Letzte Aktualisierung am: 11. August 2024
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Bußgeldtabelle: Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Landstraße
Bußgeldrechner: Auf der Landstraße die Höchstgeschwindigkeit überschritten?
Um das Bußgeld für Geschwindigkeitsverstöße auf der Landstraße zu ermitteln, geben Sie in nachfolgendem Rechner „Außerorts“ an und wählen das entsprechende Kfz.
Gilt Höchst- oder Richtgeschwindigkeit auf der Landstraße?
In Deutschland ist auf Autobahnen Richtgeschwindigkeit erlaubt, sofern kein Tempolimit festgesetzt wurde. Aber gilt das auch auf der Landstraße? Nein, die Geschwindigkeit ist hier gemäß § 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) festgelegt.
Ein gewöhnlicher Pkw darf auf der Landstraße normalerweise bis zu 100 km/h fahren, sofern bestimmte Umstände (z. B. Nebel) dies zulassen. Wir betonen hier Pkw ganz bewusst, da die Geschwindigkeit beispielsweise für Lkw auf der Landstraße ganz anders festgelegt ist. Der Fahrzeugtyp bzw. dessen Gewicht spielen eine wesentliche Rolle bei der Frage, wie schnell der Fahrer eines bestimmten Kfz eigentlich fahren darf.
Wie teuer eine Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Landstraße wird, welche Geschwindigkeit für welche Fahrzeuge festgesetzt ist und wann Überlandfahrer die Geschwindigkeit zwingend reduzieren müssen oder sollten, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Inhalt
FAQ: Geschwindigkeit auf der Landstraße
Wie schnell Sie fahren dürfen, hängt maßgeblich davon ab, mit welchem Kfz Sie sich bewegen. Hier finden Sie eine Übersicht der jeweiligen Tempolimits.
Fahren Sie auf der Landstraße bis zu 20 km/h zu schnell, droht Ihnen eine Geldbuße von maximal 60 Euro. Unserer Tabelle können Sie weitere Sanktionen entnehmen.
Haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, weil Sie auf der Landstraße die zulässige Geschwindigkeit überschritten haben, können Sie binnen 14 Tagen Einspruch einlegen.
Geschwindigkeit auf deutschen Landstraßen: Es kommt auch aufs Kfz an!
Geschwindigkeit und Gewicht eines Kfz wirken sich direkt auf die Länge des Bremsweges aus. Je schwerer ein Fahrzeug ist und je schneller es fährt, desto länger dauert es, bis dieses nach Einleiten des Bremsvorgangs vollständig zum Stehen kommt.
Außerorts, das heißt auf der Autobahn und der Landstraße, ist die Geschwindigkeit deshalb auch von der Art und dem Gewicht des Fahrzeugs abhängig. Der Gesetzgeber unterscheidet in § 3 Abs. 3 StVO zwischen
- Pkw, Lkw, Wohnmobilen und Kraftomnibussen
- Kfz mit und ohne Anhänger
- Kfz bis 3,5 Tonnen, über 3,5 Tonnen, bis 7,5 Tonnen und über 7,5 Tonnen
- Fahrzeugen mit und ohne Schneeketten (egal bei welchem Wetter)
Demnach werden auch kennzeichnungspflichtige Kfz bzw. solche, die gefährliche Güter transportieren oder Fahrgäste befördern, genauso nach Gewicht und Fahrzeugart eingeordnet. Einen Unterschied macht der Gesetzgeber hier nur bei den Sanktionen. Weil beispielsweise ein Unfall mit einem Öltransporter schlimmere Folgen hat als mit einem gewöhnlichen Lkw, sind hier höhere Bußgelder sowie Punkte und Fahrverbote zu erwarten.
Sie sind 20 oder 30 km/h zu schnell gefahren? Wie teuer es Autofahrer zu stehen kommt, auf der Landstraße die Geschwindigkeit zu überschreiten, verrät Ihnen obige Bußgeldtabelle.
Übersicht: Die für Pkw und Lkw geltende Geschwindigkeit auf der Landstraße
Auf jeder Landstraße richtet sich die Geschwindigkeit, wie bereits erklärt, nach der Art des Kfz. Kennzeichnungspflichtige Kfz und Gefahrguttransporter (z. B. Öltransport) werden mitunter härter sanktioniert. Für die fahrzeugbedingte zulässige Geschwindigkeit spielt diese Einordnung allerdings keine Rolle. Ausschlaggebend sind hierfür Gewicht und Fahrzeugart.
Die folgende Übersicht gibt Aufschluss über die erlaubte Höchstgeschwindigkeit je nach Fahrzeugart:
- Pkw sowie Kraftfahrzeuge, die bis zu 3,5 Tonnen wiegen, dürfen auf einer Landstraße maximal 100 km/h fahren.
- Sobald Autofahrer einen Anhänger angekoppelt haben, müssen sie sich auf einer Landstraße an eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h halten.
- Lkw, die zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen auf die Waage bringen, sowie Lkw mit angekoppeltem Anhänger, die bis zu 3,5 Tonnen wiegen, dürfen mit höchstens 80 km/h auf einer Landstraße unterwegs sein.
- Für Lkw mit einem Gewicht von mehr als 7,5 Tonnen und Lkw mit Anhänger, die schwerer als 3,5 Tonnen sind, gilt eine Maximalgeschwindigkeit von 60 km/h auf einer Landstraße.
Trotz Höchstgeschwindigkeit auf Landstraßen: In diesen Fällen müssen Sie die Geschwindigkeit reduzieren
Zwar regelt die StVO die auf der Landstraße geltende Geschwindigkeit sehr genau, allerdings steht allem voran der Grundsatz, dass die Geschwindigkeit immer den Umständen angepasst werden muss. Diesbezüglich heißt es in § 3 Abs. 1 StVO:
Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. […] Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann.
Im Zweifelsfall können sich Autofahrer daher nicht unbedingt auf die zulässige Höchstgeschwindigkeit berufen, wenn die Straßenverhältnisse es eigentlich nicht zuließen, diese gefahrlos auszufahren. In folgenden Fällen sollten Sie auf der Landstraße die Geschwindigkeit reduzieren:
- Ein Gefahrenzeichen warnt vor möglichen Hindernissen (z. B. vor Wildwechsel, einer Baustelle, scharfen Kurven oder starker Steigung) (vgl. § 40 StVO).
- Die Fahrbahn ist verschmutzt (kommt vor allem zur Erntezeit im Spätsommer vor).
- Sie fahren durch eine längere Waldschneise (auch ohne entsprechendes Gefahrenzeichen ist Wildwechsel möglich, besonders zur Brunftzeit bzw. zur Dämmerung).
- Die Straße ist sehr schmal, sodass Sie jederzeit in der Lage sein müssen, dem Gegenverkehr vorsichtig auszuweichen oder anzuhalten, um diesen passieren zu lassen.
- Die Sichtweite oder die Bodenhaftung sind aufgrund der Witterung (z. B. Nebel, Regen, Schnee oder auch sehr viel Laub) eingeschränkt
- Die Fahrbahn ist beschädigt.