Letzte Aktualisierung am: 11. Juni 2024
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
Bußgeldkatalog: Das Parken an der Bushaltestelle
Tatbestand | Bußgeld |
---|---|
Unzulässiges Parken auf einem Bussonderstreifen oder weniger als 15 Meter von einem Haltestellenschild entfernt | 55 € |
... mit Behinderung | 70 € |
... mit Gefährdung | 80 € |
... mit Sachbeschädigung | 100 € |
... länger als 3 Stunden | 70 € |
... länger als 3 Stunden mit Behinderung | 80 € |
... länger als 3 Stunden mit Gefährdung | 80 € |
... länger als 3 Stunden mit Sachbeschädigung | 100 € |
Inhalt
Fragen und Antworten zum Parken an der Bushaltestelle
Da an der Bushaltestelle ein Parkverbot gilt, dürfen Sie dort gar nicht parken. Das soll den ungehinderten Verkehr der Linien- und Schulbusse gewährleisten. Parken Sie trotzdem in der Bushaltestelle, kommt nicht nur ein Strafzettel, sondern ein Bußgeld von mindestens 55 Euro auf Sie zu.
Neben dem Parkverbot an Bushaltestellen ist ein Halten allerdings für bis zu drei Minuten gestattet. Verlassen Sie ihr Fahrzeug oder halten dort länger, gilt es als Parken und Sie erwartet ein Bußgeld.
Grundsätzlich müssen Sie einen Abstand zur Bushaltestelle beim Parken einhalten, um keine Ordnungswidrigkeit zu begehen. Dieser beträgt mindestens 15 Meter. Halten Sie ihn ein, ist das Parken erlaubt. Vor der Bushaltestelle (oder danach) dürfen Sie bei Einhaltung dieses Abstands mit Ihrem Fahrzeug stehen. Auch das Parken gegenüber der Bushaltestelle ist gestattet.
Video zum Verkehrszeichen an einer Bushaltestelle
Welches Bußgeld droht beim Parken an der Bushaltestelle?
Der Linienbusverkehr ist in vielen deutschen Kleinstädten ein gängiges Verkehrsmittel. Genau wie einige Schüler auf die Schulbusse angewiesen sind, können viele Menschen nicht auf den Transport durch die örtlichen Busse verzichten. Daher sind auch Bushaltestellen nicht mehr aus den Orten wegzudenken.
Sind die Busse nicht im Einsatz und die Bushaltestellen nicht im Betrieb, könnten Autofahrer schon einmal auf die Idee kommen, zu parken an einer Haltestelle. Dieser Ratgeber gibt Ihnen Auskunft darüber, ob das Parken an der Bushaltestelle überhaupt erlaubt ist.
An der Bushaltestelle parken: Welchen Abstand müssen Sie einhalten?
Gerade in Städten, in denen der Bus nicht häufig fährt, ist das Parken an der Bushaltestelle für Autofahrer verlockend. Die große Haltefläche des Busses eignet sich gut als Parkplatz. Jedoch versagt die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) an einer Bushaltestelle das Parken. Das runde grün-gelbe Haltestellenschild (Verkehrszeichen 224) verbietet also das Abstellen Ihres Fahrzeugs auf diesem Platz. Das Parken hinter dem Haltestellenschild (oder davor) in einem Sicherheitsabstand von mehr als 15 Metern ist allerdings erlaubt.
Das Schild kennzeichnet nach Nr. 14 der Anlage 2 der Straßenverkehrsordnung eine Haltestelle des Linienverkehrs oder für Schulbusse und soll den ungehinderten Busverkehr sicher stellen. Wenn Sie hinter oder vor dem Haltestellenschild parken und den Abstand zur Bushaltestelle einhalten, ist der Linienverkehr weiterhin ungestört möglich.
Allerdings können Sie auf der anderen Straßenseite vom Haltestellenschild parken, da es nur für die Seite gilt, auf der es steht. Dort müssen Sie dann auch nicht die 15 Meter Abstand beim Parken an der Bushaltestelle einhalten.
Zickzacklinie beim Parken auf der Bushaltestelle
Zusätzlich zu dem Haltestellenschild kann eine Zickzacklinie die Fahrbahn markieren. Hierbei handelt es sich um das Verkehrszeichen 299, welches den Bereich des Park- oder Halteverbots anzeigt. Das Parken an der Bushaltestelle ist in diesem ausgewiesenen Bereich verboten.
Die Linien haben Vorrang vor der Abstandsregelung. Existieren die Zickzacklinien, gilt der Abstand von 15 Metern beim Parken an einer Bushaltestelle nicht mehr. Der Bereich, in dem Sie nicht parken dürfen, kann sich somit verringern oder vergrößern.
Missachten Sie die Zickzacklinie oder das Parkverbot und parken in der Bushaltestelle, kommt ein Bußgeld in Höhe von 55 bis 100 Euro auf Sie zu. Während der Mindestbetrag der Geldbuße 55 Euro beträgt, kann er sich erhöhen, wenn es durch das Parken zu einer Behinderung, einer Gefährdung oder einem Unfall gekommen ist.
Das Parken an der Bushaltestelle außerhalb der Betriebszeiten ist nicht gesondert geregelt. Fahren die Busse nicht, gelten die gleichen Regelungen, wie zu den Betriebszeiten. Sie sollten also ebenfalls, wenn eigentlich keine Busse fahren, nicht an einer Bushaltestelle parken, um eine Strafe zu vermeiden.
Und wie hoch ist die Strafe bei dem Parken im Halteverbot?
Das kurze Halten zum Einsteigen oder Aussteigen von Beifahrern ist grundsätzlich bis zu drei Minuten erlaubt. An Halten von über drei Minuten, sowie das Aussteigen aus dem Fahrzeug, gilt als Parken an einer Bushaltestelle und ist verboten. Nähert sich ein Bus, müssen Sie Ihr Fahrzeug schnellstens wegfahren, um den Busverkehr nicht zu behindern. Ein Halteverbot gibt es für Bushaltestellen also nicht. Lediglich das Parken zieht ein Bußgeld nach sich.