Letzte Aktualisierung am: 11. Juli 2024
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Laser Patrol gehört zur Kategorie der Laser-Blitzer
Es gibt eine Vielzahl verschiedener Geschwindigkeitsmessgeräte. Einige werden stationär, andere mobil eingesetzt. Manche funktionieren mit Radar, wieder andere mit Lichtimpulsen.
Das Messgerät Laser Patrol eignet sich ausschließlich für den mobilen Einsatz. Wie bei einer Laserpistole visiert der Messbeamte ein sich näherndes Fahrzeug an. Laserimpulse werden ausgestrahlt, reflektiert und zum Gerät zurückgeschickt. Mithilfe der Weg-Zeit-Berechnung wird dann die Geschwindigkeit ermittelt.
Gerade aufgrund der mobilen Verwendung kann es beim Laser Patrol zu Messungenauigkeiten kommen. Außerdem werden die Messwerte unter Umständen falsch zugeordnet, denn das Gerät fertigt kein Beweisfoto an.
Inhalt
FAQ: Fragen und Antworten zum Laser Patrol
Als Laser Patrol wird ein Blitzer zur Geschwindigkeitsmessung bezeichnet. Dieser wird mobil eingesetzt und muss stets von einem Messbeamten bedient werden.
Der Laser Patrol ist, wie der Name schon verrät, ein Laser-Blitzer und sendet Lichtimpulse aus, die von einem vorbeifahrenden Fahrzeug reflektiert werden. Durch den Doppler-Effekt kann dann die gefahrene Geschwindigkeit ermittelt werden.
Bei Geschwindigkeitsmessungen durch den Laser Patrol können Fehler auftreten. Hier können Sie nachlesen, welche das sein können.
Warum macht das Gerät Laser Patrol kein Beweisfoto?
Wie bei anderen Handlasermessgeräten führt das Gerät Laser Patrol eine reine Messung durch. Der Fahrer bekommt davon meist gar nichts mit. Das liegt auch daran, dass kein Blitz zu sehen ist. Im Gegensatz zu Radarblitzern fertigt der Laser Patrol nämlich gar kein Foto an.
Dem Gerät fehlt schlicht der entsprechende Aufsatz. Bei anderen Handlasermessgeräten wie dem Leivtec XV 3 kann eine Video- oder Fotoeinrichtung aufgesetzt werden. Dahingegen ist es beim Laser Patrol erforderlich, den potenziellen Verkehrssünder direkt nach der Messung aus dem Verkehr zu winken.
Jedes sich im Einsatz befindliche Messgerät muss über eine aktuelle Eichung verfügen. Das Gerät Laser Patrol macht da keine Ausnahme. Festgelegt werden die Eichtoleranzwerte von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB). Außerdem muss vor jeder Messung ein Test durchgeführt werden. Wurde eine Messung mit einem nicht-geeichten oder nicht-getesteten Gerät durchgeführt, ist der darauf basierende Bußgeldbescheid anfechtbar.
Kein Lasermessgerät ist ohne Fehler
Zwar dürfen Polizisten die Verkehrsüberwachung aus dem Fahrzeug heraus betreiben, beim Laser Patrol darf die Messung jedoch nicht durch die Autoscheibe erfolgen.
Das liegt daran, dass das Gerät mit Lichtimpulsen funktioniert. Diese könnten von der Scheibe reflektiert werden. Reflexion ist bei Laser-Blitzern eine der häufigsten Fehlerquellen.
Ein weiteres Problem beim Laser Patrol ist die Bedienung per Hand (ähnlich dem Gerät Riegl FG21-P). Trotz Visiereinrichtung ist es möglich, dass es beim Anvisieren zu Fehlern kommt.
Wenn der Messabstand sich vergrößert, das heißt, ein Fahrzeug auf längere Entfernung gemessen wird, weitet sich der Laserstrahl auf. So kann es passieren, dass das falsche Ziel anvisiert wird.
Längst hat das Gerät Laser Patrol auch einen Nachfolger. Der Hersteller Jenoptik hat den Laser-Blitzer TraffiPatrol XR herausgebracht.