Letzte Aktualisierung am: 18. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Geschwindigkeitsüberschreitung von Kfz mit gefährlichen Gütern innerhalb geschlossener Ortschaften
Aktuelle Bußgelder
Tatbestand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
... bis 10 | 70 Euro | - | - |
11 bis 15 | 120 Euro | 1 | - |
16 bis 20 | 320 Euro | 1 | - |
21 bis 25 | 360 Euro | 2 | 1 Monat |
26 bis 30 | 480 Euro | 2 | 1 Monat |
31 bis 40 | 640 Euro | 2 | 2 Monate |
41 bis 50 | 800 Euro | 2 | 3 Monate |
51 bis 60 | 900 Euro | 2 | 3 Monate |
über 60 | 950 Euro | 2 | 3 Monate |
Geschwindigkeitsüberschreitung von Kfz mit gefährlichen Gütern außerhalb geschlossener Ortschaften
Aktuelle Bußgelder
Tatbestand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
... bis 10 | 60 Euro | - | - |
11 bis 15 | 70 Euro | - | - |
16 bis 20 | 240 Euro | 1 | - |
21 bis 25 | 280 Euro | 1 | - |
26 bis 30 | 400 Euro | 2 | 1 Monat |
31 bis 40 | 560 Euro | 2 | 1 Monat |
41 bis 50 | 700 Euro | 2 | 2 Monate |
51 bis 60 | 800 Euro | 2 | 3 Monate |
über 60 | 900 Euro | 2 | 3 Monate |
Bußgeldkatalog – Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern
Im Vergleich zu Kraftfahrzeug bis zu 3,5 Tonnen, fallen die Gebühren bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung bei Fahrzeugen mit gefährlichen Gütern sowie Kraftomnibussen, die Fahrgäste befördern, wesentlich höher aus. In diesem Fall besteht eine erhöhte Verantwortungspflicht in Bezug auf den Führer des Fahrzeugs. Bewegt sich die Überschreitung im Bereich unter 10 km/h, ist außerhalb geschlossener Ortschaften mit 60 Euro zu rechnen. Ab 11 km/h droht ein Bußgeld von 70 Euro. Eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 16 bis 20 km/h bringt ein Bußgeld von 240 Euro sowie einen Punkt in Flensburg mit sich.
Ist der Gefahrgut-LKW innerorts zu schnell, sieht der Bußgeldkatalog Gefahrgut noch empfindlichere Strafen vor. Ein Verstoß bis 10 km/h wird mit 70 Euro geahndet. Ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung zwischen 11 und 15 km/h, drohen 120 Euro und es kommt bereits ein Punkt in Flensburg hinzu. Mit mindestens einem Monat Fahrverbot ist ab einer Übertretung von 21 km/h zu rechnen. Fährt der Gefahrguttransporteur innerorts über 60 km/h zu schnell, drohen 950 Euro Bußgeld, zwei Punkte und drei Monate Fahrverbot.
Inhalt
FAQ: Fragen und Antworten zur Geschwindigkeit bei gefährlichen Gütern
Für Gefahrguttransporte gelten in der Regel die allgemeinen Vorschriften zur Lkw-Höchstgeschwindigkeit. Demnach ist innerorts maximal Tempo 50 erlaubt und außerorts je nach zulässiger Gesamtmasse 60 bzw. 80 km/h.
Je nach Ortslage und dem Ausmaß der Geschwindigkeit müssen die Fahrzeugführer mit einem Bußgeld zwischen 60 und 950 Euro rechnen. Zudem können Punkte in Flensburg und Fahrverbote drohen.
Der Gesetzgeber berücksichtigt damit die besondere Gefahrensituation, die mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung beim Gefahrguttransport einhergehen kann.
Welche Strafen sind bei einer Übertretung der Geschwindigkeit mit einem Gefahrgut-LKW zu erwarten?
Ist die Sicht aufgrund von Nebel, Schneefall oder ähnlichem vermindert und liegt die Sichtweite unter 50 Metern, muss das Kfz, welches Gefahrgut transportiert, seine Geschwindigkeit anpassen.
Wird der Gefahrgut-Fahrer in dieser Situation mit einer überhöhten Geschwindigkeit erwischt, drohen hohe Bußgelder, Punkte und Fahrverbot. Bereits bei einer Geschwindigkeitsübertretung innerorts bei schlechter Sicht um bis zu 10 km/h mit einem Gefahrgut-LKW droht ein Punkt und 80 Euro Bußgeld. Aber einer Übertretung von 21 km/h kommt ein einmonatiges Fahrverbot hinzu. Wird die Geschwindigkeit um über 60 km/h übertreten, drohen zwei Punkte, drei Monate Fahrverbot und 950 Euro Bußgeld.
Auch für eine Geschwindigkeitsübertretung mit einem Gefahrgut-LKW außerhalb geschlossener Ortschaften bei schlechter Sicht, droht eine Strafe. Hier fällt bei einer Übertretung von bis zu 15 km/h bereits ein Punkt an. Mit einem Fahrverbot ist allerdings erst ab 26 km/h zu schnell zu rechnen. Fährt der LKW-Fahrer über 60 km/h zu schnell, fallen zwei Punkte, drei Monate Fahrverbot und 900 Euro an.
Die Gefahrgutverordnung-Straße und die ADR-Gefahrgut
Alles rund um das Gefahrgut regelt die Gefahrgutverordnung-Straße (GGVS). Die Beförderung gefährlicher Güter ist besonders vorsichtig zu tätigen, weswegen der Fahrer und alle Mitarbeiter, welche mit diesem Gut arbeiten, eine Ausbildung absolvieren müssen.
Die GGVS basiert auf dem Europäischen Abkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR). In dieser sind auch die Richtlinien für die Ausbildung der Fahrer und Mitarbeiter geregelt.
Die ADR legt für Gefahrgut-Fahrten fest, dass jeder Fahrer und Mitarbeiter im Abstand von fünf Jahren ein Seminar belegen muss. Sind die fünf Jahre abgelaufen, muss das Seminar aufgefrischt werden. Die Schulung umfasst einen dreitägigen Kurs. Im Anschluss folgt eine schriftliche Prüfung.
Gefährliche Güter lassen sich in neun verschiedene Gefahrgutklassen einteilen. Welche Güter bzw. Stoffe mit dem LKW transportiert werden, ist durch die Gefahrgutzeichen, welche rund um den LKW angebracht sind, zu erkennen. In manchen Fällen handelt es sich dabei um Warntafeln, manchmal sind auch Gefahrgutaufkleber zu sehen.