Was eine verkehrs­psychologische Beratung in der Probezeit ausmacht

Von Kai L.

Letzte Aktualisierung am: 13. Oktober 2023

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

In diesen Fällen wird eine verkehrspsychologische Beratung angeordnet

Welchen Zweck erfüllt die verkehrspsychologische Beratung in der Probezeit.
Welchen Zweck erfüllt die verkehrspsychologische Beratung in der Probezeit.

Wenn sich Fahranfänger in der Probezeit einen Verkehrsverstoß leisten, werden Sie nicht nur nach dem Bußgeldkatalog, sondern auch nach dem Stufensystem für Führerschein-Neulinge bewertet. Dieses unterscheidet zwischen A- und B-Verstößen (d. h. schweren und weniger schweren Ordnungswidrigkeiten).

Bereits nach dem ersten A- oder dem zweiten B-Verstoß wird die Probezeit von zwei auf vier Jahre verlängert. Zusätzlich wird der Betroffene zur Teilnahme an einem Aufbauseminar verpflichtet. Wird er danach erneut durch sein Fahrverhalten auffällig, wird ihm die Fahrerlaubnisbehörde eine verkehrspsychologische Beratung empfehlen.

Worum geht es in der Beratung? Welche Kosten birgt die verkehrspsychologische Beratung und welche Anforderungen müssen Teilnehmer und Gutachter erfüllen?

FAQ: Fragen und Antworten zur verkehrspsychologischen Beratung

Wann wird eine verkehrspsychologische Beratung angeordnet?

Bei zwei A-Verstößen oder vier B-Verstößen in der Probezeit kommen eine schriftliche Verwarnung sowie die empfohlene Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung auf Fahranfänger zu.

Was müssen Sie zu einer verkehrspsychologischen Beratung mitbringen?

Hier können Sie nachlesen, was Sie zu einer verkehrspsychologischen Beratung mitbringen müssen.

Was kostet eine verkehrspsychologische Beratung?

Eine verkehrspsychologische Beratung in der Probezeit kostet in etwa 300 Euro.

Inhalt und Zweck der Beratung

Die verkehrspsychologische Beratung ist mit Kosten von rund 300 Euro verbunden.
Die verkehrspsychologische Beratung ist mit Kosten von rund 300 Euro verbunden.

Früher wurde von auffälligen Autofahrern noch verlangt, die Fahrprüfung erneut abzulegen. Inzwischen musste der Gesetzgeber aber erkennen: Wiederholte Verkehrsverstöße sind weniger auf die Fähigkeiten des Verkehrssünders und mehr auf dessen Einstellung im Straßenverkehr zurückzuführen. Deshalb heißt es in § 38 Satz 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV):

In der verkehrspsychologischen Beratung soll der Inhaber der Fahrerlaubnis veranlasst werden, Mängel in seiner Einstellung zum Straßenverkehr und im verkehrssicheren Verhalten zu erkennen und die Bereitschaft zu entwickeln, diese Mängel abzubauen.

Daher geht es in dem Beratungsgespräch in erster Linie darum, die Ursachen für die mangelhafte Einstellung im Straßenverkehr und Lösungswege zu finden. Anders als beim Aufbauseminar, welches üblicherweise in Gruppen abgehalten wird, gibt es für die verkehrspsychologische Beratung nur Einzelgespräche.

Insgesamt sind drei Gespräche vorgesehen, die zwar frei vereinbart werden können, aber alle innerhalb von mindestens zwei und höchstens vier Wochen stattfinden sollten. Jedes Beratungsgespräch umfasst etwa 60 Minuten.

Eine Fahrprobe ist nur dann erforderlich, wenn der zuständige Berater dies für sinnvoll hält. Auch hier unterscheidet sich die verkehrspsychologische Beratung vom Aufbauseminar, denn bei letzterem ist eine Fahrprobe Pflicht.

Was müssen Sie zur verkehrspsychologischen Beratung mitbringen?

