Letzte Aktualisierung am: 16. Oktober 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Raser aus dem Hinterhalt überführen
Obwohl an und für sich jedem Autofahrer klar sein sollte, dass zu schnelles Fahren das Unfallrisiko in die Höhe treibt, denken einige Verkehrssünder nicht im Traum daran, den Fuß vom Gaspedal zu nehmen.
Geschwindigkeitsüberschreitungen gehören in Deutschland immer noch zu den am häufigsten begangenen Verstößen im Straßenverkehr. Kein Wunder also, dass die Polizei vermehrt Blitzer und Messgeräte einsetzt, um Raser auf frischer Tat zu ertappen.
Um sich den Überraschungseffekt zunutze zu machen, greifen die Beamten dabei nicht nur auf stationäre sondern auch auf mobile Geräte zurück. Doch wie funktionieren diese eigentlich? Blitzen mobile Blitzer von vorne und hinten? Im Ratgeber erfahren Sie es.
Inhalt
FAQ: Blitzer von hinten
In Deutschland fertigen Blitzer die Aufnahme in aller Regel von vorne an. So ist sichergestellt, dass der Fahrer durch das Blitzerfoto identifiziert werden kann.
Es gibt auch in Deutschland Blitzer, die in beide Richtungen auslösen können. Hat das Gerät von hinten geblitzt, kann der Fahrzeughalter über das Kennzeichen ermittelt werden.
Ja. Der Bußgeldbescheid ist gültig. Das ist allerdings nur der Fall, wenn zum Beispiel durch einen Zeugenfrage- oder Anhörungsbogen eindeutig geklärt wurde, wer das Fahrzeug gefahren hat.
Existieren in Deutschland Blitzer, die von vorne und hinten blitzen?
Im Gegensatz zu Österreich, wo Blitzer üblicherweise von hinten auslösen, werden Fahrer auf deutschen Straßen in der Regel von vorne geknipst, wenn sie sich einen Tempoverstoß leisten. Dies ist darin begründet, dass in Deutschland die sogenannte Fahrerhaftung Anwendung findet. Die Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog werden dementsprechend stets demjenigen auferlegt, der das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Zuwiderhandlung steuerte.
Durch ein „Blitzerfoto“ kann diese Person im Anschluss identifiziert werden. Es dient demzufolge als Beweismittel im Bußgeldbescheid. In Österreich hingegen können die Ahndungen auch dem Fahrzeughalter aufgebrummt werden – selbst wenn er nicht gefahren ist. Da dementsprechend lediglich das Kennzeichen vonnöten ist und kein Blitzerfoto, lösen die Blitzer dort von hinten aus.
Jedoch: In Ausnahmefällen blitzen mobile und feste Blitzer in Deutschland in beide Richtungen. Der Grund dafür hat unter anderem mit der erschwerten Identifizierung von rasenden Motorradfahrern zu tun. Schließlich befindet sich das Nummernschild bei einem Motorrad am Heck und der Helm verhindert, dass der betroffene Biker anhand eines Blitzerfotos erkannt werden kann. Um dem entgegenzuwirken, haben bereits einige Gemeinden Blitzer eingeführt, die von hinten und von vorne Bilder des Rasers aufnehmen. Bisher sind solche Messgeräte jedoch eher selten.
Geblitzt von hinten als Autofahrer?
Erwischte Sie als Autofahrer ein Blitzer von hinten, lässt das entsprechende Blitzerfoto in der Regel keine Rückschlüsse auf Sie als Fahrer zu. Schließlich ist in einem solchen Fall normalerweise nur die Rückseite des Kfz zu erkennen.
Dennoch gilt das aufgenommene Foto als Nachweis dafür, dass mit dem jeweiligen Fahrzeug eine Geschwindigkeitsüberschreitung begangen wurde. Es ist daher in einer solchen Situation Aufgabe der Polizei und der zuständigen Behörde, zu ermitteln, wer das Auto zum Zeitpunkt des Verstoßes führte. Dazu hat sie unter anderem die folgenden Möglichkeiten, wenn ein Blitzer von hinten zuschlug:
- Anhörungsbogen: Durch das auf dem Blitzerfoto erkennbare Kennzeichen kann zumindest der Halter des Fahrzeugs ausfindig gemacht werden. Dieser erhält im Anschluss einen Anhörungsbogen, in dem er sich zu den Vorwürfen äußern kann. Er ist nicht dazu verpflichtet, den wahren Fahrer zu benennen.
- Zeugenfragebogen: Gibt der Fahrzeughalter jedoch an, dass er nicht gefahren ist, erhält er im nächsten Schritt einen Zeugenfragebogen, den er wahrheitsgemäß ausfüllen muss. Bei einem vorliegenden Verwandtschafts- oder Verschwägerungsverhältnis zum Beschuldigten kann er allerdings auch von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen.
- Fahrtenbuchauflage: Kann der wahre Fahrer, der von einem Blitzer von hinten erwischt wurde, auch dadurch nicht ermittelt werden, bleibt den Beamten noch die Option, eine Fahrtenbuchauflage anzuordnen. Jegliche Fahrten, die der Halter nicht selbst mit dem Kfz unternimmt, muss er dabei in einem Fahrtenbuch dokumentieren (inkl. Name, Adresse und Fahrzeit der jeweiligen Person) und das für einen Zeitraum zwischen sechs und zwölf Monaten.