Letzte Aktualisierung am: 11. Juli 2024
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Die Autoanmeldung verursacht Kosten
Der Neu- oder Gebrauchtwagenkauf führt den Besitzer des Kfz meistens auf direktem Weg zur Zulassungsstelle, denn das Auto muss angemeldet werden.
Wenn Sie Ihr neues Auto anmelden, müssen Kosten entrichtet werden. Diese entstehen zum einen für die behördlichen Vorgänge wie die Ausstellung der Zulassungsbescheinigungen sowie für die Kennzeichen, die benötigt werden.
Bei der Zulassungsstelle können Sie das Auto auch ummelden. Mit Kosten müssen Sie in diesem Fall ebenfalls rechnen. Soll das Kfz stillgelegt werden, können Sie das Auto zudem abmelden. Die Kosten hierfür sind auch klar geregelt. Wie hoch diese ausfallen, erfahren Sie im folgenden Ratgeber.
Inhalt
FAQ: Fragen und Antworten zu den Kosten der Autoanmeldung
Wollen Sie ein Auto anmelden, fallen dafür insbesondere die Verwaltungsgebühren sowie die Kosten für die Nummernschilder an.
Um ein Auto anzumelden, sollten Sie insgesamt Kosten von mehr als 100 Euro einplanen. Kosten für die Hauptuntersuchung sind dabei noch nicht inbegriffen.
Die Kosten für ein Wunschkennzeichen belaufen sich auf 12,80 Euro.
Auto anmelden: Mit diesen Kosten müssen Sie rechnen
Die Kosten für die Kfz-Zulassung entstehen, wenn Sie ein neues oder gebrauchtes Auto erworben haben. Damit Sie das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle anmelden können, benötigen Sie allerdings bestimmte Unterlagen. Ihr Personalausweis sowie der Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) und eine Versicherungsbestätigung sollten unbedingt mitgeführt werden. Bei der Versicherungsbestätigung genügt auch die sogenannte eVB-Nummer, die Ihnen die Mitarbeiter auch telefonisch mitteilen können.
Bei Gebrauchtwagen müssen auch der alte Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) und der letzte Bericht der Hauptuntersuchung vorgelegt werden. Wenn Sie das Auto zulassen, entstehen die Kosten u. a. für die Ausstellung eines aktualisierten Fahrzeugscheins.
Tipp der Redaktion: Auto-Anmeldung – Vor- und Nachteile des Selbstanmeldens, mehr dazu erfahren Sie auf driverama.de.
Melden Sie das Auto zum ersten Mal an, muss den Mitarbeitern ein COC-Zertifikat vorgelegt werden. Dieses bescheinigt, dass der Wagen den technischen EU-Normen entspricht und wird in der Regel vom Hersteller mitgeliefert.
Die Kosten für die Zulassung vom Pkw sind bundeseinheitlich. Durchschnittlich müssen Sie, wenn Sie Ihr Auto erstmals anmelden, mit Kosten von 26 Euro rechnen. Folgende Preise sollten Sie bei der Zulassung einplanen:
- Neuzulassung ABE 1 bzw. K (mit allgemeiner Betriebserlaubnis): 26,30 Euro
- Neuzulassung ABE 2 bzw. A (mit allgemeiner Betriebserlaubnis und Technik): 36,50 Euro
- Neuzulassung ABE 3 bzw. E (mit allgemeiner Betriebserlaubnis und Technik): 41,60 Euro
Melden Sie Ihren Gebrauchtwagen innerhalb eines Zulassungsbezirks an, zahlen Sie dafür rund 11 Euro, sofern die beiden Zulassungsbescheinigungen vorhanden sind. Die Anmeldung vom Auto schlägt mit Kosten von 18 Euro zu Buche, wenn Sie zusätzlich einen Halterwechsel durchführen. Außerhalb eines Zulassungsbezirks kostet die Anmeldung 26 Euro und mit Halterwechsel 2 Euro mehr.
Wenn Sie Ihr Auto anmelden, entstehen auch Kosten für die Kennzeichen, die für das Kfz benötigt werden. In diesem Fall müssen Sie mit folgenden Ausgaben rechnen:
- Kurzzeitkennzeichen für bis zu fünf Tage: 10 Euro
- Ausfuhrkennzeichen: 33 Euro
- Oldtimerkennzeichen: 40 Euro
- Saisonkennzeichen: 30 Euro
- Rote Kennzeichen: 100 Euro
Das Auto ummelden: Diese Kosten entstehen mit und ohne Halterwechsel
Kosten für die Ummeldung von Kfz entstehen, wenn Sie umziehen. Dies gilt nicht nur für den Wohnortwechsel sondern auch für Umzüge innerhalb Ihres Wohnortes. Die Kosten für die Kfz-Ummeldung entstehen auch, wenn sich der Halter eines Fahrzeugs ändert und das Fahrzeug weder ab- noch wieder angemeldet werden soll.
Dies bietet sich an, da Sie, wenn Sie Ihr Auto ummelden, mit geringeren Kosten rechnen müssen als wenn Sie das Auto ab- und wieder anmelden müssen. In diesem Fall muss der Verkäufer nicht mehr zur Zulassungsstelle, wenn er das Auto verkauft hat. Im Vertrag wird festgehalten, dass der Käufer den Wagen auf schnellstem Weg ummeldet.
Wollen Sie Ihr Auto ummelden, kommen Kosten von 26 Euro auf Sie zu, sofern kein Halterwechsel stattfindet. Mit einem Halterwechsel müssen Sie mit 29 Euro rechnen. Wenn Sie Ihr Kfz ummelden, erwarten Sie Kosten auch für die Berichtigung der Fahrzeugpapiere. Diese schlagen mit 11 Euro zu Buche.
Die Kosten für das Auto und das Ummelden sind allerdings nicht das einzige, was Sie beachten müssen. Bei der An- sowie Ummeldung sollten Sie an die nötigen Dokumente denken, die wir bereits oben aufgeführt haben. Die Schriftstücke sind unabdingbar. Haben Sie diese nicht dabei, warten Sie umsonst bei der Zulassungsstelle und Sie müssen zu einem späteren Termin erneut wiederkommen.
Ein Auto abmelden: Einige Kosten sind unabwendbar
Eine Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs kommt beispielsweise in Frage, wenn durch einen Unfall ein Totalschaden am Kfz entstanden und dieses nicht mehr fahrtüchtig ist. Auch wenn Sie das Auto verkaufen wollen, kann eine Abmeldung in Frage kommen. Bedenken Sie dann allerdings, dass das Fahrzeug nicht mehr auf öffentlichen Straßen abgestellt werden darf.
Weitere Kosten bei der Zulassungsstelle
Kosten für das Auto und das Anmelden entstehen, wenn Sie das Kfz für den öffentlichen Verkehr nutzen wollen. Haben Sie die Zulassungsbescheinigung Teil 1 verloren, kostet dies bis zu 45 Euro. Ist der Fahrzeugschein unbrauchbar, müssen Sie rund 10 Euro für einen neuen entrichten.
Noch höher sind die Kosten, wenn Sie die Zulassungsbescheinigung Teil 2 verloren haben. In diesem Fall können bis zu 70 Euro anfallen. Ist der Fahrzeugbrief unbrauchbar, kostet dies rund 15 Euro.
Grundsätzlich müssen Sie, wenn Sie Ihr Auto anmelden, mit Kosten rechnen. Egal wo Sie das Fahrzeug in Deutschland zulassen, sind die Preise einheitlich. Für eine Erstzulassung, bei der auch Kennzeichen und eine Feinstaubplakette nötig sind, können schnell 100 Euro zusammenkommen.