Letzte Aktualisierung am: 31. Juli 2024
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
Alkohol am Steuer: Bußgeldrechner
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Bußgeldtabelle für das Fahren unter Alkoholeinfluss
Anzahl der Promilleüberschreitungen | Strafe |
---|---|
Wird der Fahrer das erste Mal mit 0,5 bis 1,09 Promille erwischt: | 500 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg sowie ein Monat Fahrverbot |
Wird der Fahrer das zweite Mal mit 0,5 bis 1,09 Promille erwischt: | 1000 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und zwei Monate Fahrverbot |
Wird der Fahrer das dritte Mal mit 0,5 bis 1,09 Promille erwischt: | 1500 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und drei Monate Fahrverbot |
FAQ: Fragen und Antworten zur Alkoholkontrolle im Straßenverkehr
Die Alkoholkontrolle kann allein durch Polizeibeamte als Polizeikontrolle durchgeführt werden.
Die Polizei kann bei ausreichenden Indizien für eine Teilnahme am Straßenverkehr unter Einfluss von Alkohol einen Atemalkoholtest einfordern. Bei einem positiven Atemalkoholtest oder sehr starken Hinweisen auf eine starke Alkoholisierung, kann sie eine Blutalkoholkontrolle einleiten.
Den Alkoholtest durch Pusten dürfen Sie verweigern. Sollten Sie sicher sein, dass Sie keinen Alkohol getrunken haben, können Sie ruhig pusten. So ist es möglich, den Verdacht der Teilnahme am Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss zu entkräften.
Inhalt
Alkoholkontrollen im Straßenverkehr
Wer alkoholisiert ein Kraftfahrzeug führt, macht sich unter Umständen nicht nur strafbar, sondern gefährdet auch seine Mitmenschen. Um die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr zu gewährleisten, sieht das Verkehrsrecht die Alkoholkontrolle durch die Polizei bei Verkehrsteilnehmern vor. Doch welche Maßnahme darf sie bei der Alkoholkontrolle durchführen? Die Polizei kontrolliert Verkehrsteilnehmer stichprobenartig oder wenn ein Fahrzeugführer durch auffällige Fahrweise auf sich aufmerksam macht. Dann erfolgt die Alkoholkontrolle durch Blutabnahme oder Atemtest.
Wann darf die Polizei einen Alkoholtest machen?
Durch auffällige Fahrweise, wie ein Fahren in Schlangenlinien oder ein zu abruptes Abbremsen machen Sie auf sich aufmerksam. Dann kann die Polizei eine Alkoholkontrolle durchführen. Wenn nach dem Anhalten wegen einer zu scharf geschnittenen Kurve Anzeichen auf Alkoholkonsum hinzukommen, ist eine Alkoholkontrolle durch die Polizei erst Recht angezeigt. Solche besonderen Verhaltensweisen sind zum Beispiel eine verzögerte Reaktion der Pupillen, Lallen oder Alkoholgeruch.
Was sind Ihre Rechte und Pflichten bei einer Alkoholkontrolle?
Über das richtige Verhalten bei einer Alkoholkontrolle und Ihre Rechte dabei besteht oft Unsicherheit. Nachdem Sie von der Polizei angehalten wurden und diese den Verdacht für eine Alkoholisierung des Fahrzeugführers hat, kann sie Sie auffordern, anzuhalten, auszusteigen und sich mit Führerschein und Fahrzeugpapieren zu identifizieren. Dazu sind Sie gesetzlich verpflichtet. Auf weitere Fragen zu Ihren Umständen und zu Ihrem vorherigen Alkoholverhalten haben Sie nicht einzugehen. Sie müssen sich nicht selbst belasten. Anschließend können die Beamten Ihnen anbieten, einen Atemalkoholtest durchzuführen. Dieser Test bestimmt den Promillewert in der Atemluft.
Alkohol- und Drogentest im Video erklärt
Wann muss man bei einer Alkoholkontrolle pusten?
Doch wann müssen Sie bei einer Alkoholkontrolle pusten? Wurden Sie angehalten aufgrund von Auffälligkeiten, kann die Polizei Sie nach einem Atemalkoholtest befragen.
Übrigens: Die Alkoholkontrolle zu verweigern, ist möglich. Der Atemalkoholtest ist grundsätzlich freiwillig.
Für ein Strafverfahren hält der Atemalkoholtest vor Gericht zudem nicht stand und gilt oft nur als Indiz. Er kann aber zum Nachweis einer Ordnungswidrigkeit dienen. Für eine Strafbarkeit im Strafverfahren ist maßgeblich, ob der Fahrzeugführer nach der Blutalkoholkonzentration noch geeignet ist, ein Fahrzeug sicher zu führen. Diese wird durch einen ärztlichen Bluttest bestimmt.
Lehnen Sie den Atemalkoholtest ab, entscheiden die Polizeibeamten, ob die Umstände und Indizien ausreichen, um eine Blutabnahme anordnen zu lassen. Diese stellt einen größeren körperlichen Eingriff dar als die Atemalkoholkontrolle und darf daher nur unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen. Zudem ist sie mit erheblichen Kosten verbunden und wird daher nur bei starken Indizien auf eine Trunkenheit oder nach einem positiven Atemalkoholtest durchgeführt. Ist Letzteres der Fall, können Sie auf eine richterliche Anordnung der Blutabnahme bestehen und dies ins Protokoll aufnehmen lassen.
Wie sind die Promillegrenzen?
Bei der Alkoholkontrolle sind die Werte entscheidend. Das Verkehrsrecht sieht zur Alkoholkontrolle vor; Wer mit 0,5 oder mehr Promille im Blut oder 0,25 mg/ oder mehr in der Atemluft Auto fährt, handelt ordnungswidrig. Dies zieht ein Bußgeld von 500 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von einem Monat nach sich. Ab einer Promillegrenze von 1,1 Promille gilt der Fahrzeugführer als absolut fahruntüchtig. Er erfüllt dann den Straftatbestand Trunkenheit im Verkehr gemäß § 316 Abs.1 Strafgesetzbuch. Das Gleiche gilt schon bei der Alkoholkontrolle mit einer Promillegrenze von 0,3, wenn aus den bestimmten Umständen eine Gefährdung des Straßenverkehrs hervorgeht.
Was gilt für LKW-Fahrer und Beifahrer?
Und was gilt in Bezug auf die Alkoholkontrolle für LKW-Fahrer? Auch hier gelten die gleichen Promillegrenzen wie für andere Kraftfahrzeuge. Für Berufskraftfahrer besteht aufgrund des Gefahrguttransportes während der Fahrt und des Umgangs mit gefährlichen Gütern ein absolutes Alkoholverbot.
Bei der Alkoholkontrolle für Beifahrer ist nichts Besonderes zu beachten. Solange dieser nicht in die Fahrt eingreift, drohen keinerlei Sanktionen.
Die Promillegrenzen gelten übrigens auch für Fahrradfahrer. Bei Ihnen gilt für die absolute Fahruntüchtigkeit ein höherer Grenzwert von 1,6 Promille.