steuer mit hohen Geldbußen, Punkten in Flensburg sowie der Entziehung des Führerscheins sanktioniert. Des Weiteren ist es möglich, dass bei der Fahrt im Verkehr unter Alkoholeinfluss Straftaten begangen werden. Auch diese werden besonders hart bestraft.
Sobald der Führerschein eingezogen wird, bekommen Betroffene diesen meist erst durch die erfolgreiche Teilnahme an einer medizinisch-psychologischen-Untersuchung wieder ausgehändigt. Hierbei handelt es sich um ein langwieriges und kostenintensives Unterfangen. Daher sollten Sie sich zweimal überlegen, ob Sie vor einer Fahrt mit dem Auto zum Alkohol greifen. Und wer es noch nicht weis auch das Fahren mit einem Boot oder Jetski unter Alkohol kann zum Entzug des Führerscheins führen:
Promillegrenzen und Sanktionen
Das deutsche Gesetz hat für den Straßenverkehr konkrete Promillegrenzen bezüglich der Blutalkoholkonzentration im Blut festgelegt. Werden diese überschritten, haben Betroffene mit harten Sanktionen zu rechnen. Erhält der Fahrer etwa ein Fahrverbot, bekommt er seinen Führerschein nach Ablauf des Verbots automatisch zurück. Beim Entzug der Fahrerlaubnis hingegen wird diese nicht automatisch zurückgegeben.
Nach der Sperrzeit muss der Betroffene in diesem Fall einen Antrag auf einen neuen Führerschein stellen. Dies kann frühstens drei Monate vor Ablauf der Frist geschehen. Hat die Behörde nun Zweifel an der Straßenverkehrstauglichkeit des Betroffenen, so muss ein Eignungsnachweis in Form von einer positiv abgeschlossenen MPU erfolgen.
Mehr zur Promillegrenze im Video
0,3 Promille: Bei Ausfallerscheinungen droht Führerscheinverlust
Alkoholeinfluss kann selbst bei 0,3 Promille schwerwiegende Folgen nach sich ziehen. Auch wenn im Straßenverkehr ein Promillewert von bis zu 0,5 Promille zulässig ist (solange die Fahrtüchtigkeit nicht beeinträchtigt ist), können auch Autofahrer, die lediglich 0,3 Promille haben, bestraft werden – insbesondere, wenn sie einen Unfall begehen oder offensichtliche Einschränkungen im eigenen Fahrverhalten, wie zum Beispiel zu schnelles Fahren, Fahren in Schlangenlinien, das Überfahren von roten Ampeln oder zu nahes Auffahren sowie gefährliche Überholmanöver, vorliegen.
Denn dies wird als eine Gefährdung des öffentlichen Straßenverkehrs betrachtet. Unter Alkoholeinfluss passiert schnell ein Unfall, welcher Sach- und Personenschäden mit sich bringen kann. Trunkenheitsfahrten können daher nach dem aktuellen Bußgeldkatalog bis zu 3 Punkte in Flensburg sowie ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren zur Folge haben.
Üblicherweise ist in solch einem Fall die Konsequenz für Alkohol am Steuer jedoch eine sehr hohe Geldstrafe sowie ein Fahrverbot bzw. die Erziehung des Führerscheins. In einzelnen Fällen kann aber sogar eine Freiheitsstrafe verhängt werden.
0,5 bis 1,09 Promille – die Ordnungswidrigkeit
Fahrzeugfahrer, die mit 0,5 bis 1,9 Promille gefahren sind und dabei weder einen Unfall verursacht haben noch Ausfallerscheinungen zeigen, werden wegen Fahruntüchtigkeit bestraft. Hierbei handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, dessen Ahndung sich danach richtet, wie oft die betroffene Person mit Alkohol am Steuer bereits erwischt worden ist.
Gemäß dem Bußgeldkatalog erwartet den Fahrer in diesem Fall ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro, 2 Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von einem Monat.
