Vorgaben zur Geschwindigkeit: Wenn gefährliche Güter transportiert werden

Von Mathias Voigt

Letzte Aktualisierung am: 5. Februar 2025

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Geschwindigkeits­überschreitung von Kfz mit gefährlichen Gütern innerhalb geschlossener Ortschaften

Aktuelle Bußgelder

TatbestandBuß­geld (€)Punk­teFahr­ver­botLohnt ein Einspruch?
... bis 10 km/h70 Euro--eher nicht
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Geschwindigkeits­überschreitung von Kfz mit gefährlichen Gütern außerhalb geschlossener Ortschaften

Aktuelle Bußgelder

TatbestandBuß­geld (€)Punk­teFahr­ver­botLohnt ein Einspruch?
... bis 10 km/h60 Euro--eher nicht
11 bis 15 km/h70 Euro--eher nicht
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Bußgeldkatalog – Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern

Eine Geschwindigkeitsüberschreitung mit einem Gefahrgut-LKW kann teuer werden.
Eine Geschwindigkeitsüberschreitung mit einem Gefahrgut-LKW kann teuer werden.

Im Vergleich zu Kraftfahrzeug bis zu 3,5 Tonnen, fallen die Gebühren bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung bei Fahrzeugen mit gefährlichen Gütern sowie Kraftomnibussen, die Fahrgäste befördern, wesentlich höher aus. In diesem Fall besteht eine erhöhte Verantwortungspflicht in Bezug auf den Führer des Fahrzeugs. Bewegt sich die Überschreitung im Bereich unter 10 km/h, ist außerhalb geschlossener Ortschaften mit 60 Euro zu rechnen. Ab 11 km/h droht ein Bußgeld von 70 Euro. Eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 16 bis 20 km/h bringt ein Bußgeld von 240 Euro sowie einen Punkt in Flensburg mit sich.

Ist der Gefahrgut-LKW innerorts zu schnell, sieht der Bußgeldkatalog Gefahrgut noch empfindlichere Strafen vor. Ein Verstoß bis 10 km/h wird mit 70 Euro geahndet. Ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung zwischen 11 und 15 km/h, drohen 120 Euro und es kommt bereits ein Punkt in Flensburg hinzu. Mit mindestens einem Monat Fahrverbot ist ab einer Übertretung von 21 km/h zu rechnen. Fährt der Gefahrguttransporteur innerorts über 60 km/h zu schnell, drohen 950 Euro Bußgeldzwei Punkte und drei Monate Fahrverbot.

FAQ: Fragen und Antworten zur Geschwindigkeit bei gefährlichen Gütern

Wie schnell darf man mit Gefahrgut fahren?

Für Gefahrguttransporte gelten in der Regel die allgemeinen Vorschriften zur Lkw-Höchstgeschwindigkeit. Demnach ist innerorts maximal Tempo 50 erlaubt und außerorts je nach zulässiger Gesamtmasse 60 bzw. 80 km/h.

Welche Sanktionen drohen für eine Geschwindigkeitsüberschreitung mit gefährlichen Gütern?

Je nach Ortslage und dem Ausmaß der Geschwindigkeit müssen die Fahrzeugführer mit einem Bußgeld zwischen 60 und 950 Euro rechnen. Zudem können Punkte in Flensburg und Fahrverbote drohen.

Warum gibt es eigene Sanktionen für Tempoverstöße mit Gefahrgut?

Der Gesetzgeber berücksichtigt damit die besondere Gefahrensituation, die mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung beim Gefahrguttransport einhergehen kann.

Welche Strafen sind bei einer Übertretung der Geschwindigkeit mit einem Gefahrgut-LKW zu erwarten?

Ist die Sicht aufgrund von Nebel, Schneefall oder ähnlichem vermindert und liegt die Sichtweite unter 50 Metern, muss das Kfz, welches Gefahrgut transportiert, seine Geschwindigkeit anpassen.

Wird der Gefahrgut-Fahrer in dieser Situation mit einer überhöhten Geschwindigkeit erwischt, drohen hohe Bußgelder, Punkte und Fahrverbot. Bereits bei einer Geschwindigkeitsübertretung innerorts bei schlechter Sicht um bis zu 10 km/h mit einem Gefahrgut-LKW droht ein Punkt und 80 Euro Bußgeld. Aber einer Übertretung von 21 km/h kommt ein einmonatiges Fahrverbot hinzu. Wird die Geschwindigkeit um über 60 km/h übertreten, drohen zwei Punkte, drei Monate Fahrverbot und 950 Euro Bußgeld.

Auch für eine Geschwindigkeitsübertretung mit einem Gefahrgut-LKW außerhalb geschlossener Ortschaften bei schlechter Sicht, droht eine Strafe. Hier fällt bei einer Übertretung von bis zu 15 km/h bereits ein Punkt an. Mit einem Fahrverbot ist allerdings erst ab 26 km/h zu schnell zu rechnen. Fährt der LKW-Fahrer über 60 km/h zu schnell, fallen zwei Punkte, drei Monate Fahrverbot und 900 Euro an.

Die Gefahrgutverordnung-Straße und die ADR-Gefahrgut

Alles rund um das Gefahrgut regelt die Gefahrgutverordnung-Straße (GGVS). Die Beförderung gefährlicher Güter ist besonders vorsichtig zu tätigen, weswegen der Fahrer und alle Mitarbeiter, welche mit diesem Gut arbeiten, eine Ausbildung absolvieren müssen.

Die GGVS basiert auf dem Europäischen Abkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR). In dieser sind auch die Richtlinien für die Ausbildung der Fahrer und Mitarbeiter geregelt.

Die ADR legt für Gefahrgut-Fahrten fest, dass jeder Fahrer und Mitarbeiter im Abstand von fünf Jahren ein Seminar belegen muss. Sind die fünf Jahre abgelaufen, muss das Seminar aufgefrischt werden. Die Schulung umfasst einen dreitägigen Kurs. Im Anschluss folgt eine schriftliche Prüfung.

Gefährliche Güter lassen sich in neun verschiedene Gefahrgutklassen einteilen. Welche Güter bzw. Stoffe mit dem LKW transportiert werden, ist durch die Gefahrgutzeichen, welche rund um den LKW angebracht sind, zu erkennen. In manchen Fällen handelt es sich dabei um Warntafeln, manchmal sind auch Gefahrgutaufkleber zu sehen.

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Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Nach erfolgreichem Jura-Studium an der juristischen Fakultät in Rostock absolvierte Rechtsanwalt Mathias Voigt sein Referendariat in NRW. Die Zulassung besitzt er seit 2013. Damit Verbraucher ihre Rechte kennen, schreibt Mathias Voigt für bussgeldrechner.com Ratgeber rund um das Verkehrsrecht.

Bildnachweise

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