Parkscheibe vergessen: Welche Strafe auf Sie zukommt

Von Sarah K.

Letzte Aktualisierung am: 27. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Bußgeldkatalog fürs Parken ohne Parkscheibe

TatbestandBußgeld
Parken ohne Parkscheibe für bzw. Überschreiten der Parkdauer um
… bis zu 30 Minuten
20 Euro
… bis zu 1 Stunde
25 Euro
… bis zu 2 Stunden
30 Euro
… bis zu 3 Stunden
35 Euro
… über 3 Stunden40 Euro

FAQ: Parkscheibe vergessen

Parkscheibe vergessen: Welche Kosten kommen auf mich zu?

Nutzen Sie keine Parkscheibe, können Kosten von bis zu 40 Euro auf Sie zukommen. Wie hoch das Verwarnungsgeld im Einzelfall ausfällt, richtet sich nach der Dauer der Überschreitung der Parkzeit. Die einzelnen Sanktionen für eine fehlende Parkscheibe können Sie unserer Tabelle entnehmen.

Wie lange darf ich halten ohne Parkscheibe?

Sobald Ihr Fahrzeug länger als drei Minuten steht oder Sie dieses verlassen, gilt es als geparkt. Sie dürfen also maximal drei Minuten halten. Überschreiten Sie diesen Zeitraum, kann ggf. für das Parken ohne Parkscheibe eine Strafe in Form eines Strafzettels drohen.

Kann mich der Eigentümer von einem Privatparkplatz fürs Parken ohne Parkscheibe abschleppen lassen?

Theoretisch können Sie, wenn Sie ohne Parkscheibe geparkt haben, angeschleppt werden. Allerdings muss dabei eine gewisse Verhältnismäßigkeit gewahrt werden. Das bedeutet, dass der Wagen einige Zeit an der betreffenden Stelle stehen muss. Die Abschleppkosten trägt der Fahrzeughalter.

Parken ohne Parkscheibe: Wird ein Bußgeld fällig?

Parken ohne Parkscheibe: Wie teuer kann das werden?
Parken ohne Parkscheibe: Wie teuer kann das werden?

Zur Grundausstattung in einem Kfz gehören beispielsweise ein Verbandskasten, eine Rettungsweste, sowie Eiskratzer und Co. Was auch in keinem Wagen fehlen darf, ist eine Parkscheibe. Vergessen Sie diese, können Sie entsprechende Parkflächen die eine Nutzung vorschreiben, nicht benutzen.

Stellen Sie Ihren Wagen dann trotzdem in einem solchen Bereich ab, müssen Sie sich auf Sanktionen einstellen. Doch droht, wenn Sie die Parkscheibe vergessen haben, ein Bußgeld? In aller Regel nicht. Um Bußgelder handelt es sich bei Ordnungswidrigkeiten erst ab einem Betrag von 55 Euro.

Haben Sie die Parkscheibe nicht eingelegt, sieht der Bußgeldkatalog maximal ein Verwarnungsgeld in Höhe von 40 Euro vor. Die Sanktionen sind je nach Dauer des Verstoßes gestaffelt. Die genauen Geldbußen können Sie der Tabelle zu Beginn des Ratgebers entnehmen.

Interessant: Die Nutzung einer elektronischen Parkscheibe ist in Deutschland nur dann erlaubt, wenn das Gerät über eine entsprechende Typengenehmigung verfügt. Es muss sich um eine Parkscheibe handeln, welche beim Abstellen des Motors automatisch die Anfangszeit der Parkzeit auswiest.

Gebühr für das Parken ohne Parkscheibe auf einem Privatparkplatz

Bußgelder für Verkehrsverstöße können in aller Regel nur im öffentlichen Verkehrsraum ausgesprochen werden. Für Privatparkplätze ist das Ordnungsamt nicht zuständig. In diesem Fall kann der Betreiber eigene Regeln festlegen.

Häufig befindet sich auf dem Gelände ein Hinweisschild, welches konkrete Regeln für die Parkplatznutzung definiert. Auf diesem kann auch eine Vertragsstrafe vermerkt sein, welche in Kraft tritt, wenn Sie den Wagen widerrechtlich dort abstellen.

Nutzen Sie zum Beispiel trotz entsprechender Aufforderung keine Parkscheibe, kann eine Strafe auf Sie zukommen. Deren Höhe darf der Eigentümer individuell festlegen, muss sich aber in etwa an den Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog im öffentlichen Verkehrsraum orientieren.

Erhalten Sie zu Unrecht eine Zahlungsaufforderung, können Sie gegen die wegen Parken ohne Parkscheibe verhängte Gebühr einen Widerspruch einlegen. Ein Einspruch ist hingegen nicht möglich, da es sich bei einer Vertragsstrafe auf einem Privatparkplatz nicht um ein Bußgeldverfahren handelt. Die örtliche Bußgeldstelle ist somit nicht zuständig.

Im Video: Wissenswertes zur Parkscheibe

Informationen zum Einstellen der Parkscheibe finden Sie auch im Video.
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Über den Autor

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Sarah K.

Sarah kam nach Ihrem Journalismus-Studium 2016 in unser Team und unterstützt die Redaktion seither. Sie beschäftigt sich mit allen Fragen rund um das Verkehrsrecht und versucht, diese leicht verständlich zu erklären.

Bildnachweise

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