Anzahl der Promilleüberschreitungen | Strafe |
---|---|
Wird der Fahrer das erste Mal mit 0,5 bis 1,09 Promille erwischt: | 500 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg sowie ein Monat Fahrverbot |
Wird der Fahrer das zweite Mal mit 0,5 bis 1,09 Promille erwischt: | 1000 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und zwei Monate Fahrverbot |
Wird der Fahrer das dritte Mal mit 0,5 bis 1,09 Promille erwischt: | 1500 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und drei Monate Fahrverbot |
1,1 Promille und mehr – Straftat
Wer sein Fahrzeug mit mehr als 1,1 Promille fährt, begeht aufgrund der absoluten Fahruntüchtigkeit eine Straftat. Bei dieser besteht eine konkrete Gefährdung des Straßenverkehrs. Die Folgen sind:
- hohe Geldstrafe
- drei Punkte in Flensburg
- Entziehung der Fahrerlaubnis für mindestens sechs Monate
Ab 1,6 Promille – MPU
Wer mit 1,6 Promille sein Fahrzeug fährt, gefährdet nicht nur fahrlässig andere Verkehrsteilnehmer, sondern ist ebenfalls seinen Führerschein los. Ein saftiges Bußgeld sowie Punkte in Flensburg kommen hinzu.
Diese Promillegrenze gilt jedoch nicht nur für motorisierte Fahrzeugfahrer. Auch Fahrradfahrer sollten vorsichtig sein. Hier wurde die offizielle Grenze zur absoluten Fahruntüchtigkeit auf 1,6 Promille festgelegt. So können auch Radfahrer den eigenen Führerschein beim Fahrradfahren unter Alkoholeinfluss verlieren. Die Betroffenen müssen hier ebenfalls erfolgreich eine MPU absolvieren, um ihn wieder zu bekommen.
Die medizinisch-psychologische Untersuchung
Nicht gerade selten kommt es vor, dass die Behörde nach einem Antrag zur Wiedererteilung des Führerscheins eine MPU anordnet. Für Betroffene, die unter Alkoholeinfluss gefahren sind, bedeutet dies eine absolute Abstinenz für mindestens ein halbes Jahr. Hier werden regelmäßige Kontrollen durchgeführt.
Wer nach dem Vergehen mit einer MPU zu rechnen hat, sollte sich im weiteren Verlauf um einen Abstinenznachweis kümmern. Dieser wird mit Hilfe von sogenannten Urin-Screenings durchgeführt. Hier wird geprüft, ob der Betroffene innerhalb der letzten 24 Stunden keinen Alkohol zu sich genommen hat.
Damit das Screening nicht beeinflusst werden kann, werden die betroffenen Personen vier Mal in einem halben Jahr oder sechs Mal in einem kompletten Jahr angerufen und zu einer Urinprobe innerhalb von 24 Stunden aufgefordert. Dies geschieht selbstverständlich ausschließlich unter Aufsicht. Die Kosten für ein Screening liegen bei ungefähr 100 Euro und sind von der jeweiligen Einrichtung abhängig.
Wer sich auf die MPU bestmöglichst vorbereiten will, sollte sich des Weiteren um verkehrstherapeutische Maßnahmen kümmern. Experten sind der Meinung, dass ohne diese eine MPU kaum zu bewerkstelligen sei. Die Kosten können sich hier jedoch schnell in den vierstelligen Raum bewegen.
Mit der Hilfe von einer MPU-Vorbereitung kann man sich sehr gut aus das Gespräch mit Gutachter einstellen. Es werden dabei keine Fragen auswendig gelernt. Wichtige sind die Fragen, warum ist es passiert und was hat man daraus gelernt und wie werde ich mich in Zukunft verhalten.
Ausführliche Information zu diesem Thema finden Sie auf der Webseite von: sedura-mpu.de.