Sie sollten nicht mit leeren Händen kommen. Für die verkehrspsychologische Beratung benötigen Sie einige Unterlagen, die Sie Vorfeld vorbereiten sollten:

  • Personalausweis oder Reisepass als Identifikationsnachweis
  • Auszug aus dem Fahreignungsregister (FAER), anzufordern beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg
  • Zahlungsnachweis der Kosten für die verkehrspsychologische Beratung (z. B. Überweisungsbeleg)

Beachten Sie, dass Sie nur zwei Monate Zeit haben, die geforderte verkehrspsychologische Beratung zu beginnen.

Wahl des Beraters: Achten Sie auf die amtliche Anerkennung

Beim zweiten A-Verstoß wird in der Regel eine verkehrspsychologische Beratung empfohlen.
Beim zweiten A-Verstoß wird in der Regel eine verkehrspsychologische Beratung empfohlen.

Nur amtlich anerkannte Gutachter dürfen die verkehrspsychologische Beratung durchführen. Die Voraussetzungen dafür sind gem. § 2a Abs. 7 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und § 71 FeV folgende:

  • Persönliche Zuverlässigkeit
  • Abschluss als Diplom-Psychologe oder Masterabschluss der Psychologie
  • Verkehrspsychologische Ausbildung
  • Erfahrungen auf dem Gebiet der Verkehrspsychologie (siehe: § 71 Abs. 2 Nr. 3 FeV)

Die amtliche Anerkennung erfolgt durch den Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V. Dieser fordert auch die Teilnahme an einem Qualitätssicherungssystem. Alle zwei Jahre hat der Berater deshalb eine Bescheinigung über die Qualität der verkehrspsychologischen Beratung abzugeben.

Die Kosten für eine verkehrspsychologische Beratung variieren je nach Anbieter. Sie liegen ungefähr bei rund 300 Euro.

Verkehrspsychologische Beratung als Vorbereitung für eine MPU

Verwechseln Sie die verkehrspsychologische Beratung nicht mit der medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU). Diese wird in der Regel bei Verkehrsstraftaten oder schweren Verkehrsordnungswidrigkeiten angeordnet. Sie kann unter anderem als Bedingung für die Führerschein-Wiedererteilung nach einem Fahrerlaubnisentzug festgesetzt werden.

Häufig sehen sich Autofahrer mit einer MPU konfrontiert, wenn Sie mit Alkohol oder Drogen am Steuer erwischt wurden. Deshalb geht die Untersuchung meist mit Abstinenznachweisen und Alkohol- oder Drogentests einher. Damit unterscheidet sich die verkehrspsychologische Beratung von der MPU.

Es ist allerdings durchaus üblich und ratsam, vor einer MPU eine verkehrspsychologische Beratung in Anspruch zu nehmen. Viele Berater bieten dies als Vorbereitung auf die MPU an. Sie erfahren dabei, was bei der MPU auf Sie zukommt, wie Ihre Erfolgschancen einzuschätzen sind und wie die Untersuchung abläuft. Außerdem können so bereits im Vorfeld die Ursachen für das Fahrverhalten erörtert werden.

Das verkehrspsychologische Gutachten: Wer benötigt es und warum?

Nach der Beratung wird ein verkehrspsychologisches Gutachten erstellt.
Nach der Beratung wird ein verkehrspsychologisches Gutachten erstellt.

Immer wieder machen sich Fahranfänger Sorgen, die verkehrspsychologische Beratung nicht zu bestehen. Allerdings handelt es sich nicht um eine Prüfung.

Vielmehr sollte aus den Einzelgesprächen hervorgehen, dass der Betroffene seine verbesserungsbedürftige Einstellung zu verkehrssicherem Fahrverhalten begreift und sich bereit zeigt, diese zu korrigieren.

Im Anschluss an die verkehrspsychologische Beratung erhält der Fahranfänger eine Teilnahmebescheinigung und ein Gutachten. Die Ergebnisse dürfen ausschließlich ihm mitgeteilt werden, weshalb nur die Teilnahmebescheinigung zur Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde dient.

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Über den Autor

Autor
Kai L.

Kai hat Kommunikations- und Medienwissenschaften studiert und Erfahrung in verschiedenen Redaktionen gesammelt. Seit 2020 unterstützt er unser Team von bussgeldrechner.com. In seinen Ratgeber befasst er sich u. a. mit Verkehrsverstößen, den gesetzlichen Grundlagen und Tipps für Fahrrad- und Autofahrer.

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